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Strafbarkeit von Korruption in Deutschland

Rechtsanwalt Dr. Harald Schl ter, MLE, Fachanwalt f r Steuerrecht , 33604 Bielefeld, Tel. 0521/ 96641-0, Fax 90, Strafbarkeit von Korruption in Deutschland H. Schl ter Der Kampf gegen Korruption wird vorwiegend mit den Mitteln des Strafrechts gef hrt. Aus diesem Grund sollen nachstehend die wichtigsten Straftatbest nde des deutschen Strafgesetzbuches im berblick dargestellt werden. 1) Amtstr ger a) Nationaler Rechtsverkehr aa) Bestechung und Bestechlichkeit von Amtstr gern Das Strafgesetzbuch enth lt umfangreiche Regelungen zur Strafbarkeit von Schmiergeldvereinbarungen mit Amtstr gern und dem ffentlichen Dienst besonders Verpflichteter. Nach 332 StGB macht sich der Bestechlichkeit strafbar, wer als Amtstr ger oder dem ffentlichen Dienst besonders Verpflichteter einen Vorteil f r sich oder einen Dritten als Gegenleistung daf r fordert, sich versprechen l sst oder annimmt, dass er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder k nftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt.

Rechtsanwalt Dr. Harald Schlüter, MLE, Fachanwalt für Steuerrecht Detmolderstr.43, 33604 Bielefeld, Tel. 0521/ 96641-0, Fax –90, h.schlueter@srd.net

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1 Rechtsanwalt Dr. Harald Schl ter, MLE, Fachanwalt f r Steuerrecht , 33604 Bielefeld, Tel. 0521/ 96641-0, Fax 90, Strafbarkeit von Korruption in Deutschland H. Schl ter Der Kampf gegen Korruption wird vorwiegend mit den Mitteln des Strafrechts gef hrt. Aus diesem Grund sollen nachstehend die wichtigsten Straftatbest nde des deutschen Strafgesetzbuches im berblick dargestellt werden. 1) Amtstr ger a) Nationaler Rechtsverkehr aa) Bestechung und Bestechlichkeit von Amtstr gern Das Strafgesetzbuch enth lt umfangreiche Regelungen zur Strafbarkeit von Schmiergeldvereinbarungen mit Amtstr gern und dem ffentlichen Dienst besonders Verpflichteter. Nach 332 StGB macht sich der Bestechlichkeit strafbar, wer als Amtstr ger oder dem ffentlichen Dienst besonders Verpflichteter einen Vorteil f r sich oder einen Dritten als Gegenleistung daf r fordert, sich versprechen l sst oder annimmt, dass er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder k nftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt.

2 Spiegelbildlich verwirklicht der Korrumpeur den Straftatbestand der Bestechung nach 334 StGB. Der Begriff des Amtstr gers richtet sich nach dem funktionalen Amtstr gerverst ndnis des 11 Abs. I 2 c StGB. Danach sind Amtstr ger Beamte, Richter, Angestellte des ffentlichen Dienstes und die Personen, die eine Beh rde oder eine sonstige Stelle zur Wahrnehmung von Aufgaben der ffentlichen Verwaltung bestellt1. 1 vergl. BayObLG NJW 1996, Rechtsanwalt Dr. Harald Schl ter, MLE, Fachanwalt f r Steuerrecht , 33604 Bielefeld, Tel. 0521/ 96641-0, Fax 90, Abgeordnete fallen deshalb nicht unter den Amtstr gerbegriff2. Ihre Bestechung und Bestechlichkeit ist, mit Ausnahme des Stimmenkaufs gem 108 b und e StGB, also straffrei3. In der Rechtspraxis problematisch ist, ob private Gehilfen, wie amtlich beauftragte Planungsingenieure, als Amtstr ger iSd.

3 332 StGB gelten. Dies wird gemeinhin abgelehnt, solange sie nicht nach dem Verpflichtungsgesetz gesondert verpflichtet wurden. Der schuldrechtliche Auftrag allein soll diesen Personenkreis nicht zu tauglichen T tern machen4. In diesem Zusammenhang spielt in der Rechtspraxis der Begriff der sonstigen Stelle eine besondere Rolle. Nach dem funktionalen Amtstr gerbegriff des 11 2 c StGB sind auch solche Personen taugliche T ter, die durch sonstige Stellen mit der Wahrnehmung von Aufgaben der ffentlichen Verwaltung bestellt wurden. Eine sonstige Stelle ist nach Ansicht der Rechtsprechung jede privatisierte staatseigene Gesellschaft, die typische, klassische ffentliche Aufgaben wahrnimmt5. Der BGH bejahte die T tereigenschaften bei Mitarbeitern der Gesellschaft f r Technische Zusammenarbeit6, der Frankfurter Flughafen AG7 und der Treuhand Liegenschafts GmbH8, indem sie annahm, auch diese privaten juristischen Personen seien sonstige Stellen iSd.

4 11 2 c StGB und deren Mitarbeiter deshalb taugliche T ter, da die Gesellschaften klassische ffentliche Aufgaben wahrnehmen. Neben nach dem Verpflichtungsgesetz besonders Verpflichteten sind also auch Mitarbeiter bestimmter juristischer Personen Amtstr ger, obwohl sie zu diesen in einem privaten Anstellungsverh ltnis stehen. 2 In Art 21 der UN Convention against Corruption wird verlangt, Abgeordnete mit Amtstr gern gleichzustellen, A/ 58/ 422, Agenda items 110. 3 Dannecker, in: Dannecker/ Leitner, Schmiergeld, 4 mwN. Schubert, in Wabnitz/ Janovsky, Handbuch des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts, , 5 vergl. Schubert, in Wabnitz/ Janovsky, Handbuch des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts, , 6 BGHSt 43, 7 BGH StV 1999, 8 BGH NJW 2001, Rechtsanwalt Dr. Harald Schl ter, MLE, Fachanwalt f r Steuerrecht , 33604 Bielefeld, Tel.

5 0521/ 96641-0, Fax 90, Der objektive Tatbestand der Bestechung oder Bestechlichkeit iSd. 332, 334 StGB verlangt, dass ein Amtstr ger f r eine konkrete pflichtwidrige Diensthandlung Schmiergeld fordert, sich versprechen l sst oder annimmt bzw. ein Dritter ihm daf r Schmiergeld anbietet, verspricht oder zahlt. Strafbarkeitsvoraussetzung ist also eine konkrete pflichtwidrige Diensthandlung. Eine Unrechtsvereinbarung im Rahmen der allgemeinen Dienstaus bung gen gt folglich nicht. Des Weiteren muss die angestrebte Diensthandlung pflichtwidrig sein. Pflichtwidrig ist eine Diensthandlung, wenn dem T ter durch Rechtssatz, Dienstvorschrift oder Anordnung der Entschluss ber Vornahme oder Unterlassung einer Diensthandlung und ber die Art der Vornahme vorgeschrieben ist und er hiervon abweicht9. Bei Ermessensentscheidungen kommt es darauf an, ob das Schmiergeld vor oder nach der Entscheidung gezahlt wurde.

6 Gew hrte man dem Amtstr ger das Schmiergeld als Gratifikation f r eine bereits gef llte Ermessensentscheidung, liegt Strafbarkeit nur vor, wenn die Verwaltungsentscheidung ermessensfehlerhaft war. Wird das Schmiergeld bereits vor der Diensthandlung gezahlt, ist es unerheblich, ob die Entscheidung sachgerecht ist oder nicht. Es gen gt, wenn die Vorteilsgew hrung Einfluss auf die Entscheidung hatte10. Das Schmiergeld muss nicht f r eine zuk nftige Leistung gezahlt werden. Es reicht f r die Erf llung der Straftatbest nde aus, wenn der Vorteil vereinbarungsgem ss nachtr glich f r eine in der Vergangenheit erbrachte Diensthandlung gew hrt wird11. Voraussetzung ist jedoch die Vereinbarung des Unrechts vor der Tat. Die Strafbarkeit der Bestechlichkeit und Bestechung entf llt nicht durch die Genehmigung seitens einer vorgesetzten Dienststelle.

7 9 Dazu und zum Spezialit tsverh ltnis von 331 und 332 StGB, Rudolphi/ Stein, SK StGB 331, 10 Fischer in Tr ndle/ Fischer, StGB, 332, 11 Vergl. Cramer in Sch nke/ Schr der, StGB, 331, Rechtsanwalt Dr. Harald Schl ter, MLE, Fachanwalt f r Steuerrecht , 33604 Bielefeld, Tel. 0521/ 96641-0, Fax 90, Zur Erf llung des subjektiven Tatbestandes bedarf es des Vorsatzes hinsichtlich aller Tatbestandsmerkmale des objektiven Tatbestandes12. ab) Vorteilsnahme und Vorteilsgew hrung Als Vorteilsannahme und Vorteilsgew hrung iSd. 331, 333 StGB ist strafbar, wenn ein Amtstr ger f r die Dienstaus bung einen Vorteil fordert, sich versprechen l sst oder annimmt. Umgekehrt macht sich derjenige strafbar, der dem Amtstr ger f r die Dienstaus bung einen Vorteil anbietet, verspricht oder gew hrt.

8 Der wesentliche Unterschied zu den Straftatbest nden der Bestechung und Bestechlichkeit ist, dass bei den 331 und 333 StGB durch den Zuwendenden keine konkrete Diensthandlung beabsichtigt wird. Der Vorteil muss f r die Dienstaus bung allgemein gefordert, versprochen oder angenommen werden. Es bedarf keiner konkreten Diensthandlung. Zwischen Vorteil und Dienstaus bung muss danach ein quivalenzverh ltnis sind auch Schmiergeschenke erfasst, die mit dem Ziel gew hrt werden, allgemeines Wohlwollen herbeizuf hren14. Die Zuwendung muss in dem Bewusstsein vorgenommen werden, dass der Amtstr ger hierf r irgendeine dienstliche Handlung vorgenommen hat oder vornehmen wird. Die Verkn pfung zwischen Vorteil und Dienstaus bung liegt im Wesen der Zuwendung als Gegenleistung und in der wenigstens stillschweigenden bereinkunft der Beteiligten hier ber15.

9 Die Strafbarkeit entf llt, wenn die Tathandlung von der zust ndigen Beh rde vorher genehmigt wurde oder der T ter unverz glich bei ihr Anzeige erstattet und sich diese genehmigen l sst. Im brigen gilt das zur Bestechung und Bestechlichkeit Gesagte. 12 Rudolphi/ Stein, SK StGB 331, 13 Blessing, in M ller-Gugenberger/ Bieneck, Wirtschaftsstrafrecht, 53, 14 Cramer in Sch nke/ Schr der, StGB, 331, 15 dazu Rudolphi/ Stein, SK StGB 331, Rechtsanwalt Dr. Harald Schl ter, MLE, Fachanwalt f r Steuerrecht , 33604 Bielefeld, Tel. 0521/ 96641-0, Fax 90, b) Internationaler Rechtsverkehr Die Bestechung von Amtstr gern im internationalen Gesch ftsverkehr ist nach deutschem Recht strafbar16. Bevor aber eine inl ndische Strafnorm auf Sachverhalte angewandt wird, die teilweise oder ganz im Ausland stattfanden, wird gepr ft, ob diese Tat in den Schutzbereich der deutschen Norm f llt.

10 Soweit keine grenz berschreitende Tat nach 3 StGB vorliegt, ist gem 7 StGB die Strafbarkeit nach ausl ndischem Recht und die deutsche Staatsangeh rigkeit des T ters zu ermitteln, bei deren Vorliegen deutsches Rechts Anwendung findet. Wenn es sich um eine grenz berschreitende Tat handelt, also zumindest ein Tatbeitrag in Deutschland geleistet wurde, findet ebenfalls deutsches Recht Anwendung. Ein solcher Tatbeitrag ist nach 9 StGB schon bei Mitt terschaft oder Beihilfe einer Person in Deutschland zu bejahen17. Deutschland hat die OECD Convention on Combating Bribery in International Business Transactions ratifiziert und durch das Gesetz zur Bestechung ausl ndischer Amtstr ger im internationalen Gesch ftsverkehr (IntBestG) in deutsches Recht umgesetzt. Durch dieses Umsetzungsgesetz, welches am 15. 2. 1999 in Kraft trat, werden ausl ndische Amtstr ger, Richter und Soldaten inl ndischen Amtstr gern iSd.


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