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Update mit folgenden nderungen: Zusammenfassung der BUWAL-Baurichtlinie Luft Seite 5. Ger uschmessung ohne Toleranz Seite 16. Abgasmessung bei Inbetriebnahme Seite 18. Maschinenliste Seite 26. Stand 15. Februar 2004. Vorwort Dieselmotoren von Maschinen und Ger ten auf Baustellen tragen wesentlich zu den Emissonen kanzerogener Russpartikel bei, welche wegen ihrer Kleinheit und Lungeng ngigkeit ausseror- dentlich gesundheitsrelevant sind. Deshalb legen die Schweizerische Luftreinhalte-Verordnung und die Baurichtlinie Luft (BauRLL, speziell Kap. ) Anforderungen f r derartige Maschinen fest, welche die Ausr stung, Emissionsbegrenzungen, Wartung, Kontrolle sowie deren Doku- mentation betreffen.

2 Vorwort Dieselmotoren von Maschinen und Geräten auf Baustellen tragen wesentlich zu den Emissonen kanzerogener Russpartikel bei, welche wegen ihrer Kleinheit und Lungen gängigkeit ausseror-

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1 Update mit folgenden nderungen: Zusammenfassung der BUWAL-Baurichtlinie Luft Seite 5. Ger uschmessung ohne Toleranz Seite 16. Abgasmessung bei Inbetriebnahme Seite 18. Maschinenliste Seite 26. Stand 15. Februar 2004. Vorwort Dieselmotoren von Maschinen und Ger ten auf Baustellen tragen wesentlich zu den Emissonen kanzerogener Russpartikel bei, welche wegen ihrer Kleinheit und Lungeng ngigkeit ausseror- dentlich gesundheitsrelevant sind. Deshalb legen die Schweizerische Luftreinhalte-Verordnung und die Baurichtlinie Luft (BauRLL, speziell Kap. ) Anforderungen f r derartige Maschinen fest, welche die Ausr stung, Emissionsbegrenzungen, Wartung, Kontrolle sowie deren Doku- mentation betreffen.

2 Damit diese Anforderungen in der Praxis einheitlich umgesetzt werden k nnen, sind f r Beh rden und Betreiber technische und administrative Hilfsmittel n tig. Die hier vorliegende technische Anleitung des Verbandes der Baumaschinenimporteure der Schweiz (VSBM) und der Schweizerischen Bauindustrie (SBI) schliesst diesbez glich wesentli- che L cken. Darin wird eine gute Praxis zur Durchf hrung von Abgaswartung und Kontrolle bei Baumaschinen und Ger ten detailliert beschrieben. Damit erleichtert die Anleitung einen einheitlichen Vollzug durch die Beh rde und dient den Ger tebetreibern als Grundlage zur kor- rekten berwachung der motorischen Emissionen sowie der Funktionst chtigkeit von Abgas- nachbehandlungssystemen wie Partikelfilter.

3 Der Cercl'Air" - die Gesellschaft der schweizerischen Lufthygiene-Fachleute - begr sst ausdr cklich diese technische Anleitung als ein wichtiges Werkzeug im Hinblick auf einen wir- kungsvollen und praxisnahen Vollzug der BauRLL. Bern, im April 2003 Der Pr sident des Cercl'Air Dr. Hans Mathys 2. Teilnehmer des Arbeitskreises Praxis Partikelfilter AGPP. Hsp. Staudenmann / LIEBHERR, Vorsitz ppi / AVESCO AG. Ch. Holzer / MARTI AG. F. Infanger / ZSCHOKKE-LOCHER AG. / ROBERT AEBI AG. A. Rosati / LIEBHERR. M. Wyser / BUWAL. , Ph. Wili / Abgaspr fstelle der FH Biel A.

4 Mayer / TTM. Zur Kl rung technischer und administrativer Fragen beim Vollzug der Luftreinhalteverordnung LRV, insbesondere des Kapitels der BUWAL-Richtlinie Luftreinhaltung auf Baustellen wur- de diese Technische Anleitung vom Arbeitskreis Praxis Partikelfilter AGPP zuhanden des Cerl'Air erarbeitet. Rothrist, 3. Inhaltsverzeichnis Vorwort 2. 1. Die Baurichtlinie Luft f r Maschinen und Ger te kurzgefasst 5. 2. Abgaswartung und Kontrolle von Maschinen und Ger ten auf Baustellen 6. - Abgas-Wartungsdokument f r Dieselmotoren alt 7. - Abgas-Wartungsdokument f r Dieselmotoren neu 7.

5 - Abgas-Wartungsdokument f r Benzinmotoren 7. 3. Abgasmarke, Wartungskleber und VERT-Filter-Label 8. - Abgasmarke 9. - VERT-Filter-Label und Pr fmarke 10. 4. Identifikation von Baumaschinen und PFS *) 11. 5. Strassenzulassung von Baumaschinen 12. - Nachr stung von Fahrzeugen mit Partikelfiltern - Ablaufplan 13. - AKPF-Garantie-Abnahmemessung: Vorgehen 14. - AKPF-Garantie-Abnahmemessung: Messprotokoll 15. - Messung der Ger uschemission; Details 16. 6. Alte Maschinen 17. 7. Abgaswartung gestuftes Vorgehen 18. 8. Grenzwerte / Referenzwerte f r den Rauchstoss 19.

6 - EG-Richtlinie 97/68/EG; bernahme in Schweizer Recht 21. 9. Rauchmessung bei freier Beschleunigung 22. - Messung der Rauchemission 23. 10. Empfehlung f r Motordiagnose bei PFS-Nachr stung 24. - Messung der Emission gasf rmiger Schadstoffe 25. 11. Maschinenliste nach BauRLL 26. 4. 1. Baurichtlinie Luft f r Maschinen und Ger te kurzgefasst Gem ss BUWAL-Richtlinie Luftreinhaltung auf Baustellen , kurz BauRLL , gilt ab 2002 f r Maschinen und Ger te mit Verbrennungsmotoren: f r alle Motoren und Leistungsklassen: - neue Maschinen haben ab Inbetriebnahme der EU-Richtlnie 97/68 EG zu gen gen - Ausr stung und regelm ssige Wartung m ssen nach Herstellerangaben erfolgen f r alle Maschinen und Ger te mit Motoren der Nennleistung 18 kW.

7 - regelm ssige Wartung ist durch Wartungskleber auf der Maschine zu dokumentieren f r alle Maschinen und Ger te mit Motoren der Nennleistung > 18 kW: - Maschine muss durch eine Nummer identifiziert sein - muss periodisch (sp testens alle 24 Monate) kontrolliert und gemessen werden - muss ber ein Abgaswartungsdokument verf gen - muss eine aktualisierte Abgasmarke tragen Ausr stung mit Partikelfiltersystemen (PFS) bei Dieselmotoren auf B-Baustellen - es kommen nur Partikelfiltersysteme nach VERT-Filterliste zum Einsatz - f r alle Maschinen und Ger te mit Nennleistung > 37 kW: PFS ab - f r alle Maschinen und Ger te mit Nennleistung 18-37 kW.

8 PFS ab - f r Motoren mit Nennleistung 18 kW sind PFS nicht vorgeschrieben Treibstoffe: - f r Dieselmotoren ausschliesslich schwefelarmer Treibstoff (S < 50 ppm). - f r Benzinmotoren ausschliesslich Ger tebenzin nach SN 181 163. Ausnahmen - f r Eins tze bis max. 1 Arbeitstag pro Baustelle und Jahr d rfen auch auf B-Baustellen Maschinen ohne PFS eingesetzt werden - es gibt grunds tzlich keine Ausnahmen f r alte Maschinen auf B-Baustellen - f r Maschinen mit Kontrollschildern gelten zus tzlich die Bestimmungen des Strassen- verkehrsrechtes - f r Eins tze unter Tage gilt die Vorschrift der Suva AS456 / Abgaswartung und Kontrolle auf Baustellen Die folgenden Kapitel dieser Technischen Anleitung enthalten alle erforderlichen Informationen zur Ausf hrung der Vorschiften der BauRLL f r die grosse Vielfalt der auf

9 Baustellen eingesetzten Maschi- nen und Ger te. Sollten weitere Fragen in der Ausf hrungspraxis auftreten, so ist die Arbeitsgruppe ger- ne bereit, diese aufzunehmen und in einem weiteren Update dieser Schrift einheitlichen Regeln zuzuf h- ren. 5. 2. Abgaswartung und Kontrolle von Maschinen und Ger ten auf Baustellen - Das Abgas-Wartungsdokument ist bereits heute f r alle Baumaschinen mit Strassenzulassung (typengepr fte und typenbefreite Maschinen) verbindlich. Dieses Dokument mit dem Aufdruck ABGAS-WARTUNGSDOKUMENT Diesel wird f r alle Baumaschinen mit erteilter Strassenzu- lassung weiter unver ndert beibehalten.

10 - Neu ist nach Baurichtlinie Luft ab f r alle Maschinen und Fahrzeuge mit Verbren- nungsmotoren auf Baustellen mit Nennleistung 18 kW (Diesel- und Benzinmotoren) ein Abgas- Wartungsdokument zu erstellen und auf der Baustelle bereit zu halten. - Das bestehende Abgas-Wartungsdokument wurde vom VSBM*) unter Ber cksichtigung der Vorgaben der Baurichtlinie Luft berarbeitet und heisst neu ABGAS-WARTUNGSDOKUMENT. Diesel (Baumaschinen) . Es kann beim Sekretariat des Verbandes Schweizerischer Baumaschi- nenwirtschaft VSBM, c/o VSIG, Postfach 656, CH-4010 Basel; Tel 061/228 9030 bezogen wer- den.


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