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Seite 1 Tarifbereich/Branche Omnibusgewerbe, privates

Seite 1 Tarifbereich/Branche omnibusgewerbe , privatesTarifvertragsparteien/Ansprechpa rtnerVerband nordrhein-westf lischer Omnibusunternehmen (NWO),Heinrich-von-Stephan-Str. 1, 40764 LangenfeldVereinte Dienstleistungsgewerkschaft Landesbezirk Nordrhein-Westfalen,Karlstr. 123-127, 40210 D sseldorf Gewerkschaft ffentlicher Dienst und Dienstleistungen (G D) Nordrhein-Westfalen,Rudolf-Diesel-Str. 2, 40670 Meerbusch-OsterathFachlicher GeltungsbereichDie Tarifvertr ge gelten f r Betriebe des privaten Kraftomnibusgewerbes und Gemischtbetriebe, bei denen der Schwerpunkt im privaten Kraftomnibusgewerbe des Manteltarifvertrages: g ltig ab - vom - k ndbar zum des Lohn- und Gehaltstarifvertrages (einschl. Ausbildungsverg tung): g ltig ab - vom - k ndbar zum der Lohngruppen: 4 (Werkstattbereich) und 3 (Fahrdienst)Anzahl der Gehaltsgruppen: 5 Differenzierung der Lohngruppen nach: Lebensalter: nein / Besch ftigungsdauer: neinDifferenzierung der Gehaltsgruppen nach: Lebensalter: nein / Besch ftigungsdauer: jaH he der Monatsl hne f r gewerbliche Arbeitnehmer/-innen ab ab ab

Seite 3 Urlaubsdauer mit einer Betriebszugehörigkeit von weniger als 5 Jahren 25 Arbeitstage (AT), von 5 und 11 Jahren 27 AT, von mindestens 12 Jahren 30 AT

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1 Seite 1 Tarifbereich/Branche omnibusgewerbe , privatesTarifvertragsparteien/Ansprechpa rtnerVerband nordrhein-westf lischer Omnibusunternehmen (NWO),Heinrich-von-Stephan-Str. 1, 40764 LangenfeldVereinte Dienstleistungsgewerkschaft Landesbezirk Nordrhein-Westfalen,Karlstr. 123-127, 40210 D sseldorf Gewerkschaft ffentlicher Dienst und Dienstleistungen (G D) Nordrhein-Westfalen,Rudolf-Diesel-Str. 2, 40670 Meerbusch-OsterathFachlicher GeltungsbereichDie Tarifvertr ge gelten f r Betriebe des privaten Kraftomnibusgewerbes und Gemischtbetriebe, bei denen der Schwerpunkt im privaten Kraftomnibusgewerbe des Manteltarifvertrages: g ltig ab - vom - k ndbar zum des Lohn- und Gehaltstarifvertrages (einschl. Ausbildungsverg tung): g ltig ab - vom - k ndbar zum der Lohngruppen: 4 (Werkstattbereich) und 3 (Fahrdienst)Anzahl der Gehaltsgruppen: 5 Differenzierung der Lohngruppen nach: Lebensalter: nein / Besch ftigungsdauer: neinDifferenzierung der Gehaltsgruppen nach: Lebensalter: nein / Besch ftigungsdauer.

2 JaH he der Monatsl hne f r gewerbliche Arbeitnehmer/-innen ab ab ab ab LohngruppeWerkstattbereichUngelernte Arbeiter/-innen mit einfachen T tigkeiten, die lediglich eine Einweisung von bis zu 4 Wochenerfordern, Reinigungskr fte 10,52 10,80 11,16 11,94 angelernte Arbeiter/-innen, Hilfshandwerker 11,85 12,17 12,57 12,78 FahrdienstOmnibusfahrer/-innen und Berufskraftfahrer/-innen ohne Berufsausbildung 12,03 12,31 12,68 12,91 Einstieg nach AusbildungWerkstattbereichGelernte Arbeiter/-innen mit erfolgreicher Ausbildung (Pr fung) und entsprechende T tigkeit sowieArbeiter/-innen mit gleichwertigen T tigkeiten, die in dem T tigkeitsbereich eines Ausbildungsberufes besch ftigt werden und gleichwertige Leistungen erbringen.

3 12,96 13,31 13,75 13,98 FahrdienstBerufskraftfahrer/-innen mit bestandener Pr fung -Fachrichtung Omnibusverkehr- und 2-j hriger T tigkeit als Omnibusfahrer/-in oder Berufskraftfahrer/-innen mit bestandener Pr fung -Fachrichtung G terverkehr- und 4-j hriger T tigkeit als Omnibusfahrer/-in sowie Omnibusfahrer/-innen mit Omnibusf hrerscheinKlasse D nach 6-j hriger entsprechender T tigkeit als Omnibusfahrer/-in. Betriebszugeh rigkeit voneinem Jahr ist erforderlich. 12,35 12,50 12,88 13,11 ohne Gew hr - Seite 2H chste LohngruppeWerkstattbereichGelernte Arbeiter/-innen mit qualifizierter T tigkeit, die ihre T tigkeit aufgrund von Spezialkenntnissenunter Anwendung von Mess- und Pr fger ten aus ben oder vielseitig einsetzbar sind und dabei ihre Arbeit selbst ndig und verantwortlich verrichten.

4 13,60 13,97 14,43 14,68 FahrdienstBerufskraftfahrer/-innen und Omnibusfahrer/-innen mit einem Omnibusf hrerschein Klasse D mit einerT tigkeit von 12 Jahren als Omnibusfahrer sowie nach 2 Jahren Betriebszugeh rigkeit. 12,55 12,85 13,15 13,38 Omnibusfahrer/-innen und Berufskraftfahrer/-innen, die in einer Arbeitsschicht 4 Stunden im Linienverkehr gem. 42 PBefG t tig sind oder die dieselben Linienverkehre im Auftragsdienst durchf hren, erhaltenf r die in diesen Verkehren geleisteten Stunden einen Linienzuschlag von 0,45 0,55 0,65 0,65 H he der Monatsgeh lter f r Angestellte ab ab ab ab GehaltsgruppeAngestellte, die T tigkeiten ausf hren, die Kenntnisse oder Fertigkeiten erfordern, wie sie in der Regel durch kurze Einarbeitung erworben ,00 bis ,00 ,00 bis ,00 ,00 bis ,00 ,00 bis ,00 Einstieg nach AusbildungAngestellte, die T tigkeiten ausf hren, die Kenntnisse erfordern, wie sie durch eine abgeschlossenekaufm nnische oder t tigkeitsbezogene Berufsausbildung von 3 Jahren erworben.

5 00 ,00 ,00 ,00 Gruppenzugeh rigkeitnach 1 Jahr ,00 ,00 ,00 ,00 nach 2 Jahren ,00 ,00 ,00 ,00 nach 4 Jahren ,00 ,00 ,00 ,00 nach 8 Jahren ,00 ,00 ,00 ,00 nach 12 Jahren ,00 ,00 ,00 ,00 H chste GehaltsgruppeAngestellte mit h her qualifizierter Ausbildung und berufsbezogener Erfahrung, die F hrungst tigkeitenausf hren, die sich von den T tigkeiten anderer Gruppen insbesondere durch die Bedeutung der Aufgaben und das Ma der Verantwortung wesentlich ,00 bis ,00 ,00 bis ,00 ,00 bis ,00 ,00 bis ,00 H he der monatlichen Ausbildungsverg tung ab ab ab ab Ausbildungsjahr 513,00 527,00 544,00 553,00 2.

6 Ausbildungsjahr 566,00 581,00 600,00 610,00 3. Ausbildungsjahr 632,00 649,00 670,00 681,00 4. Ausbildungsjahr 717,00 767,00 792,00 806,00 W chentliche Regelarbeitszeit38,5 Stunden; Im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes kann die Arbeitszeit verl ngert werden. F r Omnibusfahrer, die imGelegenheitsverkehr oder im Linienverkehr ber 50 km Linienl nge eingesetzt werden, darf die w chentliche Arbeitszeit auf bis zu 60 Stunden w chentlich verl ngert werden, wenn die Arbeitszeit im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten 48 Stunden w chentlich nicht ohne Gew hr - Seite 3 Urlaubsdauermit einer Betriebszugeh rigkeit von weniger als 5 Jahren 25 Arbeitstage (AT), von 5 und 11 Jahren 27 AT, von mindestens 12 Jahren 30 ATzus tzliches Urlaubsgeldab einer Betriebszugeh rigkeit von 1 Jahr 16,00 je tariflichen UrlaubstagAuszubildende erhalten 50 % des (Weihnachtsgeld)

7 Mit einer Betriebszugeh rigkeit von 1 Jahr 550,00 , von 3 Jahren 700,00 , von 5 Jahren 850,00 Auszubildende erhalten 25 % der Betr Anspruch auf die Jahressonderzahlung mindert sich um 15,00 f r jeden vorgesehenen Arbeitstag,an dem der Arbeitnehmer fehlt. F r Auszubildende betr gt der K rzungsbetrag 3,75 . Urlaubstage undTage der Freistellung ( 15 Manteltarifvertrag) f hren zu keiner K Arbeitnehmer erh lt auch bei einer K rzung einen Mindestbetrag in H he von 25 % der Jahres-sonderzahlung, wenn die Fehlzeiten im Bezugszeitraum weniger als 50 % der vorgesehenen Arbeitstage genswirksame Leistung - nicht ohne Gew hr.


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