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Sicherheitsbeleuchtung - Decon GmbH

ArbSt tt 06/981 Ausgabe: M rz 1981 Arbeitsst tten -RichtlinieSicherheitsbeleuchtungASR 7/4vom 22. Dezember 1980 (BArbBl. 3/1981 S. 68),zuletzt ge ndert vom (BArbBl. 9/1988 S. 46)Zu 7 Abs. 4 der Arbeitsst ttenverordnung*) *)Diese ASR st tzt sich auf die Festlegungen der Norm DIN 5035 Teil 5 "Innenraumbeleuchtung mit k nstlichem Licht; Notbeleuchtung"Ausgabe Dezember 1987 und VDE 0108 "Errichten und Betreiben von Starkstromanlagen in baulichen Anlagen f r Menschen-ansammlungen sowie von Sicherheitsbeleuchtung in Arbeitsst tten". der der der hrung der ist eine Art der Notbe-leuchtung, die bei St rung der Stromversorgungder allgemeinen Beleuchtung Rettungswege,R ume und Arbeitspl tze w hrend betrieblich er-forderlicher Zeiten mit einer vorgegebenen Min-destbeleuchtungsst rke beleuchtet, rechtzeitigwirksam wird und aus Sicherheitsgr nden not-wendig f r RettungswegeDie Sicherheitsbeleuchtung f r Rettungswege isteine Beleuchtung, die Rettungswege w hrend derbetriebserforderlichen Zeiten mit einer vorge-schriebenen Mindestbeleuchtungsst rke be-leuchtet, um das gefahrlose Verlassen der R umeoder Anlagen zu erm f r Arbeitspl tzemit besonderer Gef hrdungDie Sicherheitsbeleuchtung f r Arbeitspl tze mitbesonderer Gef hrdung ist eine Beleuchtung, diedas gefa

ArbStätt 5.007.4 2 VSGA 06/98 ven Stoffen umgegangen wird, mit einer Grundfläche von mehr als 100 m2.In derarti-gen Arbeitsräumen mit einer Raumgrundflä-

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1 ArbSt tt 06/981 Ausgabe: M rz 1981 Arbeitsst tten -RichtlinieSicherheitsbeleuchtungASR 7/4vom 22. Dezember 1980 (BArbBl. 3/1981 S. 68),zuletzt ge ndert vom (BArbBl. 9/1988 S. 46)Zu 7 Abs. 4 der Arbeitsst ttenverordnung*) *)Diese ASR st tzt sich auf die Festlegungen der Norm DIN 5035 Teil 5 "Innenraumbeleuchtung mit k nstlichem Licht; Notbeleuchtung"Ausgabe Dezember 1987 und VDE 0108 "Errichten und Betreiben von Starkstromanlagen in baulichen Anlagen f r Menschen-ansammlungen sowie von Sicherheitsbeleuchtung in Arbeitsst tten". der der der hrung der ist eine Art der Notbe-leuchtung, die bei St rung der Stromversorgungder allgemeinen Beleuchtung Rettungswege,R ume und Arbeitspl tze w hrend betrieblich er-forderlicher Zeiten mit einer vorgegebenen Min-destbeleuchtungsst rke beleuchtet, rechtzeitigwirksam wird und aus Sicherheitsgr nden not-wendig f r RettungswegeDie Sicherheitsbeleuchtung f r Rettungswege isteine Beleuchtung, die Rettungswege w hrend derbetriebserforderlichen Zeiten mit einer vorge-schriebenen Mindestbeleuchtungsst rke be-leuchtet, um das gefahrlose Verlassen der R umeoder Anlagen zu erm f r Arbeitspl tzemit besonderer Gef hrdungDie Sicherheitsbeleuchtung f r Arbeitspl tze mitbesonderer Gef hrdung ist eine Beleuchtung.

2 Diedas gefahrlose Beenden notwendiger T tigkeitenund das Verlassen des Arbeitsplatzes erm gerungDie Einschaltverz gerung ist die Zeitspanne, diezwischen dem Ausfall der allgemeinen k nstlichenBeleuchtung bei St rung der Stromversorgungund dem Erreichen der erforderlichen Beleuch-tungsst rke der Sicherheitsbeleuchtung Sicherheitsleuchte ist eine Leuchte mit eige-ner oder ohne eigene Energiequelle, die f r dieSicherheitsbeleuchtung verwendet Rettungszeichenleuchte ist eine Formleuch-te, auf der ein Zeichen, das als Rettungszeichengilt, oder eine Beschriftung angebracht ist. Siedient der Kennzeichnung der Rettungswege sowiezum Hinweis auf der f r RettungswegeEine Sicherheitsbeleuchtung f r Rettungswege istdann einzurichten, wenn bei Ausfall der allgemei-nen Beleuchtung das gefahrlose Verlassen derArbeitspl tze f r die Arbeitnehmer nicht gew hr-leistet ist, das kann in Frage r Rettungswege in Arbeits- und Lagerr u-men mit einer Grundfl che von mehr als2000 m2; r Rettungswege in Arbeits- und Pausen-r umen, wenn deren Fu boden mehr als22 m ber der festgelegten Gel ndeoberfl -che liegt; r Rettungswege in Arbeitsr umen ohneFenster oder Oberlichter oder dergleichensowie in betriebstechnisch dunkel zu halten-den R umen mit mehr als 100 m2 Raum-grundfl che.

3 In derartigen R umen mit einerRaumgrundfl che von 30-100 m2 m ssenmindestens an den Ausg ngen Rettungszei-chenleuchten angebracht sein. Diese m s-sen von jedem Arbeitsplatz aus eingesehenwerden k nnen. Die Beschaffenheit der Si-cherheitsbeleuchtung f r betriebsm ig dun-kel zu haltende R ume ( Farbe desLichtes) richtet sich nach den betriebstechni-schen Erfordernissen; r Rettungswege in explosions- oder gift-stoffgef hrdeten Arbeitsr umen, sowie in Ar-beitsr umen, in denen mit offenen radioakti-ArbSt tt 06/98ven Stoffen umgegangen wird, mit einerGrundfl che von mehr als 100 m2. In derarti-gen Arbeitsr umen mit einer Raumgrundfl -che von 30-100 m2 m ssen mindestens anden Ausg ngen Rettungszeichenleuchtenangebracht sein. Diese m ssen von jedemArbeitsplatz aus eingesehen werden k nnen; r Rettungswege in Laboratorien mit erh h-ter Gef hrdung der Arbeitnehmer, che-mische Laboratorien, mit mehr als 600 m2 Raumgrundfl che.

4 In derartigen R umen miteiner Raumgrundfl che von 30 bis 600 m2m ssen mindestens an den Ausg ngenRettungszeichenleuchten angebracht m ssen von jedem Arbeitsplatz auseingesehen werden k nnen; r Rettungswege zu den unter 1 bis 5 ge-nannten R f r Arbeitspl tzemit besonderer Gef hrdungDie Sicherheitsbeleuchtung f r Arbeitspl tze mitbesonderer Gef hrdung ist dort einzurichten, wobei Ausfall der unmittelbare Unfallgefahr besteht, dask nnen sein:-Bereiche, in denen sich nicht ausrei-chend gesicherte hei e B der oderSchmelzen, Tauchbecken, Gruben befinden,-Bereiche, in denen hei e Massen mitunbeleuchteten Hebezeugen oder un-beleuchteten Flurf rderzeugen trans-portiert werden,-Arbeitspl tze, an denen mit explosions-gef hrlichen, sehr giftigen, stark tzen-den oder stark reizenden Stoffen oderoffenen radioaktiven Stoffen umgegan-gen wird, es sei denn, die Stromversor-gung ist so eingerichtet, da bei Ausfalldes Stromes f r die Allgemeinbeleuch-tung auch der Strom f r die an diesenArbeitspl tzen betriebenen technischenArbeitsmittel ausf llt,-Arbeitspl tze an schnell laufenden Ma-schinen mit ungesch tzten gro en be-wegten Massen, die bei Stromausfallnachlaufen k nnen ( Walzen, Pa-pier-, Schleuder-, gro e Rotationsdruck-, offene Textil- oder gro e Draht-verseilmaschinen)

5 Gefahren f r andere Arbeitneh-mer ausgehen k nnen, das k nnen sein:-Schaltwarten oder Leitst nde f r Hoch- fen, Siemens-Martin fen, Elektro-schmelz fen, Konverter, Sinteranlagen,Walzenstra en, Durchlaufgl h fen undDurchlaufbeizen, Kraftwerke, chemi-sche Betriebe,-Bedienungspl tze an Aggregaten, wel-che eine sicherheitstechnisch bedeut-same Funktion haben ( Bedie-nungspl tze in elektrischen Betriebs-r umen, R ume f r K hlwasserpum-pen, Hydraulikanlagen, Drucklufterzeu-ger, Gebl semaschinen),-Arbeitspl tze an Absperr- und Regelein-richtungen, die betriebsm ig oder beiBetriebsst rungen zur Vermeidung vonGefahren bedient werden m ssen, umProduktionsprozesse gefahrlos zu un-terbrechen bzw. zu der der Sicherheitsleuchten f rRettungswegeDie Sicherheitsleuchten sind entsprechend ihrerLichtst rkeverteilung so anzuordnen, da die f rdie Sicherheitsbeleuchtung notwendigen Anforde-rungen erf llt werden und da sie m glichst nichtunwirksam gemacht werden k nnen.

6 Hierbei sindSicherheitsleuchten vor allem in der N he derAusg nge der Rettungswege anzuordnen und anPunkten, an denen die Lage von m glichen Hin-dernissen kenntlich gemacht werden mu , d. h. in der N he jeder Unterbrechung und Rich-tungs nderung von Fluren, in der N he der An-trittsstufe jeder im Rettungsweg befindlichenTreppe, in der N he jeder nderung der Flurh he,welche Gefahren bewirken der Sicherheitsleuchten f rArbeitspl tze mit besonderer Gef hrdungDie Sicherheitsleuchten f r Arbeitspl tze mit be-sonderer Gef hrdung sind so anzuordnen, da imgesamten T tigkeitsbereich mit besonderer Ge-f hrdung die geforderte Beleuchtungsst rke vor-handen der f r Sicherheitsbeleuchtung mu das gefahrloseVerlassen von R umen oder Anlagen durch aus-reichende Beleuchtung der festgelegten Ret-tungswege und der Rettungszeichen rkeDie Beleuchtungsst rke der Sicherheitsbeleuch-tung f r Rettungswege darf ein Lux nicht unter-schreiten.

7 Die Beleuchtungsst rke bezieht sich aufdie horizontale Ebene 0,2 m ber dem Fu bodenoder den Treppenstufen. Sie ist der rtliche Min-destwert am Ende der tt 06/983 Die Nutzungsdauer betr gt mindestens 1 im Bereich von Arbeitspl tzen mitbesonderer Gef hrdung sind gem Nr. gerungDie Einschaltverz gerung darf max. 15 s betra-gen. F r Rettungswege im Bereich von Arbeits-pl tzen mit besonderer Gef hrdung gilt die Ein-schaltverz gerung nach Nr. f r Arbeitspl tzemit besonderer Gef lichttechnischen Anforderungen an die Si-cherheitsbeleuchtung f r Arbeitspl tze mit beson-derer Gef hrdung werden von der Art der T tigkeitbzw. der Raumart rkeDie Beleuchtungsst rke der Sicherheitsbeleuch-tung f r Arbeitspl tze mit besonderer Gef hrdungwird auf die in der ASR 7/3 "K nstliche Beleuch-tung" f r die jeweiligen T tigkeiten bzw. Raumar-ten festgelegten Nennbeleuchtungsst rken En Beleuchtungsst rke der Sicherheitsbeleuch-tung f r Arbeitspl tze mit besonderer Gef hrdungmu mindestens betragen: E = 0,1 x En, mindes-tens aber 15 Beleuchtungsst rke mu ber die Dauer derbestehenden Gef hrdung, mindestens aber 1 minwirksam gerungDie Einschaltverz gerung f r die Sicherheitsbe-leuchtung f r Arbeitspl tze mit besonderer Ge-f hrdung darf max.

8 0,5 s hrung der SicherheitsbeleuchtungDie Sicherheitsbeleuchtung kann ausgef hrt wer-den als-Beleuchtung mit Batteriestromversorgungund/oder-Beleucht ung mit Batterieversorgung kann erfolgen durch Zent-ral-, Gruppen- oder Ersatzstromversorgung kann erfolgen durch-Speisen aus einem Stromerzeugungsaggre-gat ( Generator mit Dieselkraftmaschine);-Speisen aus einem besonders gesichertenNetz, das ber zwei voneinander unabh ngi-ge Einspeisungen verf gt, ffentlicheStromversorgung und eigene Kraftwerksan-lage oder zwei voneinander unabh ngige ffentliche Stromversorgungen oder zweivoneinander unabh ngige Kraftwerke;-Speisung durch Umschaltung auf ein zweitesunabh ngiges Festlegungen ber Sicherheitsbe-leuchtung, insbesondere f r Versammlungs-r ume, Waren- und Gesch ftsh user, Gara-gen und Hochh user enth lt das Bauord-nungsrecht der L nder (Durchf hrungs-erordnungen zu den Bauordnungen, Ge-sch ftshausverordnungen, Versammlungs-st ttenverordnungen, Garagenverordnun-gen).

9 Ber die Instandhaltung undPr fung von Sicherheitsbeleuchtungen ent-h lt 53 Abs. 2 der Arbeitsst f r die Planung von Sicherheits-beleuchtung, ber deren elektrische Installa-tion ( Dauer-, Bereitschaftsschaltung)sowie ber deren Gleichm igkeit, Farbwie-dergabe oder Blendung und Einzelheiten zurMessung der Beleuchtungsst rke k nnenden Normen VDE 0108 "Errichten undBetreiben von Starkstromanlagen in bauli-chen Anlagen f r Menschenansammlungensowie von Sicherheitsbeleuchtung in Arbeits-st tten" und DIN 5035 Teil 5 "Innenraumbe-leuchtung mit k nstlichem Licht; Notbe-leuchtung" Ausgabe Dezember 1987, ent-nommen die Beleuchtungsst rke einedieser ASR entsprechende Sicherheitsbe-leuchtung 1 v. H. der Allgemeinbeleuchtung,ist eine Ausnahme durch die zust ndige Be-h rde entsprechend 4 Abs. 1 der Arbeits-st ttenverordnung erforderlich.


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