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Richtlinie zur Durchführung und Anerkennung von …

BESCHLUSSSAMMLUNG DER KMK, BESCHLUSS-NR. 952 SEKRETARIAT DER ST NDIGEN KONFERENZ R:\B\KMK-BESCHLUSS\ DER KULTUSMINISTER DER L NDER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND Richtlinie zur Durchf hrung und Anerkennung von Pr fungen f r bersetzer/ bersetzerinnen, Dolmetscher/Dolmetscherinnen und Geb rdensprachdolmetscher/Geb rdensprachdolmetscherinnen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom ) - 2 1. Pr fungsorgane Es wird ein "Staatliches Pr fungsamt f r bersetzer/ bersetzerinnen und Dolmetscher/ Dolmetscherinnen und/oder Geb rdensprachdolmetscher/Geb rdensprachdolmetscherin-nen" bei der jeweils zust ndigen Landesbeh rde eingerichtet.

- 5 - 6.1.2 Übersetzung eines anspruchsvollen Textes allgemeiner Art aus der Fremdsprache ins Deutsche. 6.1.3 Übersetzung eines anspruchsvollen, dem gewählten Fachgebiet entnommenen Textes

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1 BESCHLUSSSAMMLUNG DER KMK, BESCHLUSS-NR. 952 SEKRETARIAT DER ST NDIGEN KONFERENZ R:\B\KMK-BESCHLUSS\ DER KULTUSMINISTER DER L NDER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND Richtlinie zur Durchf hrung und Anerkennung von Pr fungen f r bersetzer/ bersetzerinnen, Dolmetscher/Dolmetscherinnen und Geb rdensprachdolmetscher/Geb rdensprachdolmetscherinnen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom ) - 2 1. Pr fungsorgane Es wird ein "Staatliches Pr fungsamt f r bersetzer/ bersetzerinnen und Dolmetscher/ Dolmetscherinnen und/oder Geb rdensprachdolmetscher/Geb rdensprachdolmetscherin-nen" bei der jeweils zust ndigen Landesbeh rde eingerichtet.

2 *) Zur Durchf hrung der Pr fungen werden Pr fungskommissionen gebildet. Die Pr fungskommission f r Geb rdensprachdolmetscher/Geb rdensprachdolmetsche-rinnen besteht aus mindestens vier Mitgliedern: 1. einem Mitglied des Pr fungsamtes als Vorsitzendem/Vorsitzende, 2. mindestens zwei h renden Mitgliedern, die die Pr fungssprache beherrschen m s sen und eine Staatliche Pr fung oder ein Hochschuldiplom als Geb rdensprach-dolmetscher/Geb rdensprachdolmetscherin abgelegt haben und eine mehrj hrige berufliche T tigkeit in diesem Bereich nachweisen k nnen, 3.

3 Mindestens einem geh rlosen Mitglied, das die Pr fungssprache beherrschen muss und eine Qualifikation als Geb rdensprachdozent/Geb rdensprachdozentin und eine mehrj hrige einschl gige berufliche T tigkeit nachweisen kann. F r die geh rlosen Mitglieder der Pr fungskommission muss eine qualifizierte ber tragung in Geb rdensprache erfolgen. 2. Ort und Zeit der Pr fung Die Staatliche Pr fung f r bersetzer/ bersetzerinnen und Dolmetscher/Dolmetsche-rinnen und/oder Geb rdensprachdolmetscher/Geb rdensprachdolmetscherinnen wird in der Regel einmal j hrlich abgehalten.

4 Ort und Zeit der Pr fung werden vom Pr fungsamt festgesetzt. Es gibt dies mit den erforderlichen weiteren Mitteilungen in landes blicher Weise ffentlich bekannt. 3. Arten der Pr fung Die Staatliche Pr fung kann abgelegt werden f r bersetzer/ bersetzerinnen, Dolmetscher/Dolmetscherinnen, bersetzer/ bersetzerinnen und Dolmetscher/Dolmetscherinnen, Geb rdensprachdolmetscher/Geb rdensprachdolmetscherinnen. Die Pr fungsordnung kann vorsehen, dass das Ablegen der Dolmetscherpr fung/Dol-metscherinnenpr fung erst nach bestandener bersetzerpr fung/ bersetzerinnenpr -fung m glich ist.

5 *) Die L nder entscheiden, ob sie ein staatliches Pr fungsamt einrichten. - 3 - Pr fungen k nnen in allen modernen Fremdsprachen sowie in Deutscher Geb rden sprache (DGS), sofern daf r geeignete Pr fer/Pr ferinnen zur Verf gung stehen, durchgef hrt werden. Die korrespondierende Sprache ist in jedem Fall Deutsch. F r Pr fungsteilnehmer/Pr fungsteilnehmerinnen mit einer anderen Muttersprache als Deutsch ndert sich die Aufgabenstellung gem Ziffer 6 und Ziffer 7 entsprechend. 4. Meldung zur Pr fung und Zulassungsvoraussetzungen Der Antrag auf Zulassung ist unter Angabe der gew nschten Pr fungsart, der Sprache, der Muttersprache und des gew hlten Fachgebietes (vgl.

6 Ziffer ) termingerecht beim zust ndigen Pr fungsamt einzureichen. Dem Antrag sind die nach der jeweiligen Pr fungsordnung erforderlichen Unterlagen beizuf gen. Zulassungsvoraussetzungen sind - der Nachweis mindestens des Mittleren Schulabschlusses oder eines gleichwertigen Abschlusses und zus tzlich f r bersetzer/ bersetzerinnen und Dolmetscher/Dolmetscherinnen: - der Nachweis einer mehrj hrigen Ausbildung als bersetzer/ bersetzerin bzw. Dolmetscher/Dolmetscherin oder einer dieser Ausbildung gleichwertigen fremd sprachlichen Ausbildung oder einer entsprechenden Berufspraxis als bersetzer/ bersetzerin bzw.

7 Dolmetscher/Dolmetscherin zus tzlich f r Geb rdensprachdolmetscher/Geb rdensprachdolmetscherinnen: - der Nachweis einer mehrj hrigen Ausbildung zum Geb rdensprachdolmetscher/zur Geb rdensprachdolmetscherin oder einer entsprechenden Praxis als Geb rdensprach-dolmetscher/Geb rdensprachdolmetscherin. Die Entscheidung ber die Zulassung trifft der Leiter/die Leiterin oder der Vorsitzen-de/die Vorsitzende des Pr fungsamtes. 5. Pr fungsanforderungen In der Pr fung muss der Pr fungsteilnehmer/die Pr fungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie die sprachlichen und sachlichen Kenntnisse und die pers nlichen F hig keiten besitzt, die f r die zuverl ssige Aus bung des Berufes eines bersetzers/einer bersetzerin, eines Dolmetschers/einer Dolmetscherin oder eines Geb rdensprach-dolmetschers/einer Geb rdensprachdolmetscherin erforderlich sind.

8 Dazu geh rt ne ben einer fundierten Allgemeinbildung eine hinreichende Kenntnis der staatlichen Ein richtungen, der Rechtsordnung und der geschichtlichen, geographischen, politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Verh ltnisse des Sprachraums der fremden Sprache und Deutschlands sowie insbesondere die Vertrautheit mit den einschl gigen sprachli chen und fachlichen Hilfsmitteln. Bei der Pr fung f r Geb rdensprachdolmetscher/Geb rdensprachdolmetscherinnen sind statt der geographischen Kenntnisse vertiefte Kenntnisse der Lebenswelt geh rlo ser und h rgesch digter Menschen nachzuweisen.

9 - 4 - Der Pr fungsteilnehmer/die Pr fungsteilnehmerin hat in der Pr fung in einem Fach gebiet vertiefte sprachliche Kenntnisse sowie Grundkenntnisse ber Sachzusammen h nge nachzuweisen. In der Pr fung f r Geb rdensprachdolmetscher/Geb rdensprach-dolmetscherinnen sind in einem Fachgebiet fachsprachliche Kenntnisse sowie Grund kenntnisse ber Sachzusammenh nge nachzuweisen. Als Fachgebiete gelten Wirt schaft, Rechtswesen, Technik, Naturwissenschaften, Geisteswissenschaften und Sozi alwissenschaften. Eine weitere Unterteilung der Fachgebiete ist nicht zul ssig.

10 Im Einzelnen wird verlangt: - beim bersetzer/bei der bersetzerin: Sichere Beherrschung beider Sprachen in Grammatik, Lexik, Idiomatik, Stilistik und Orthographie Gewandtheit im schriftlichen Ausdruck und Sicherheit in Aussprache und Intonation Anpassungsf higkeit an den jeweiligen Text und seine Sprachform sowie die Bef higung, m glichen Missverst ndnissen und Fehldeutungen eines Textes vorzubeu gen. - beim Dolmetscher/bei der Dolmetscherin und beim Geb rdensprachdolmetscher/bei der Geb rdensprachdolmetscherin: Sichere Beherrschung beider Sprachen in Grammatik, Lexik, Idiomatik, Stilistik und Orthographie Sicherheit in Aussprache und Intonation Gewandtheit im m ndlichen Ausdruck Rasche Auffassungsgabe, gutes Ged chtnis, Konzentrationsf higkeit und Einf h lungsverm gen Die Bef higung, m gliche Missverst ndnisse und Fehldeutungen der bertragung vorauszusehen und bei der Wiedergabe zu vermeiden Gewandtes und sicheres Auftreten Vertrautheit mit den praktischen Anforderungen und Gepflogenheiten des Dol-metschers/der Dolmetscherin.


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