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Siemens Pensionsfonds AG

Siemens Pensionsfonds AGFrei verwendbar Siemens AG1HR IE LLC PDE, Stand: Allgemeine Informationenzum Altersversorgungssystem Siemens -Rente Einf hrungBei den Versorgungsempf ngern* der SiemensPensionsfonds AG (im Folgenden: SPAG) handeltes sich um einen sog. geschlossenen Bestand, es werden seit der Gr ndung in 2006 keineneuen Versorgungsempf nger in den Pensions-fonds aufgenommen (Ausnahme: Hinterbliebeneund Berechtigte aus Versorgungsausgleich).Das bedeutet, dass die Versorgungsempf nger derSPAG in aller Regel bereits seit vielen Jahren Ren-tenleistungen erhalten.*jeglichen GeschlechtsBezeichnung des Altersversorgungs-systemsDie SPAG erbringt Leistungen auf der Grundlagedes Pensionsplans Siemens -Rente nach ver-schiedenen Versorgungsordnungen mit Schwer-punkt Ruhegehaltsabkommen und IndividuellePensionszusage sowie nach den Richtlinien derSiemens Altersf , Anschrif

Wichtiger Hinweis: Diese Erluterungen knnen nicht alle mglichen Fallgestaltungen umfassen. Ansprche irgendwelcher Art knnen aus diesen Erluterungen nicht hergeleitet werden, mageblich sind alleine die jeweils zugrundeliegenden Versorgungsordnungen, Firmenregelungen und (Gesamt-) Betriebsvereinbarungen.

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1 Siemens Pensionsfonds AGFrei verwendbar Siemens AG1HR IE LLC PDE, Stand: Allgemeine Informationenzum Altersversorgungssystem Siemens -Rente Einf hrungBei den Versorgungsempf ngern* der SiemensPensionsfonds AG (im Folgenden: SPAG) handeltes sich um einen sog. geschlossenen Bestand, es werden seit der Gr ndung in 2006 keineneuen Versorgungsempf nger in den Pensions-fonds aufgenommen (Ausnahme: Hinterbliebeneund Berechtigte aus Versorgungsausgleich).Das bedeutet, dass die Versorgungsempf nger derSPAG in aller Regel bereits seit vielen Jahren Ren-tenleistungen erhalten.*jeglichen GeschlechtsBezeichnung des Altersversorgungs-systemsDie SPAG erbringt Leistungen auf der Grundlagedes Pensionsplans Siemens -Rente nach ver-schiedenen Versorgungsordnungen mit Schwer-punkt Ruhegehaltsabkommen und IndividuellePensionszusage sowie nach den Richtlinien derSiemens Altersf , Anschrift, Rechtsform und Sitzder durchf hrenden EinrichtungDie Siemens Pensionsfonds AG ist eine Aktienge-sellschaft und hat ihren Sitz in Gr nwald unter derAnschrift Marktplatz 3.

2 D-82031 Gr glichkeiten f r die Versor-gungsempf ngerDie Betreuung der Versorgungsempf nger derSPAG erfolgt durch die Siemens AG, PS-BENPENS, 13623 Berlin, + 49 (30) 58 59 12 , in dem die SPAG die Zulassungerhalten hatBundesrepublik Deutschlandzust ndige Aufsichtsbeh rdeBundesanstalt f r FinanzdienstleistungsaufsichtGraurheindo rfer Str. 108, 53117 verwendbar Siemens AG2HR IE LLC PDE, Stand: LeistungenDie SPAG gew hrt lebenslange Rentenleistungen;Wahlm glichkeiten bestehen nicht. ber die H heder Rentenleistung erhielt jeder Versorgungsemp-f nger zu Beginn des Pensionsverh ltnisses einenLeistungsbescheid / wird eine Hinterbliebenenversorgunggew hrt.

3 Hinterbliebene im Sinne der Altersversor-gung der SPAG ist der hinterbliebene Ehegatte,also die Witwe bzw. der Witwer des verstorbenenLeistungsempf ngers. Die betrieblichen Versor-gungsordnungen legen eine Reihe von Vorausset-zungen fest, die erf llt sein m ssen, um Witwen-leistungen beziehen zu k nnen. So muss dieEhe w hrend des Besch ftigungsverh ltnissesbestanden haben. Im Todesfall wird gepr ft, ob dieAnspruchsvoraussetzungen im Einzelfall erf den gesetzlichen Bestimmungen werdendie Rentenleistungen alle 3 Jahre berpr ft undggfs. entsprechend der Verbraucherpreisentwick-lung erh ber werden die Leistungsempf nger jeweilsschriftlich des Altersversor-gungssystemsWeil die Versorgungszusage eine genau bestimm-te Rentenleistung beinhaltet, bedarf es keiner (zu-s tzlichen) Vertragsbedingungen des Alters-versorgungssystems (Rechte undPflichten der Beteiligten)Die Versorgungsempf nger haben Anspruch aufdie Versorgungsleistungen nach Ma gabe der je-weils zugrunde liegenden haben die Verpflichtung, die SPAG ber fol-gende Umst nde umgehend zu unterrichten.

4 Nde-rung von Adresse und Bankverbindung, Wieder-verheiratung von Witwen/Witwern und Wiederauf-nahme einer Erwerbst SPAG kann die Leistungen versagen, wennderen Voraussetzungen nicht mehr gegeben kann insbes. bei Waisenleistungen der Fallsein. Die betroffenen Personen werden ber ihreMitteilungspflichten individuell Rentenzahlungen werden jeweils zum Monats-ende auf die gew nschte Bankverbindung verwendbar Siemens AG3HR IE LLC PDE, Stand: ber die Anlage des Pen-sionsverm gensDas Pensionsverm gen der SPAG wird je Tr ger-unternehmen in getrennten Abrechnungsverb n-den gef hrt, wobei fast ausschlie lich in Invest-mentanteile eines dem Abrechnungsverband je-weils zugeordneten Investmentfonds investiertwird.

5 Diese von der Siemens Fonds Invest GmbHaufgelegten Investmentfonds verfolgen beide einevergleichbare Kapitalanlagestrategie und investie-ren gr tenteils in festverzinsliche Wertpapiere schwerpunktm ig in Unternehmensanleihen ho-her Bonit t. Ein weitaus geringerer Teil des Ver-m gens wird in auf Euro lautende Aktien der Anlage des Pensionsverm gens ber ck-sichtigt die SPAG die Themenfelder Umwelt, So-ziales und Governance (Nachhaltigkeitskriterien).Die Kapitalanlage erfolgt in Abstimmung mit demjeweiligen Tr des PensionsfondsDie SPAG erbringt auf Grundlage der jeweiligenVersorgungsordnung eine lebenslange Rentenleis-tung an die Versorgungsberechtigten.

6 Sollte dasPensionsverm gen der SPAG nicht ausreichen,um die lebenslangen Rentenzahlungen zu finanzie-ren, so m sste das Tr gerunternehmen SiemensAG Nachschussleistungen erbringen. Im Falle,dass ein geforderter Nachschuss nicht erbrachtwurde, w rde die lebenslange Rentenleistung derSPAG nach Ma gabe des noch vorhandenen Pen-sionsverm gens eine auf versicherungsf rmig ga-rantierte lebenslange Rentenleistung herabgesetztwerden. Dabei haftet das Tr gerunternehmenSiemens AG und ggf. der Pensionssicherungsver-ein (PSV) f r den Teil der gek rzten lebenslangeRentenleistung und tritt anstelle der SPAG hierf der lebenslangen Rentenleis-tungenDer Pensionssicherungsverein (PSVaG) sichertnach Ma gabe des Betriebsrentengesetzes An-spr che und Anwartschaften auf Leistungen derbetrieblichen hinweis .

7 Diese Erl uterungen k nnen nicht alle m glichen Fallgestaltungen che irgendwelcher Art k nnen aus diesen Erl uterungen nicht hergeleitet werden,ma geblich sind alleine die jeweils zugrundeliegenden Versorgungsordnungen, Firmenregelungenund (Gesamt-) Sie auch unsere sprachlichen Vereinfachung und besseren Lesbarkeit sind bei der Bezeichnung von Personenoder Personengruppen stets Personen jeglichen Geschlechts gemeint.


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