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Teilzeit-Angestellte - sso.ch

Wirtschaftliche Kommission Januar 2013 Arbeitsvertrag f r Teilzeit-Angestellte in der Zahnarztpraxis *):Name, AHV-Nr.. PLZ, Tel.: .. Der Arbeitnehmer wird angestellt als: .. Abschlussexamen: Ort: .. Datum: .. Arbeitgeber*): .. mit Praxisdomizil in: .. PLZ, Ort .. Tel.: .. *) Diese Bezeichnung gilt sowohl f r weibliche als auch f r m nnliche Schweizerische Zahn rzte-Gesellschaft SSO -2 -Die gegenseitigen vertraglichen Anspr che und Pflichten werden wie folgt geregelt: des Arbeitnehmersgem ss OR Art. 321 - Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, seine Arbeit mit aller Sorgfalt auszuf hren und die Interessen des Arbeitgebers nach bestem Wissen und K nnen zu wahren.

- 2 - Die gegenseitigen vertraglichen Ansprüche und Pflichten werden wie folgt geregelt: 2. Pflichten des Arbeitnehmers. gemäss OR Art. 321 - 321e

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1 Wirtschaftliche Kommission Januar 2013 Arbeitsvertrag f r Teilzeit-Angestellte in der Zahnarztpraxis *):Name, AHV-Nr.. PLZ, Tel.: .. Der Arbeitnehmer wird angestellt als: .. Abschlussexamen: Ort: .. Datum: .. Arbeitgeber*): .. mit Praxisdomizil in: .. PLZ, Ort .. Tel.: .. *) Diese Bezeichnung gilt sowohl f r weibliche als auch f r m nnliche Schweizerische Zahn rzte-Gesellschaft SSO -2 -Die gegenseitigen vertraglichen Anspr che und Pflichten werden wie folgt geregelt: des Arbeitnehmersgem ss OR Art. 321 - Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, seine Arbeit mit aller Sorgfalt auszuf hren und die Interessen des Arbeitgebers nach bestem Wissen und K nnen zu wahren.

2 Er ist ver-pflichtet, sich strikte an die fachlichen und administrativen Anweisungen des Arbeitgebers zu halten und ist bem ht durch Fortbildung sein K nnen zu vervollkommnen (siehe auch Ziff. ). Der Arbeitnehmer unterzieht sich den Bestimmungen des Strahlenschutzes. Er wird ber alle gesch ftlichen und pers nlichen Angelegenheiten seines Arbeitgebers strengste Verschwiegenheit wahren. Er anerkennt ausdr cklich das Berufsgeheimnis und die pers nliche Verpflichtung zu dessen Einhaltung (Art. 321 StGB). Diese Verpflichtung gilt ber die Dauer des Arbeitsverh ltnisses hinaus.

3 Der Arbeitnehmer ist f r den Schaden verantwortlich, den er dem Arbeitgeber zuf gt. Will der Arbeitnehmer ausserhalb dieses Vertrages eine weitere Teilzeitstelle annehmen, so hat er vorerst die Erlaubnis des Arbeitgebers einzuholen. Bereits bestehende Teilzeit-arbeitsverh ltnisse ausserhalb dieses Anstellungsvertrages sind unter Ziffer einzeln aufgef hrt. Arbeitszeit Der Arbeitnehmer wird entweder nach Ziffer oder Ziffer angestellt (unzutref-fende Ziffer streichen). *Anstellung nach Prozenten des Besch ftigungsgrades Der Arbeitnehmer wird zu.

4 % angestellt. Dies entspricht in der Regel einer w chentli-chen Arbeitszeit von .. *Anstellung nach Arbeitsstunden Der Arbeitnehmer wird im Stundenlohn angestellt. Der Arbeitnehmer arbeitet in der Regel .. Stunden die Woche, wovon bei Bedarf abgewichen werden kann.*Nicht zutreffende Regelung streichen! Der Arbeitnehmer arbeitet in der Regel an folgenden Wochentagen zu den eingef gten Zeiten: Montag: .. Dienstag: ..Mittwoch: .. Donnerstag: ..Freitag: .. Samstag: ..(Wochentage, an denen er nicht arbeitet, sind durchzustreichen) Die ordentliche w chentliche Arbeitszeit in der Praxis betr gt in der Regel.

5 Stunden,dies entspricht einer Anstellung zu 100%. berstundenarbeit bis zu einer w chentlichen Gesamtarbeitszeit von 50 Stunden kann, berzeitarbeit ber eine w chentliche Gesamt-arbeitszeit von 50 Stunden hinaus muss l ngstens innerhalb von 12 Monaten durch ent-sprechende Freizeit ausgeglichen werden. -3 -Kann die Mehrarbeit aus betrieblichen Gr nden nicht innert 12 Monaten ausgeglichen werden, wird sie wie folgt entsch digt: Werden berstunden bis zur w chentlichen Normalarbeitszeit bei 100% nicht durch Frei-zeit ausgeglichen, so werden sie bis zur ordentlichen w chentlichen Arbeitszeit mit dem vereinbarten Stundenansatz, was dar ber hinausgeht mit einem Lohnzuschlag von 25% entsch digt.

6 Gem ss Art. 4 und 18 der Verordnung 2 des Bundesrates zum Arbeitsgesetz kann der Arbeitnehmer, soweit dies seiner beruflichen Stellung entspricht, f r den Notfall- oder Pi-kettdienst auch sonntags oder nachts herangezogen werden. Die im Betrieb geleistete Zeit gilt als Arbeitszeit; diese wird durch entsprechende Freizeit kompensiert. Die t gliche Arbeitszeit betr gt in der Regel h chstens 9 Stunden. Mehrere Teilzeitarbeitsverh ltnisse d rfen zusammen die ordentliche w chentliche Arbeitszeit von .. Stunden nicht berschreiten.

7 Des Arbeitgebersgem ss OR Art. Sal r Der Arbeitnehmer erh lt einen Monatslohn oder einen monatlich ausgerichteten Stunden-lohn. Die H he des Sal rs richtet sich nach Arbeitsleistung und beruflicher Erfahrung. *Sal r f r die Anstellung nach Prozenten des Besch ftigungsgrades Der Monatslohn f r die .. % Anstellung, welche .. Arbeitsstunden pro Woche gleich-kommt, betr gt Fr.. *Sal r f r die Anstellung im Stundenlohn Der Stundenlohn setzt sich wie folgt zusammen: Grundgehalt (inkl. Anteil am 13. Monatslohn) Fr.. Ferienzuschlag .. % Fr.. Bei regelm ssiger Teilzeitarbeit kann der Ferien-Lohn nicht in den Lohn miteinbezogen werden, sondern wird durch bezahlte Zeit abgegolten Feiertagszuschlag 2,0 % Fr.

8 Weitere Zuschl ge Fr.. Bruttolohn Fr.. ================ *Nicht zutreffendes streichen! 13. Monatslohn, Gratifikation *F r die Anstellung nach Prozenten des Besch ftigungsgrades Der nach Prozenten des Besch ftigungsgrades angestellte Arbeitnehmer hat j hrlich je-weils Ende eines Kalenderjahres Anspruch auf eine zus tzliche Zahlung, die 1/12 des ef-fektiv erhaltenen Jahreslohnes entspricht. F r das angebrochene Jahr ist dieser pro rata temporis auszurichten. Dar ber hinausgehende Zahlungen stellen stets freiwillige Gratifi-kationen dar, ohne jeglichen Anspruch f r die Zukunft.

9 -4 *F r die Anstellung im Stundenlohn Bei dem nach Stundenlohn angestellten Arbeitnehmer ist der 13. Monatslohn im Stunden-lohn enthalten. Ein dar ber hinausgehender Anspruch besteht nicht. Dar ber hinausge-hende Zahlungen stellen stets freiwillige Gratifikationen dar, ohne jeglichen Anspruch f r die Zukunft. *Nicht zutreffendes streichen! Kinder- und Familienzulagen Zum Sal r hinzu kommen die gesetzlichen Kinder- und Familienzulagen gem ss dem Bundesgesetz ber die Familienzulagen (FamZG) und dem kantonalen Recht. Sozialbeitr ge Von den unter und genannten Geldleistungen werden die gesetzlichen Sozialbei-tr ge (AHV/IV/EO, ALV, NBU, BVG, usw.)

10 In Abzug gebracht. Lohnzahlung bei unverschuldeter Abwesenheit des Arbeitnehmers Allgemein: Der Arbeitnehmer hat, sofern das Arbeitsverh ltnis mindestens 3 Monate gedauert hat, bei unverschuldeten Arbeitsverhinderungen im Sinne von Art. 324a OR Anspruch auf Zahlung des Lohnes gem ss folgender Regelung (Berner Skala): im 1. Jahr 3 Wochen im 2. Jahr 1 Monat im 3. und 4. Jahr 2 Monate vom 5. bis 9. Jahr 3 Monate vom 10. bis 14. Jahr 4 Monate vom 15. bis 19. Jahr 5 Monate vom 20. bis 25. Jahr 6 Monate F r die Berechnung dieses maximalen Anspruchs werden alle Arten von Arbeitsverhinde-rungen pro Dienstjahr (mit Ausnahme derjenigen Tage, wof r die Krankentaggeld- und Mutterschaftsversicherung eine Entsch digung bezahlt) zusammengez hlt.


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