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Seite 1 Tarifbereich/ Branche Süßwarenindustrie

Seite 1 tarifbereich / Branche S warenindustrieTarifvertragsparteien/Ansp rechpartnerBundesverband der Deutschen S warenindustrie , Schumannstr. 4-6, 53113 BonnGewerkschaft Nahrung-Genuss-Gastst tten, Landesbezirk Nordrhein-Westfalen,Willst tterstr. 13, 40549, D sseldorfFachlicher GeltungsbereichDie Tarifvertr ge gelten f r Industriebetriebe, die nachstehende Waren oder ihrer Art nach verwandte Waren herstellen oder verarbeiten: Schokolade, Schokoladenerzeugnisse und Kakao, Zuckerwaren, Dauerbackwaren, Eiskrem, Knabberartikel, Rohmassen, Speiseeisrohstoffe sowie f r betriebseigene des Manteltarifvertrages: g ltig ab - k ndbar zum des Entgelttarifvertrages: g ltig ab - k ndbar zum (einschl.)

Der Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen tritt zum 31.12.2011 außer Kraft. Der Arbeitgeber-zuschuss kann für ab dem 01.07.2011 abgeschlossene Verträge nicht mehr beansprucht werden. Diese Regelung wird durch den Altersvorsorge-Tarifvertrag ersetzt. www.tarifregister.nrw.de Hinweis: Diese Übersicht stellt lediglich eine ...

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1 Seite 1 tarifbereich / Branche S warenindustrieTarifvertragsparteien/Ansp rechpartnerBundesverband der Deutschen S warenindustrie , Schumannstr. 4-6, 53113 BonnGewerkschaft Nahrung-Genuss-Gastst tten, Landesbezirk Nordrhein-Westfalen,Willst tterstr. 13, 40549, D sseldorfFachlicher GeltungsbereichDie Tarifvertr ge gelten f r Industriebetriebe, die nachstehende Waren oder ihrer Art nach verwandte Waren herstellen oder verarbeiten: Schokolade, Schokoladenerzeugnisse und Kakao, Zuckerwaren, Dauerbackwaren, Eiskrem, Knabberartikel, Rohmassen, Speiseeisrohstoffe sowie f r betriebseigene des Manteltarifvertrages: g ltig ab - k ndbar zum des Entgelttarifvertrages: g ltig ab - k ndbar zum (einschl.)

2 Ausbildungsverg tung)Anzahl der Entgeltgruppen: 12 Differenzierung der Entgeltgruppen nach: Lebensalter: ja / Besch ftigungsdauer: jaH he der Monatsentgelte f r gewerbliche Arbeitnehmer/-innen und Angestellte ab ab ab EntgeltgruppeAusf hren von mechanischen oder schematischen T tigkeiten einfacher Art, die eine Einweisung erfordern ,00 bis ,00 ,00 bis ,00 ab ,00 bis ,00 Einstieg nach AusbildungAusf hren von T tigkeiten, f r die Kenntnisse und Fertigkeiten erforderlich sind, die in einer abgeschlosse-nen einschl gigen Berufsausbildung erworben werden.

3 Anderweitig erworbene Kenntnisse und Erfahrungenwerden gleichgestellt, wenn nach einer anderen Ausbildung oder nach einer zeitlich angepassten T tigkeitgleiche fachliche Bef higungen nachgewiesen werden k tigkeitsjahr in der Gruppe ab ab ab 1. und 2. Jahr ,00 ,00 ,00 ab 3. Jahr ,00 ,00 ,00 ab 4. Jahr ,00 ,00 ,00 H chste EntgeltgruppeAusf hren von schwierigen Arbeitsaufgaben mit Anweisungs- und Dispositionsbefugnis, die vielseitige prak-tische und theoretische Fach- und Branchenkenntnisse, umfangreiche Berufserfahrung und Kenntnisse inangrenzenden Arbeitsgebieten erfordern, ferner hinsichtlich Bedeutung und Verantwortung gleichwertigeT tigkeiten, mit denen Spezialisten betraut sind.

4 Diese T tigkeiten werden nach allgemeinen Richtlinienselbst ndig und verantwortlich ausgef hrt. ,00 ,00 ,00 H he der monatlichen Ausbildungsverg tung ab ab ab Ausbildungsjahr 834,00 855,00 876,00 2. Ausbildungsjahr 992,00 ,00 ,00 3. Ausbildungsjahr ,00 ,00 ,00 4.

5 Ausbildungsjahr ,00 ,00 ,00 : Diese bersicht stellt lediglich eine Arbeitshilfe dar. Eine Haftung f r die inhaltliche Richtigkeit kann nicht bernommen 2W chentliche Regelarbeitszeit38 StundenUrlaubsdauer30 Arbeitstagezus tzliches Urlaubsgeldnach einer ununterbrochenen 9-monatigen Betriebszugeh rigkeit 13,80 je UrlaubstagJahressonderzahlung (Weihnachtsgeld)nach einer ununterbrochenen 11-monatigen Betriebszugeh rigkeit am 1. Dezember100 % eines tariflichen Monatseinkommens bzw. einer Ausbildungsverg tung jeweils am 1. DezemberVerm genswirksame Leistung58,50 DM Arbeitgeberanteil je MonatAuszubildende erhalten 29,25 DM je tarifvertrag ber verm genswirksame Leistungen tritt zum au er Kraft.

6 Der Arbeitgeber-zuschuss kann f r ab dem abgeschlossene Vertr ge nicht mehr beansprucht werden. Diese Regelung wird durch den Altersvorsorge- tarifvertrag : Diese bersicht stellt lediglich eine Arbeitshilfe dar. Eine Haftung f r die inhaltliche Richtigkeit kann nicht bernommen werden.


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