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Teil-Rahmenprüfungsordnung - uni-mainz.de

Die Corona- satzung der JGU ist zum 30. September 2022 au er Kraft getreten. Teil- rahmenpr fungsordnung der Johannes Gutenberg-Universit t Mainz f r die Durchf hrung eines vorwiegend digitalen Semesters (Corona- satzung ) Vom 8. Juni 2020 ge ndert mit Ordnungen vom 20. Juli 2020 (Ver ffentlichungsblatt der Johannes Gutenberg-Universit t Mainz, Nr. 06/2020, S. 321) 6. Oktober 2020 (Ver ffentlichungsblatt der Johannes Gutenberg-Universit t Mainz, Nr. 10/2020, S. 619) 3. M rz 2021 (Ver ffentlichungsblatt der Johannes Gutenberg-Universit t Mainz, Nr. 03/2021, S.)

Corona-Satzung der JGU vom 8. Juni 2020 Seite 3 3. Die regelmäßige Teilnahme gemäß der Regelungin den prüfungsrechtlichen Ordnungen ist bei digitalen Lehrformaten ausgesetzt. Sie ist keine Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten oder die Bescheinigung von Studienleistungen. 4.

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  Ielts, Satzung, Teil rahmenpr, Rahmenpr, 252 fungsordnung, Fungsordnung

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1 Die Corona- satzung der JGU ist zum 30. September 2022 au er Kraft getreten. Teil- rahmenpr fungsordnung der Johannes Gutenberg-Universit t Mainz f r die Durchf hrung eines vorwiegend digitalen Semesters (Corona- satzung ) Vom 8. Juni 2020 ge ndert mit Ordnungen vom 20. Juli 2020 (Ver ffentlichungsblatt der Johannes Gutenberg-Universit t Mainz, Nr. 06/2020, S. 321) 6. Oktober 2020 (Ver ffentlichungsblatt der Johannes Gutenberg-Universit t Mainz, Nr. 10/2020, S. 619) 3. M rz 2021 (Ver ffentlichungsblatt der Johannes Gutenberg-Universit t Mainz, Nr. 03/2021, S.)

2 133) 29. M rz 2021 (Ver ffentlichungsblatt der Johannes Gutenberg-Universit t Mainz, Nr. 04/2021, S. 140) 23. Juli 2021 (Ver ffentlichungsblatt der Johannes Gutenberg-Universit t Mainz, Nr. 09/2021, S. 242) 07. Februar 2022 (Ver ffentlichungsblatt der Johannes Gutenberg-Universit t Mainz, Nr. 01/2022, S. 9) Aufgrund des 7 Abs. 2 und des 76 Abs. 2 Nr. 6 des Hochschulgesetzes in der Fassung vom 19. No-vember 2010 (GVBl. S. 463), zuletzt ge ndert durch Artikel 4 des Gesetzes vom (GVBl. S. 101, 103), BS 223-41, hat der Senat der Johannes Gutenberg-Universit t Mainz am 15.

3 Mai 2020 im Benehmen mit den Fachbereichen die nachfolgende Teil- rahmenpr fungsordnung der Johannes Gu-tenberg-Universit t Mainz f r die Durchf hrung eines vorwiegend digitalen Semesters (Corona-Sat-zung) beschlossen. Das Ministerium f r Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat mit Schreiben vom 8. Juni 2020, Az.: 7211-0021#2020/0001-1501 15325 hinsichtlich der Regelungen zu Eignungspr fun-gen in grundst ndigen Studieng ngen sein Einvernehmen erteilt und die Regelungen zu Promotions- und Habilitationsordnungen genehmigt. Diese Ordnung hat der Pr sident am 8.

4 Juni 2020 genehmigt. Sie wird hiermit bekannt gemacht. Corona- satzung der JGU vom 8. Juni 2020 Seite 2 1 Geltungsbereich, Zielsetzung (1) Diese Ordnung dient der Regelung pr fungsrechtlicher Belange an der Johannes Gutenberg-Uni-versit t Mainz (JGU), die aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Digitalisierung von Lehrveranstaltungen und Studien- und Pr fungsleistungen erforderlich sind. Die Ordnung zielt da-rauf ab, die Studierbarkeit der von der JGU angebotenen Studieng nge w hrend der Corona-Pandemie zu gew hrleisten und pr fungsrechtliche Nachteile f r Studierende so weit wie m glich zu vermeiden.

5 (2) Die Ordnung gilt f r alle Studien- und Pr fungsordnungen f r grundst ndige, konsekutive, post-graduale oder weiterbildende Studieng nge der JGU und f r alle Eignungspr fungsordnungen der JGU; bundes- oder landesrechtliche Regelungen ber Staatspr fungen sowie 5 Abs. 11 und 12 der Landesverordnung ber die Anerkennung von Hochschulpr fungen lehramtsbezogener Bachelor- und Masterstudieng nge als Erste Staatspr fung f r Lehr mter bleiben unber hrt. Die Bestimmungen die-ser Ordnung sind auf Promotions- und Habilitationsordnungen, die Ordnung f r die Deutsche Sprach-pr fung f r den Hochschulzugang (DSH) an der Johannes Gutenberg-Universit t Mainz und die Ord-nung ber die Aufnahme- und Feststellungspr fung am Internationalen Studien- und Sprachenkolleg an der Johannes Gutenberg-Universit t Mainz (FSP-Ordnung) sowie die Rahmenordnung der Johannes Gutenberg-Universit t Mainz f r die Pr fung in Zertifikatsstudienentsprechend anzuwenden, soweit dies sachlich gerechtfertigt ist.

6 (3) Die vorstehend genannten Ordnungen werden im Folgenden zusammenfassend als pr fungsrecht-liche Ordnungen bezeichnet. (4) Diese Ordnung gilt in Verbindung mit der jeweiligen pr fungsrechtlichen Ordnung. Die grunds tzli-che Zust ndigkeit f r die Anwendung der jeweiligen pr fungsrechtlichen Ordnung bleibt unber hrt. (5) F r den Studiengang Rechtswissenschaft (Examen) sowie die Studieng nge ffentliches Recht, Strafrechtspflege und Zivilrecht ( ) tritt an die Stelle des Pr fungsausschusses die oder der vom Fachbereichsrat gew hlte Pr fungsbeauftragte.

7 2 Abweichungen von Regelungen in den pr fungsrechtlichen Ordnungen (1) Lehrveranstaltungen, Teilnahme 1. Abweichungen von den Lehrveranstaltungsarten gem der Regelung in den pr fungs-rechtlichen Ordnungen sind zul ssig, sofern die Lernziele gem Modulhandbuch erreicht werden k nnen. 2. Abweichungen von dem Regelsemester, in dem eine Lehrveranstaltung gem pr fungs-rechtlicher Ordnung angeboten wird, sind in begr ndeten Ausnahmef llen mit Zustim-mung des Pr fungsausschusses zul ssig; dies schlie t das Verschieben von Teilen auf das Folgesemester ein.

8 In Ausnahmef llen ist es auch zul ssig, praktische Lehrveranstaltun-gen abweichend von der Pr fungsordnung als Blockveranstaltungen abzuhalten, hier ber entscheidet der zust ndige Pr fungsausschuss. Corona- satzung der JGU vom 8. Juni 2020 Seite 3 3. Die regelm ige Teilnahme gem der Regelung in den pr fungsrechtlichen Ordnungen ist bei digitalen Lehrformaten ausgesetzt. Sie ist keine Voraussetzung f r die Vergabe von Leistungspunkten oder die Bescheinigung von Studienleistungen. 4. Die Anforderungen an die aktive Teilnahme gem der pr fungsrechtlichen Ordnung so-wie der Workload d rfen bei digitalen Lehrformaten nicht h her sein als bei entsprechen-den Pr senzveranstaltungen.

9 Wenn in begr ndeten F llen, insbesondere aufgrund tech-nischer Rahmenbedingungen oder aufgrund der Betreuung eines von ihr oder ihm zu ver-sorgenden Kindes oder pflegebed rftigen Angeh rigen, den Studierenden bei synchronen digitalen Lehrveranstaltungen keine oder nur eine beschr nkte Teilnahme an Live-Schal-tungen m glich ist, soll der Nachweis der aktiven Teilnahme in einer gleichwertigen Form erm glicht werden. Die Begr ndung kann per formloser Mitteilung an die Lehrende oder den Lehrenden erfolgen. 5. H ngt gem der pr fungsrechtlichen Ordnung die Zulassung zu einem Modul, einer Mo-dulpr fung oder die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung vom Vorliegen von Vorleistun-gen ab, die aufgrund der Corona-Pandemie nicht erbracht werden k nnen, so ist die Zu-lassung zum Modul, zur Modulpr fung oder die Teilnahme an der Lehrveranstaltung m g-lich; dies gilt nicht, wenn die Vorleistung aus Gr nden der Arbeitssicherheit unerl sslich ist.

10 (2) Ausgestaltung der Leistungs berpr fungen 1. Abweichungen von den Formaten und der Dauer der Studien- und Pr fungsleistungen ge-m der pr fungsrechtlichen Regelung sind im Benehmen mit dem Pr fungsausschuss zu-l ssig, sofern der Zweck der Studien- oder Pr fungsleistung weiterhin erreicht werden kann. Als Alternativen k nnen Formate der Studien- und Pr fungsleistungen gew hlt wer-den, die in der jeweiligen pr fungsrechtlichen Ordnung oder in der vorliegenden Ordnung geregelt sind. Dar ber hinaus kann der Pr fungsausschuss mit Zustimmung des Fachbe-reichsrats weitere Formate zulassen; die Bestimmungen f r m ndliche, schriftliche oder praktische Pr fungen der jeweiligen pr fungsrechtlichen Ordnung sind entsprechend an-zuwenden.


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