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Richtlinien für Zuwendungsanträge auf …

Bundesministerium f r Bildung und Forschung ( bmbf ). 53170 Bonn Richtlinien f r Zuwendungsantr ge auf Ausgabenbasis (AZA). - mit erg nzendem bmbf -Vordruck 0335 - A. Allgemeines und F rdervoraussetzungen Das bmbf kann auf Antrag Zuwendungen gew hren zur F rderung von Forschungs- und Entwicklungs- vorhaben und sonstigen Vorhaben in den Bereichen Bildung und Wissenschaft, wenn der Bund an deren Durchf hrung ein erhebliches Interesse hat, das ohne die Zuwendung nicht oder nicht in dem notwendigen Umfang befriedigt werden kann. Die Vorhaben m ssen grunds tzlich in Deutschland durchgef hrt und verwer- tet werden. In der Regel wird das bmbf das Bundesinteresse in Form von F rderprogrammen beschreiben und bekannt geben. Die Vorhaben m ssen thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar sein; sie d rfen noch nicht begonnen wor- den sein. Der Empf nger einer Zuwendung muss in der Lage sein, die zweckentsprechende Verwendung der Mittel nachzuweisen. Eine Zuwendung wird grunds tzlich zur Teilfinanzierung eines Vorhabens gew hrt.

BMBF-Vordr. 0027/10.08_3 Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) 53170 Bonn Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis

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1 Bundesministerium f r Bildung und Forschung ( bmbf ). 53170 Bonn Richtlinien f r Zuwendungsantr ge auf Ausgabenbasis (AZA). - mit erg nzendem bmbf -Vordruck 0335 - A. Allgemeines und F rdervoraussetzungen Das bmbf kann auf Antrag Zuwendungen gew hren zur F rderung von Forschungs- und Entwicklungs- vorhaben und sonstigen Vorhaben in den Bereichen Bildung und Wissenschaft, wenn der Bund an deren Durchf hrung ein erhebliches Interesse hat, das ohne die Zuwendung nicht oder nicht in dem notwendigen Umfang befriedigt werden kann. Die Vorhaben m ssen grunds tzlich in Deutschland durchgef hrt und verwer- tet werden. In der Regel wird das bmbf das Bundesinteresse in Form von F rderprogrammen beschreiben und bekannt geben. Die Vorhaben m ssen thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar sein; sie d rfen noch nicht begonnen wor- den sein. Der Empf nger einer Zuwendung muss in der Lage sein, die zweckentsprechende Verwendung der Mittel nachzuweisen. Eine Zuwendung wird grunds tzlich zur Teilfinanzierung eines Vorhabens gew hrt.

2 Eine Zuwendung zur Vollfi- nanzierung wird nur ausnahmsweise bewilligt, wenn der Antragsteller an der Durchf hrung des Vorhabens kein oder nur ein geringes wirtschaftliches und/oder nur ideelles Interesse hat, das gegen ber dem Bundesinteresse nicht ins Gewicht f llt, oder wenn das Vorhaben nur bei bernahme s mtlicher zuwendungsf higer Ausgaben durch den Bund durchgef hrt werden kann. Die Verwendung der Bundesmittel und der Nachweis ihrer zweckentsprechenden Verwendung werden im Zu- wendungsbescheid und den ihm beigef gten allgemeinen und besonderen Nebenbestimmungen des bmbf . geregelt. Der Antrag muss die zur Beurteilung der Angemessenheit und Notwendigkeit der Zuwendung erforderlichen Angaben enthalten. Er bildet die Grundlage f r die Entscheidung, ob und unter welchen Bedingungen und Auf- lagen eine Zuwendung gew hrt werden kann. Bestandteil des Antrags ist eine Vorhabenbeschreibung mit einem Verwertungsplan. Die dem Zuwendungsbe- scheid zugrunde liegenden besonderen Nebenbestimmungen legen fest, dass der Verwertungsplan sp ter fort- zuschreiben ist.

3 Dieser ist nach Vorhabenende Grundlage f r die Beurteilung, ob der Zuwendungsempf nger die ihm obliegende Aus bungs- bzw. Verwertungspflicht erf llt. Antragsteller sollen pr fen, ob sie ihr beabsichtigtes Vorhaben zusammen mit europ ischen Partnern im Rah- men von EUREKA durchf hren k nnen. In geeigneten F llen werden EUREKA-Vorhaben bei gleicher fachlicher Qualit t gegen ber anderen Vorhaben bevorzugt gef rdert. Antragsteller k nnen beim EUREKA/COST-B ro (beim bmbf -Projekttr ger DLR) oder beim bmbf bzw. seinem zust ndigen Projekttr ger n here Informationen zur Einbindung von Vorhaben in EUREKA erhalten. Antragsteller haben auch im eigenen Interesse verf gbare F rdermittel aus dem Forschungsrahmenpro- gramm der EU in Anspruch zu nehmen. In geeigneten F llen sind dazu m glichst vor dem Antrag auf Bundes- zuwendung ggf. die F rdermittel bei der EU-Kommission zu beantragen. Dies ist mit dem Antrag auf Bundes- zuwendung ( im Begleitschreiben oder mit den Erl uterungen zum Finanzierungsplan) entsprechend darzu- stellen.

4 Ber die EU-F rderaktivit ten nach dem Forschungsrahmenprogramm informieren und beraten die na- tionalen Kontaktstellen der Bundesregierung. Die Internet-Adressen der nationalen Kontaktstellen sind zu finden unter: Ein Faltblatt mit den fachbezogenen Adressen der Kontaktstellen kann auch bei der Brosch renstelle des bmbf angefordert werden. Wird eine Zuwendung als De-minimis-Beihilfe der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom ber die Anwendung des Art. 87 und 88 EG-Vertrag auf De-minimis- -Beihilfen beantragt, ist das im bmbf -Vordruck Nr. 0119 (dort unter Teil B) dargestellte Verfahren zu beachten. bmbf -Vordr. 0027 -2- Bestehende exportkontrollrechtliche Beschr nkungen k nnen bei der Durchf hrung eines Vorhabens tangiert sein. Deshalb wird auf die Beachtung des (zweiteiligen). Merkblatts ber Verantwortung und Risiken beim Wissenstransfer . des Bundesamtes f r Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hingewiesen. Die geltende Fassung dieses Merk- blatts ist unter der Internetadresse abrufbar.

5 Bei einem geplanten Verbundprojekt (gemeinsames Vorhaben mit Dritten als Partner, soweit nicht Leistungs- austausch im Auftragsverh ltnis) ist die Zusammenarbeit durch eine Kooperationsvereinbarung festzulegen, die Regelungen zur Benutzung und Verwertung von Wissen und Ergebnissen unter den Verbundpartnern nach be- stimmten Grunds tzen enthalten soll. Die Verbundpartner haben h herrangiges Recht, insbesondere EU- Wettbewerbsrecht, origin r zu beachten. Eine Kooperationsvereinbarung ist dem bmbf oder dem von ihm be- auftragten Projekttr ger nur auf ausdr cklichen Wunsch vorzulegen. Gef rderte Kooperationspartner werden aber durch den Zuwendungsbescheid zum Abschluss der Kooperationsvereinbarung verpflichtet. Vor der F r- derentscheidung muss bereits eine grunds tzliche bereinkunft der Verbundpartner durch mindestens folgende Informationen ber das Verbundprojekt insgesamt nachgewiesen werden: - Kooperationspartner, - Ausgaben/Kosten und beantragtes F rdervolumen, - Laufzeit, - Arbeitsplan, - Verwertungsplan und bestehende Schutzrechte, - Projektleitung (Koordinierung).

6 Einzelheiten sind dem Merkblatt f r Antragsteller/Zuwendungsempf nger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten zu entnehmen ( bmbf -Vordr. 0110). Ein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung besteht nicht. K rperschaften, Anstalten und Stiftungen des ffentlichen Rechts (" ffentliche Antragsteller") bersenden den Antrag grunds tzlich auf dem Dienstweg und eine Kopie unmittelbar dem bmbf bzw. seinem Projekttr ger, soweit nach Landesrecht keine abweichende Regelung besteht. (vgl. AZA 6 unter Nr. 4). Die Abtretung einer Forderung aus dem Zuwendungsbescheid an Dritte ist grunds tzlich ausgeschlossen. Auf Antrag kann das bmbf einer Abtretung ausnahmsweise zustimmen, wenn sie in unmittelbarem Zusammen- hang mit dem Vorhaben steht und besondere Gr nde vorliegen. B. Ausf llen des Antrags F r den Antrag ist der bmbf -Vordruck AZA (Zuwendung auf Ausgabenbasis) zu verwenden und beim bmbf . oder seinem Projekttr ger einzureichen. Zum ausf llen des Antrages empfiehlt sich die Nutzung des elektronischen Antragssystems easy-AZA das im Internet unter der Adresse: zur kostenlosen Nutzung bereitgestellt wird.

7 Der Antrag dient auch als Erfassungsunterlage f r die Datenverarbeitung. Hierzu ist erforderlich, dass - der maximale Zeichenvorrat je Feld nicht berschritten und der Vordruck mit Maschinenschrift (Normal- schrift) ausgef llt wird, - die Feldbegrenzungen nicht berschritten werden. Es sind nur die wei en Felder des Antrags auszuf llen. Falls f r das Vorhaben bereits eine Zuwendung gew hrt wurde, ist zwischen einer Anschlusszuwendung und einer Aufstockung zu unterscheiden. Anschlusszuwendungen begr nden ein neues Zuwendungsverh ltnis und lassen die vorangegangene Zu- wendung einschlie lich eventueller Aufstockungen unber hrt. Ihre Laufzeit beginnt als neue Zuwendung in der Regel erst nach Ablauf des Bewilligungszeitraums der Erstzuwendung (einschl. Aufstockungen). Der An- schluss kn pft einen thematischen, nicht aber einen haushaltsrechtlichen Zusammenhang mit der vorange- gangenen Zuwendung. Aufstockungen sind grunds tzlich alle den Zuwendungsempf nger beg nstigenden nderungen w hrend des Bewilligungszeitraums der Zuwendung.

8 Sie k nnen Thema, Bewilligungszeitraum, Betrag, Arbeitspro- gramm der Zuwendung betreffen, d rfen jedoch den Kern der Aufgabenstellung, Finanzierungsart, F rderquote oder grundlegende Nebenbestimmungen nicht ver ndern, da andernfalls das bestehende Zuwendungsverh lt- nis beendet werden m sste und die F rderung nur durch die Begr ndung eines neuen Zuwendungsverh ltnis- ses fortgesetzt werden k nnte. Ein kompletter formgebundener Aufstockungsantrag ist nur erforderlich, wenn der Zuwendungsbetrag aufgestockt werden soll. Bei Aufstockungen ist nur der zus tzlich ben tigte Betrag zu veranschlagen (vgl. aber unter AZA 4). -3- AZA 1. 0100 Das Thema soll das Vorhaben m glichst allgemeinverst ndlich kennzeichnen; es wird regel- m ig nach Bewilligung vom bmbf ver ffentlicht. 0110 Die Namensangabe muss mit der rechtsverbindlichen Bezeichnung bereinstimmen. Im Hochschulbereich ist zu ber cksichtigen, dass Antragsteller stets die Hochschule (nicht ein Institut oder ein(e) Wissenschaftler(in)) ist; Instituten fehlt die Rechtsf higkeit.

9 AZA 2. 0210 Ausf hrende Stelle ist die zust ndige Stelle des Antragstellers, Physikalisches Institut der Universit t Heidelberg (= ausf hrende Stelle), Universit t Heidelberg (= Antragsteller). 0340 bis 0343 Diese Angaben sind erforderlich, um eventuelle Rechte Dritter an dem Vorhaben zu verdeutli- chen. 0355 Stimmen Antragsteller/Ausf hrende Stelle und Zahlungsempf nger nicht berein, ist dies mit dem Antrag zu erl utern. 0361 bis 0363 Hier ist nur ein Girokonto (falls vorhanden, das Girokonto bei einer Landeszentralbank) an- zugeben. 0365 Eine f r die interne Erfassung der Zuwendung eingerichtete Verbuchungsstelle soll m glichst w hrend der Laufzeit des Vorhabens nicht ge ndert werden. nderungen sind mitzuteilen. Bei Hochschulen ist unbedingt die Verbuchungsstelle der mittelempfangenden Kasse anzugeben. Die Angaben d rfen 17 Zeichen nicht berschreiten. AZA 3. 0610 ff. 1. Zusammenarbeit ohne gesellschaftlichen Zusammenschluss. Die Form der Zusammenarbeit ist nicht so eng, dass ein Zusammenschluss der einzelnen Part- ner zu einer BGB-Gesellschaft (Arbeitsgemeinschaft, Konsortium) erforderlich ist ( Verbund- forschung).

10 Die Vorhaben der Partner werden - wie im Normalfall der Einzelzuwendung - ge- trennt finanziert. Die Partner sind jedoch verpflichtet, sich untereinander fachlich und terminlich abzustimmen. Als Zusammenarbeit in diesem Sinne gilt nicht die Vergabe von Auftr gen an Dritte. 2. Arbeitsgemeinschaft (BGB-Gesellschaft). Bei Zusammenarbeit mit gesellschaftlicher Bindung der einzelnen Partner zueinander kann ausnahmsweise diese Arbeitsgemeinschaft (in der Regel BGB-Gesellschaft) Antragsteller sein. Einzelheiten sind vor der Antragstellung mit dem bmbf zu kl ren. Mit dem Antrag sind Ver- tragstexte als unterschriftsreifer Entwurf vorzulegen. Falls bereits Vertr ge bestehen, sind diese beizuf gen. 0661 bis 0673 Ist beabsichtigt, FE-Arbeiten im Rahmen von Einzelantr gen von mehr als 100 T bei Dritten durchf hren zu lassen, sind Name und Sitz der Auftragnehmer und die Verg tung anzugeben. Bei mehr als drei Auftragnehmern sind die Angaben auf besonderem Blatt zu erg nzen.


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