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R A H M E N L E H R P L A N - kmk.org

r a h m e n l e h r p l a n f r den Ausbildungsberuf Metallbauer/Metallbauerin (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom ) - 2 -Teil I: Vorbemerkungen Dieser rahmenlehrplan f r den berufsbezogenen Unterricht der Berufsschule ist durch die St ndige Konferenz der Kultusminister und -senatoren der L nder (KMK) beschlossen worden. Der rahmenlehrplan ist mit der entsprechenden Ausbildungsordnung des Bundes (erlassen vom Bundesministerium f r Wirtschaft und Technologie oder dem sonst zust ndigen Fachministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium f r Bildung und Forschung) abgestimmt. Das Abstimmungsverfahren ist durch das Gemeinsame Ergebnisprotokoll vom geregelt. Der rahmenlehrplan baut grunds tzlich auf dem Hauptschulabschluss auf und beschreibt Mindestanforderungen. Der rahmenlehrplan ist bei zugeordneten Berufen in eine berufsfeldbreite Grundbildung und eine darauf aufbauende Fachbildung gegliedert.

- 2 - Teil I: Vorbemerkungen Dieser Rahmenlehrplan für den berufsbezogenen Unterricht der Berufsschule ist durch die Ständige Konferenz der Kultusminister und -senatoren der Länder (KMK) beschlossen

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1 r a h m e n l e h r p l a n f r den Ausbildungsberuf Metallbauer/Metallbauerin (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom ) - 2 -Teil I: Vorbemerkungen Dieser rahmenlehrplan f r den berufsbezogenen Unterricht der Berufsschule ist durch die St ndige Konferenz der Kultusminister und -senatoren der L nder (KMK) beschlossen worden. Der rahmenlehrplan ist mit der entsprechenden Ausbildungsordnung des Bundes (erlassen vom Bundesministerium f r Wirtschaft und Technologie oder dem sonst zust ndigen Fachministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium f r Bildung und Forschung) abgestimmt. Das Abstimmungsverfahren ist durch das Gemeinsame Ergebnisprotokoll vom geregelt. Der rahmenlehrplan baut grunds tzlich auf dem Hauptschulabschluss auf und beschreibt Mindestanforderungen. Der rahmenlehrplan ist bei zugeordneten Berufen in eine berufsfeldbreite Grundbildung und eine darauf aufbauende Fachbildung gegliedert.

2 Auf der Grundlage der Ausbildungsordnung und des Rahmenlehrplans, die Ziele und Inhalte der Berufsausbildung regeln, werden die Abschlussqualifikation in einem anerkannten Aus-bildungsberuf sowie - in Verbindung mit Unterricht in weiteren F chern - der Abschluss der Berufsschule vermittelt. Damit werden wesentliche Voraussetzungen f r eine qualifizierte Besch ftigung sowie f r den Eintritt in schulische und berufliche Fort- und Weiter-bildungsg nge geschaffen. Der rahmenlehrplan enth lt keine methodischen Festlegungen f r den Unterricht. Selbst ndiges und verantwortungsbewusstes Denken und Handeln als bergreifendes Ziel der Ausbildung wird vorzugsweise in solchen Unterrichtsformen vermittelt, in denen es Teil des methodischen Gesamtkonzeptes ist. Dabei kann grunds tzlich jedes methodische Vorgehen zur Erreichung dieses Zieles beitragen; Methoden, welche die Handlungskompetenz unmittelbar f rdern, sind besonders geeignet und sollten deshalb in der Unterrichtsgestaltung angemessen ber cksichtigt werden.

3 Die L nder bernehmen den rahmenlehrplan unmittelbar oder setzen ihn in eigene Lehrpl ne um. Im zweiten Fall achten sie darauf, dass das im rahmenlehrplan ber cksichtigte Ergebnis der fachlichen und zeitlichen Abstimmung mit der jeweiligen Ausbildungsordnung erhalten bleibt. - 3 -Teil II: Bildungsauftrag der Berufsschule Die Berufsschule und die Ausbildungsbetriebe erf llen in der dualen Berufsausbildung einen gemeinsamen Bildungsauftrag. Die Berufsschule ist dabei ein eigenst ndiger Lernort. Sie arbeitet als gleichberechtigter Partner mit den anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zusammen. Sie hat die Aufgabe, den Sch lerinnen und Sch lern berufliche und allgemeine Lerninhalte unter besonderer Ber cksichtigung der Anforderungen der Berufsausbildung zu vermitteln. Die Berufsschule hat eine berufliche Grund- und Fachbildung zum Ziel und erweitert die vorher erworbene allgemeine Bildung.

4 Damit will sie zur Erf llung der Aufgaben im Beruf sowie zur Mitgestaltung der Arbeitswelt und Gesellschaft in sozialer und kologischer Verantwortung bef higen. Sie richtet sich dabei nach den f r diese Schulart geltenden Regelungen der Schulgesetze der L nder. Insbesondere der berufsbezogene Unterricht orientiert sich au erdem an den f r jeden einzelnen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf bundeseinheitlich erlassenen Berufsordnungsmitteln: rahmenlehrplan der St ndigen Konferenz der Kultusminister und -senatoren der L nder (KMK) Ausbildungsordnungen des Bundes f r die betriebliche Ausbildung. Nach der Rahmenvereinbarung ber die Berufsschule (Beschluss der KMK vom ) hat die Berufsschule zum Ziel, eine Berufsf higkeit zu vermitteln, die Fachkompetenz mit allgemeinen F higkeiten humaner und sozialer Art verbindet; berufliche Flexibilit t zur Bew ltigung der sich wandelnden Anforderungen in Arbeitswelt und Gesellschaft auch im Hinblick auf das Zusammenwachsen Europas zu entwickeln; die Bereitschaft zur beruflichen Fort- und Weiterbildung zu wecken; die F higkeit und Bereitschaft zu f rdern, bei der individuellen Lebensgestaltung und im ffentlichen Leben verantwortungsbewusst zu handeln.

5 Zur Erreichung dieser Ziele muss die Berufsschule den Unterricht an einer f r ihre Aufgaben spezifischen P dagogik ausrichten, die Handlungsorientierung betont; unter Ber cksichtigung notwendiger beruflicher Spezialisierung berufs- und berufsfeld bergreifende Qualifikationen vermitteln; ein differenziertes und flexibles Bildungsangebot gew hrleisten, um unterschiedlichen F higkeiten und Begabungen sowie den jeweiligen Erfordernissen der Arbeitswelt und Gesellschaft gerecht zu werden; - 4 - im Rahmen ihrer M glichkeiten Behinderte und Benachteiligte umfassend st tzen und f rdern; auf die mit Berufsaus bung und privater Lebensf hrung verbundenen Umweltbedrohungen und Unfallgefahren hinweisen und M glichkeiten zu ihrer Vermeidung bzw. Verminderung aufzeigen. Die Berufsschule soll dar ber hinaus im allgemeinen Unterricht und soweit es im Rahmen berufsbezogenen Unterrichts m glich ist, auf Kernprobleme unserer Zeit wie Arbeit und Arbeitslosigkeit, friedliches Zusammenleben von Menschen, V lkern und Kulturen in einer Welt unter Wahrung kultureller Identit t, Erhaltung der nat rlichen Lebensgrundlage sowie Gew hrleistung der Menschenrechte eingehen.

6 Die aufgef hrten Ziele sind auf die Entwicklung von Handlungskompetenz gerichtet. Diese wird hier verstanden als die Bereitschaft und F higkeit des Einzelnen, sich in gesellschaftlichen, beruflichen und privaten Situationen sachgerecht, durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten. Handlungskompetenz entfaltet sich in den Dimensionen von Fachkompetenz, Personal-kompetenz und Sozialkompetenz. Fachkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und F higkeit, auf der Grundlage fachlichen Wissens und K nnens Aufgaben und Probleme zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitet und selbst ndig zu l sen und das Ergebnis zu beurteilen. Personalkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und F higkeit, als individuelle Pers nlichkeit die Entwicklungschancen, Anforderungen und Einschr nkungen in Familie, Beruf und ffentlichem Leben zu kl ren, zu durchdenken und zu beurteilen, eigene Begabungen zu entfalten sowie Lebenspl ne zu fassen und fortzuentwickeln.

7 Sie umfasst personale Eigenschaften wie Selbstst ndigkeit, Kritikf higkeit, Selbstvertrauen, Zuverl ssigkeit, Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein. Zur ihr geh ren insbesondere auch die Entwicklung durchdachter Wertvorstellungen und die selbstbestimmte Bindung an Werte. Sozialkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und F higkeit, soziale Beziehungen zu leben und zu gestalten, Zuwendungen und Spannungen zu erfassen, zu verstehen sowie sich mit anderen rational und verantwortungsbewusst auseinanderzusetzen und zu verst ndigen. Hierzu geh rt insbesondere auch die Entwicklung sozialer Verantwortung und Solidarit t. Methoden- und Lernkompetenz erwachsen aus einer ausgewogenen Entwicklung dieser drei Dimensionen. Kompetenz bezeichnet den Lernerfolg in Bezug auf den einzelnen Lernenden und seine Bef higung zu eigenverantwortlichem Handeln in privaten, beruflichen und gesellschaftlichen Situationen.

8 Demgegen ber wird unter Qualifikation der Lernerfolg in Bezug auf die Verwertbarkeit, aus der Sicht der Nachfrage in privaten, beruflichen und gesellschaft-lichen Situationen, verstanden (vgl. Deutscher Bildungsrat, Empfehlungen der Bildungs-kommission zur Neuordnung der Sekundarstufe II). - 5 -Teil III: Didaktische Grunds tze Die Zielsetzung der Berufsausbildung erfordert es, den Unterricht an einer auf die Aufgaben der Berufsschule zugeschnittenen P dagogik auszurichten, die Handlungsorientierung betont und junge Menschen zu selbstst ndigem Planen, Durchf hren und Beurteilen von Arbeitsaufgaben im Rahmen ihrer Berufst tigkeit bef higt. Lernen in der Berufsschule vollzieht sich grunds tzlich in Beziehung auf konkretes berufliches Handeln sowie in vielf ltigen gedanklichen Operationen, auch gedanklichem Nachvollziehen von Handlungen anderer.

9 Dieses Lernen ist vor allem an die Reflexion der Vollz ge des Handelns (des Handlungsplans, des Ablaufs, der Ergebnisse) gebunden. Mit dieser gedanklichen Durchdringung beruflicher Arbeit werden die Voraussetzungen geschaffen f r das Lernen in und aus der Arbeit. Dies bedeutet f r den rahmenlehrplan , dass die Beschreibung der Ziele und die Auswahl der Inhalte berufsbezogen erfolgt. Auf der Grundlage lerntheoretischer und didaktischer Erkenntnisse werden in einem pragmatischen Ansatz f r die Gestaltung handlungsorientierten Unterrichts folgende Orientierungspunkte genannt: Didaktische Bezugspunkte sind Situationen, die f r die Berufsaus bung bedeutsam sind (Lernen f r Handeln). Den Ausgangspunkt des Lernens bilden Handlungen, m glichst selbst ausgef hrt oder aber gedanklich nachvollzogen (Lernen durch Handeln). Handlungen m ssen von den Lernenden m glichst selbstst ndig geplant, durchgef hrt, berpr ft, ggf.

10 Korrigiert und schlie lich bewertet werden. Handlungen sollten ein ganzheitliches Erfassen der beruflichen Wirklichkeit f rdern, technische, sicherheitstechnische, konomische, rechtliche, kologische, soziale Aspekte einbeziehen. Handlungen m ssen in die Erfahrungen der Lernenden integriert und in Bezug auf ihre gesellschaftlichen Auswirkungen reflektiert werden. Handlungen sollen auch soziale Prozesse, der Interessenerkl rung oder der Konflikt-bew ltigung, einbeziehen. Handlungsorientierter Unterricht ist ein didaktisches Konzept, das fach- und handlungssystematische Strukturen miteinander verschr nkt. Es l sst sich durch unterschied-liche Unterrichtsmethoden verwirklichen. Das Unterrichtsangebot der Berufsschule richtet sich an Jugendliche und Erwachsene, die sich nach Vorbildung, kulturellem Hintergrund und Erfahrungen aus den Ausbildungsbetrieben unterscheiden.


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