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Tabelle der Gesundheitsnummern und -ziffern zur …

ZDv 46/1 Anlage Tabelle der Gesundheitsnummern und -ziffern zur Verwendung bei der Erstuntersuchung im Musterungsverfahren, erneuten Untersuchung im Musterungsverfahren, berpr fungsuntersuchung ungedienter Wehrpflichtiger Einstellungsuntersuchung von GWDL und FWDL nderung 2 ZDv 46/1 Anlage Gr e, Konstitution Gradation GNr: i ii iii V VI 1 K rperl nge 160 cm und 178 cm. 1. K rperl nge 155 cm und < 160 cm. 2. K rperl nge 196 cm und < 206 cm. K rperl nge < 155 cm. K rperl nge 206 cm. Anmerkung: Bei Minderung der psychischen Belastbarkeit durch extreme K rperl nge bzw. Minderwuchs oder durch sonstige Abweichungen der konstitutionellen Entwicklung ist zus tzlich nach GNr 13 zu beurteilen.

ZDv 46/1 Anlage 3.1/7 Knochensystem Gradation GNr: I II III V VI 6 Geheilte Knochenbrüche (auch mit reizlos liegendem Implantat) und …

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1 ZDv 46/1 Anlage Tabelle der Gesundheitsnummern und -ziffern zur Verwendung bei der Erstuntersuchung im Musterungsverfahren, erneuten Untersuchung im Musterungsverfahren, berpr fungsuntersuchung ungedienter Wehrpflichtiger Einstellungsuntersuchung von GWDL und FWDL nderung 2 ZDv 46/1 Anlage Gr e, Konstitution Gradation GNr: i ii iii V VI 1 K rperl nge 160 cm und 178 cm. 1. K rperl nge 155 cm und < 160 cm. 2. K rperl nge 196 cm und < 206 cm. K rperl nge < 155 cm. K rperl nge 206 cm. Anmerkung: Bei Minderung der psychischen Belastbarkeit durch extreme K rperl nge bzw. Minderwuchs oder durch sonstige Abweichungen der konstitutionellen Entwicklung ist zus tzlich nach GNr 13 zu beurteilen.

2 ZDv 46/1 Anlage ber-/Untergewicht Gradation GNr: i ii iii V VI 2 BMI 25,00 und < 27,50 (leichtes bergewicht). BMI 27,50 und < 30,00 (deutli-ches bergewicht). BMI 30,00 und < 35,00. BMI < 19,00 und/oder K rperge-wicht < 50 kg, soweit qualifizierte Gewichtszunahme zu erwarten ist. Vor bergehender Schw chezustand nach Krankheit oder Verletzung, auch asthenischer Habitus. Nachuntersuchung sp testens nach 12 Monaten. BMI 35,00. BMI < 19,00 und/oder K rperge-wicht < 50 kg, soweit Gewichtszu-nahme nicht zu erwarten ist. Anmerkungen: Hinsichtlich der kardiopulmonalen Belastbarkeit, sowie auch bei Herz-/Kreislauferkrankungen (als m gliche Folgeerkrankungen), siehe GNr 46.

3 Bei Sportlern, die f r die Sportf rderung Bw in Betracht kommen, ist im Rahmen eines Ausnahmeverfahrens eine abweichende Vergabe der Gradation m glich Weitere Hinweise siehe Anlage 7. nderung 2 ZDv 46/1 Anlage Haut und sichtbare Schleimh ute Gradation GNr: i ii iii V VI 3 Ver nderungen an Haut, Hautan-hangsgebilden und sichtbaren Schleimh uten: Befund und Ausdehnung unwe-sentlich, ohne st rende Lokalisation, unbedeutende Beschwerden, keine oder einfache Therapie, Verlauf und Prognose g nstig. 1. Ver nderungen an Haut, Haut-anhangsgebilden und sichtbaren Schleimh uten: Befund und Ausdehnung gering, wenig st rende Lokalisation, mit wehrmedizinisch un- wesentlichen Symptomen, unkomplizierte Therapie, Verlauf und Prognose g nstig.

4 2. Ausgepr gte Hyperhidrosis der H nde. Das Tragen der Dienstbekleidung und der pers nlichen Ausr stung muss uneingeschr nkt m glich sein. Akute behandlungsbed rftige Er-krankungen st rkeren Grades an Haut, Hautanhangsgebilden und sichtbaren Schleimh uten mit Aus-sicht auf Abheilung; Behandlungs-dauer l nger als vier Wochen. Nachuntersuchung sp testens nach 12 Monaten. Ver nderungen an Haut, Hautan-hangsgebilden und sichtbaren Schleimh uten: ausgepr gter bis schwerer Be-fund und/oder gro e Ausdeh-nung, erheblich st rende Lokalisation, mit wehrmedizinisch wesentli-chen Symptomen, schwierige, langanhaltende Therapie, Verlauf und Prognose ung ns-tig. Das Tragen der Dienstbekleidung und der pers nlichen Ausr stung ist nicht uneingeschr nkt m glich. Anmerkungen: F r alle Gradationen kann auch ein einzelnes Kriterium entscheidend sein: So muss zB.

5 Bei Akne, Psoriasis und Krankheiten der Ekzemgruppe (toxisch/allergisch) je nach Lokalisation, Ausdehnung, Beschwerden, Therapieverhalten, Verlauf und/oder Prognose eine entsprechende Einstufung erfolgen. Urticaria ist nach GNr 3, bei eindeutig allergischer Genese zus tzlich nach GNr 45 zu beurteilen. Kontaktallergien ohne wesentliche wehrmedizinische Relevanz sind mit den GZrn III 3 und III 45, solche mit deutlicher wehrmedizinischer Relevanz mit GZr VI 3 und/oder VI 45 zu bewerten. Eine eingeschr nkte psychische Belastbarkeit als Folge von Ver nderungen gem GNr 3 ist zus tzlich nach GNr 13 zu bewerten. ZDv 46/1 Anlage Gradation GNr: i ii iii V VI 4 Gesundheitsnummer derzeit nicht belegt.

6 Nderung 2 ZDv 46/1 Anlage Neubildungen der Haut Gradation GNr: i ii iii V VI 5 Gutartige, im Dienst nicht hinderli-che Geschw lste (z. B. oberfl chli-ches H mangiom) bei voller Belast-barkeit. Gutartige Geschw lste, soweit die dienstliche Leistungsf higkeit nur unwesentlich beeintr chtigt ist. Ent-sprechende Residuen nach Ab-schluss einer Therapie. Im Dienst nicht hinderliche Residu-en nach Therapie von Neoplasien, die keine Metastasierungstendenz aufweisen (z. B. Basalzellkarzi-nom). Melanoma in situ nach Excision. Das Tragen der Dienstbekleidung und der pers nlichen Ausr stung muss uneingeschr nkt m glich sein. Gutartige gro e Geschw lste und maligne Neoplasien ohne Metasta-sierungstendenz (u.)

7 A. Basalzellkar-zinom), soweit eine operative Ent-fernung zumutbar ist und nach Ent-fernung mindestens eine Einstufung nach GZr III 5 zu erwarten ist. Neoplasien unklarer Dignit t bis zur Kl rung. Nachuntersuchung sp testens nach 12 Monaten. Gutartige gro e Geschw lste und maligne Neoplasien ohne Meta-stasierungstendenz, soweit eine ope-rative Entfernung nicht m glich oder nicht zumutbar ist. Gr ere behindernde H mangiome. Maligne Neoplasien mit Metastasie-rungstendenz. Das Tragen der Dienstbekleidung und der pers nlichen Ausr stung ist nicht uneingeschr nkt m glich. Anmerkungen: Ver nderungen im Gesichtsbereich sind zus tzlich nach GNr 34 zu beurteilen. Eine eingeschr nkte psychische Belastbarkeit als Folge von Ver nderungen gem GNr 5 ist zus tzlich nach GNr 13 zu bewerten. ZDv 46/1 Anlage Knochensystem Gradation GNr: i ii iii V VI 6 Geheilte Knochenbr che (auch mit reizlos liegendem Implantat) und Knochenerkrankungen ohne Funk-tionseinschr nkung.

8 Gutartige, im Dienst nicht hinderli-che Geschw lste (z. B. Exostose, Knochenzyste) bei voller Belastbar-keit. Mit Ver nderungen geheilte Kno-chenbr che (auch mit reizlos lie-gendem Implantat) und Knochener-krankungen mit m iger Funktions-einschr nkung. Gutartige, durch Kleidung verdeck-te oder vereinzelte Knochenaus-w chse, die die dienstliche Leis-tungsf higkeit nur unwesentlich be-eintr chtigen. Entsprechende Resi-duen nach Abschluss einer Thera-pie. Das Tragen der Dienstbekleidung und der pers nlichen Ausr stung muss uneingeschr nkt m glich sein. Akute Erkrankungen oder Verlet-zungen der Knochen. Zustand nach operativer Knochen-bruchbehandlung bei noch nicht ausreichender Konsolidierung der Fraktur und/oder noch vorhandener Funktionseinschr nkung von Ge-lenken der betreffenden Gliedma- en mit der Aussicht auf Besserung. Gutartige gr ere Knochenaus-w chse, deren operative Entfernung zumutbar ist und die nach Entfer-nung mindestens eine Beurteilung nach GZr III 6 erwarten lassen.

9 Nachuntersuchung sp testens nach 24 Monaten. Ung nstig verheilte Knochenbr che oder Knochenerkrankungen mit nicht besserungsf higen Folgeer-scheinungen, z. B. Pseudarthrosen mit statischer oder funktioneller Auswirkung und/oder erheblicher Beeintr chtigung der Gesamtstatik der betroffenen Gliedma en. Chronische oder fortschreitende Er-krankungen der Knochen, die jeden milit rischen Dienst unm glich ma-chen. Gutartige gr ere Knochenausw ch-se und Residuen nach Abschluss ei-ner Therapie. Osteomyelitis oder Zustand nach Osteomyelitis. Maligne Neoplasien. Das Tragen der Dienstbekleidung und der pers nlichen Ausr stung ist nicht uneingeschr nkt m g-lich. Anmerkungen: F r sekund re Erscheinungen wie Atrophie, Versteifungen usw. sind entsprechende GNrn zu verwenden. Hirnsch delfrakturen und -deformit ten sind zus tzlich nach GNr 16, Gesichtssch delfrakturen nach GNr 34 und Wirbelfrakturen nach GNr 42 zu beurteilen.

10 Nderung 2 ZDv 46/1 Anlage Narben Gradation GNr: i ii iii V VI 7 Narben, soweit die Gebrauchsf hig-keit eines K rperteils nur gering be-eintr chtigt ist. Das Tragen der Dienstbekleidung und der pers nlichen Ausr stung muss uneingeschr nkt m glich sein. Frische gro e Weichteilverletzun-gen; abheilende gr ere Wunden. Nachuntersuchung sp testens nach 12 Monaten. Narben, soweit die Gebrauchsf hig-keit eines K rperteils erheblich be-eintr chtigt ist. Das Tragen der Dienstbekleidung und der pers nlichen Ausr stung ist nicht uneingeschr nkt m glich. ZDv 46/1 Anlage Muskeln und Sehnen Gradation GNr: i ii iii V VI 8 berstandene Erkrankungen oder Verletzungen von Muskeln, Sehnen, Sehnenscheiden und/oder Schleim-beuteln ohne funktionelle Ausf lle.


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