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Presseinfo: Energie-Standard für Neubauten steigt …

Presseinfo: Energie-Standard f r Neubauten steigt ab 2016 Seite 1 / 4 _____ Presseinformation des Instituts f r Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien, Melita Tuschinski, , Freie Architektin 3. September 2015 Energie-Standard f r Neubauten steigt ab 2016 Betroffene Bauvorhaben und Ausnahmen Auf dem Weg zum EU-weiten Niedrigstenergiegeb ude fordert die geltende Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) ab 2016 noch effizientere Neubauten : mit weniger Prim renergiebedarf f r die Anlagentechnik und mit mehr D mmung f r die Auflenh lle. F llt unser Bauprojekt unter diese Versch rfung? Dies ist zurzeit die h ufigste Frage unserer Leser , berichtet Melita Tuschinski, Freie Architektin in Stuttgart und Herausgeberin des Portals EU fordert Niedrigstenergie-Baustandard Die Vorgaben kommen aus Europa: Die EU-Richtlinie f r Geb ude von 2010 verlangt, dass die Mitgliedsstaaten den Niedrigstenergie-Standard f r Neubauten einf hren und zwar nach folgendem Zeitplan: ffentliche Geb ude ab 2019 und alle anderen Geb ude ab 2021.

Title: Presseinfo: Energie-Standard für Neubauten steigt ab 2016 Author: Melita Tuschinski, Dipl.-Ing.UT, Freie Architektin, Herausgeberin www.EnEV-online.de

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  2016, Even, Ab 2016

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1 Presseinfo: Energie-Standard f r Neubauten steigt ab 2016 Seite 1 / 4 _____ Presseinformation des Instituts f r Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien, Melita Tuschinski, , Freie Architektin 3. September 2015 Energie-Standard f r Neubauten steigt ab 2016 Betroffene Bauvorhaben und Ausnahmen Auf dem Weg zum EU-weiten Niedrigstenergiegeb ude fordert die geltende Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) ab 2016 noch effizientere Neubauten : mit weniger Prim renergiebedarf f r die Anlagentechnik und mit mehr D mmung f r die Auflenh lle. F llt unser Bauprojekt unter diese Versch rfung? Dies ist zurzeit die h ufigste Frage unserer Leser , berichtet Melita Tuschinski, Freie Architektin in Stuttgart und Herausgeberin des Portals EU fordert Niedrigstenergie-Baustandard Die Vorgaben kommen aus Europa: Die EU-Richtlinie f r Geb ude von 2010 verlangt, dass die Mitgliedsstaaten den Niedrigstenergie-Standard f r Neubauten einf hren und zwar nach folgendem Zeitplan: ffentliche Geb ude ab 2019 und alle anderen Geb ude ab 2021.

2 Ein Niedrigstenergiegeb ude hat eine sehr hohe Energieeffizienz: Der Energiebedarf liegt fast bei Null und sollte gr fltenteils durch erneuerbare Energien gedeckt werden beispielsweise ber Solaranlagen, Biogas, Holzheizung oder W rmepumpen. EnEV-Versch rfung ab 2016 Seit Mai letzten Jahres gilt die aktuelle EnEV 2014. Damit nicht alle zwei Jahre eine neue Fassung in Kraft tritt hat der Bund eine Versch rfung f r Neubauten mit eingebunden. Der erlaubte Prim renergiebedarf f r die Anlagentechnik sinkt ab 2016 um 25 Prozent und der W rmeschutz der Bauh lle steigt um 20 Prozent. Konkret bedeutet dies eine effizientere Technik zum Heizen, Wassererw rme, L ften und K hlen sowie besser ged mmte Fenster, Auflenw nde, D cher und untere Decken in Neubauten .

3 Presseinfo: Energie-Standard f r Neubauten steigt ab 2016 Seite 2 / 4 _____ Betroffene Neubauten Unter die versch rften EnEV-Vorgaben ab 2016 fallen Bauvorhaben, f r die der Bauherr folgende Schritte unternimmt, je nachdem was die Bauordnung seines Bundeslandes fordert: Der Bauherr reicht den Bauantrag am 1. Januar 2016 oder sp ter bei der Baubeh rde ein. Der Bauherr erstattet die Bauanzeige am 1. Januar 2016 oder sp ter dem zust ndigen Amt. Der Bauherr beginnt das Bauvorhaben f r das er weder eine Genehmigung noch eine Anzeige oder ein sonstiges Verfahren ben tigt - am 1. Januar 2016 oder sp ter auszuf hren. Ausnahmen von der Versch rfung Der Bauherr hat es in der Hand: Wenn er f r sein Neubau-Vorhaben den Bauantrag oder die Bauanzeige noch bis Ende dieses Jahres bei der Baubeh rde einreicht, muss sein Bauprojekt nur den aktuellen EnEV-Standard erf llen.

4 Die Versch rfung greift nicht, auch wenn das Geb ude erst ab n chstem Jahr gebaut wird. Jedoch Achtung bei Bautr gerprojekten: Wer den Bauantrag noch dieses Jahr einreicht, das Geb ude jedoch erst in etlichen Jahren fertig erstellt, wenn vergleichbare Neubauten alle bereits den versch rften EnEV-Standard erf llen, kann es problematisch werden! F r genehmigungsfreie Neubau-Vorhaben muss der Bauherr daf r sorgen, dass die er mit der Bauausf hrung noch dieses Jahr beginnt, dann greift die versch rfte EnEV ab 2016 nicht. Auch wer einen groflfl chigen Anbau oder Ausbau im Bestand ab 2016 vorhat muss den versch rften Standard nicht ber cksichtigen, auch wenn die EnEV verlangt, dass der neue Geb udeteil die Neubau-Vorgaben erf llt.

5 Wer ab 2016 eine neue Halle plant mit einer Raumh he ber 4 Meter (m), muss die EnEV-Versch rfung nicht ber cksichtigen, wenn das Geb ude durch dezentrale Gebl se- oder Strahlungsheizungen mit Raumw rme versorgt wird. Dieses gilt sowohl den Jahres-Prim renergiebedarf als auch f r den W rmeschutz der Geb udeh lle. Die versch rfte EnEV ab 2016 bezieht sich selbstverst ndlich nur auf solche Bauvorhaben, die unter die Verordnung fallen. Es gibt viele Ausnahmen, bei denen die EnEV-Vorgaben nur f r deren Heizung und Klimatechnik gelten, wie beispielsweise Tierst lle, Werkst tten, Glash user, Traglufthallen, Kirchen und sonstige religi se Bauten, Wochenend- und Ferienh user. Presseinfo: Energie-Standard f r Neubauten steigt ab 2016 Seite 3 / 4 _____ Versch rfung freiwillig erf llen Die EnEV 2014 erlaubt den Bauherren auch, dass sie von der Baubeh rde verlangen, dass sie ihr Bauvorhaben nach dem versch rften Standard beurteilen.

6 Dies kann entweder der Fall sein, wenn das Bauamt Anfang des Jahres 2016 ber den Bauantrag oder die Bauanzeige aus dem Jahr 2015 noch nicht bestandskr ftig entschieden hat oder allgemein, dass er den zuk nftigen Standard vorzeitig erf llen will. In diesen F llen wird der beauftragte Architekt den Neubau nach den Regeln der versch rften EnEV planen, nachweisen und bauen. bersicht in EnEV-online Wer auf einen Blick erkennen will ob sein Bauvorhaben unter die versch rfte EnEV ab 2016 f llt findet in EnEV-online eine tabellarische bersicht unter: ((Infokasten: Kostenfreie Brosch ren zur EnEV)) Wen die Energieeinsparverordnung betrifft, muss sich mit folgenden Fragen befassen: Welche EnEV-Fassung gilt f r meine Geb ude?

7 Wo finde ich den Text der EnEV? Wer ist daf r verantwortlich, dass ich die EnEV einhalte? Wer berpr ft, ob ich die EnEV einhalte? Wie vermeide ich Buflgelder? Antworten auf diese Fragen und weitere Informationen finden sich im Experten-Portal sowie in den kostenfreien Brosch ren zur EnEV. Download: Bilder: oder (schwarz/weifl) Bildunterschrift: Melita Tuschinski, , Freie Architektin, Stuttgart. Foto: Wolfram Palmer Presseinfo: Energie-Standard f r Neubauten steigt ab 2016 Seite 4 / 4 _____ Bildunterschrift: Die kostenfreien Pdf-Brosch ren von Melita Tuschinski erkl ren die Texte der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-W rmegesetzes (EEW rmeG) klar und verst ndlich.

8 Bauherren m ssen bei Neubauten beide Regelungen erf llen. Download: Titel-Collage: Margarete Mattes, KommunikationsDesign, M nchen Foto Titelseite: Manuela Fiebig - ber EnEV-online: Seit 16 Jahren betreibt Melita Tuschinski, Freie Architektin in Stuttgart, das Experten-Portal Sie schl gt damit die Br cke von der Energieeinsparverordnung (EnEV) und dem Erneuerbare-Energien-W rmegesetz (EEW rmeG) in die Praxis. ber den kostenfreien EnEV-Newsletter erfahren die Abonnenten alle drei Wochen per E-Mail ber neu Informationen im Portal. Im Rahmen von Online-Workshops beantworten Experten auf Praxisfragen zum Energieausweis und zur EnEV. Abdruck frei. Belegexemplar erbeten. Pressekontakt f r weitere Fragen: Institut f r Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien Melita Tuschinski, , Freie Architektin Bebel-Strasse 78, D-70193 Stuttgart Telefon: + 49 (0) 7 11 / 6 15 49 26 Telefax: + 49 (0) 7 11 / 6 15 49 27 E-Mail: Internet.


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