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Qualifizierung im Sport Datenschutz im Sportverein Die Datenschutz -Grundverordnung der Europ ischen Union (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz VIBSS-Infopapier (Stand April 2018) 2 Impressum Qualifizierung im Sport VIBSS VEREINS- INFORMATIONS- BERATUNGS- UND SCHULUNGS-SYSTEM Service Qualifizierung Tel. 0203 7381-777 E- Mail: VIBSS-Online Weitere Informationen unter: Herausgeber: Landessportbund Nordrhein-Westfalen Friedrich-Alfred-Stra e 25, 47055 Duisburg Inhalt Elmar Lumer Gestaltung: Isabell Riesner Stand: April 2018 Landessportbund Nordrhein-Westfalen Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit ausdr cklicher Genehmigung des Herausgebers 3 Inhaltsverzeichnis VORBEMERKUNGEN 5 1.

Qualifizierung im Sport Datenschutz im Sportverein Die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz

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1 Qualifizierung im Sport Datenschutz im Sportverein Die Datenschutz -Grundverordnung der Europ ischen Union (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz VIBSS-Infopapier (Stand April 2018) 2 Impressum Qualifizierung im Sport VIBSS VEREINS- INFORMATIONS- BERATUNGS- UND SCHULUNGS-SYSTEM Service Qualifizierung Tel. 0203 7381-777 E- Mail: VIBSS-Online Weitere Informationen unter: Herausgeber: Landessportbund Nordrhein-Westfalen Friedrich-Alfred-Stra e 25, 47055 Duisburg Inhalt Elmar Lumer Gestaltung: Isabell Riesner Stand: April 2018 Landessportbund Nordrhein-Westfalen Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit ausdr cklicher Genehmigung des Herausgebers 3 Inhaltsverzeichnis VORBEMERKUNGEN 5 1.

2 Datenschutz IM Sportverein 6 Datenschutz Was ndert sich zum 6 Datenschutz Welche Regelungen gelten ab dem 7 2. GRUNDPRINZIPIEN DES DATENSCHUTZRECHTS 8 Begriffe des Datenschutzrechts 8 Grundprinzip der Datenverarbeitung: Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 9 Die datenschutzrechtliche Generalklauseln 9 3. DIE EINWILLIGUNG IM DATENSCHUTZRECHT 11 Die Rechte der betroffenen Person 11 4. WELCHE MA NAHMEN MUSS DER VEREIN ERGREIFEN? 12 Informationspflichten 13 Das Auskunftsrecht des Betroffenen 14 Sicherheit der Datenverarbeitung 15 5. PFLICHT ZUR BESTELLUNG EINES DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN NACH DS-GVO 16 Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten nach BDSG 16 Stellung und Aufgaben des Datenschutzbeauftragten 17 6.

3 GESUNDHEITSDATEN IM Sportverein 18 7. DAS ERWEITERTE F HRUNGSZEUGNIS UND DER Datenschutz 19 8. MITGLIEDERLISTEN IM Sportverein 20 9. WERBUNG UND Datenschutz 21 10. MINDERJ HRIGE IM DATENSCHUTZRECHT 22 11. SANKTIONEN BEI DATENSCHUTZVERST EN 23 12. ANLAGE MUSTERSCHREIBEN 24 4 Musterschreiben Auskunftsverlangen gem Artikel 15 DSGVO 24 Muster einer Einwilligung in die Datenverarbeitung 25 Informationspflichten nach Artikel 13 und 14 DSGVO 27 Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit#+ 28 Muster f r ein Verzeichnis der Verarbeitungst tigkeiten gem. Art. 30 DSGVO 30 WEITERE INFORMATIONS-, BERATUNGS- UND SCHULUNGSM GLICHKEITEN 34 1.

4 Informationsm glichkeiten 34 2. Vereinsberatung 34 3. Schulungsm glichkeiten 35 5 Vorbemerkungen In den VIBSS-Infopapieren werden Themen und Inhalte, die f r die F hrung, Organisation und Verwaltung von Sportvereinen wichtig erscheinen, in kurzer und verst ndlicher Form zusammen-ge fasst. Die Infopapiere sollen die Vereinsmanagerinnen und Vereinsmanager in ihrer t glichen Arbeit unterst tzen und allen Teilnehmenden an Qualifizierungsma nahmen die wesentlichen In-halte zum Thema darstellen. Inhaltlich orientieren sich die Materialien an der Fragestellung Was muss der Vorstand eines Ver-eins (das Vereinsmanagement) wissen?

5 Diese Frage wird in jedem Verein spezifisch unterschied-lich beantwortet werden (m ssen), deshalb bieten die Infopapiere allgemeine Grundlagen, die je-de(r) auf seinen Verein bertragen kann. 6 1. Datenschutz im Sportverein Im Sportverein werden vielfach Daten mit Bezug zu Personen verarbeitet. Seien es die erforderli-chen Daten bei Aufnahme in den Verein, die Ergebnisse von Wettk mpfen, die Teilnehmer- oder Telefonlisten, bis hin zu Redebeitr gen in Protokollen oder Ehrungen auf einer Mitgliederversamm-lungen: stets handelt es sich um personenbezogene Daten. In der Informationsgesellschaft kann die Kenntnis von personenbezogenen Daten erhebliche Auswirkungen auf die Rechte und Freihei-ten der betroffenen Personen haben.

6 Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist Aus-druck des im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankerten allgemeinen Pers nlich-keitsrechts und dient dem Schutz der Menschenw rde (vgl. Schantz/Wolff, Das neue Datenschutz -recht, 2017, Rn. 136 f.). Im Grundsatz soll der Mensch das Recht haben, selbst zu entscheiden, wem wann welche seiner pers nlichen Daten zug nglich sein sollten (vgl. Behn/Weller, Daten-schutz f r Vereine, 2011, S. 13). Damit trifft auch die Verantwortlichen im Verein die Notwendigkeit, den Datenschutz zu beachten. Was als zus tzliche Belastung im Ehrenamt wahrgenommen wird, hat in der Praxis den Schutz der betroffenen Personen vor Missbrauch zum Ziel.

7 Vereine sollten bedenken, dass Verst e gegen datenschutzrechtliche Vorgaben unter Umst nden kostenintensi-ve Unterlassungs- oder Schadensersatzanspr che nach sich ziehen k nnen. Zudem drohen Bu -gelder und Imagesch den. Andererseits zeigt der Verein mit einem verantwortungsbewussten Um-gang mit personenbezogenen Daten, dass er modern aufgestellt ist und vorbildlich gef hrt wird. Datenschutz Was ndert sich zum Durch das Inkrafttreten der EU- Datenschutz -Grundverordnung (DS-VGO) werden die wesentlichen datenschutzrelevanten Bestimmungen vom Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in die DS-GVO verlagert.

8 Das BDSG wird zuk nftig zumindest f r die Sportvereine nicht mehr die Bedeutung ha-ben, die es bis zum hat. Der Verein als die f r Beachtung des Datenschutzes verant-wortliche Stelle wird sich in erster Linie an der DS-GVO zu orientieren haben. F r Sportvereine werden im Wesentlichen nur noch die Regelungen zur Video berwachung und zur Bestellung ei-nes Datenschutzbeauftragten im BDSG von Bedeutung sein. Alles andere wird der DS-GVO zu entnehmen sein. Allerdings werden sich die nderungen in Grenzen halten. Da in Deutschland traditionell ein hohes Datenschutzniveau und ausdifferenziertes Regelwerk gelten und die Syste-matik der neuen EU-Regelungen sich daran orientieren, wird sich grundlegend wohl nicht viel n-dern.

9 Seien es die Grundlagen f r die Datenverarbeitung (zum Beispiel aufgrund gesetzlicher Ge-neralklausel oder Einwilligung der Betroffenen), die Grundprinzipien (zum Beispiel Datensparsam-keit, Zweckbindung, Transparenz), die technischen und organisatorischen Ma nahmen oder die Rechte der betroffenen Personen: Wer sich bereits bislang mit dem Datenschutz besch ftigt hat, dem wird vieles bekannt und vertraut vorkommen. Eine Herausforderung wird allerdings die Erf llung der Informationspflichten darstellen, die der Verein bei der Erhebung der Daten gegen ber den betroffenen Personen zu beachten hat.

10 Hier d rfte ein h herer Verwaltungsaufwand auf die Vereine zukommen. Derzeit sind viele Verantwortliche in den Vereinen von den in der DS-GVO vorgesehenen exorbi-tanten Bu geldern aufgeschreckt, die bis zu 20 Millionen Euro betragen k nnen. Allerdings wird erst die Praxis zeigen m ssen, inwiefern ehrenamtlich gef hrte Sportvereine hiervon betroffen sein werden. 7 Datenschutz Welche Regelungen gelten ab dem Bislang ist der Umgang mit personenbezogenen Daten in Deutschland im Bundesdatenschutzge-setz (BDSG) geregelt. Auf Ebene der Europ ischen Union existiert eine Richtlinie zum Daten-schutz (Richtlinie 95/46/EG).


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