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Schutzkonzept Kindergarten an der Schäferwiese

Schutzkonzept Kindergarten an der Sch ferwiese Kreisjugendring M nchen-Stadt Paul-Heyse-Str. 22. 80336 M nchen M nchen, Januar 2019. 1. Inhalt 1 Vorwort .. 3. 2 Grundlagen des Schutzkonzepts des Kreisjugendring M nchen-Stadt .. 4. Gesetzliche Grundlagen .. 4. Pr vention .. 4. Intervention .. 4. weitere Grundlagen .. 4. 3 Leitfaden .. 6. 4 Einstellungsverfahren .. 6. 6. Bewerbungsgespr ch .. 6. Erweitertes F hrungszeugnis .. 6. Einarbeitung .. 7. 5 Zust ndigkeit f r Pr vention und Intervention .. 7. 6 7. 7 Schutzvereinbarungen f r regelm ige Situationen der besonderen N 9. professionelle Beziehungsgestaltung .. 9. angemessenes Verh ltnis von N he und Distanz .. 9. Schutz der Intimsph re in Pflegesituationen .. 10. Ruhezeit / Schlafsituationen .. 10. Eingew hnung / Konflikt- und Gef 11. 8 11. Partizipation .. 11. 12. 9 R umlichkeiten.

1 Schutzkonzept Kindergarten an der Schäferwiese Kreisjugendring München-Stadt Paul-Heyse-Str. 22 80336 München München, Januar 2019

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1 Schutzkonzept Kindergarten an der Sch ferwiese Kreisjugendring M nchen-Stadt Paul-Heyse-Str. 22. 80336 M nchen M nchen, Januar 2019. 1. Inhalt 1 Vorwort .. 3. 2 Grundlagen des Schutzkonzepts des Kreisjugendring M nchen-Stadt .. 4. Gesetzliche Grundlagen .. 4. Pr vention .. 4. Intervention .. 4. weitere Grundlagen .. 4. 3 Leitfaden .. 6. 4 Einstellungsverfahren .. 6. 6. Bewerbungsgespr ch .. 6. Erweitertes F hrungszeugnis .. 6. Einarbeitung .. 7. 5 Zust ndigkeit f r Pr vention und Intervention .. 7. 6 7. 7 Schutzvereinbarungen f r regelm ige Situationen der besonderen N 9. professionelle Beziehungsgestaltung .. 9. angemessenes Verh ltnis von N he und Distanz .. 9. Schutz der Intimsph re in Pflegesituationen .. 10. Ruhezeit / Schlafsituationen .. 10. Eingew hnung / Konflikt- und Gef 11. 8 11. Partizipation .. 11. 12. 9 R umlichkeiten.

2 13. 10 Zusammenarbeit mit den Eltern .. 14. 11 Fort- und Weiterbildung .. 15. 12 Zusammenarbeit mit externen Fachstellen .. 15. 13 Quellen .. 15. 2. 1. Vorwort Brauchen wir ein Schutzkonzept ? Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren f r ihr Wohl geht uns alle an. Aus die- sem Grund ist der Kinderschutz fest im Gesetz verankert. Der Kinder- und Jugendhilfe ist dieser Schutz ein besonderes Anliegen, und er ist Aufgabe von ffentlichen und freien Tr gern. Wir ha- ben als Tr ger f r die konzeptionelle Verankerung des Kinderschutzes Sorge zu tragen und dies auch durch Ma nahmen der Pr vention sowie Intervention zu gew hrleisten. Da Kinder und Jugendliche viele Stunden in unseren Einrichtungen verbringen, ist es wichtig, dass sie sich sicher f hlen und Vertrauen zu den Menschen haben k nnen, die sie umgeben. P dagogische Fachkr fte tragen dazu bei, dass Kinder sich in unseren Kindertagesst tten zu starken, fr hlichen, kompetenten und sozialf higen Menschen entwickeln k nnen.

3 Um dieses Ziel zu erreichen, ist es wichtig, dass Kinder und Jugendliche ernst genommen werden, ihre Meinung Geh r findet und ihr Wohlbefinden gew hrleistet wird. Dar ber hinaus ist f r uns von gro er Bedeutung, dass Kinder die M glichkeit haben, jederzeit ihre Bed rfnisse, W nsche und Befindlichkeiten zu u ern, ohne damit rechnen zu m ssen, dass sie dadurch Ablehnung, Ausgrenzung oder Sanktionen erfahren. Durch Schutz- und Handlungskonzepte und den transparenten und offenen Umgang mit der Thematik erreichen wir Sicherheit f r alle Beteiligten. Wie sicher das Team arbeiten kann, h ngt wesentlich auch von der Kultur und dem Teamklima innerhalb einer Institution ab und wird grundlegend von der Leitung der Einrichtung beeinflusst. 3. 2. Grundlagen des Schutzkonzepts des Kreisjugendring M nchen-Stadt Wichtig ist, dass das Schutzkonzept allen Beteiligten bekannt ist und gemeinsam umgesetzt wird.

4 Ein Schutzkonzept beinhaltet mehrere Ebenen: Gesetzliche Grundlagen Bundeskinderschutzgesetz (2012). SGB VIII. o 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgef hrdung ( ). o 8b fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen ( ). o 45 Erlaubnis f r den Betrieb einer Einrichtung ( ). o 47 Meldepflicht ( ). o 72a T tigkeitsausschluss einschl gig vorbestrafter Personen ( ). Pr vention Analyse von L cken im aktuellen Schutzkonzept (Umgang, Team, R umlichkeiten). Eltern ber Tr gerverpflichtung zum Bundeskinderschutzgesetz informieren Beteiligungsm glichkeit aller Kinder im Lebensraum Kita Beschwerdem glichkeiten entsprechend ihres Entwicklungsstandes schaffen Konzeptbausteine f r die p dagogische Arbeit in Einrichtungen verankern: Pr vention, Partizipation, Beschwerdem glichkeit, Entwicklung kindlicher Sexualit t, Genderthemen, Konfliktl sungen, Teamkultur, Umgang mit Fehlverhalten, Grenzen usw.

5 Fort- und Weiterbildung des p dagogischen Personals erm glichen Intervention Geregelte Verfahren bei Bekanntwerden von Kindeswohlgef hrdung (siehe Handbuch). Fort- und Weiterbildung Mitarbeitergespr che weitere Grundlagen Vereinbarung zum Kinderschutz gem 8a Abs. 4 SGB VIII vom (M nchner Grundvereinbarung). Leitlinien des Kreisjugendring M nchen-Stadt Verhaltenskodex zur Pr vention sexualisierter Gewalt des Kreisjugendring M nchen-Stadt 4. Verhaltenskodex zur Pr vention sexualisierter Gewalt 1. Dieser Verhaltenskodex basiert auf der Verantwortung f r das Wohl der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Ziel ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie von Kolleginnen und Kollegen vor sexuellen bergriffen, sexualisierter Atmosph re und geschlechtsspezifischer Diskriminierung. Der Verhaltenskodex interpretiert gesetzliche Bestimmungen2 und beinhaltet selbst auferlegte Pflichten und Ziele zur Pr vention sexueller Gewalt in der Kinder- und Jugendarbeit.

6 Als Tr ger der Kinder- und Jugendarbeit, von Kindertagesst tten sowie schulbezogener Sozialarbeit in Bayern tritt der Kreisjugendring entschieden daf r ein, M dchen und Jungen vor sexuellen bergriffen zu sch tzen und Zugriff auf Kinder und Jugendliche f r T ter und T terinnen in den eigenen Reihen zu verhindern. Eine klare Positionierung zum Kinder- und Jugendschutz, ein Klima von Auseinandersetzung, Transparenz und Sensibilisierung sind ein Gewinn f r die Qualit t unserer Arbeit und erlauben sowohl Kindern und Jugendlichen als auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sich bei uns wohl und sicher zu f hlen. Ein Mittel dazu ist die verbindliche Verpflichtung, diesen Verhaltenskodex einzuhalten: 1. Die p dagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen bietet pers nliche N he und eine Gemeinschaft, in der Lebensfreude sowie lustvolles, ganzheitliches Lernen und Handeln Raum finden.

7 Auch durch altersgem e Erziehung insbesondere altersgem e Sexual- p dagogik unterst tzen wir M dchen und Jungen dabei, geschlechtsspezifische Identit t, Selbstbewusstsein und die F higkeit zur Selbstbestimmung zu entwickeln. 2. Unsere Arbeit innerhalb des Teams und mit den Kindern und Jugendlichen ist von Respekt, Wertsch tzung und Vertrauen gepr gt. Wir achten ihre Pers nlichkeit und W rde sowie ihr Recht auf Selbstbestimmung. 3. Wir verpflichten uns, konkrete Schritte zu entwickeln und klare Positionen auszuarbeiten, damit in unserer p dagogischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen keine Grenzver- letzungen, kein sexueller Missbrauch und keine sexualisierte Gewalt m glich werden. 4. Wir sch tzen die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen in unserem Verantwortungs- bereich vor k rperlichem und seelischem Schaden, vor Missbrauch und Gewalt.

8 5. Wir gestalten die Beziehungen zu den Kindern und Jugendlichen transparent in positiver Zuwendung und gehen verantwortungsbewusst und professionell mit N he und Distanz um. Individuelle Grenzen der Kinder und Jugendlichen werden von uns unbedingt respektiert. Dies bezieht sich insbesondere auf die Intimsph re und die pers nlichen Grenzen der Scham von Kindern und Jugendlichen. 1 KJR M nchen-Stadt / Handbuch 8a/ 2. Teil Schwerpunkt Pr vention und Intervention / Kapitel 2. 2 Grundlage der Ausf hrungen sind insbesondere die 1, 8a, 11 und 72a des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB. VIII) sowie die einschl gigen Bestimmungen des StGB zur sexuellen Selbstbestimmung ( 174 ff.). Vgl. hierzu auch die Hinweise in Baustein 1 Basisinformationen der Reihe Pr vention vor sexueller Gewalt , herausgegeben vom Bayerischen Jugendring.

9 Der Verhaltenskodex wurde vom Vorstand des Kreisjugendring M nchen-Stadt beschlossen. Weitere Informationen auch zu anderen Formen der Gewalt gegen ber Kindern und Jugendlichen sind im Handbuch 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgef hrdung enthalten. 5. 6. Formen pers nlicher Grenzverletzung werden problematisiert und bearbeitet. Im Konfliktfall ziehen wir (professionelle) fachliche Unterst tzung und Hilfe hinzu bzw. informieren die Verantwortlichen auf der Leitungsebene. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei an erster Stelle. 7. In unserer Rolle und Funktion als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den unterschiedlichen Arbeitsfeldern des Kreisjugendrings haben wir eine besondere Vertrauens- und Autorit tsstellung. Jede sexuelle Handlung mit Schutzbefohlenen ist eine strafbare Handlung mit entsprechenden disziplinarischen und strafrechtlichen Folgen.

10 8. Wir beziehen gegen sexistisches, diskriminierendes, rassistisches und gewaltt tiges verbales oder nonverbales Verhalten aktiv Stellung. Abwertendes Verhalten wird von uns benannt und nicht toleriert. 9. Die Regeln des Verhaltenskodex gelten auch zwischen allen ehrenamtlich T tigen, hauptberuflich Besch ftigten, Praktikantinnen und Praktikanten, Freiwilligen im Sozialen und kologischen Jahr, Freiwilligen im Bundesfreiwilligendienst sowie Honorarkr ften in der Kinder- und Jugendarbeit, den Kindertagesst tten sowie der schulbezogenen Sozialarbeit. 3. Leitfaden Die Vorgaben der M nchner Grundvereinbarung sind die Grundlage unserer organisations- internen Leitf den und Meldeketten. Diese erl utern wir bei Interesse gerne. 4. Einstellungsverfahren Ausschreibung In den Stellenausschreibungen weisen wir auf das Schutzkonzept als Grundlage unserer Arbeit hin.