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Rechtsformen im Überblick - IFB Institut für Freie …

Gr ndungsinformation Nr. 5 Die wichtigsten Rechtsformen f r Freie Berufe im berblick 11/2012 Rechtsformen im berblick 2 Die wichtigsten Rechtsformen f r Freiberufler im berblick Unternehmensformen Einzelunternehmen Personengesellschaften Kapitalgesellschaften I I Gesellschaft des b rgerlichen Rechts (GbR) Gesellschaft mit beschr nkter Haftung (GmbH) Partnerschaftsgesellschaft (PartG) Unternehmergesellschaft UG (haftungsbeschr nkt) Aktiengesellschaft (AG) In der folgenden bersicht finden Sie die wichtigsten Informationen ber die in Deutschland gebr uchlichsten Rechtsformen f r Freiberufler mit den wichtigsten Details sowie Vor- und Nachteilen: Freiberufliches Einzelunternehmen Eintrag ins Handelsregister: Keine Eintragung erforderlich Firmenname: Freie Wahl des Firmennamens, jedoch keine Irref hrung.

Freie Wahl des Firmennamens, jedoch keine Irreführung. Phantasiename ist zulässig, jedoch muss zumindest der Nachname des Inhabers enthalten sein.

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1 Gr ndungsinformation Nr. 5 Die wichtigsten Rechtsformen f r Freie Berufe im berblick 11/2012 Rechtsformen im berblick 2 Die wichtigsten Rechtsformen f r Freiberufler im berblick Unternehmensformen Einzelunternehmen Personengesellschaften Kapitalgesellschaften I I Gesellschaft des b rgerlichen Rechts (GbR) Gesellschaft mit beschr nkter Haftung (GmbH) Partnerschaftsgesellschaft (PartG) Unternehmergesellschaft UG (haftungsbeschr nkt) Aktiengesellschaft (AG) In der folgenden bersicht finden Sie die wichtigsten Informationen ber die in Deutschland gebr uchlichsten Rechtsformen f r Freiberufler mit den wichtigsten Details sowie Vor- und Nachteilen: Freiberufliches Einzelunternehmen Eintrag ins Handelsregister: Keine Eintragung erforderlich Firmenname: Freie Wahl des Firmennamens, jedoch keine Irref hrung.

2 Phantasiename ist zul ssig, jedoch muss zumindest der Nachname des Inhabers enthalten sein. Gesch ftsf hrung: Inhaber allein Vorteile: z Sie brauchen kein Mindestkapital z Ihre Gewinne m ssen nicht geteilt werden z Sie haben gr tm glichen Gestaltungsspielraum z Sie k nnen als sogenannter Kleinunternehmer beginnen z Sie haben keine Gr ndungsvorschriften zu beachten z Sie haben nur minimale Gr ndungskosten, da notarielle Vorschriften entfallen z Sie k nnen sich rascher ver nderten Marktbedingungen anpassen Institut f r Freie Berufe N rnberg Stand: November 2012 Rechtsformen im berblick 3 Nachteile: z Auf Ihnen lastet die gesamte Verantwortung f r die Geschicke der Firma, was zu einer erheblichen Arbeitsbelastung f hren kann z Sie haften mit Ihrem gesamten Verm gen (privat und gesch ftlich) unbeschr nkt z Die Erweiterung Ihrer Kapitalbasis richtet sich nur nach Ihrem eigenen Verm gen Personengesellschaften GbR bzw. BGB-Gesellschaft Eintrag ins Handelsregister: Keine Eintragung erforderlich.

3 Firmenname: Firmenname muss s mtliche Nachnamen der Gesellschafter und mindestens einen ihrer Vornamen enthalten. Der Zusatz GbR ist nicht zwingend, aber empfehlenswert. Gesch ftsf hrung: Alle Gesellschafter gemeinsam Vorteile: z Keine Eintragung ins Handelsregister z Kein schriftlicher Vertrag notwendig (aber empfehlenswert) z Relativ einfach zu gr ndende Gesellschaftsform (Kein Notar) z Mindestkapital ist nicht vorgesehen z Die BGB-Gesellschaft hat bei Kreditinstituten ein h heres Ansehen als die Einzelunternehmung z Jeder beteiligte Gesellschafter hat ein hohes Ma an Mitbestimmungsm glichkeiten Nachteile: z Volle Haftung jedes Mitgesellschafters einschlie lich seines Privatverm gens z Viele BGB-Gesellschaften arbeiten ohne vertragsm ige Grundlage. Deshalb k nnen Auseinandersetzungen schnell existenzgef hrdend f r die Gesellschaft werden Partnerschaftsgesellschaft (PartG) (siehe Gr ndungsinformation Nr. 4) Eintragung ins Partnerschaftsregister: Die Anmeldung muss in notariell beglaubigter Form beim zust ndigen Registergericht eingereicht werden.

4 Das ist grunds tzlich das Amtsgericht in dessen Bezirk die Gesellschaft ihren Sitz hat. Wichtig: Alle Gesellschafter m ssen Freiberufler sein. Institut f r Freie Berufe N rnberg Stand: November 2012 Rechtsformen im berblick 4 Firmenname: Der Name der Partnerschaft setzt sich gem 2 Abs. 1 PartGG aus drei Elementen zusammen: (1) dem Namen mindestens eines oder mehrerer Partner, (2) dem Zusatz und Partner oder Partnerschaft , (3) sowie den Bezeichnungen aller in der Partnerschaft vertretenen Berufe. Gesch ftsf hrung: Alle Gesellschafter gemeinsam Vorteile: z Kein Mindestkapital z Gr ndung durch mehrere Personen m glich z Jeder beteiligte Gesellschafter hat ein hohes Ma an Mitbestimmungsm glichkeiten z Erleichterte Freistellung der pers nlichen Haftung f r Berufsfehler, f r die andere Partner verantwortlich sind (sog. Handelndenhaftung) Nachteile: z Ein Partnerschaftsregistereintrag ist zwingend vorgeschrieben z H here formale Anforderungen, Schriftformerfordernis des Vertrages z Alle Gesellschafter haften uneingeschr nkt auch mit ihrem Privatverm gen z h herer Aufwand im Vergleich zur GbR Kapitalgesellschaften GmbH Eintrag ins Handelsregister: Zwingend erforderlich Firmenname: Unterscheidbarer und nicht irref hrender Name plus Zusatz GmbH Gesch ftsf hrung: Vertraglich bestellter Gesch ftsf hrer.

5 Muss kein GmbH-Gesellschafter sein Institut f r Freie Berufe N rnberg Stand: November 2012 Rechtsformen im berblick 5 Vorteile: z Gr ndung durch mehrere Personen m glich z Haftungsbeschr nkung auf das Stammkapital z Gesch ftsf hrergehalt steuermindernd absetzbar z Einfacher Gesellschafterwechsel m glich Nachteile: z Aufwendigere Gr ndungsformalit ten; notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages, Eintragung ins Handelsregister z Mindeststammkapital von ,-- z Gr ndungsrisiko (Vollhaftung der Gesellschafter vor Handelsregistereintragung) UG (haftungsbeschr nkt) (siehe Gr ndungsinformation Nr. 48) Bei der UG (haftungsbeschr nkt) handelt es sich nicht um eine neue Rechtsform, sondern um eine Variante der GmbH. Eintrag ins Handelsregister: Zwingend erforderlich Firmenname: Unterscheidbarer und nicht irref hrender Name plus Zusatz UG (haftungsbeschr nkt) Gesch ftsf hrung: Vertraglich bestellter Gesch ftsf hrer. Muss kein Gesellschafter sein Vorteile: z Schnelle Gr ndung z Relativ niedrige Gr ndungskosten z Stammeinlage von einem Euro reicht f r die Gr ndung aus z Haftungsbegrenzung (keine pers nliche Haftung) Nachteile: z Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages z Eintragung ins Handelsregister z R cklagenpflicht z Keine Sachgr ndung m glich z Geringe Kreditw rdigkeit, wegen geringer Kapitalausstattung im Vergleich zur GmbH z Lieferanten r umen wegen des geringen Haftungskapitals, schlechtere Zahlungskonditionen ein Institut f r Freie Berufe N rnberg Stand: November 2012 Rechtsformen im berblick 6 (kleine)AG Eintrag ins Handelsregister: Zwingend erforderlich Firmenname: Unterscheidbarer und nicht irref hrender Name plus Zusatz AG Gesch ftsf hrung: Vertraglich bestellter Vorstand.

6 Muss kein AG-Aktion r sein Vorteile: z Die AG haftet nur mit ihrem Gesellschaftsverm gen z Es k nnen weitere Anleger durch Ausgabe von Belegschaftsaktien und durch den Eintritt von Kunden als Gesellschafter beteiligt werden z Leichter Verkauf von Firmenanteilen (Aktien) z Hohes Ansehen Nachteile: z Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages notwendig z Eintragung ins Handelsregister z Mindestgrundkapital ,-- z Neben Vorstand muss ein Aufsichtsrat aus mindestens 3 Personen vorhanden sein Limited (siehe Gr ndungsinformation Nr. 43) Eintrag ins Handelsregister: Zwingend erforderlich Firmenname: Unterscheidbarer und nicht irref hrender Name plus Zusatz Ltd. Gesch ftsf hrung: Vertraglich bestellter Director Institut f r Freie Berufe N rnberg Stand: November 2012 Rechtsformen im berblick 7 Vorteile: z Schnelle und preisg nstige Gr ndung z Haftungsbeschr nkung auf Gesellschaftsverm gen (mindestens 1 Pfund) z Kein Notarbesuch z Leichte Aufnahme neuer Gesellschafter z Leichte bertragung der Gesellschaftsanteile Nachteile: z Publizit ts- und Rechnungslegungspflichten in England z Doppelte Publizit ts- und Genehmigungspflichten z Gewisse Rechtsunsicherheit in Deutschland Gesetzliche Bezeichnungsvorschriften (Auswahl) Architekt.

7 Z Den Titel Architekt darf nur f hren, wer in die Architektenliste eingetragen ist z Die Architektenliste wird von der Architektenkammer gef hrt z Juristische Personen werden nicht in die Architektenliste aufgenommen z Landesgesetze regeln mittlerweile ausdr cklich, dass auch Architektengesellschaften in der Rechtsform einer GmbH zul ssig sind ( Bayern, Berlin, Brandenburg ) Ingenieur: z Ingenieur darf sich nur nennen, wer bestimmte Kriterien erf llt z Auch die Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur wird in den Ingenieurgesetzen von besonderen Voraussetzungen abh ngig gemacht Steuerberater: z Die Bezeichnung Steuerberater darf nur f hren, wer nach dem Steuerberatungsgesetz dazu berechtigt ist z Es ist unzul ssig, zum Hinweis auf eine steuerberatende T tigkeit andere Bezeichnungen zu verwenden z Steuerberatungsgesellschaften k nnen in Form von Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, als Gesellschaften mit beschr nkter Haftung, GbR, UG (haftungsbeschr nkt) und Partnerschaften gef hrt werden z Gesellschaftsformen wie die EWIV sind unzul ssig Institut f r Freie Berufe N rnberg Stand: November 2012 Rechtsformen im berblick 8 Umweltgutachter: z Laut 10 Abs.

8 5 UmweltauditG (UAG) hat eine nach dem UmweltauditG akkreditierte Umweltgutachterorganisation die Bezeichnung Umweltgutachter in die Firma oder den Namen aufzunehmen z Die Bezeichnung darf in die Firma nicht aufgenommen werden, wenn keine Zulassung nach 10 Abs. 2 UAG erteilt ist z Bezeichnungen wie Umwelt-Consultant oder Umweltberater bleiben zul ssig, da der Schutz nicht auf verwechselbare Bezeichnungen ausgedehnt wurde Wirtschaftspr fer: z Gem 1 der Wirtschaftspr ferordnung (WiPrO) ist Wirtschaftspr fer, wer als solcher ffentlich bestellt ist. z Die Bestellung setzt den Nachweis der pers nlichen und fachlichen Eignung im Zulassungs- und Pr fungsverfahren voraus z Wirtschaftspr fungsgesellschaften bed rfen einer Anerkennung z Die Anerkennung setzt den Nachweis voraus, dass die Gesellschaft von Wirtschaftspr fern verantwortlich gef hrt wird z Folgende Rechtsformen sind m glich: AG, KG auf Aktien, GmbH, UG (haftungs-beschr nkt), GbR sowie Partnerschaftsgesellschaft z Die anerkannte Gesellschaft ist verpflichtet, die Bezeichnung Wirtschaftspr fungsgesellschaft in die Firma aufzunehmen Institut f r Freie Berufe N rnberg Stand: November 2012 Rechtsformen im berblick Institut f r Freie Berufe N rnberg Stand: November 2012 9 Quellen Bundesministerium f r Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: UAG-Umweltauditgesetz , in , aufgerufen am Bundesministerium f r Wirtschaft und Technologie.

9 Rechtsformen in imperia/md/content/pdf/publikationen/ , aufgerufen am Industrie- und Handelskammer N rnberg f r Mittelfranken: Wahl der Rechtsform , in , aufgerufen am Institut f r Freie Berufe (IFB) an der Friedrich-Alexander-Universit t Erlangen-N rnberg Abteilung Gr ndungsberatung Marienstra e 2 90402 N rnberg Telefon: (0911) 23565-0 Telefax : (0911) 23565-52 E-mail: Internet Hinweis: Das Institut f r Freie Berufe bernimmt keine Garantie daf r, dass die in diesen Unterlagen bereitgestellten Informationen vollst ndig, richtig und in jedem Fall aktuell sind. Das Institut f r Freie Berufe beh lt sich das Recht vor, ohne vorherige Ank ndigung nderungen oder Erg nzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen. Auf keinen Fall haftet das Institut f r Freie Berufe f r konkrete, mittelbare und unmittelbare Sch den oder Sch den, die durch fehlende Nutzungsm glichkeiten, Datenverluste oder entgangene Gewinne - sei es aufgrund der Nichteinhaltung vertraglicher Verpflichtungen, durch Fahrl ssigkeit oder eine andere unerlaubte Handlung - im Zusammenhang mit der Nutzung von Dokumenten oder Informationen bzw.

10 Der Erbringung von Dienstleistungen entstehen, die aus dieser Information zug nglich sind.


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