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Richtlinien - KBV

Richtlinien der Kassen rztlichen Bundesvereinigung f r Verfahren zur Qualit tssicherung (Qualit tssicherungs- Richtlinien der KBV) gem 75 Abs. 7 SGB V vom Inhaltsverzeichnis Pr 2 I Allgemeiner 2 A Strukturelle 2 1 .. 2 Der Qualit tssicherungsbeauftragte der Kassen rztlichen Vereinigung2 .. 2 Die Qualit tssicherungskommissionen3 .. 3 Die Gesch ftsstelle "Qualit tssicherung" bei der Kassen rztlichen VereinigungB Verfahren zur Qualit 4 4 .. 4 Qualit tszirkel5 .. 7 Ringversuche6 .. 7 Qualit tspr fungen im Einzelfall (Stichproben)7 .. 9 Kolloquien8 Ergebnisse von Qualit tspr fungen im Einzelfall (Stichproben).. 11 12 Anlage 12 Anlage 15 Qualit tssicherungs- Richtlinien der KBV 2Pr ambel Die Sicherung und Verbesserung der Qualit t rztlicher T tigkeit ist eine der wich-tigsten Voraussetzungen f r eine patienten- und bedarfsgerechte, fachlich qualifizier-te und wirtschaftliche Versorgung auf hohem Leistungsniveau.

Richtlinien . der Kassenärztlichen Bundesvereinigung . für . Verfahren zur Qualitätssicherung (Qualitätssicherungs-Richtlinien der KBV) gemäß § 75 Abs. 7 SGB V

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1 Richtlinien der Kassen rztlichen Bundesvereinigung f r Verfahren zur Qualit tssicherung (Qualit tssicherungs- Richtlinien der KBV) gem 75 Abs. 7 SGB V vom Inhaltsverzeichnis Pr 2 I Allgemeiner 2 A Strukturelle 2 1 .. 2 Der Qualit tssicherungsbeauftragte der Kassen rztlichen Vereinigung2 .. 2 Die Qualit tssicherungskommissionen3 .. 3 Die Gesch ftsstelle "Qualit tssicherung" bei der Kassen rztlichen VereinigungB Verfahren zur Qualit 4 4 .. 4 Qualit tszirkel5 .. 7 Ringversuche6 .. 7 Qualit tspr fungen im Einzelfall (Stichproben)7 .. 9 Kolloquien8 Ergebnisse von Qualit tspr fungen im Einzelfall (Stichproben).. 11 12 Anlage 12 Anlage 15 Qualit tssicherungs- Richtlinien der KBV 2Pr ambel Die Sicherung und Verbesserung der Qualit t rztlicher T tigkeit ist eine der wich-tigsten Voraussetzungen f r eine patienten- und bedarfsgerechte, fachlich qualifizier-te und wirtschaftliche Versorgung auf hohem Leistungsniveau.

2 Qualit tssicherung der rztlichen Leistung hat zum Ziel, die Qualit t des Arbeitsprozesses und des Ar-beitsergebnisses zu wahren oder zu erh hen. Dies kann nur verwirklicht werden, wenn Probleme rechtzeitig identifiziert, hinreichend analysiert, praktikable Verbesse-rungsvorschl ge z gig erarbeitet und erfolgreich angewendet werden. Eine wesentliche Aufgabe der Qualit tssicherung besteht nach wie vor darin, die strukturellen Voraussetzungen f r eine hohe Qualit t rztlichen Handelns in der Aus- und Weiterbildung zu schaffen und zu erhalten. In Erg nzung dazu bedarf es jedoch auch dynamischer, auf Selbstverantwortung und eigener Motivation basierender Ver-fahren zur Evaluation, Sicherung und Verbesserung der Prozess- und Ergebnisquali-t t im Sinne eines selbstlernenden Systems. Damit sollen in der vertrags rztlichen T tigkeit die Kooperation verbessert, der fachliche Wettbewerb gef rdert und die Qualit t der Betreuung insbesondere aus Sicht der Patienten gew hrleistet werden.

3 Unter dieser Zielsetzung erl sst die Kassen rztliche Bundesvereinigung gem 75 Abs. 7 SGB V folgende Richtlinien f r Verfahren zur Qualit tssicherung in der ver-trags rztlichen Versorgung. I Allgemeiner Teil A Strukturelle Voraussetzungen Die dauerhafte und wirksame Sicherung und Verbesserung der Qualit t rztlicher T tigkeit setzt eine institutionelle Verankerung qualit tssichernder Ma nahmen in der vertrags rztlichen Selbstverwaltung voraus. Dazu sollen in jeder Kassen rztlichen Vereinigung geh ren: 1. Der Qualit tssicherungsbeauftragte 2. Die Qualit tssicherungskommissionen 3. Die Gesch ftsstelle "Qualit tssicherung" 1 Der Qualit tssicherungsbeauftragte der Kassen rztlichen Vereinigung Der Qualit tssicherungsbeauftragte wird durch die Kassen rztliche Vereini-gung berufen. Der Qualit tssicherungsbeauftragte ber t die Kassen rztliche Vereinigung in Fragen der Qualit tssicherung. 2 Die Qualit tssicherungskommissionen Die Kassen rztliche Vereinigung kann zur Unterst tzung ihrer Aufgaben f r bestimmte Bereiche (z.)

4 B. Radiologie, Sonographie, Laboratoriumsmedizin, Zytologie) Qualit tssicherungskommissionen einrichten. Der Vorstand der Kassen rztlichen Vereinigung beruft den Vorsitzenden der jeweiligen Qualit tssicherungskommission und die weiteren Mitglieder. Qualit tssicherungs- Richtlinien der KBV Eine Qualit tssicherungskommission setzt sich aus mindestens drei im jewei-ligen Gebiet besonders erfahrenen rztlichen Mitgliedern zusammen, von de-nen mindestens eines eine abgeschlossene Facharztweiterbildung in diesem Gebiet haben soll. Im Hinblick auf jeweils erforderliche spezielle rztliche Fer-tigkeiten ist zu gew hrleisten, dass mindestens ein Kommissionsmitglied auch in diesen Fertigkeiten besondere Erfahrungen besitzt. An den Sitzungen der Kommissionen soll ein Vertreter der Gesch ftsstelle "Qualit tssicherung" teil-nehmen. Die Qualit tssicherungskommissionen haben die Aufgabe, bei Antr gen auf Durchf hrung und Abrechnung von Leistungen mit Qualifikationsvorbehalt die fachliche Bef higung des Antragstellers aufgrund vorgelegter Zeugnisse und Bescheinigungen und/oder durch ein Kolloquium zu berpr fen und die Ent-scheidung der Kassen rztlichen Vereinigung vorzubereiten.

5 Die Gesch ftsf hrung der Qualit tssicherungskommissionen obliegt der Ge-sch ftsstelle "Qualit tssicherung". Die Kassen rztlichen Vereinigungen k nnen Qualit tssicherungskommissio-nen f r den Bereich von mehr als einer Kassen rztlichen Vereinigung einrich-ten. Bei den rztekammern bestehende Kommissionen k nnen mit dem Ein-verst ndnis der rztekammer von der Kassen rztlichen Vereinigung mit der Durchf hrung der in Nr. genannten Aufgaben betraut werden, soweit eine Durchf hrung nach Ma gabe dieser Richtlinien gew hrleistet ist. 3 Die Gesch ftsstelle "Qualit tssicherung" bei der Kassen rztlichen Verei-nigung Zur Gew hrleistung eines zielorientierten, koordinierten Vorgehens bei der Planung und Durchf hrung qualit tssichernder Ma nahmen richtet die Kas-sen rztliche Vereinigung eine Gesch ftsstelle "Qualit tssicherung" ein oder ordnet deren Aufgaben einem bestehenden Gesch ftsbereich zu.

6 Dieser -bernimmt damit die Funktion einer Gesch ftstelle "Qualit tssicherung". Die Gesch ftsstelle "Qualit tssicherung" bernimmt folgende Aufgaben: Pr fung der Einhaltung der f r die Qualit tssicherung geltenden gesetzlichen und/oder vertraglichen Regelungen im Einzelfall, insbesondere Pr fung der jeweils erforderlichen Nachweise der fachlichen Bef higung und/oder der apparativen Ausstattung, Vorbereitung und Organisation der Kolloquien und deren Protokollierung nach Ma gabe dieser Richtlinien , Vorbereitung oder Ausfertigung der Bescheide aufgrund vorangegangener Pr fungen, Kontrolle von Organisation und Durchf hrung vorgeschriebener Ringver-suche, Durchf hrung der Qualit tspr fung im Einzelfall (Stichproben), Gesch ftsf hrung der Qualit tssicherungskommissionen, Qualit tssicherungs- Richtlinien der KBV Betreuung von Qualit tszirkeln, die im Zust ndigkeitsbereich der jeweiligen Kassen rztlichen Vereinigung arbeiten, Information und Beratung von Vertrags rzten in Fragen der Qualit tssicherung (z.)

7 B. Praxisdokumentation, Erstellung von Qualit tssicherungskonzepten f r die einzelne Praxis), Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Qualit tssicherung mit den anderen Kas-sen rztlichen Vereinigungen, der Kassen rztlichen Bundesvereinigung, den rztekammern sowie anderen Organisationen und Einrichtungen des Gesund-heitswesens. B Verfahren zur Qualit tssicherung F r die Qualit tssicherung in der vertrags rztlichen Versorgung kommen u. a. fol-gende Verfahren in Betracht: Qualit tszirkel Ringversuche Qualit tspr fungen im Einzelfall (Stichproben) Kolloquien 4 Qualit tszirkel Ziele von Qualit tszirkeln Qualit tszirkel stellen ein etabliertes Verfahren der Qualit tssicherung, -ent-wicklung und Fortbildung dar. Durch kritische Hinterfragung der eigenen T tig-keit und einen auf den Erfahrungen der Teilnehmer aufbauenden Lehr- und Lernprozesses dienen sie der kontinuierlichen Qualit tsverbesserung durch Weiterqualifizierung der an der vertrags rztlichen Versorgung teilnehmenden rzte und Psychotherapeuten und durch Modifikation von Strukturen und Ab-l ufen im Praxisalltag.

8 Qualit tszirkel haben im Einzelnen folgende Ziele: Reflexion und Weiterentwicklung der eigenen T tigkeit Erfahrungsaustausch und Vergleich mit den Teilnehmern am Qualit tszirkel und ggf. anderen Vergleichsgruppen Analyse und Bewertung der eigenen T tigkeit nach ausgew hlten Quali-t tskriterien Feststellen von bereinstimmungen mit evidenzbasierten Leitlinien, Identifi-zierung und Begr ndung von Abweichungen Modifikation vorhandener Leitlinien gem den Bedingungen der ambulan-ten Praxis Entwicklung von Handlungsempfehlungen f r die Praxis Evaluation der Ergebnisse F rderung der Kooperation der an der Gesundheitsversorgung Beteiligten Qualit tssicherungs- Richtlinien der KBV Methodik Qualit tszirkel zeichnen sich in Abgrenzung zu klassischer Fortbildung durch spezifische Kriterien aus. Sie arbeiten auf freiwilliger Basis, mit selbstgew hlten Themen, erfahrungsbezogen, auf der Grundlage des kollegialen Diskurses ("peer review"), unter Ber cksichtigung evidenzbasierter Leitlinien, geleitet von einem ausgebildeten und von der Kassen rztlichen Vereini-gung anerkannten Moderator, mit protokollierten Ergebnissen, mit Feedback, mit Evaluation ihrer Ergebnisse, soweit m glich auf einer hinreichenden Basis empirischer Daten aus der ambulanten Versorgung, kontinuierlich (i.)

9 D. R. mindestens 4 Sitzungen im Jahr), mit festem Teilnehmerkreis (Minimum 5, Maximum 20 Personen), mit rzten, Psychotherapeuten und ggf. unter Einbeziehung von Praxisper-sonal, fachgruppengleich, fachgruppen bergreifend oder versorgungsbe-reichs bergreifend, frei von Sponsoring. Datengrundlage und Dokumentation Grundlage der kritischen Hinterfragung der eigenen T tigkeit und des Bench-markings unter Ber cksichtigung von Erkenntnissen der evidenzbasierten Me-dizin ist die Erhebung valider und mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu vereinbarender Daten, die den Praxisalltag hinreichend ab-bilden (z. B. Praxisdokumentationen, Verordnungsstatistiken, Handlungsanwei-sungen). ber die Durchf hrung einer Datenerhebung und ihre Methodik entscheiden die Teilnehmer des Qualit tszirkels, ggf. in Zusammenarbeit mit der betreuenden Kassen rztlichen Vereinigung, der Kassen rztlichen Bundesvereinigung oder wissenschaftlichen Instituten.

10 Die einzelnen Sitzungen (Termine, Themen, Moderator, Teilnehmer, verwende-te Daten/Leitlinien, Ergebnisse) sind vom Qualit tszirkel in geeigneter Form zu protokollieren. Die Protokolle sind der betreuenden Kassen rztlichen Vereini-gung zu Zwecken der Evaluation und Qualit tsberichterstattung zur Verf gung zu stellen, ggf. unter Verwendung elektronischer Dokumentationssysteme. Evaluation Die Evaluation der Qualit tszirkelarbeit ist eine wesentliche Voraussetzung f r die Bewertung der Wirksamkeit des Instruments Qualit tszirkel und des Gra-des der mit diesem Instrument erzielten Qualit tsverbesserung. Sie ist damit zugleich eine Entscheidungsgrundlage f r die F rderung von Qualit tszirkeln. Qualit tssicherungs- Richtlinien der KBV 6 Die Evaluation kann intern und/oder extern erfolgen und stichprobenartig durchgef hrt werden. Analysiert und bewertet werden sollen z. B. die Arbeitsweise des Zirkels, konkrete Qualit tsverbesserungen in der Praxis anhand ausgew hlter Qua-lit tsindikatoren, Ver nderungen in der Versorgungszufriedenheit der Patienten, Ver nderungen in der Berufszufriedenheit der am Qualit tszirkel Teilneh-menden.


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