Example: air traffic controller

Teil IV Arbeitshilfe zur Eingruppierung - ivgm.de

Teil IV Arbeitshilfe zur Eingruppierungsordnung 01. Allgemeine Eingruppierungsmerkmale Neufassung ab nach KDAVO Verg tungs- gruppe BAT nach berleitungs-tabelle Anforderungsmerkmale notwendige Ausbildungs-standards zur Erf llung der bertragenen Aufgaben Entgeltgruppen 96 A jetzt: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einfachsten T tigkeiten. E 1 B jetzt: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einfachen T tigkeiten, f r die eine Einarbeitung notwendig ist. E 2 IXb / VIII 1. bisher: Mitarbeiter mit einfachen, berwiegend k rperlichen T tigkeiten, die keine Fachkenntnisse erfordern. jetzt: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit T tigkeiten, f r die eine eingehende Einarbeitung oder arbeitsspezifische Vorkenntnisse erforderlich sind.

01. Allgemeine Eingruppierungsmerkmale Neufassung ab 01.10.2005 nach KDAVO Vergütung s- gruppe BAT nach Überleitu ngs-tabelle …

Information

Domain:

Source:

Link to this page:

Please notify us if you found a problem with this document:

Other abuse

Transcription of Teil IV Arbeitshilfe zur Eingruppierung - ivgm.de

1 Teil IV Arbeitshilfe zur Eingruppierungsordnung 01. Allgemeine Eingruppierungsmerkmale Neufassung ab nach KDAVO Verg tungs- gruppe BAT nach berleitungs-tabelle Anforderungsmerkmale notwendige Ausbildungs-standards zur Erf llung der bertragenen Aufgaben Entgeltgruppen 96 A jetzt: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einfachsten T tigkeiten. E 1 B jetzt: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einfachen T tigkeiten, f r die eine Einarbeitung notwendig ist. E 2 IXb / VIII 1. bisher: Mitarbeiter mit einfachen, berwiegend k rperlichen T tigkeiten, die keine Fachkenntnisse erfordern. jetzt: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit T tigkeiten, f r die eine eingehende Einarbeitung oder arbeitsspezifische Vorkenntnisse erforderlich sind.

2 Keine E 3 VIII / VII 2. bisher: Mitarbeiter mit T tigkeiten, die Fachkenntnisse erfordern. jetzt: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit T tigkeiten, die Fachkenntnisse erfordern. Berufsausbildung (2 - 3 Jahre) oder f rderliche Vorbildung E 4 VII / VIb 3. bisher: Mitarbeiter mit schwierigen T tigkeiten, die gr ndliche Fachkenntnisse erfordern. jetzt: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit schwierigen T tigkeiten, die gr ndliche Fachkenntnisse erfordern. Berufsausbildung (2 - 3 Jahre) E 5 01. Allgemeine Eingruppierungsmerkmale Neufassung ab nach KDAVO Verg tungs- gruppe BAT nach berleitungs-tabelle Anforderungsmerkmale notwendige Ausbildungs-standards zur Erf llung der bertragenen Aufgaben Entgeltgruppen 96 VIb / Vc 4.

3 Bisher: Mitarbeiter mit schwierigen und vielseitigen T tigkeiten, die berwiegend gr ndliche Fachkennt-nisse erfordern. jetzt: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit schwierigen und vielseitigen T tigkeiten, die berwiegend gr ndliche Fachkennt-nisse erfordern. Fachschule (3 Jahre) E 6 Vc / Vb 5. bisher: Mitarbeiter mit schwierigen und vielseitigen T tigkeiten, die berwiegend gr ndliche und vielsei-tige Fachkenntnisse und selbst ndige Leistungen erfordern. jetzt: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit schwierigen und vielseitigen T tigkeiten, die berwiegend gr ndliche und vielsei-tige Fachkenntnisse und selbst ndige Leistungen erfordern. E 7 Vb / IVb 6.

4 Bisher: Mitarbeiter mit schwierigen und vielseitigen T tigkeiten, die umfassende Fachkenntnisse und berwiegend selbst ndige Leistungen erfordern. jetzt: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit schwierigen und vielseitigen T tigkeiten, die umfassende Fachkenntnisse und berwiegend selbst ndige Leistungen erfordern. Fachhochschule (3 - 4 Jahre) E 8 01. Allgemeine Eingruppierungsmerkmale Neufassung ab nach KDAVO Verg tungs- gruppe BAT nach berleitungs-tabelle Anforderungsmerkmale notwendige Ausbildungs-standards zur Erf llung der bertragenen Aufgaben Entgeltgruppen 96 IVb / IV a 7. bisher: Mitarbeiter wie zu 6. mit besonders verantwortlichen T tigkeiten.

5 Jetzt: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit schwierigen und vielseitigen T tigkeiten, die umfassende Fachkenntnisse und berwiegend selbst ndige Leistungen erfordern mit besonders verantwortlichen T tigkeiten. Fachhoch-schule (3 - 4 Jahre) E 9 IVa / 8. bisher: Mitarbeiter wie zu 7., die sich durch Schwierigkeit und Bedeutung ihres Aufgabenbereiches aus der Verg tungsgruppe IVb herausheben. 1 jetzt: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit schwierigen und vielseitigen T tigkeiten, die umfassende Fachkenntnisse und berwiegend selbst ndige Leistungen erfordern mit besonders verantwortlichen T tigkeiten, die sich durch Schwierigkeit und Bedeutung ihres Aufgabenbereiches aus der Entgeltgruppe 9 herausheben.

6 Fachhoch-schule (3 - 4 Jahre) E 10 01. Allgemeine Eingruppierungsmerkmale Neufassung ab nach KDAVO Verg tungs- gruppe BAT nach berleitungs-tabelle Anforderungsmerkmale notwendige Ausbildungs-standards zur Erf llung der bertragenen Aufgaben Entgeltgruppen 96 III / 9. bisher: Mitarbeiter wie zu 8., die sich durch Schwierigkeit und Bedeutung ihres Aufgabenbereichs aus der Verg tungsgruppe IVa herausheben. 1 jetzt: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit schwierigen und vielseitigen T tigkeiten, die umfassende Fachkenntnisse und berwiegend selbst ndige Leistungen erfordern mit besonders verantwortlichen T tigkeiten, die sich durch Schwierigkeit und Bedeutung ihres Aufgabenbereichs aus der Entgeltgruppe 10 herausheben.

7 Fachhochschule (3 - 4 Jahre) E 11 IIa / 10. bisher: Mitarbeiter, f r deren T tigkeit eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung erforderlich ist. jetzt: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit schwierigen und vielseitigen T tigkeiten, die umfassende Fachkenntnisse und berwiegend selbst ndige Leistungen erfordern mit besonders verantwortlichen T tigkeiten, die sich durch Schwierigkeit und Bedeutung ihres Aufgabenbereichs aus der Entgeltgruppe 11 herausheben. Hochschule (oder besondere Erfahrungen und F higkeiten) E 12 11. bisher: Mitarbeiter, die aufgrund ihrer besonderen Erfahrungen und F higkeiten T tigkeiten aus ben, deren Anforderungsgrad der T tigkeit von Mitarbeitern der Fallgruppe 10.

8 Vergleichbar ist. jetzt: f llt weg! 01. Allgemeine Eingruppierungsmerkmale Neufassung ab nach KDAVO Verg tungs- gruppe BAT nach berleitungs-tabelle Anforderungsmerkmale notwendige Ausbildungs-standards zur Erf llung der bertragenen Aufgaben Entgeltgruppen 96 Ib 12. bisher: Mitarbeiter wie zu 10. und 11. mit T tigkeiten, die sich durch ihren Schwierigkeitsgrad oder das Ma der Verantwortung deutlich von der Verg tungsgruppe IIa unterscheiden. jetzt: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit schwierigen und vielseitigen T tigkeiten, die umfassende Fachkenntnisse und berwiegend selbst ndige Leistungen erfordern mit besonders verantwortlichen T tigkeiten, die sich durch Schwierigkeit und Bedeutung ihres Aufgabenbereichs aus der Entgeltgruppe 12 herausheben.

9 Hochschule E 13 Ia 13. bisher: Mitarbeiter mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung als Leiter gr erer Arbeitsbereiche oder mit T tigkeiten, die hochwertige Leistungen in Spezialgebieten erfordern. jetzt: Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter als Leiterinnen/Leiter gr erer Arbeits- oder Fachbereiche oder in T tigkeiten, die hochwertige Leistungen in Spezialgebieten erfordern. Hochschule E 14 Anmerkung 1: Soweit sich die Eingruppierung nicht aus den jeweiligen Einzelgruppenpl nen ergibt, sind f r eine Einstufung von Mitarbeitern, die sich aus der Entgeltgruppe E 9 bzw. E 10 herausheben, unter anderem folgende Merkmale bei der Bewertung zu ber cksichtigen: Gr e des Leistungsbereichs, Au enwirkung und Rechtsfolgen der T tigkeit, Aufsichtsfunktionen, Umfang der Personalverantwortung, Umfang der Finanzverantwortung, Ausbildungs- und Lehrt tigkeit, erforderliche Spezialkenntnisse, Spezialt tigkeiten wie Planung, Organisation u.

10 A. 01. Allgemeine Eingruppierungsmerkmale Neufassung ab nach KDAVO Verg tungs- gruppe BAT nach berleitungs-tabelle Anforderungsmerkmale notwendige Ausbildungs-standards zur Erf llung der bertragenen Aufgaben Entgeltgruppen 96 VIII / VII 1. Kirchenmusiker/innen ohne Eignungsnachweis E 4 VII / VIb 2. Kirchenmusiker/innen mit Eignungsnachweis E 5 Vc / Vb 3. Kirchenmusiker/innen mit C-Pr fung E 7 Vb / IVb 4. Kirchenmusiker/innen mit B- oder A-Pr fung in Stellen, die keine B-Stellen sind E 8 IVb / IVa 5. Kirchenmusiker/innen, die mindestens die B-Pr fung haben, in B-Stellen 1 E 9 IVa / III 6. Kirchenmusiker/innen, die mindestens die B-Pr fung haben, in B-Stellen mit besonderen Leistungsanforderungen oder als Dekanatskirchenmusiker/innen besch ftigt werden E 10 III / IIa 7.


Related search queries