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Seite 1 Tarifbereich/ Branche Elektrohandwerk

Seite 1 tarifbereich / Branche ElektrohandwerkTarifvertragsparteien/Ans prechpartnerFachverband Elektro- und Informationstechnische Handwerke Nordrhein-Westfalen (Landesinnungsver-band), Hann versche Str. 22, 44143 DortmundIndustriegewerkschaft Metall, Bezirksleitung Nordrhein-Westfalen, Ro str. 94, 40476 D sseldorfChristliche Gewerkschaft Metall, Landesverband Nordrhein-Westfalen, B rgerstr. 15, 47057 DuisburgFachlicher GeltungsbereichDie Tarifvertr ge gelten f r das Elektrotechniker-Handwerk, das Elektromaschinenbauer-Handwerksowie das des Manteltarifvertrages: g ltig ab - in der Fassung ab des Entgelttarifvertrages: g ltig ab - k ndbar zum der Tarifvereinbarung f r Auszubildende: g ltig ab - k ndbar zum der Entgeltgruppen: 12 Differenzierung der Entgeltgruppen nach: Lebensalter: nein / Besch ftigungsdauer: nein* Der Tarifvertrag ber ein Mindestentgelt in den Elektrohandwerken ist im Rahmen seinesAnwendungs

Bürgerstr. 15, 47057 Duisburg Fachlicher Geltungsbereich Die Tarifverträge gelten für das Elektrotechniker-Handwerk, das Elektromaschinenbauer-Handwerk sowie das Informationstechniker-Handwerk. Laufzeit des Manteltarifvertrages: gültig ab 01.12.2013 - in der Fassung ab 01.04.2017

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1 Seite 1 tarifbereich / Branche ElektrohandwerkTarifvertragsparteien/Ans prechpartnerFachverband Elektro- und Informationstechnische Handwerke Nordrhein-Westfalen (Landesinnungsver-band), Hann versche Str. 22, 44143 DortmundIndustriegewerkschaft Metall, Bezirksleitung Nordrhein-Westfalen, Ro str. 94, 40476 D sseldorfChristliche Gewerkschaft Metall, Landesverband Nordrhein-Westfalen, B rgerstr. 15, 47057 DuisburgFachlicher GeltungsbereichDie Tarifvertr ge gelten f r das Elektrotechniker-Handwerk, das Elektromaschinenbauer-Handwerksowie das des Manteltarifvertrages: g ltig ab - in der Fassung ab des Entgelttarifvertrages: g ltig ab - k ndbar zum der Tarifvereinbarung f r Auszubildende: g ltig ab - k ndbar zum der Entgeltgruppen: 12 Differenzierung der Entgeltgruppen nach: Lebensalter: nein / Besch ftigungsdauer.

2 Nein* Der Tarifvertrag ber ein Mindestentgelt in den Elektrohandwerken ist im Rahmen seinesAnwendungsbereichs zwingend zu beachten und geht den Regelungen des Entgeltrahmen-abkommens he der Stundenentgelte f r gewerbliche Arbeitnehmer/-innen und Angestellte * ab ab EntgeltgruppeKeine einschl gige gewerblich-technische oder kaufm nnische Berufsausbildung. T tigkeiten, die keineberufsfachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern. 12,10 12,34 Einschl gige gewerblich-technische oder kaufm nnische Berufsausbildung ohne Abschluss oder ein gleichwertiger Ausbildungsstand.

3 T tigkeiten, die geringe berufsfachliche Kenntnisse und Fertigkeitenerfordern. 13,46 13,73 Eckentgelt (Entgeltgruppe 5) 17,95 18,31 Einstieg nach AusbildungEinschl gige gewerblich-technische oder kaufm nnische Berufsausbildung mit Abschluss oder ein gleichwertiger durch mehrj hrige Berufspraxis oder durch Qualifizierung erworbener Ausbildungsstand, der einen Einsatz als Fachkraft rechtfertigt. T tigkeiten, die allgemeine berufsfachliche Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern. 15,24 15,54 Einschl gige gewerblich-technische oder kaufm nnische Berufsausbildung mit Abschluss nachEinarbeitung oder ein gleichwertiger durch mehrj hrige Berufspraxis oder durch Qualifizierungerworbener Ausbildungsstand nach Einarbeitung.

4 T tigkeiten, die allgemeine berufsfachliche Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern, die nach konkreter Anweisung selbst ndig und anforderungs-gerecht ausgef hrt werden. 16,16 16,48 H chste EntgeltgruppeDem Meister gleichwertiger Abschluss und zus tzlich der Abschluss einer darauf aufbauenden : Diese bersicht stellt lediglich eine Arbeitshilfe dar. Eine Haftung f r die inhaltliche Richtigkeit kann nicht bernommen 2bildung ( Betriebswirt des Handwerks, technischer Betriebswirt) sowie Berufspraxis in mehrerenGesch ftsfeldern des Betriebes und dem Abschluss einer weiteren aufbauenden Fortbildung( Technischer Fachwirt der Elektrohandwerke) oder erfolgreich abgeschlossenes Hoch oderFachhochschulstudium.

5 T tigkeit als Betriebsleiter. 30,49 31,10 H he der Stundenentgelte f r Meister ab ab EntgeltgruppeMeister mit der Voraussetzung zur Eintragung in die Handwerksrolle, aber geringer Berufspraxis alsMeister. 21,54 21,97 H chste EntgeltgruppeMeister mit der Voraussetzung zur Eintragung in die Handwerksrolle und dem Abschluss einer darauf aufbauenden Fortbildung ( Betriebswirt des Handwerks) sowie Berufspraxis in mehreren Gesch fts-feldern des Betriebes und dem Abschluss einer weiteren aufbauenden Fortbildung ( TechnischerFachwirt der Elektrohandwerke).

6 T tigkeit als Betriebsleiter. 30,49 31,10 Arbeitnehmer/-innen, die im Freileitungs- und Ortsnetzbau besch ftigt sind, erhalten w hrend des Zeit-raums dieser T tigkeit eine Zulage von 3 % auf das he der MindestentgelteNach dem Tarifvertrag ber ein Mindestentgelt im Sinne des Gesetzes ber zwingende Arbeits-bedingungen bei grenz berschreitenden Dienstleistungen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG) vom betr gt das Mindestentgelt ab ab ab ab ab 11,90 12,40 12,90 13,40 13,95 Der Tarifvertrag trit sp testens am ohne Nachwirkung au er Kraft.

7 (BAnz AT B1)H he der monatlichen Ausbildungsverg tung ab ab Ausbildungsjahr 770,00 795,00 2. Ausbildungsjahr 820,00 845,00 3. Ausbildungsjahr 870,00 895,00 4. Ausbildungsjahr 920,00 945,00 W chentliche Regelarbeitszeit36 StundenUrlaubsdauerim 1. Jahr der Besch ftigung 28 Arbeitstage (AT), im 2. Jahr 29 AT und im 3. Jahr und danach 30 ATArbeitnehmer/-innen, die auf Wunsch des Arbeitsgebers 2/3 ihres Urlaubs in der Zeit vom 1.

8 Oktober bis31. M rz nehmen, erhalten einen Urlaubstag zus erhalten im 1. Ausbildungsjahr 27 Arbeitstage (AT) im 2. Jahr 28 AT und im 3. Jahr 30 tzliches Urlaubsgeld50 % des : Diese bersicht stellt lediglich eine Arbeitshilfe dar. Eine Haftung f r die inhaltliche Richtigkeit kann nicht bernommen 3 Auszubildende erhalten 50 % der Ausbildungsverg (Weihnachtsgeld)nach 13 Monaten Betriebszugeh rigkeit 30 %, nach 30 Monaten 40 %, nach 48 Monaten 50 % einesMonatsentgeltsAuszubildende erhalten im 1. Jahr 25 %, im 2. Jahr 30 %, im 3. Jahr 40 %, im 4. Jahr 50 % derAusbildungsverg genswirksame Leistung26,59 Arbeitgeberanteil je MonatAuszubildende erhalten 13,29 je Tarifvertrag ber verm genswirksame Leistungen wurde zum gek ndigt.

9 Diese Regelung wird ab dem durch den Altersvorsorge-Tarifvertrag : Diese bersicht stellt lediglich eine Arbeitshilfe dar. Eine Haftung f r die inhaltliche Richtigkeit kann nicht bernommen werden.


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