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Schwerbehinderte Menschen im Betrieb - Arbeitsagentur

Schwerbehinderte Menschen im Betrieb Ein Ratgeber f r Arbeitgeber Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrations mter und Hauptf rsorgestellen Vorwort Die Bundesagentur f r Arbeit und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrations- mter und Hauptf rsorgestellen freuen sich, Ihnen diese gemeinsame Information ber Unterst tzungsleistungen vorlegen zu k nnen. Die Teilhabe von Menschen mit einer (Schwer-)Behinderung ist uns ein besonderes Anliegen. Bei der Einstellung und Besch ftigung von Menschen mit einer Einschr nkung unterst tzen wir Sie auf vielf ltige Weise. Dies m chten wir Ihnen im Folgenden darstellen. Sprechen Sie uns an! 2. Mensch und Arbeit im Mittelpunkt 3. Inhaltsverzeichnis 1. Suchen Sie Fachkr fte oder bilden Sie selbst Fachkr fte aus? 6. 2. Schwerbehinderte Menschen ausbilden 7. Ausbildungszuschuss 7. Pr mien und Zusch sse zu den Kosten der Berufsausbildung behinderter Jugendlicher und junger Erwachsener 8.

Menschen, der für die Zeit der Berufsausbildung den schwerbehin-derten Menschen gleichgestellt ist (GdB weniger als dreißig oder kein amtlich festgestellter GdB; insbesondere lernbehinderte junge Menschen) erhalten. Voraussetzung ist, dass die Behinderung durch eine Stellungnahme der Agentur für Arbeit oder durch einen Bescheid über Leistungen

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1 Schwerbehinderte Menschen im Betrieb Ein Ratgeber f r Arbeitgeber Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrations mter und Hauptf rsorgestellen Vorwort Die Bundesagentur f r Arbeit und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrations- mter und Hauptf rsorgestellen freuen sich, Ihnen diese gemeinsame Information ber Unterst tzungsleistungen vorlegen zu k nnen. Die Teilhabe von Menschen mit einer (Schwer-)Behinderung ist uns ein besonderes Anliegen. Bei der Einstellung und Besch ftigung von Menschen mit einer Einschr nkung unterst tzen wir Sie auf vielf ltige Weise. Dies m chten wir Ihnen im Folgenden darstellen. Sprechen Sie uns an! 2. Mensch und Arbeit im Mittelpunkt 3. Inhaltsverzeichnis 1. Suchen Sie Fachkr fte oder bilden Sie selbst Fachkr fte aus? 6. 2. Schwerbehinderte Menschen ausbilden 7. Ausbildungszuschuss 7. Pr mien und Zusch sse zu den Kosten der Berufsausbildung behinderter Jugendlicher und junger Erwachsener 8.

2 Zusch sse zu den Ausbildungsgeb hren 9. Ausbildungsbegleitende Hilfen 10. Ausbildungsassistenz 11. Finanzielle F rderung zur Schaffung neuer Ausbildungspl tze f r Schwerbehinderte Menschen 12. Investitionskosten 12. Behinderungsbedingte Kosten 13. 3. Schwerbehinderte Menschen einstellen 14. Eingliederungszuschuss 14. Ma nahme beim Arbeitgeber 15. Probebesch ftigung 16. Arbeitsassistenz 17. Finanzielle F rderung zur Schaffung neuer Arbeitspl tze f r Schwerbehinderte Menschen 18. Investitionskosten 18. Behinderungsbedingte Kosten 19. 4. 4. Schwerbehinderte Menschen besch ftigen 20. Geb rdensprachdolmetscher 20. Arbeitsassistenz 21. Fortbildungen und Schulungen 22. F rderung bei au ergew hnlichen Belastungen 23. Integrationsfachdienste 25. 5. Was Sie als Arbeitgeber wissen sollten 26. Antragstellung der Unterst tzungsangebote 26. Behinderung 26. Schwerbehinderung 26. Gleichstellung 26. Pr vention und Betriebliches Eingliederungsmanagement 27.

3 K ndigungsschutz 28. Arbeitsvertrag 30. Zusatzurlaub 30. Besch ftigung und Ausgleichsabgabe 32. 6. Die Bundesagentur f r Arbeit und die Integrations mter beraten Sie gern 34. Agenturen f r Arbeit und Jobcenter 34. Integrations mter 34. 5. Suchen Sie Fachkr fte oder bilden Sie selbst Fachkr fte aus? 1. Suchen Sie Fachkr fte oder bilden Sie selbst Fachkr fte aus? Sie m chten Ihre Ausbildungs- und Menschen auch mit schweren Behin- Arbeitsstellen optimal besetzen. derungen befinden sich am richtigen K nnen Sie sich vorstellen, einen Arbeitsplatz und bei geeigneter Unter- schwerbehinderten Menschen st tzung mit ihren nicht behinderten auszubilden oder zu besch ftigen? Kolleginnen und Kollegen auf Augenh - he. Sie sind leistungsstark, besonders motiviert und engagiert und tragen auf diese Weise ganz wesentlich zum Erfolg des Betriebes bei. Viele Arbeit- geber haben diese Erfahrungen bereits machen k nnen.

4 Dieser Ratgeber gibt Ihnen einen berblick ber Unterst tzungsangebote f r Sie als Arbeitgeber, und zwar bei Ausbildung und Einstellung schwerbe- hinderter Menschen sowie begleitende Hilfen im Arbeitsleben. Inklusion lohnt sich sie ist ein Gewinn Die pers nlichen St rken Ihres zuk nf- f r Ihr Unternehmen, f r die Menschen tigen Mitarbeitenden m ssen mit den mit Behinderungen und zur Sicherung Anforderungen des Berufs und des Ihres Fachkr ftebedarfs. Betriebes zusammenpassen ob mit oder ohne Behinderungen. Menschen Die Bundesagentur f r Arbeit und die mit Behinderungen, die entsprechend Integrations mter unterst tzen Sie gern ihren St rken, F higkeiten und Talenten bei der Besetzung von Ausbildungs- und eingesetzt werden, sind wertvolle und Arbeitsstellen sowie der Sicherung von zumeist hochmotivierte Fachkr fte, die Besch ftigungsverh ltnissen. Sprechen den betrieblichen Anforderungen voll Sie uns an!

5 Gemeinsam finden wir und ganz gerecht werden k nnen. L sungen! 6. Schwerbehinderte Menschen ausbilden 2. Schwerbehinderte Menschen ausbilden Ausbildungszuschuss Arbeitgeber k nnen f r die betriebliche Aus- oder Weiterbildung von jungen Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung Wer wird gef rdert? einen Ausbildungszuschuss erhalten, wenn diese Aus- oder Wei- terbildung sonst nicht zu erreichen ist. Die H he des Zuschusses f r die betriebliche Aus- oder Weiter- bildung wird individuell festgelegt und richtet sich nach Art und Schwere der Behinderung sowie nach der Auswirkung der Behin- derungen auf die Ausbildung. Die monatlichen Zusch sse sollen 80 % der monatlichen Ausbil- dungsverg tung f r das letzte Ausbildungsjahr oder der vergleich- baren Verg tung einschlie lich des darauf entfallenden pauschalier- Welche Unterst tzung? ten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag nicht bersteigen.

6 In begr ndeten Ausnahmef llen k nnen Zusch sse jeweils bis zur H he der Ausbildungsverg tung f r das letzte Aus- bildungsjahr erbracht werden. Der Ausbildungszuschuss wird in der Regel durchgehend f r die Dauer der Ausbildung gew hrt (d. h. auch w hrend au erbetriebli- cher Ausbildungsabschnitte und bei notwendiger Verl ngerung der Ausbildung). Arbeitgeber stellen den Antrag bei der Agentur f r Arbeit bzw. dem Jobcenter, in deren Bezirk sich der junge Mensch i. d. R. vor Ausbil- dungsvertragsabschluss (d. h. bei Eintritt des leistungsbegr ndenden Wo wird der Antrag ge- Ereignisses) seinen Wohnsitz hat. stellt? Bitte beachten Sie: Die Beantragung sollte m glichst vor Abschluss des Ausbildungsvertrages erfolgen, damit Sie die vollst ndige F r- derung erhalten k nnen. Neben dem Ausbildungszuschuss k nnen bei Vorliegen der individuellen Voraus- setzungen des jungen Menschen erg nzend ausbildungsbegleitende Hilfen (abH).

7 Gew hrt werden. Gleiches gilt f r weitere Hilfen. Im Anschluss an eine mit einem Ausbildungszuschuss gef rderte Aus- oder Weiter- bildung kann erg nzend ein Eingliederungszuschuss gew hrt werden. 7. Schwerbehinderte Menschen ausbilden Pr mien und Zusch sse zu den Kosten der Berufsausbildung behinderter Jugendlicher und junger Erwachsener Diese Leistungen k nnen Arbeitgeber auch f r einen behinderten Menschen , der f r die Zeit der Berufsausbildung den schwerbehin- derten Menschen gleichgestellt ist (GdB weniger als drei ig oder kein amtlich festgestellter GdB; insbesondere lernbehinderte junge Wer wird gef rdert? Menschen ) erhalten. Voraussetzung ist, dass die Behinderung durch eine Stellungnahme der Agentur f r Arbeit oder durch einen Bescheid ber Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nachgewiesen wird. Pr mien und Zusch sse zu den Kosten der Berufsausbildung, die nicht von den Agenturen f r Arbeit bernommen werden, wie Personalkosten der Ausbilder Lehr- und Lernmaterial Geb hren der zust ndigen Stellen (Kammern).

8 Welche Unterst tzung? Berufs- und Schutzkleidung Externe Ausbildung Die F rderung betr gt bis zu Euro je Ausbildungsjahr und kann durch eine Abschlusspr mie nach erfolgreichem Abschluss erh ht werden. Wo wird der Antrag ge- Arbeitgeber stellen den Antrag beim Integrationsamt. stellt? 8. Zusch sse zu den Ausbildungsgeb hren Arbeitgeber ohne Pflicht zur Besch ftigung schwerbehinderter Men- schen (d. h. f r Arbeitgeber mit weniger als zwanzig Besch ftigten), Wer wird gef rdert? die einen besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen (bei- spielsweise mit einer geistigen Behinderung) ausbilden. Gef rdert werden Personen, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zusch sse zu Geb hren der zust ndigen Stellen, wie insbesondere Abschluss- bzw. Eintragungsgeb hren Pr fungsgeb hren f r das Ablegen der Zwischen- und Ab- Welche Unterst tzung? schlusspr fung Kosten f r au erbetriebliche Ausbildungsabschnitte Die F rderh he kann bis zu 100 % der nachgewiesenen Kosten betragen.

9 Wo wird der Antrag ge- Arbeitgeber stellen den Antrag beim Integrationsamt. stellt? 9. Schwerbehinderte Menschen ausbilden Ausbildungsbegleitende Hilfen Auszubildende, denen durch diese F rderung die Aufnahme, Fort- setzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer betrieblichen Be- rufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen erm glicht Wer wird gef rdert? wird. Auch Teilnehmende an einer Einstiegsqualifizierung k nnen gef rdert werden. Die F rderung ist weiterhin m glich, wenn der erfolgreiche Abschluss der zweiten Berufsausbildung f r die dauer- hafte berufliche Eingliederung erforderlich ist. Bei den ausbildungsbegleitenden Hilfen handelt es sich um eine F rderung f r Auszubildende, die f r Auszubildende und f r Arbeit- geber kostenfrei ist. Ma nahmen zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten zur F rderung fachpraktischer und fachtheoretischer Fertig- keiten, Kenntnisse und F higkeiten und Welche Unterst tzung?

10 Zur sozialp dagogischen Begleitung Der St tz- und F rderunterricht betr gt pro Teilnehmenden durch- schnittlich mindestens drei und h chstens acht Unterrichtsstunden w chentlich. Ausbildungsbegleitende Hilfen finden in der Regel au erhalb der betrieblichen Ausbildungs-/Qualifizierungszeit statt. Die F rderung endet sp testens sechs Monate nach Begr ndung eines Arbeitsverh ltnisses. Wo wird der Antrag ge- Die Antragstellung erfolgt bei der Agentur f r Arbeit bzw. dem stellt? Jobcenter. 10. Ausbildungsassistenz Schwerbehinderte Auszubildende, die in der Berufsschule oder bei Wer wird gef rdert? der betrieblichen Ausbildung Assistenz ben tigen. Die Ausbildungsassistenz ist eine Unterst tzung in Form von Hand- Welche Unterst tzung? reichungen oder auch als Kommunikationshilfe. Die H he der F r- derung ist abh ngig vom individuellen Unterst tzungsbedarf. Es kann verschiedene Kostentr ger f r die Ausbildungsassistenz ge- ben.


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