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Tarifverträge Zeitarbeit - Personaldienstleister

tarifvertr ge Zeitarbeit BAP/DGB-TarifgemeinschaftStand: Dezember 2019 tarifvertr ge Zeitarbeit BAP/DGB-Tarifgemeinschaftv o m 2 2 . 07. 2 0 03 ge ndert durch nderungstarifvertr ge q vom vom vom v o m 9. 2 013q v o m 3 2 016q vom 2019und erg nzt durch Erg nzungstarifvertr ge ber Branchenzuschl ge. 1 Inhalt Manteltarifvertrag 3 1 Geltungsbereich 4 2 Dauer der Arbeitszeit/Vollzeitarbeit 5 3 Teilzeitarbeit 5 4 Verteilung der Arbeitszeit/Flexibilisierung 5 5 Arbeitsbereitschaft/Bereitschaftsdienst/ Rufbereitschaft/Ruhezeiten 8 6 Mehrarbeit

Der Tarifvertrag findet keine Anwendung auf Zeitarbeitsunterneh-men und -unternehmensteile, die mit dem Kundenunternehmen ei-nen Konzern im Sinne des § 18 Aktiengesetz bilden, wenn a) das Zeitarbeitsunternehmen in einem ins Gewicht fallenden Maße zuvor beim Kundenunternehmen beschäftigte Arbeitneh-

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  Tarifvertrag, Tarifvertr, 228 ge zeitarbeit, Zeitarbeit

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1 tarifvertr ge Zeitarbeit BAP/DGB-TarifgemeinschaftStand: Dezember 2019 tarifvertr ge Zeitarbeit BAP/DGB-Tarifgemeinschaftv o m 2 2 . 07. 2 0 03 ge ndert durch nderungstarifvertr ge q vom vom vom v o m 9. 2 013q v o m 3 2 016q vom 2019und erg nzt durch Erg nzungstarifvertr ge ber Branchenzuschl ge. 1 Inhalt Manteltarifvertrag 3 1 Geltungsbereich 4 2 Dauer der Arbeitszeit/Vollzeitarbeit 5 3 Teilzeitarbeit 5 4 Verteilung der Arbeitszeit/Flexibilisierung 5 5 Arbeitsbereitschaft/Bereitschaftsdienst/ Rufbereitschaft/Ruhezeiten 8 6 Mehrarbeit 8 7 Nacht.

2 Sonntags- und Feiertagsarbeit/Zuschl ge 8 8 Einsatzregelungen 9 9 Begr ndung/Beendigung des Arbeitsverh ltnisses 10 10 gestrichen 11 11 U r l a u b 11 12 Arbeitsvers umnis/Freistellung 13 13 Entgeltvorschriften 14 14 Entgeltumwandlung 16 15 Jahressonderzahlungen 17 16 Ausschlussfristen 19 17 Schlussbestimmungen 20 18 Inkrafttreten und K ndigung 202 Entgeltrahmentarifvertrag 21 1 Geltungsbereich 22 2 Eingruppierungsgrunds tze 22 3 Entgeltgruppen 22 4 Inkrafttreten und K ndigung 24 Entgelttarifvertrag 25 1 Geltungsbereich 26 2 Entgelte 26 3 Entgelttabellen 26 4 Zuschl ge 26 5 gestrichen 27 6 Branchenzuschlag 27 7 Sonstiges 27 8 Inkrafttreten und K ndigung 28 Anlagen zum Entgelttarifvertrag 29 Entgelttabellen bis

3 M rz 2020 29 Entgelttabellen bis Juni 2020 30 Entgelttabellen ab Juli 2020 31 Entgelttabellen ab Oktober 2020 32 Entgelttabelle gesamtes Tarifgebiet ab April 2021 33 Entgelttabelle gesamtes Tarifgebiet ab April 2022 33 Manteltarifvertrag Zeitarbeitvom ge ndert durch nderungstarifvertr ge q vom vom vom v o m 9. 2 013q vom 2019und erg nzt durch Erg nzungstarifvertr ge ber Branchenzuschl ge. zwischen demq Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) Universit tsstra e 2-3a, 10117 Berlin und den unterzeichnenden Mitgliedsgewerkschaften des DGBq Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) K nigsworther Platz 6, 30167 Hannoverq Gewerkschaft Nahrung Genuss Gastst tten (NGG) Haubachstra e 76, 22765 Hamburgq Industriegewerkschaft Metall (IG Metall) Wilhelm-Leuschner-Stra e 79, 60329 Frankfurt am Mainq Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Reifenberger Stra e 21, 60489 Frankfurt am Mainq Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ( )

4 Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlinq Industriegewerkschaft Bauen Agrar Umwelt (IG BAU) Olof-Palme-Stra e 19, 60439 Frankfurt am Mainq Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) Weilburger Stra e 24, 60326 Frankfurt am Mainq Gewerkschaft der Polizei (GdP) Stromstra e 4, 10555 Berlin4 MANTElTArIfVErTrAG Zeitarbeit 1 GeltungsbereichDieser tarifvertrag gilt r umlich:f r die Bundesrepublik Deutschland; fachlich:f r die tarifgebundenen Mitgliedsunternehmen des Bundesarbeitge-berverbandes der Personaldienstleister e. V. (einschlie lich ihrer Hilfs- und Nebenbetriebe).

5 Der tarifvertrag findet keine Anwendung auf Zeitarbeitsunterneh-men und -unternehmensteile, die mit dem Kundenunternehmen ei-nen Konzern im Sinne des 18 Aktiengesetz bilden, wenna) das Zeitarbeitsunternehmen in einem ins Gewicht fallenden Ma e zuvor beim Kundenunternehmen besch ftigte Arbeitneh-mer bernimmt undb) die betroffenen Arbeitnehmer auf ihrem urspr nglichen oder einem vergleichbaren Arbeitsplatz im Kundenunternehmen ein-gesetzt werden und c) dadurch bestehende im Kundenunternehmen wirksame Entgelt- tarifvertr ge zuungunsten der betroffenen Arbeitnehmer um-gangen werden.

6 Pers nlich:f r die Arbeitnehmer (Mitarbeiter), die von dem Zeitarbeitsunter-nehmen (Arbeitgeber) einem Entleiher (Kundenbetrieb) im Rahmen des Arbeitnehmer berlassungsgesetzes (A G) berlassen werden und Mitglieder einer der vertragsschlie enden Gewerkschaften k nnen von den Regelungen dieses Tarifvertrages abweichende Vereinbarungen getroffen werden mit Mit arbeitern, die au ertariflich besch ftigt sind, wenn ihr Jahresverdienst den ta-riflichen Jahresverdienst der h chsten tariflichen Entgeltgruppe bersteigt. Die in diesem tarifvertrag verwendeten m nnlichen Bezeichnun- gen dienen ausschlie lich der besseren Lesbarkeit und gelten ge-schlechtsunabh ngig.

7 5 2 Dauer der Arbeitszeit/VollzeitarbeitDie individuelle regelm ige monatliche Arbeitszeit betr gt 151,67 Stunden; dies entspricht einer durchschnittlichen w chentlichen Ar-beitszeit von 35 Stunden. Diese muss im Durchschnitt von 12 Kalen-dermonaten nach Ma gabe des 4 erreicht den F llen, in denen ein Mitarbeiter dauerhaft in ein Unterneh-men mit l ngerer Arbeitszeitdauer berlassen wird, k nnen die Ar-beitsvertragsparteien eine entsprechend l ngere Arbeitszeit (max. 40 Stunden/Woche) vereinbaren. Die Verg tung wird in diesem Fall entsprechend angepasst.

8 Die individuelle regelm ige j hrliche Arbeitszeit ergibt sich aus der monatlichen Arbeitszeit gem. Satz 1 multipliziert mit 12. 3 TeilzeitarbeitTeilzeitarbeit liegt vor, wenn die vereinbarte individuelle regelm ige monatliche Arbeitszeit des Mitarbeiters geringer ist als 151,67 Stunden. 4 Verteilung der Arbeitszeit/Flexibilisierung 4 .1 Die tats chliche Lage der Arbeitszeit wird an die des Kundenbetrie-bes angepasst. Beginn und Ende der t glichen Arbeitszeit einschlie -lich der Pausen und die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage richten sich nach den im jeweiligen Kundenbetrieb g l-tigen Regelungen bzw.

9 Anforderungen des , Waschen sowie Ruhepausen im Sinne des Arbeitszeitge-setzes (z. B. Fr hst cks-, Mittags-, Kaffeepausen) gelten nicht als Ar-beitszeit, es sei denn, f r die Arbeitnehmer im Entleihbetrieb gelten abweichende Regelungen. Zum Ausgleich der monatlichen Abweichungen zwischen der nach 2 / 3 vereinbarten individuellen regelm igen Arbeitszeit des Mitarbeiters und der tats chlichen Arbeitszeit nach wird ein Arbeitszeitkonto eingerichtet. In das Arbeitszeitkonto k nnen Plus- und Minusstunden eingestellt MANTElTArIfVErTrAG Zeitarbeit 1 Plusstunden sind die ber die individuelle regelm ige monat liche Arbeitszeit hinaus entstandenen Arbeitsstunden.

10 Minusstunden sind die unter der individuellen regelm igen monatlichen Arbeitszeit liegenden Arbeitsstunden. Das Arbeitszeitkonto darf max. 200 Plusstunden Besch ftigungssicherung kann das Arbeitszeitkonto bei saisona-len Schwankungen im Einzelfall bis zu 230 Plusstunden gt das Guthaben mehr als 150 Stunden, ist der Arbeitgeber ver-pflichtet, die ber 150 Stunden hinausgehenden Plusstunden inklusive der darauf entfallenden Sozialversicherungsabgaben gegen Insol-venz zu sichern und die Insolvenzsicherung dem Mitarbeiter nachzu-weisen. Ohne diesen Nachweis darf das Arbeitszeitkonto abwei-chend von Abs.


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