Example: biology

Tabelle 2: Erfordernis einer Arbeitserlaubnis bzw. …

Tabelle 2: Erfordernis einer Arbeitserlaubnis bzw. einer Zustimmung zur Besch ftigung f r ein Praktikum f r Personen mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung / B MA Stand: 17. August 2016 Um was geht es? Erlaubnis der Ausl nderbeh rde erforderlich? Zustimmung der Arbeitsagentur erforderlich? Was ist wichtig? Rechtsgrundlage? Hospitation nein nein Eine Hospitation besteht dann, wenn ohne Eingliederung in den Betriebsablauf lediglich als Gast Kenntnisse ber den betrieblichen Ablauf erlangt werden sollen, ohne dabei betriebliche Arbeitsleistungen von wirtschaftlichem Wert zu verrichten. Ein Hospitant sieht sich den Betrieb und die Arbeitsabl ufe an. Er schaut den im Betrieb regul r Besch ftigten ber die Schulter.

Tabelle 2: Erfordernis einer Arbeitserlaubnis bzw. einer Zustimmung zur Beschäftigung für ein Praktikum für Personen mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung / …

Tags:

  Irene, Tabelle, Tabelle 2, Erfordernis einer arbeitserlaubnis bzw, Erfordernis, Arbeitserlaubnis

Information

Domain:

Source:

Link to this page:

Please notify us if you found a problem with this document:

Other abuse

Transcription of Tabelle 2: Erfordernis einer Arbeitserlaubnis bzw. …

1 Tabelle 2: Erfordernis einer Arbeitserlaubnis bzw. einer Zustimmung zur Besch ftigung f r ein Praktikum f r Personen mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung / B MA Stand: 17. August 2016 Um was geht es? Erlaubnis der Ausl nderbeh rde erforderlich? Zustimmung der Arbeitsagentur erforderlich? Was ist wichtig? Rechtsgrundlage? Hospitation nein nein Eine Hospitation besteht dann, wenn ohne Eingliederung in den Betriebsablauf lediglich als Gast Kenntnisse ber den betrieblichen Ablauf erlangt werden sollen, ohne dabei betriebliche Arbeitsleistungen von wirtschaftlichem Wert zu verrichten. Ein Hospitant sieht sich den Betrieb und die Arbeitsabl ufe an. Er schaut den im Betrieb regul r Besch ftigten ber die Schulter.

2 Eine Hospitation k nnen also auch Personen mit einer Aufenthaltsgestattung innerhalb der ersten drei Monate sowie Personen mit einer Duldung trotz Vorliegen eines Arbeitsverbots absolvieren. Eine Hospitation stellt keine Besch ftigung im Sinne des 7 SGB IV dar. 4 Abs. 3 2 Abs. 2 AufenthG Dazu auch: Schreiben des Landes Niedersachsen vom Bundesagentur f r Arbeit: Kurz bersicht Praktika f r Asylbewerber und geduldete Personen, DA AufenthG, Randnummer Schulpraktikum nein nein Praktika, die im Rahmen der allgemeinen Erf llung der (Berufs-) Schulpflicht absolviert werden, gelten nicht als Besch ftigung, sofern es sich nicht um eine duale Berufsausbildung handelt. Indizien hierf r sind, dass eine Vertragsbeziehung nur zwischen Schule und Betrieb besteht und der Sch ler vom Betrieb keine Verg tung erh lt.

3 DA BeschV, Randnummer Dazu auch: Erlass des Landes Bayern vom Betriebliche Ma nahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung ( 45 SGB III) nein nein Maximal sechsw chiger betrieblicher Anteil im Rahmen einer F rderung durch die Arbeitsagentur gem. 45 SGB III. Ziele sind die Feststellung der beruflichen Eignung und die Verringerung und Beseitigung berufsfachlicher Vermittlungshemmnisse. Betriebliche Ma nahmen begr nden kein Besch ftigungsverh lt-nis. Sie werden auch nicht analog eines Praktikums durchgef hrt. 45 SGB III Bundesagentur f r Arbeit: HEGA vom ; Randnummer Ehrenamtliche T tigkeit nein nein Eine ehrenamtliche T tigkeit begr ndet (trotz einer evtl. gezahlten geringen Aufwandsentsch digung) keine Arbeitnehmer-eigenschaft und damit wohl auch kein Besch ftigungsverh ltnis zumindest dann, wenn sie bei einer karitativen oder gemeinn tzigen Organisation ausge bt wird.

4 Dies hat das Bundesarbeitsgericht im Jahr 2012 entschieden. Daher ist eine ehrenamtliche T tigkeit auch keine Besch ftigung . Eine Arbeitserlaubnis oder gar eine Zustimmung der Arbeitsagentur sind nicht erforderlich. F r diese Argumentation spricht auch, dass 22 Abs. 3 MiLoG ehrenamtlich T tige vom Mindestlohn ausdr cklich ausnimmt. Entscheidend f r die Frage, ob eine ehrenamtliche T tigkeit als Besch ftigung gilt oder nicht, d rfte jedoch die Frage sein, ob die T tigkeit weisungsgebunden und in die Betriebsabl ufe eingegliedert ist. Wenn dies nicht der Fall ist, handelt es sich nicht um eine Besch ftigung. Im Zweifelsfall sollte die Ausl nderbeh rde beteiligt werden. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom , Aktenzeichen 10 AZR 499/11 22 Abs.

5 3 MiLoG 7 Abs. 1 SGB IV Um was geht es? Erlaubnis der Ausl nderbeh rde erforderlich? Zustimmung der Arbeitsagentur erforderlich? Was ist wichtig? Rechtsgrundlage? Vorgeschriebenes Praktikum im Rahmen einer (schulischen) Berufsausbildung oder eines Studiums ja nein Es handelt sich um ein zeitlich unbefristetes Praktikum, das verpflichtend auf Grund einer schulrechtlichen Bestimmung, einer Ausbildungsordnung oder einer hochschulrechtlichen Bestimmung geleistet wird. Hierzu z hlt auch ein Praktikum im Rahmen von Anpassungslehrg ngen, die erforderlich und geeignet f r eine berufliche Anerkennung sind. Die Erforderlichkeit muss im Anerkennungsbescheid festgestellt worden sein. 32 Abs. 2 Nr. 1 BeschV 22 Abs.

6 1 Nr. 1 MiLoG DA BeschV, Randnummer BA: Merkblatt 17a AufenthG: ~ Praktikum zur Orientierung hinsichtlich einer Berufsausbildung oder eines Studiums ja nein Es handelt sich um ein freiwilliges, maximal dreimonatiges Praktikum zur Orientierung im Hinblick auf eine angestrebte Berufsausbildung oder ein Studium. 32 Abs. 2 Nr. 1 BeschV 22 Abs. 1 Nr. 2 MiLoG Freiwilliges Ausbildungs- oder studienbegleitendes Praktikum ja nein Es handelt sich um ein (nicht vorgeschriebenes) Praktikum von bis zu drei Monaten, das begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung geleistet wird. Dazu z hlt auch ein Praktikum im Rahmen von Vorbereitungskursen hinsichtlich eines beruflichen Aberkennungsverfahrens.

7 32 Abs. 2 Nr. 1 BeschV 22 Abs. 1 Nr. 3 MiLoG Einstiegsqualifizierung ( 54a SGB III) ja nein Es handelt sich um ein sechs- bis zw lfmonatiges betriebliches Praktikum, das im Rahmen einer F rderung nach 54a SGB III auf eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf vorbereitet. Der Arbeitgeber erh lt eine Verg tung von bis zu 216 Euro monatlich von der Arbeitsagentur. Personen mit einer Duldung und einer Aufenthaltsgestattung k nnen im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung gef rdert werden, auch wenn sie nicht die Voraussetzungen f r Inanspruchnahme von BAf G oder Berufsausbildungsbeihilfe erf llen. 32 Abs. 2 Nr. 1 BeschV 22 Abs. 1 Nr. 4 MiLoG 54a SGB III Praktikum im Rahmen berufsvorbereitender Bildungsma nahmen ( 51 SGB III) ja nein Praktika im Rahmen berufsvorbereitender Bildungsma nahmen ( 51 f SGB III).

8 Personen mit einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung k nnen jedoch nur im Rahmen berufsvorbereitender Bildungsma nahmen gef rdert werden, wenn sie selbst oder ihre Eltern mehrj hrige Voraufenthalts- und Vorbesch ftigungszeiten nachweisen k nnen. 32 Abs. 2 Nr. 1 BeschV 22 Abs. 1 Nr. 4 MiLoG 52 Abs. 2 59 Abs. 3 SGB III Praktikum im Rahmen eines EU-gef rderten Programms ja nein Hierunter kann etwa ein Praktikum im Rahmen der Teilnahme an einer ESF-gef rderten Ma nahme der so genannten Bleiberechtsnetzwerke oder der IQ Netzwerke fallen. 32 Abs. 2 Nr. 3 BeschV 15 Nr. 2 BeschV Freiwilliges Soziales Jahr Bundesfreiwilligendienst ja nein Die Freiwilligendienste gelten zwar nach ihrer eigenen Definition nicht als Erwerbst tigkeit , aber nach offizieller Auffassung der BA und der Bundesregierung aber dennoch als Besch ftigung auch wenn das ein Widerspruch ist.

9 Daher ist wohl eine Erlaubnis durch die ABH erforderlich. 32 Abs. 2 Nr. 3 BeschV 14 Abs. 1 BeschV Um was geht es? Erlaubnis der Ausl nderbeh rde erforderlich? Zustimmung der Arbeitsagentur erforderlich? Was ist wichtig? Rechtsgrundlage? Praktikum im Rahmen von Anpassungsma nahmen oder Vorbereitungskursen f r die Anerkennung eines ausl ndischen Berufsabschlusses ja Pr fung der Besch ftigungs-bedingungen: Vorrang-pr fung: Es handelt sich um eine befristete praktische T tigkeit (Praktikum, Nachqualifizierungsma nahme o..), die f r die Anerkennung eines ausl ndischen Berufsabschlusses oder f r die Berufserlaubnis in einem reglementierten Beruf erforderlich und geeignet ist. Die Erforderlichkeit muss im Anerkennungsbescheid festgestellt worden sein.

10 Sie sind wie auch Pflichtpraktika im Rahmen einer Ausbildung vom Mindestlohn befreit und daher zustimmungsfrei. 32 Abs. 5 Nr. 1 BeschV 8 BeschV BA: Merkblatt 17a AufenthG: ~ nein nein Sonstige Praktika (Aufenthalt seit drei, aber weniger als 15 Monaten) ja ja In der Regel nein. Alle anderen Formen von Praktika (z. B. Praktikum zur Vorbereitung der Aufnahme einer Besch ftigung) werden in der Regel als Probearbeiten bewertet. Hierf r ist dann nicht nur der Mindestlohn f llig, sondern die Arbeitsagentur muss zudem stets eine Pr fung der Besch ftigungsbedingungen (also pr fen, ob Tariflohn, orts blicher Lohn oder Mindestlohn gezahlt wird) durchf hren. Eigentlich f llt auch noch eine Vorrangpr fung an.