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Tipps und Tricks im Verwaltungsrecht Klaus F er, Rechtsanwalt und Fachanwalt f r Verwaltungsrecht (Rechtsanw lte F er und Kollegen, Leipzig, ) Skript zum Seminar am 1. April 2011 RAe F er & Kollegen Seite 2 von 27 Skript DAA Tipps und Tricks zum 1. April 2011 Vorspruch Das Seminar wird sich in vier Bl cke gliedern: Zun chst werde ich auf den Um-gang mit Beh rden und Beh rdenmitarbeitern zu sprechen kommen ( Zuckerbrot und Peitsche gegen ber Beh rden; sogleich 1.). Anschlie end werde ich auf anwaltliches Verhalten in verwaltungsgerichtlichen Verfahren eingehen (nachfol-gend 2.) und schlie lich noch einige Worte zum Anwaltsmarketing (unten 3.)

Tipps und Tricks im Verwaltungsrecht Klaus Füßer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht (Rechtsanwälte Füßer und Kollegen, Leipzig,

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1 Tipps und Tricks im Verwaltungsrecht Klaus F er, Rechtsanwalt und Fachanwalt f r Verwaltungsrecht (Rechtsanw lte F er und Kollegen, Leipzig, ) Skript zum Seminar am 1. April 2011 RAe F er & Kollegen Seite 2 von 27 Skript DAA Tipps und Tricks zum 1. April 2011 Vorspruch Das Seminar wird sich in vier Bl cke gliedern: Zun chst werde ich auf den Um-gang mit Beh rden und Beh rdenmitarbeitern zu sprechen kommen ( Zuckerbrot und Peitsche gegen ber Beh rden; sogleich 1.). Anschlie end werde ich auf anwaltliches Verhalten in verwaltungsgerichtlichen Verfahren eingehen (nachfol-gend 2.) und schlie lich noch einige Worte zum Anwaltsmarketing (unten 3.)

2 Und zur Pressearbeit (abschlie end 4.) verlieren. Dies soll an einem Bespiel gemein-sam herausgearbeitet werden. Welchem Zweck dient dieses Skript, welchen Anspruch erhebt es nicht? Positiv: Das Skript ist eine Gedanken-, Ged chtnisst tze und Arbeitshilfe und Anregung s-ein, um die im Seminar gemeinsam erarbeiteten Inhalte wieder abzurufen und selbstst ndig auszubauen; enth lt zusammen mit der PowerPointPr sentation1 Hinweise, wo und wie man selbst auf dem von mir beschriebenen/vorgef hrten Weg weitermachen kann; enth lt manchen Literaturhinweis, wo man nachlesen muss, um struktu-rell schnell weiter zu kommen.

3 Negativ: Das nachstehende Skript ist (absichtsvoll) nicht kompendiumsartiges Handbuch der psychologischen und macchiavel-listischen strategischen berlegungen und taktischen Kniffe, die ich mir ber die Jahre im Umgang mit Verwaltung zurecht gelegt habe und ber die ich im Seminar freim tig plaudere; Zitatenfriedhof, aus dem man sich zwanglos bedienen und damit die von mir vorgezeigten berlegungen schnell nachkochen kann Formularsammlung, mit denen ich Dinge, die in liebevoller teils jahre-langer und nackenschl gereicher eigener und kollegialer Arbeit ent-standen sind, unter die Kollegen werfe.

4 1 Diese wird den Teilnehmern, die dies W nschen, im Nachhinein per E-Mail zugesandt. RAe F er & Kollegen Seite 3 von 27 Skript DAA Tipps und Tricks zum 1. April 2011 0. Methodische Einf hrung, oder: Die anwaltliche Menschwerdung im Ver-waltungsrecht Rechtsanwalt ist ein Dienstleistungsberuf h ufig mit hohem pers nlichen ( Pr senz ) und zeitlichen ( long hours ) Einsatz h ufig mit eigenem unternehmerischen Risiko; h ufig heute unter heftigem Wettbewerb. Bei Spezialisierung im Verwaltungsrecht habe ich immer zu tun: mit Beh rden (zugegebenerma en verschiedener Stufe) und ihren Mitarbeitern auf verschiedenster Stufe mit Verwaltungsrichtern mit Mandanten in bestimmten Lebensbereichen oder -lagen aus bestimmten Branchen aus bestimmten sozialen Schichten.

5 Habe ich manchmal zu tun: mit Politik (f ngt schon bei den Gemeinden an (!)) Was sind die Eigenarten der vorgenannten Bedingungen und Spielpartner ? Bin ich der Typ daf r? Wenn/insofern Ja und Nein : Was folgt f r mich sonst daraus? Wo liegen meine St rken/meine Schw chen? Wie kann ich erstere fruchtbringend f r mich als Verwaltungsrechter nutzen und weiter ausbauen? Wie kann ich letztere umschiffen, ansonsten daran arbeiten bzw. sie vielleicht sogar ausnutzen (z. B. im Rahmen von Rollenteilung)? Wie richte ich mein B ro auf die Anforderungen meiner spezifischen Klientel ein? Wem kann und muss wie ich wie zeigen, dass es sich lohnt, mich f r einen verwaltungsrechtlichen Fall einzuschalten?

6 Es lohnt sich, methodisch dar ber und dabei auch ber sich selbst nachzuden-ken! RAe F er & Kollegen Seite 4 von 27 Skript DAA Tipps und Tricks zum 1. April 2011 1. Das Verwaltungsverfahren oder: Der Umgang mit den Beh rden Noch ein methodischer Vorspruch: Kommunikationsstrategien Welche Zwecke will ich erreichen, wenn ich mit dem Mitarbeiter X einer Beh rde kommuniziere? Geht es um (alles: und/oder): - Informationsgewinnung f r ein konkretes Verfahren: Information ber Wissensstand der Entscheider Information ber Linie der Entscheider Zustand der Akte/G te der Aktenf hrung im Verfahren2 Hintergrundinformationen, z.

7 B. ber Befindlichkeit Entscheider etc. - Injektion von Information in die Beh rde einfach so: Befindlichkeiten, Stimmungsmache direkt auf rechtliche Relevanz in einem Verfahren gerichtet - Beziehungspflege ( Pacing ) - Eigenwerbung - Sonstige Zwecke (; ich m chte ihn gerne pers nlich kennenlernen)? Welche Kommunikationsform ist angemessen: - Telefonat - pers nliches Gespr ch? Wenn ja: Wo und wann? - Mail? - Brief? Im brigen: Mit wem kommuniziere ich in welcher Reihenfolge? Wann ist der richtige Abfolge- und richtige Zeitpunkt f r einen Kommunikationsschritt? Bei-spiele: Vorlegung einer schriftlichen WS-Begr ndung, Sach- und Kostenantr ge?

8 Anruf auf Ebene Sachbearbeiter und Amtsleiter? 2 Vgl. zu den Qualit tsanforderungen die Kommentierungen zu 10 und VwVfG, gut und nicht zu knapp Stelkens/Bonk/Sachs. VwVfG-Kommentar, 5. Aufl., 1998, Rz. 24 ff. Denksportaufgabe: Wozu ist das wichtig, insbesondere auch rechtlich relevant? Wie kann ich selbst die Qualit t der Aktenf hrung im Verfahren fr hzeitig testen? RAe F er & Kollegen Seite 5 von 27 Skript DAA Tipps und Tricks zum 1. April 2011 Mit wem rede ich sonst noch (= Wer bekommt das sonst noch mit/auf wen wirkt das sonst noch): - Mandant?! - Andere im Beh rdenaufbau - Verwaltungsrichter?

9 ??!!! Achtung: Form, Gelegenheit, Auftreten, Selbstdarstellung und Inhalt jeweils pas-send gut und fein abgeschmeckt lohnt sich, gerade im Verwaltungsrecht mit gelegentlich einer Vielzahl von Mitspielern ! Und: Auch auf die Wirkung und: falls n tig F hrung des Mandanten und seiner anderen Berater sowie m gli-cherweise n tige Absprachen zur Rollenverteilung sollten im Augen behalten werden. Insbesondere: Akteneinsicht (vor allem: bei der Beh rde, aber: durchaus auch bei Gericht) Worum geht es mir eigentlich? Ist es: - die Kenntnis des Aktenst ckes (Inhalt, Zustand etc.); das geht manch-mal auch im B ro (vgl.)

10 Zwar 29 III 1 VwVfG, aber auch 29 III 2 VwVfG). - das Gespr ch mit (wenn ja: welchen eigentlich) Mitarbeitern der Beh r-de? Nur: Um was geht es genau: o Informationsgewinnung o Injektion (m ndlicher) Information o Beziehungspflege o Eigenwerbung? Und: Wie muss ich mich vorbereiten, damit ich meinen Job auch effektiv und umfassend erledige? Informationsgewinnung Beachte: Der Bund und einige Bundesl nder haben inzwischen IFGe und die Be-h rden sind z. T. ziemlich gro z gig bei der Bearbeitung von IFG-Antr gen! Auch die UIGe-Anspr che k nnen helfen. Insbesondere: Absprachen mit Beh rden Ein Erf llungsanspruch besteht mit Blick auf Absprachen mit der Verwaltung in Vorbereitung von Planungen oder Verwaltungsverfahren (z.


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