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Promotionvertrag - Willkommen

Promotionvertrag zwischen der Firma Julvik GmbH, Nikolaus-Otto-Str. 6, 33178 Borchen (nachfolgend "die Auftraggeberin" genannt) und _____ (nachstehend "der Auftragnehmer" genannt) 1 Vertragsbeginn, Vertragslaufzeit Der Vertrag beginnt mit dem ersten durchgef hrten Einsatztag des Auftragsnehmers. Der Vertrag endet sp testens mit der Durchf hrung der unten bezeichneten Promotionsveranstaltung. 2 Aufgabengebiet (1) Der Auftragnehmer bernimmt von der Auftraggeberin die Durchf hrung der Aktion: Vorf hrung, Erkl rung und Verkaufsf rderung von Zauberstiften zum Malen und Pusten. Der genaue Inhalt der T tigkeit (Beratung/Verkauf/Service, ) wird beschrieben durch die Schulungsbrosch re und Inhalte der Homepage die Bestandteile dieses Vertrages sind.

§ 6 Kundenschutzklausel (1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Vertragsende, über einen Zeitraum von einem Jahr, keine unmittelbaren oder mittelbaren Geschäfte mit den Kunden der Auftraggeberin zu

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1 Promotionvertrag zwischen der Firma Julvik GmbH, Nikolaus-Otto-Str. 6, 33178 Borchen (nachfolgend "die Auftraggeberin" genannt) und _____ (nachstehend "der Auftragnehmer" genannt) 1 Vertragsbeginn, Vertragslaufzeit Der Vertrag beginnt mit dem ersten durchgef hrten Einsatztag des Auftragsnehmers. Der Vertrag endet sp testens mit der Durchf hrung der unten bezeichneten Promotionsveranstaltung. 2 Aufgabengebiet (1) Der Auftragnehmer bernimmt von der Auftraggeberin die Durchf hrung der Aktion: Vorf hrung, Erkl rung und Verkaufsf rderung von Zauberstiften zum Malen und Pusten. Der genaue Inhalt der T tigkeit (Beratung/Verkauf/Service, ) wird beschrieben durch die Schulungsbrosch re und Inhalte der Homepage die Bestandteile dieses Vertrages sind.

2 (2) Der Auftragnehmer ist jedoch nicht verpflichtet, die Auftr ge anzunehmen. Der Auftragnehmer kann auch f r andere Auftraggeber t tig werden. Die bernahme eines Auftrages bedarf der Schriftform und der Einsatzplanung. (3) Der Auftragnehmer ist in der Durchf hrung seiner Auftr ge frei und unterliegt keinerlei Weisungen. (4) Der Auftragnehmer hat jedoch daf r Sorge zu tragen, dass die T tigkeit an den vereinbarten Aktionstagen w hrend der vereinbarten Einsatzzeiten erfolgt. (5) Zur Auftragsdurchf hrung kann der Auftragnehmer eigene, mit dem Inhalt der T tigkeit vertraute Mitarbeiter einsetzen. Dies erfolgt im Einvernehmen mit der Auftraggeberin. 3 Verg tung, Auslagenersatz, Pr mie, Verfall von Anspr chen (1) Der Auftragnehmer erh lt pro nachgewiesenen durchgef hrten Einsatztag eine feste Verg tung in H he von EUR 60 ab einem Umsatz von 600 EUR netto und 50 EUR bei einem Umsatz bis 600 EUR netto.

3 Zus tzlich erh lt der Auftragnehmer pro Einsatztag eine Pr mie in H he von 10 % vom netto Umsatz pro Einsatztag (vom Warenhaus zu best tigen). Die Verg tung erfolgt zuz glich der Mehrwertsteuer in der gesetzlichen H he von derzeit 19%. (2) Mit der Pr mie sind Telefon- und Portokosten bereits abgegolten, soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Sonstige auftragsbedingte Auslagen w hrend der Aktion sowie Hotel bernachtungen werden nur ersetzt, wenn dies ausdr cklich vereinbart und dies zuvor schriftlich durch den Auftraggeber genehmigt wurde. Hierf r m ssen in jedem Fall Belege vorgelegt werden. (3) Die Verg tung wird nur bei vollst ndiger Vertragserf llung f llig. Sie entf llt bzw.

4 Kann gek rzt werden wegen Unp nktlichkeit, bei vorzeitigem Abbruch der Aktion (ohne rztliche Krankmeldung), wegen unzureichend ausgef llter Aktionsberichte bzw. gar nicht eingereichter Aktionsberichte oder wegen fahrl ssiger Besch digung des Aktionsequipments/Kleidung. (4) Am Ende jeder Aktionswoche sendet die Auftraggeberin die von den Kaufh usern erhaltenen Umsatzmeldungen an den Auftraggeber per Email. Zus tzlich erh lt der Auftragnehmer eine Gutschrift die per berweisung innerhalb von 3 Tagen bezahlt wird. Es k nnen nur die Aktionstage abgerechnet werden, die vom Auftragnehmer per Tagesbericht in das Online-System nachgewiesen wurden. Der Tagesbericht muss sp testens 12 Stunden nach Aktionsende in das Online-System eingegeben werden.

5 In Einzelf llen kann der Tagesbericht auch per Fax oder Email eingereicht werden. (5) Steuer- und etwaige Sozialversicherungsbeitr ge f hrt der Auftragnehmer selbst ab. (6) Mit der Zahlung der unter Absatz (1), (2) dieses Paragraphen genannten Verg tungs- und Auslagenbestandteile sind s mtliche Anspr che des Auftragnehmers abgegolten, gleichg ltig auf welchem Rechtsgrund sie beruhen m gen. 4 Aktionsequipment/-zubeh r/-ware Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Aktionsequipment und -zubeh r, das er vom Auftraggeber im Rahmen des Auftrages erhalten hat, sorgf ltigst zu behandeln und unmittelbar nach Beendigung des Auftrages vollst ndig an den Auftraggeber zur ckzugeben. Der Auftragnehmer darf Aktionsware nur zu Zwecken der Auftragserf llung verwenden.

6 Ein Zur ckbehaltungsrecht am Aktionsequipment/-zubeh r bzw. an der Aktionsware des Auftraggebers steht dem Auftragnehmer nicht zu. 5 Geheimhaltung Der Auftragnehmer verpflichtet sich, s mtliche Gesch fts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige gesch ftliche oder betriebliche Tatsachen der Auftraggeberin vertraulich zu behandeln. Hierzu geh ren insbesondere die Kundenbeziehungen sowie die Lieferantenbeziehungen und vertragliche Abreden mit beiden Gruppen. Die Geheimhaltungsverpflichtung erstreckt sich auch ber die Laufzeit dieses Vertrages hinaus. 6 Kundenschutzklausel (1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Vertragsende, ber einen Zeitraum von einem Jahr, keine unmittelbaren oder mittelbaren Gesch fte mit den Kunden der Auftraggeberin zu t tigen oder Dritte hierbei zu unterst tzen, f r die der Auftragnehmer zuvor im Auftrag der Auftraggeberin t tig gewesen ist.

7 Diese Kundenschutzklausel gilt auch f r alle gesch ftsvorbereitenden Ma nahmen. (2) Diese Kundenschutzklausel erg nzt zus tzlich etwaige, bereits bestehende Kundenschutzklauseln zwischen den Parteien. 7 Vertragsstrafe (1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegen ber der Auftraggeberin, f r jeden Fall der Verletzung der Geheimhaltungsverpflichtung des 5, eine Vertragsstrafe in H he von EUR 250 unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs zu zahlen. (2) Dar ber hinaus verpflichtet sich der Auftragnehmer gegen ber der Auftraggeberin, f r jeden Fall der Verletzung der Kundenschutzklausel des 6, eine Vertragsstrafe pauschal in H he von EUR 250 unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs zu zahlen.

8 (3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, f r den Fall der vertragswidrigen Schlechterf llug oder der Nichterf llung eines bernommenen Auftrages eine Vertragsstrafe in H he von EUR 250 an den Auftraggeber zu zahlen. Das Recht des Auftraggebers, Schadenersatz zu verlangen, bleibt hiervon unber hrt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe in H he von EUR 250 an den Auftraggeber auch f r den Fall der Nichtaufnahme seiner T tigkeit im Rahmen des erteilten Auftrages. 8 K ndigung (1) Das Vertragsverh ltnis kann von beiden Parteien im gemeinsamen Einverst ndnis zum Ende des n chsten Kalendertages gek ndigt werden. (2) Das Recht, aus wichtigem Grund zu k ndigen, bleibt unber hrt. 9 Verpf ndung/Abtretung Die Verpf ndung und Abtretung von Anspr chen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist ausgeschlossen.

9 Bei Pf ndung der Anspr che des Auftragnehmers durch Dritte ist jener zur Zahlung einer Verwaltungskostenpauschale in H he von EUR 35,- pro Einzelfall an den Auftraggeber verpflichtet. 10 Nebenabreden, Schriftform, Gerichtstand (1) Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. nderungen oder Erg nzungen bed rfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. (2) Sofern der Auftragnehmer Kaufmann ist, wird Paderborn als Gerichtstand vereinbart. 11 Gewerbeanmeldung, Zusicherungen (1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Status als selbst ndiger Gewerbetreibender durch Einsendung einer Kopie des Gewerbescheins sowie der Steuernummer nachzuweisen. (2) Der Auftragnehmer ist als selbst ndiger Gewerbetreibender verpflichtet, f r seine Eink nfte aus diesem Vertrag eine ordnungsgem e Einkommens- und Umsatzsteuererkl rung abzugeben und selbst f r seine Krankenversicherung zu sorgen.

10 (3) Der Auftragnehmer sichert zu, zu mehr als 20% seiner Zeit und seines Umsatzes f r einen anderen Auftraggeber t tig zu sein. 12 Zur ckbehaltungsrecht Dem Auftraggeber steht ein Zur ckbehaltungsrecht f r s mtliche Zahlungen bis zur Erf llung der Nachweispflicht durch den Auftragnehmer zu. Dem Auftraggeber steht ebenfalls ein Zur ckbehaltungsrecht f r s mtliche Zahlungen bis zur Mitteilung der erteilten Steuernummer zu. 13 Salvatorische Klausel Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages oder im Fall von L cken, werden die Vertragsparteien eine der unwirksamen Regelungen bzw. der Gesamtregelung wirtschaftlich m glichst nahekommende, rechtswirksame Ersatz- bzw. Erg nzungsregelung treffen.