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Umsetzung der Anforderungen aus der …

Seite 1 Umsetzung der Anforderungen aus der Maschinenrichtlinie Praxisanwendung bei T ren Einleitung Dieses Merkblatt ist ein Hilfsmittel und eine Empfehlung f r Bauplaner und Unternehmer zur korrekten Umsetzung der Anforderungen aus der Maschinenrichtlinie. _____ Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Einf hrung Ausgangslage Geltungsbereich Begriffe, Definitionen 2 Anforderungen Grundlagen Zust ndigkeiten Bauplaner / Architekt Auftragnehmer / Errichter Auftraggeber / Besteller (Betreiber / Nutzer Haftung Werkeigent mer Regressrecht auf Auftragnehmer Dokumentationen 3 Umsetzungen Risikobeurteilung Bestimmung der Gef hrdungen und Risikoeinsch tzung L sungsans tze f r Schutzmassnahmen Restgef hrdungen Ersatz und Nachr sten 4 Nachweise Leistungserkl rungen (vom Antriebshersteller) Pr fbuch 5 Wartung / Betrieb Wartungs- Betriebsanweisung Wartungsvertr ge Anhang 1: Umsetzung bei automatischen Drehfl gelt ren Anhang 2.)

Seite 4 Kraftbetätigt sind Fenster, Türen und Tore, wenn die für die Bewegung der Flügel erforderliche Energie teilweise oder vollständig von Kraftmaschinen zugeführt wird.

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  Anforderungen, Umsetzung, Umsetzung der anforderungen aus der

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1 Seite 1 Umsetzung der Anforderungen aus der Maschinenrichtlinie Praxisanwendung bei T ren Einleitung Dieses Merkblatt ist ein Hilfsmittel und eine Empfehlung f r Bauplaner und Unternehmer zur korrekten Umsetzung der Anforderungen aus der Maschinenrichtlinie. _____ Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Einf hrung Ausgangslage Geltungsbereich Begriffe, Definitionen 2 Anforderungen Grundlagen Zust ndigkeiten Bauplaner / Architekt Auftragnehmer / Errichter Auftraggeber / Besteller (Betreiber / Nutzer Haftung Werkeigent mer Regressrecht auf Auftragnehmer Dokumentationen 3 Umsetzungen Risikobeurteilung Bestimmung der Gef hrdungen und Risikoeinsch tzung L sungsans tze f r Schutzmassnahmen Restgef hrdungen Ersatz und Nachr sten 4 Nachweise Leistungserkl rungen (vom Antriebshersteller) Pr fbuch 5 Wartung / Betrieb Wartungs- Betriebsanweisung Wartungsvertr ge Anhang 1: Umsetzung bei automatischen Drehfl gelt ren Anhang 2.)

2 Umsetzung bei automatischen Schiebet ren ---------------------------------------- ---------------------------------------- ---------------------------------------- -------------------- Verband Schweizerische T renbranche, Tel. 043 411 44 68, Fax 043 411 44 69, , ---------------------------------------- ---------------------------------------- ---------------------------------------- ----------------------------------- Version 2015 Copyright by VSTT echnisches Merkblatt Seite 2 1 Einleitung Einf hrung Der Einsatz kraftbet tigter Einrichtungen wie kraftbet tigter T ren erh lt in der modernen Geb udetechnik immer gr ssere Bedeutung. Durch den Antrieb wird es erm glicht, - dass Bauteile in die komplizierten Abl ufe der Geb udesteuerungssysteme (Energieeffizienz, L ftung, Zutritt.)

3 Eingebunden und bedarfsgerecht gesteuert sind, - grosse und schwere Fl gel auch bei ung nstigen Windverh ltnissen zu ffnen und zu schliessen sind, - einen erh hten Bedienkomfort zu erm glicht wird und - die Nutzung f r hilfsbed rftige Personen zu erm glichen. Durch eine Kraftbet tigung kommt es zu einem erh hten Gef hrdungspotential, dem mit geeigneten Massnahmen begegnet werden muss. Ausgangslage Im Rahmen der bilateralen Vertr ge zwischen der Schweiz und der Europ ischen Union wurde in der Schweiz am die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bernommen und in Kraft gesetzt. Daf r wurde eine eigene Maschinenverordnung (MaschV) n tig. Am 1. Juli 2010 folgte dann das Produktesicherheitsgesetz PrSG, auf welches die Maschinenrichtlinie und die Maschinenverordnung abgestimmt sind. Mit dem Produktesicherheitsgesetz sollen die Sicherheit von Produkten gew hrleistet und der grenz berschreitende freie Warenverkehr erleichtert werden.

4 Kraftbetriebene Tore, T ren, Fenster, Klappen, Rollos und Jalousien geh ren laut Maschinenrichtlinie zu einer Kategorie von Maschinen, die f r den Einbau in Geb uden vorgesehen sind . Betroffen sind somit alle Bauteile, die ber eine Steuerung und einen Antrieb automatisch ge ffnet und geschlossen werden. Davon nicht betroffen sind T ren, die lediglich mit Hilfe eines nicht kraftbet tigten T rschliessers geschlossen werden. Aufgrund der Allgemeinverbindlichkeit der Maschinenrichtlinie, sind die genaue Verwendung von automatischen Bauteilen und die daraus resultierenden Mindestanforderungen sorgf ltig zu planen und festzulegen. Geltungsbereich Diese Brosch re gilt f r Planung, Herstellung, Einbau und Nutzung kraftbet tigter Bauteile f r die gewerbliche, ffentliche und private Anwendung. Dies umfasst auch die Nachr stung mit Antrieben. Begriffe, Definitionen Antriebe Einrichtungen, zum Bewegen von kraftbet tigten Bauteilen unter Zuf hrung von Energie ( elektrisch, pneumatisch oder hydraulisch) einschliesslich der Beschlagteile zur Kraft bertragung.

5 In der Praxis heisst das, dass die genauen Anforderungen von automatisch ffnenden Bauteilen vor der Ausf hrung vom Bauherrn (Werkeigent mer) und dessen Vertreter (Architekt, Planer) in einer Nutzungsvereinbarung definiert und damit nutzungsgerecht bestellt werden m ssen Seite 3 Fangkr fte und Fangmomente sind die von der Fangvorrichtung bewirkten Kr fte und Momente, die den abst rzenden Fl gel einschliesslich der brigen, vom Fl gel mitbewegten Bauteile, z. B. der Wickelwelle, bis zum Stillstand verz gern. Fl gel sind diejenigen beweglichen Anlagenteile, die Fenster-, T r- und Tor ffnungen verschliessen oder freigeben. Fl gel sind z. B. Fensterfl gel, T rfl gel, Torfl gel, Drehfl gel, Kippfl gel, Schwingfl gel, Klappfl gel, Wendefl gel, Faltfl gel, Hubfl gel, Senkfl gel, T rblatt, Torblatt, Laden, Rolladen, Rollpanzer, Rollgitter, Scherengitter. Ferngesteuert sind Fl gel dann, wenn sie vom Bedienungsstandort aus nicht in direkter Sichtdistanz einsehbar sind; ferngesteuert sind auch Fl gel, deren Antrieb durch Steuerimpulse gesteuert wird, die z.

6 B. durch Lichtschranken, Kontaktschwellen, Radareinrichtungen, Fremdsystemen wie GLS, Brandmelder oder durch im Fussboden verlegte Induktionsschleifen ausgel st werden oder von einem elektrischen Sender, einer Licht- oder Schallquelle ausgehen. Fl gel sind dann nicht als ferngesteuert anzusehen, wenn deren Antrieb durch besondere Einrichtungen, z. B. durch Kontaktmatten, gesteuert wird, die sicherstellen, dass die Fl gelbewegung nur dann erfolgen kann, wenn sich keine Person im Gefahrbereich befindet. Gegenschliesskante ist die bandseitige Schliesskante, die einer Hauptschliesskante gegen berliegt, wenn der Fl gel die Fenster-, T r- oder Tor ffnung verschliesst. Gefahrbereich ist der begehbare Bewegungsraum, in dem die Fl gel ffnungs- und Schliessbewegungen ausf hren und dadurch Personen gef hrdet werden k nnen. Hersteller Ein Hersteller (nat rliche oder juristische Person), der die Verantwortung f r den Entwurf und die Herstellung eines Produkts tr gt, dass in seinem Namen in der Schweiz in den Verkehr gebracht werden soll.

7 H ndler Als H ndler gilt jede nat rliche oder juristische Person in der Absatzkette, die mit Gesch ftst tigkeiten befasst ist, nachdem das Produkt in der Schweiz in Verkehr gebracht worden ist. Handbet tigung Bewegung nur durch menschliche Kraft. Hauptschliesskante ist die Verschlussseite des Fl gels, die betriebsm ssig parallel zu ihrer Gegenschliesskante verl uft und deren Abstand von der Gegenschliesskante unmittelbar den ffnungsgrad der Fenster-, T r- oder Tor ffnung bestimmt. Importeur Ein Importeur (eine f r das Inverkehrbringen verantwortliche Person) ist eine in der Schweiz niedergelassene nat rliche oder juristische Person, die ein Produkt aus der EG in Verkehr bringt. Inverkehrbringen (Hersteller, H ndler, Importeur) Als Inverkehrbringen im Sinne dieses Gesetzes gilt das entgeltliche oder unentgeltliche berlassen eines Produkts, unabh ngig davon, ob dieses neu, gebraucht, wiederaufbereitet oder wesentlich ver ndert worden ist.

8 Dem Inverkehrbringen gleichgestellt sind: a. der gewerbliche oder berufliche Eigengebrauch eines Produkts; b. die Verwendung oder Anwendung eines Produkts im Rahmen des Erbringens einer Dienstleistung; c. das Bereithalten eines Produkts zur Ben tzung durch Dritte; d. das Anbieten eines Produkts. Seite 4 Kraftbet tigt sind Fenster, T ren und Tore, wenn die f r die Bewegung der Fl gel erforderliche Energie teilweise oder vollst ndig von Kraftmaschinen zugef hrt wird. T ren und Tore, die ausschliesslich von Hand bet tigt und ber eine selbstt tige Einrichtung, z. B. T rheber oder Feder, geschlossen oder ge ffnet werden, sind nicht als kraftbet tigt anzusehen. Nebenschliesskante ist jede Schliesskante des Fl gels, die nicht die Hauptschliesskante ist. Schlupft ren sind T ren, die in Torfl geln eingebaut sind, (z. B. Servicet ren in Toren). Unvollst ndige Maschine (Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Artikel 2 g) Eine Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet, f r sich genommen aber keine bestimmte Funktion erf llen kann.

9 Ein Antriebssystem stellt eine unvollst ndige Maschine dar. Eine unvollst ndige Maschine ist nur dazu bestimmt, in andere Maschinen oder in andere unvollst ndige Maschinen oder Ausr stungen eingebaut oder mit ihnen zusammengef gt zu werden, um zusammen mit ihnen eine Maschine im Sinne dieser Richtlinie zu bilden. Von Hand zu bet tigende Stellteile von Befehlseinrichtungen sind Bauteile fest verlegter Antriebssteuerungen, durch deren Bet tigung von Hand der Antrieb ein- oder ausgeschaltet wird. 2 Anforderungen Grundlagen - EU Gesetze - Maschinenrichtline 2006/42/EG - EU Standards / Normen - SN EN 14351-1+A1 Produktnorm Fenster und Aussent ren ohne Eigenschaften bez glich Feuerschutz und/oder Rauchdichtheit - SN EN 14351-2 Produktnorm Innent ren ohne Eigenschaften bez glich Feuerschutz und/oder Rauchdichtheit - SN EN 12978+A1 T ren und Tore - Schutzeinrichtungen f r kraftbet tigte T re und Tore - Anforderungen und Pr fverfahren - SN EN ISO 13849-1 Sicherheit von Maschinen - Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen - Teil 1: Allgemeine Gestaltungsleits tze - SN EN ISO 13849-2 Sicherheit von Maschinen - Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen - Teil 2.

10 Validierung - SN EN 16005 Kraftbet tigte T ren - Nutzungssicherheit - Anforderungen und Pr fverfahren - SN EN 16034 T ren, Tore und Fenster - Produktnorm, Leistungseigenschaften - Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften - SN EN 16361 Kraftbet tigte T ren - Produktnorm, Leistungseigenschaften - T rsysteme, mit Ausnahme von Drehfl gelt ren, ohne Eigenschaften bez glich Feuerschutz und Rauchdichtheit - CH Gesetze - OR - UVG Unfall - SUVA - VKF - EKAS - CH Normen - SIA 343 T re und Tore Seite 5 Zust ndigkeiten Bauplaner / Architekt Der Bauplaner / Architekt bzw. die ausschreibende Stelle m ssen die Anforderungen an kraftbet tigte Bauteile, insbesondere die erforderlichen Schutzmassnahmen eindeutig vorgeben. Hierzu geh rt auch die Abstimmung mit dem Auftraggeber und den zust ndigen Beh rden, ggf. bei gewerblicher und ffentlicher Nutzung unter Beteiligung des zust ndigen Unfallversicherungstr gers.


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