Example: biology

TÜV Industrie Service GmbH - ll-adelsdorf.com

T V Industrie Service GmbH Unternehmensgruppe T V Rheinland Group Gesch ftsfeld Anlagenherstellung Anerkannte Pr fstelle im bauaufsichtlichen Bereich Am Grauen Stein, 51105 K ln Revision Informationen zur Herstellerqualifikation Blatt 1 von 9 Herstellerqualifizierung im bauaufsichtlichen Bereich Diese Information beschreibt die Voraussetzungen und den Ablauf der Betriebspr fung f r die Erlangung der Bescheinigung zur Herstellerqualifikation f r Schwei arbeiten von tragenden Bauteilen und Konstruktionen im bauaufsichtlichen Bereich. Allgemeines Mit der Einf hrung der Bauproduktenrichtlinie vom des Rates der europ ischen Gemeinschaften, wird das In-Verkehr-Bringen und der freie Warenverkehr von und mit Bauprodukten im EG-Binnenmark geregelt. In der Bundesrepublik wurde diese Richtlinie durch ein Bauproduktengesetz vom eingef hrt.

TÜV Industrie Service GmbH Unternehmensgruppe TÜV Rheinland Group Geschäftsfeld Anlagenherstellung Anerkannte Prüfstelle im bauaufsichtlichen Bereich

Information

Domain:

Source:

Link to this page:

Please notify us if you found a problem with this document:

Other abuse

Transcription of TÜV Industrie Service GmbH - ll-adelsdorf.com

1 T V Industrie Service GmbH Unternehmensgruppe T V Rheinland Group Gesch ftsfeld Anlagenherstellung Anerkannte Pr fstelle im bauaufsichtlichen Bereich Am Grauen Stein, 51105 K ln Revision Informationen zur Herstellerqualifikation Blatt 1 von 9 Herstellerqualifizierung im bauaufsichtlichen Bereich Diese Information beschreibt die Voraussetzungen und den Ablauf der Betriebspr fung f r die Erlangung der Bescheinigung zur Herstellerqualifikation f r Schwei arbeiten von tragenden Bauteilen und Konstruktionen im bauaufsichtlichen Bereich. Allgemeines Mit der Einf hrung der Bauproduktenrichtlinie vom des Rates der europ ischen Gemeinschaften, wird das In-Verkehr-Bringen und der freie Warenverkehr von und mit Bauprodukten im EG-Binnenmark geregelt. In der Bundesrepublik wurde diese Richtlinie durch ein Bauproduktengesetz vom eingef hrt.

2 Die Umsetzung der Bauproduktenrichtlinie hinsichtlich der Verwendung der Bauprodukte erfolgt durch die einzelnen Landesbauordnungen. Diese Landesbauordnungen sind aufeinander abgestimmt und folgen weitestgehend einer Musterbauordnung. Um die Anforderungen der Landesbauordnung zu erf llen, sind gem 3 dieses Gesetzes die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Diese sind die von der obersten Bauaufsichtsbeh rde als Technische Baubestimmungen eingef hrten Regeln. F r den Stahlbau im bauaufsichtlichen Bereich gelten dabei die Normen der Reihe DIN 18800ff als anerkannte Regeln der Technik und sind somit im Rahmen der Herstellung von Stahlbauten zu beachten. Entsprechend 20 der Landesbauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ist der T V Rheinland Berlin Brandenburg als Pr fstelle f r die Herstellerqualifizierung von Stahlbaubetrieben anerkannt.

3 Die DIN 18800-7, Ausgabe September 2002, bildet die Grundlage f r die Herstellerqualifikation der Unternehmen. Die Durchf hrung der Betriebspr fung und die Ausstellung der Bescheinigung erfolgt nach DVS-Richtlinie 1704, Ausgabe Mai 2004. Geschwei te Stahlbauten werden entsprechend ihren unterschiedlichen schwei technischen Anforderungen und Einsatzbereichen in die Klassen A bis E eingeteilt. F r die jeweiligen Klassen sind die Geltungsbereiche und Anforderungen in den Tabellen 9 bis 13 der DIN 18800-7 dargestellt. In bestimmten Anwendungsbereichen, so Krane nach DIN 15018 , st hlerne Stra en- und Wegebr cken nach DIN 18809 oder fliegende Bauten nach 4112 wird f r die Herstellung eine Herstellerqualifikation nach DIN 18800-7 durch die Anwendungsnorm vorgeschrieben.

4 Eine Bescheinigung nach DIN 18800-7 kann auch durch einen Vertrag vom Auftraggeber als Nachweis der Eignung zum Schwei en bestimmter Produkte verlangt werden. Grunds tzlich sind f r folgende Bereiche Herstellerqualifikationen m glich: DIN 18800-7 Stahlbauten Ausf hrung und Herstellerqualifikation DIN 4113 Aluminiumkonstruktionen DIN 4099 Schwei en von Betonst hlen T V Industrie Service GmbH Unternehmensgruppe T V Rheinland Group Gesch ftsfeld Anlagenherstellung Anerkannte Pr fstelle im bauaufsichtlichen Bereich Am Grauen Stein, 51105 K ln Revision Informationen zur Herstellerqualifikation Blatt 2 von 9 In der nachstehenden Tabelle wird die Zuordnung der Klasseneinteilung in die entsprechenden Anwendungsbereiche wiedergegeben: Herstellerqualifikation Klasseneinteilung nach DIN 18800-7 Ausgabe 09/2002 A B C D E Eignungsnachweis nach DIN 18800-7 Ausgabe 05/ 1983 Kein Nachweis notwendig Kleiner Eignungsnachweis Kleiner Eignungsnachweis mit Erweiterung Gro er Eignungsnachweis Beanspruchung vorwiegend ruhend nicht vorwiegend ruhend Qualit tsan-forderung Elementar DIN EN 729-4 Standard DIN EN 729-3 Umfassend DIN EN 729-2 ST/EWT SFI/EWE Schwei aufsicht keine Anforderung SFM/EWS SFM/EWS bei Serienproduktion ST/EWT bei Serienproduktion SFI/EWE Mechanisierungs-grad der Schwei verfahren manuell / teilmechanisch manuell / teilmechanisch vollmechanisch / automatisch berschwei en von Fertigungs- beschichtungen nicht zul ssig zul ssig Bolzenschwei en nicht zul ssig zul ssig

5 Walzstahl Wetterfeste Stahl Stahlguss bis S275 Walzstahl bis S275 Bei reiner Druck-beanspruchung bis S355 alle Werkstoffe nach Norm Werkstoffe Nichtrostender Stahl in der Festigkeitsklasse S235 ( , , , , und ) Nichtrostender Stahl, ohne Einschr nkung Erzeugnisdicken 16mm 22mm 30mm keine Begrenzung Stirn-, Kopf- und Fu platten 30mm 40mm keine Begrenzung St tzweiten/ H henbegrenzung max. 20m max. 30m keine Begrenzung Treppen 5m keine Begrenzung B hnen / Laufstege 5kN/m2 keine Begrenzung Gel nder 0,5kN/m keine Begrenzung T V Industrie Service GmbH Unternehmensgruppe T V Rheinland Group Gesch ftsfeld Anlagenherstellung Anerkannte Pr fstelle im bauaufsichtlichen Bereich Am Grauen Stein, 51105 K ln Revision Informationen zur Herstellerqualifikation Blatt 3 von 9 Geltungsdauer Die Bescheinigung zur Herstellerqualifikation wird f r einen Betriebsstandort ausgestellt, der die erforderlichen personellen und betrieblichen Voraussetzungen erf llt.

6 Bei erfolgreicher Durchf hrung der Betriebspr fung betr gt die Geltungsdauer der Herstellerqualifikation maximal 3 Jahre, die in begr ndeten F llen zeitlich einschr nkt werden kann und ung ltig wird, wenn sich die erforderlichen Voraussetzungen unter denen diese erstellt wurde, ndern. Anforderungen an den Betrieb Voraussetzungen an das schwei technische Personal Dem Betrieb muss mindestens eine, dem Fertigungsbetrieb st ndig angeh rende und auf dem Gebiet des Stahlbaus, erfahrene Schwei aufsicht zur Verf gung stehen. Die erforderliche Stufe der technischen Kenntnisse der Schwei aufsicht richtet sich nach den zu verarbeitenden Werkstoffen und der Einstufung der Bauteile entsprechend der Tabelle 14 der DIN 18800-7. Sofern mehrere Schwei aufsichtspersonen benannt werden, m ssen die Verantwortungsbereiche der jeweiligen Schwei aufsicht festgelegt werden.

7 Die Schwei aufsichtspersonen m ssen die Aufgaben und Verantwortungen der DIN EN 719 erf llen und w hrend der gesamten Betriebspr fung anwesend sein. Die verantwortliche Schwei aufsichtsperson muss mindestens folgende Qualifikationen nachweisen: Klasse nach DIN 18800- 7 Klasse B Klasse C Klasse D Klasse E Qualifikations-stufe der Schwei auf- sichtsperson Schwei fachmann (SFM / EWS) nach Richtlinie DVS-EWF 1171 oder quivalenten Ausbildungsrichtlinien Schwei techniker (ST / EWT) nach Richtlinie DVS-EWF 1172 oder quivalenten Ausbildungsrichtlinien Schwei fachingenieur (SFI / EWE) nach Richtlinie DVS-EWF 1173 oder quivalenten Ausbildungsrichtlinien Schwei fachingenieur (SFI / EWE) nach Richtlinie DVS-EWF 1173 oder quivalenten Ausbildungsrichtlinien Die uneingeschr nkte Vertretung der Schwei aufsichtsperson muss dieselbe Qualifikation besitzen.

8 T V Industrie Service GmbH Unternehmensgruppe T V Rheinland Group Gesch ftsfeld Anlagenherstellung Anerkannte Pr fstelle im bauaufsichtlichen Bereich Am Grauen Stein, 51105 K ln Revision Informationen zur Herstellerqualifikation Blatt 4 von 9 F r teilzeitbesch ftigte Schwei aufsichtspersonen ist folgende Regelung zu beachten: - Das Unternehmen, das den Eignungsnachweis beantragt, verf gt ber einen st ndig dem Betrieb angeh renden Schwei fachmann (SFM/DVS-EWF 1172) - Durch einen schriftlichen Dienstvertrag sind Zust ndigkeit und Verantwortung nach DIN EN 719 geregelt - Der teilzeitbesch ftigte Schwei fachingenieur ist in einem angemessenen Zeitraum f r den Betrieb verf gbar. Es ist eine entsprechende Freistellungserkl rung durch den Hauptarbeitgeber vorzulegen - Die T tigkeit des teilzeitbesch ftigten Schwei fachingenieurs mu mittels Betriebstagebuch nachvollziehbar dokumentiert werden - Der Eignungsnachweis kann nur f r maximal ein Jahr ausgestellt werden.

9 Nach Ablauf der Geltungsdauer ist eine erneute berpr fung durch die anerkannte Stelle erforderlich Das schwei technische Personal muss ber folgende Qualifikationen verf gen: Schwei er Je Verfahren mind. zwei Schwei er mit g ltigen Schwei erpr f-bescheinigungen nach DIN EN 287-1, wobei das Kehlnahtpr fst ck nachzuweisen ist Schwei en von Rohrknoten DIN 18808 (Rundrohr an Rundrohr)Zus tzlich g ltige Pr fungen nach DIN EN 287-1 (Rohrschwei ung) mit Durchstrahlungspr fung und zus tzlich Arbeitsprobe nach DIN 18808, Bild 15 Bediener von vollmech-anisierten bzw. auto-matisierten Schwei ein- richtungen Je Verfahren min. zwei Schwei er mit g ltigen Schwei erpr f-bescheinigungen nach DIN EN 1418 T V Industrie Service GmbH Unternehmensgruppe T V Rheinland Group Gesch ftsfeld Anlagenherstellung Anerkannte Pr fstelle im bauaufsichtlichen Bereich Am Grauen Stein, 51105 K ln Revision Informationen zur Herstellerqualifikation Blatt 5 von 9 Anerkennung der Schwei verfahren Die Methode der Anerkennung von Schwei verfahren richtet sich nach dem Schwei prozess, den einzusetzenden Werkstoffen und dem vorgesehenen Mechanisierungsgrad.

10 Die nachstehende Aufstellung enth lt die blichen Methoden f r die Anerkennung von Lichtbogenschwei verfahren, wobei nicht alle Verfahren genannt sind: Werkstoff Mechanisierungs-grad Methode der Anerkennung Qualifikation des Verfahrens durch DIN EN ISO 15614-1 bzw. DIN EN ISO 15613 Anerkannte Stelle Die Verfahrenspr fung ist unbegrenzt g ltig Manuell und teilmechanisch DIN EN ISO 15610 DIN EN ISO 15611 DIN EN ISO 15612 Verantwortliche Schwei auf-sichtsperson des Betriebes Die Verfahrenspr fung ist unbegrenzt g ltig Walzst hle, Schmiedest cke, Stahlguss mit ReH 355 N/mm2 Vollmechanisch und automatisch Walzst hle, Schmiedest cke, Stahlguss, Feinkornbaust hle mit ReH > 355 N/mm2 Alle DIN EN ISO 15614-1 bzw. DIN EN ISO 15613 unter Beachtung der zus tzlichen Festlegungen der DVS-Richtlinie 1702 Anerkannte Stelle Die Verfahrenspr fung ist zeitlich unbegrenzt g ltig, vorausgesetzt, es werden j hrliche Arbeitsproben nach DVS Ri 1702 geschwei t, erprobt und dokumentiert werden.


Related search queries