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Seite 1 Tarifbereich/ Branche Dachdeckerhandwerk

Seite 1 tarifbereich / Branche DachdeckerhandwerkTarifvertragsparteienZ entralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks - Fachverband Dach-, Wand- undAbdichtungstechnik - , Fritz-Reuter-Str. 1, 50968 K lnIndustriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Regionalb ro Rheinland,Friedrich-Ebert-Str. 34-38, 40210 D sseldorfIndustriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Regionalb ro Westfalen,Kreuzstr. 22, 44139 DortmundFachlicher GeltungsbereichDie Tarifvertr ge gelten f r Betriebe und selbst ndige Betriebsabteilungen des des Manteltarifvertrages: ab - ab (gewerbl.)

allgemeiner Anforderung ausgeführt werden sowie gründliche Fachkenntnisse und eine entsprechende Berufserfahrung erfordern. 4.671,00 € bis 4.980,00 € 4.769,00 € bis 5.085,00 € Höchste Gehaltsgruppe s. Ausführungen zu Höchste Gehaltsgruppe - technische Angestellte

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1 Seite 1 tarifbereich / Branche DachdeckerhandwerkTarifvertragsparteienZ entralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks - Fachverband Dach-, Wand- undAbdichtungstechnik - , Fritz-Reuter-Str. 1, 50968 K lnIndustriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Regionalb ro Rheinland,Friedrich-Ebert-Str. 34-38, 40210 D sseldorfIndustriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Regionalb ro Westfalen,Kreuzstr. 22, 44139 DortmundFachlicher GeltungsbereichDie Tarifvertr ge gelten f r Betriebe und selbst ndige Betriebsabteilungen des des Manteltarifvertrages: ab - ab (gewerbl.)

2 Arbeitnehmer/-innen) ab - ab (Angestellte)Laufzeit des Tarifvertrages ber die Berufsbildung: g ltig ab - ab des Lohn- und Gehaltstarifvertrages: g ltig ab - k ndbar zum des Ausbildungsverg tungstarifvertrages: g ltig ab - k ndbar zum der Lohngruppen: 6 Anzahl der Gehaltsgruppen: 11 Differenzierung der Lohngruppen nach: Lebensalter: nein / Besch ftigungsdauer: jaDifferenzierung der Gehaltsgruppen nach: Lebensalter: nein / Besch ftigungsdauer: jaH he der Stundenl hne f r gewerbliche Arbeitnehmer/-innen ab ab ab LohngruppeArbeitnehmer/-innen ohne abgeschlossene Berufsausbildung, die einfache Arbeiten nach Anweisung ausf hren (Dachdeckerhelfer).

3 * In den ersten 6 Monaten Berufszugeh rigkeit wird mindestens jedoch der jeweils geltende Mindestlohnf r das Dachdeckerhandwerk gezahlt. 12,40 * bis 15,30 12,60 * bis 15,30 * bis 15,62 ab ab (Lohngruppe 4) 19,12 19,52 Einstieg nach AusbildungJunggeselle = Arbeitnehmer/-innen in den ersten 24 Monaten nach bestandener Gesellenpr fung nach Anweisung t tig; Geselle = Arbeitnehmer/-innen mit bestandener Gesellenpr fung nach 24-monatiger T tigkeit als Junggeselle nach Anweisung t tig.

4 Fachgeselle = Arbeitnehmer/-innen mit bestandenerGesellenpr fung, danach mindestens 3 Jahre t tig und alle einschl gige Arbeiten nach Anweisung fachgerecht und nach Planvorgabe selbst ndig ausf hren, sowie in der Lage sind, Mitarbeiter nachgeordneter Lohngruppen in den ersten 12 Monaten 17,21 17,57 ab dem 13. - 24. Monat 18,16 18,54 Geselle 19,12 19,52 Fachgeselle 21,03 21,47 H chste : Diese bersicht stellt lediglich eine Arbeitshilfe dar.

5 Eine Haftung f r die inhaltliche Richtigkeit kann nicht bernommen 2 21,99 22,45 H he der Monatsgeh lter f r AngestellteUnterste Gehaltsgruppekaufm nnische Angestellte = vorwiegend schematische T tigkeiten ohne Berufsausbildung; technische Angestellte = vorwiegend schematische oder einfache T tigkeiten ohne Berufsausbildung(kaufm nnische Angestellte) ab ,00 bis ,00 ab ,00 ** bis ,00 ab ,00 ** bis ,00 ab ,00 bis ,00 ab ,00 ** bis ,00 ** Untergrenze gesetzlicher Mindestlohn ab ab (technische Angestellte)

6 ,00 bis ,00 ,00 bis ,00 ab ab Einstieg nach Ausbildungkaufm nnische Angestellte = abgeschlossene kaufm nnische Berufsausbildung oder 2-j hrige Handels-schule mit erfolgreichen Abschluss; T tigkeiten werden unter Anleitung ausge Angestellte = erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung im Dachdeckerhandwerk (bestandene Gesellenpr fung) und bis 3-j hrige entsprechende T tigkeit oder Techniker oder gleich-wertige Kenntnisse und Fertigkeiten; Neben einer abgeschl.

7 Ausbildung oder gleichwertigen Kenntnissen sind zus tzliche einschl gige Fachkenntnisse nnische Angestellte ab 1. Jahr ,00 ,00 ab 3. Jahr ,00 ,00 ab 5. Jahr ,00 ,00 technische Angestellteab 1. Jahr ,00 ,00 ab 3. Jahr ,00 ,00 ab 5. Jahr ,00 ,00 H chste Gehaltsgruppekaufm nnische Angestellte = abgeschlossene kaufm nnische Berufsausbildung und mindestens3-j hrige kaufm nnische T tigkeit; Angestellte, die verantwortungsvolle T tigkeiten aus ben, diegr ndliche und umfangreiche Fachkenntnisse und Erfahrungen sowie bersicht erfordern.

8 DieBef higung zur bertragung der Dispositionsbefugnis und Verantwortung f r unterstellte Mitarbeiter wird Angestellte = Meisterpr fung im Dachdeckerhandwerk oder Techniker oder Ingenieur mit einschl giger mehrj hriger und vertiefter Berufspraxis; Angestellte, die verantwortliche T tigkeiten aus- ben, die gr ndliche und umfangreiche Fachkenntnisse und Erfahrungen sowie bersicht erfordern, um Aufgaben selbst ndig zu erledigen sowie vertiefte Kenntnisse besitzen, die das Tarif-, Arbeits- undSozialrecht, das Baurecht und die Unfallverh tungs-Vorschriften betreffen. Die Bef higung zur ber-tragung der Dispositionsbefugnis und Verantwortung f r unterstellte Mitarbeiter wird vorausgesetzt.

9 (kaufm nnische Angestellte) ,00 bis ,00 ,00 bis ,00 (technische Angestellte) ,00 bis ,00 ,00 bis ,00 : Diese bersicht stellt lediglich eine Arbeitshilfe dar. Eine Haftung f r die inhaltliche Richtigkeit kann nicht bernommen 3H he der Monatsgeh lter f r Meister ab ab Unterste GehaltsgruppeMeisterpr fung; Angestellte, die T tigkeiten aus ben, die selbst ndig und verantwortlich im Rahmenallgemeiner Anforderung ausgef hrt werden sowie gr ndliche Fachkenntnisse und eine entsprechendeBerufserfahrung erfordern.

10 ,00 bis ,00 ,00 bis ,00 H chste Gehaltsgruppes. Ausf hrungen zu H chste Gehaltsgruppe - technische Angestellte ,00 bis ,00 ,00 bis ,00 H he des MindestlohnesNach der Elften Verordnung ber zwingende Arbeitsbedingungen f r das Dachdeckerhandwerkvom finden die in der Anlage zu der Verordnung aufgef hrten Rechtsnormen des Tarifvertrageszur Regelung eines Mindestlohnes im Dachdeckerhandwerk vom (TV Mindestlohn) auf alle nichtan ihn gebundenen Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anwendung, die unter seinenam g ltigen Geltungsbereich fallen, wenn der Betrieb oder die selbst ndige Betriebsabteilungim Sinne des fachlichen Geltungsbereichs des TV Mindestlohn berwiegend Bauleistungen im Sinne des 101 Abs.


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