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Prüfung elektrischer Anlagen – Wer verlangt was?

H. Bluhm, Postfach 17 03 12, 47183 Duisburg, ihb mb02:2009-07 (02) Seite 1 von 5 Pr fung elektrischer Anlagen Wer verlangt was? Holger BluhmEinf hrung Brandschutzkonzepte sind nur dann tauglich, wenn sie auch den elektro-technischen Brandschutz neben dem baulichen Brandschutz ber cksichti-gen. Elektrotechnischer Brandschutz ist keine alleinige Frage nach fachge-rechter Ausf hrung von Kabel- oder Leitungsschotts durch Brandschutz-w nde, sondern vielmehr die Forde-rung nach fachgerechter Ausf hrung sowie fachgerechter Pr fung, War-tung und Instandhaltung der gesam-ten Elektroinstallation.

© Dipl.-Ing. H. Bluhm, Postfach 17 03 12, 47183 Duisburg, www.ibb-ihb.de ihb mb02:2009-07 (02) – 06.07.2009 – Seite 2 von 5 Elektrische Anlagen

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1 H. Bluhm, Postfach 17 03 12, 47183 Duisburg, ihb mb02:2009-07 (02) Seite 1 von 5 Pr fung elektrischer Anlagen Wer verlangt was? Holger BluhmEinf hrung Brandschutzkonzepte sind nur dann tauglich, wenn sie auch den elektro-technischen Brandschutz neben dem baulichen Brandschutz ber cksichti-gen. Elektrotechnischer Brandschutz ist keine alleinige Frage nach fachge-rechter Ausf hrung von Kabel- oder Leitungsschotts durch Brandschutz-w nde, sondern vielmehr die Forde-rung nach fachgerechter Ausf hrung sowie fachgerechter Pr fung, War-tung und Instandhaltung der gesam-ten Elektroinstallation.

2 Die diesbez g-lichen Anforderungen an Generalun-ternehmer, Planer, Elektroinstallateu-re und Sachverst ndige sind derzeit so hoch wie nie zuvor und setzen ne-ben der genauen Kenntnis von Brand-schutzrichtlinien der entsprechenden Landesbauordnungen, Beh rden und Berufsfeuerwehren auch die genaue Kenntnis der allgemein anerkannten Regeln der Technik, wie der DIN VDE-Bestimmungen und der VdS-Richtlinien des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), voraus. Errichten und Betreiben elektrischer Anlagen Die gesetzliche Grundlage der Rege-lung f r das Errichten und Betreiben elektrischer Anlagen ist im Gesetz ber die Elektrizit ts- und Gasversor-gung (Energiewirtschaftsgesetz EnWG) verankert.

3 In der aktuell g lti-gen Fassung vom 7. Juli 2005 wird in 49 EnWG eindeutig Bezug auf die Bestimmungen des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informati-onstechnik (VDE) genommen worden, womit die DIN VDE-Bestim-mungen im Rahmen der allgemein anerkannten Regeln der Technik Ge-setzescharakter erhalten. Mit der ge-setzlichen Verankerung wird des Wei-teren eine rechtliche Grundlage f r die strafrechtliche Verfolgung bei Zu-widerhandlung gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik durch den Gesetzgeber geschaffen. Betriebssicherheitsverord-nung (BetrSichV) Neben dem Energiewirtschaftsgesetz, stellt die bundesweit geltende Be-triebssicherheitsverordnung (BetrSichV) eine erhebliche Eigenver-antwortung an den Betreiber elektri-scher Anlagen dar.

4 Mit Einf hrung der BetrSichV im September 2002, ist der Betreiber gesetzlich gefordert Pr fun-gen, Wartungen und Instandhaltun-gen angemessen selbst durchzuf h-ren oder durchf hren zu lassen und zu verantworten. Dies bedeutet entgegen der allgemei-nen Meinung keine Erleichterung im Hinblick auf die fachgerechte Pr fung, Wartung und Instandhaltung elektri-scher Anlagen sondern vielmehr eine individuelle, notwendige Pflicht elek-trische Anlagen regelm ig fachge-recht zu pr fen, fachgerecht zu war-ten und fachgerecht instandzuhalten. DIN VDE-Bestimmungen Die DIN VDE-Bestimmungen befassen sich mit Festlegungen f r das Errich-ten und Betreiben elektrischer Anla-gen, einschlie lich der zugeh rigen elektrischen Betriebsmittel, so dass Personen, Ger te und die Anlagen selber bei ordnungsgem em Ge-brauch bestm glich gesch tzt wer-den.

5 Elektrische Anlagen , die bis zur Ver f-fentlichung (zum G ltigkeitsdatum der Inkraftsetzung) einer neuen DIN VDE-Bestimmung fertig gestellt sind, d rfen in Betrieb bleiben. Eine Um-r stpflicht besteht zun chst nur dann, wenn in einer neueren DIN VDE-Bestimmung auf die Notwendigkeit einer Anpassung hingewiesen wird. Werden allerdings bei einer Pr fung der elektrischen Anlagen M ngel festgestellt, die aufgrund der Belas-sung des alten Zustandes eine Gefahr f r die Personen- und Anlagensicher-heit darstellen, so kann auch von dem zust ndigen Sachverst ndigen eine Entscheidung ber die Notwendigkeit der Anpassung an die derzeit g lti-ge(n) DIN VDE-Bestimmung(en) ge-troffen werden.

6 Eine Anpassung ist immer erforder-lich, wenn Teile der elektrischen An-lage umger stet oder neu errichtet werden. Der elektrotechnische Spei-sepunkt der umger steten oder neu installierten elektrischen Anlage gilt hierbei als Orientierungshilfe, ab wo die elektrische Anlage den zum Zeit-punkt der Umr st- oder Neuerrich-tungsma nahme geltenden DIN VDE-Bestimmungen gen gen muss. In be-sonderen F llen kann es auch not-wendig werden, die vor dem Speise-punkt bestehende elektrische Anlage anzupassen, falls durch die durchgef hrten nderungen der Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) i.

7 D. F. vom 49 Anforderungen an Energieanlagen (1) Energieanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicher-heit gew hrleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten. (2) Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik wird vermutet, wenn bei Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe 1. von Elektrizit t die technischen Regeln des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik , 2. von Gas die technischen Regeln der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches eingehalten worden sind.

8 H. Bluhm, Postfach 17 03 12, 47183 Duisburg, ihb mb02:2009-07 (02) Seite 2 von 5 ElektrischeAnlagenver ndern sich imnormalen Betriebm ssen fachgerechtgewartet werdenm ssen regelm iggepr ft werdenDIN VDE0105-100:2005-06( ff., ff.)BGV A3 / GUV-V A3( 5)DIN VDE0100-600:2008-06( ff.)Klausel SK 3602(AFB der FV)Energiewirtschaftsgesetz(EnWG)allgeme in anerkannte Regeln der TechnikVdS-RichtlinienBetriebssicherheit sverordnung(BetrSichV) 2 (3), 3 (3), 10 Technische Pr fverordnung(TPr fVO) 2 (1)Pr fung von technischenAnlagen und Einrichtungenim Sinne der TPr fVO Holger BluhmSchutz gegen elektrischen Schlag und damit die elektrische Sicherheit in der bestehenden elektrischen An-lage nicht mehr gew hrleistet ist.

9 Die DIN VDE-Bestimmungen k nnen grunds tzlich nicht alle Eventualit ten und Sonderf lle ber cksichtigen. Da-her ist nach derzeitiger Rechtsauffas-sung, derjenige, der sich mit der Er-richtung und dem Betrieb elektrischer Anlagen befasst, in jedem Einzelfall f r die Einhaltung der "allgemein an-erkannten Regeln der Technik" selbst verantwortlich. Im Rahmen der euro-paweiten Harmonisierung der DIN VDE-Bestimmungen erhielten einige DIN VDE-Bestimmungen neue Haupt-titel. So erhielt die DIN VDE 0100 mit dem fr heren Haupttitel "Errichten von Starkstromanlagen mit Nenn-spannungen bis 1000 Volt" den neuen Haupttitel "Errichten von Niederspan-nungsanlagen".

10 Besonders die neue Struktur der eu-ropaweit harmonisierten DIN VDE-Bestimmungen haben in letzter Zeit immer wieder Verst ndnisdiskussio-nen ausgel st. Eine europaweit har-monisierte DIN VDE-Bestimmung be-sitzt zwei wichtige Teile, zum einen die europaweit g ltigen Mindestan-forderungen der Europ ischen Norm und zum anderen die ausschlie lich f r Deutschland geltenden Anforde-rungen des nationalen Vorwortes. Elektrische Anlagen , die in Deutsch-land errichtet und betrieben werden, m ssen somit sowohl den Mindestan-forderungen der Europ ischen Norm aller f r die elektrische Anlage rele-vanten DIN VDE-Bestimmungen, als auch den Anforderungen der Nationa-len Vorworte aller f r die elektrische Anlage relevanten DIN VDE-Bestim-mungen entsprechen.


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