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Vermittlungsbudget (VB)

Jobcenter Dortmund Vermittlungsbudget Handlungsleitfaden Seite 1 Handlungsleitfaden Vermittlungsbudget (VB) 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II m. 44 SGB III g ltig ab Jobcenter Dortmund Vermittlungsbudget Handlungsleitfaden Seite 2 Inhaltsverzeichnis: Seite 1. Intention und Rechtsgrundlage des Handlungsleitfadens 3 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Grunds tze und Umfang der F rderung Zielgruppe Dokumentationserfordernisse Verfahrenshinweise zur Antragstellung F rderung im Rahmen der Anbahnung Bewerbungskosten Reise- und bernachtungskosten zum Vorstellungsgespr ch Reisekosten nach 59 SGB II 309 Abs. 4 SGB III F rderung im Rahmen der Aufnahme Fahrkosten f r Pendelfahrten Kosten der getrennten Haushaltsf hrung Kosten f r den Umzug Anmietung oder Erwerb von Personenkraftwagen F rderung von F hrerscheinen Kosten f r Arbeitsmittel und Ausr stungsgegenst nde Zus tzliche Leistungen im Rahmen der Ausbildungsaufnahme F rderung im Rahmen der Anbahnung und Aufnahme 4 4+5 5 5 6 6 6+7 7 7 7+8 8 8 8+9+10 10+11 11 11 11 Unterst tzung der Pers nlichkeit 11+12 Erwerb von Berechtigungen und Nachweisen 12 sonstige Kosten 13 9.

Jobcenter Dortmund – Vermittlungsbudget Handlungsleitfaden Seite 2 Inhaltsverzeichnis: Seite 1. Intention und Rechtsgrundlage des Handlungsleitfadens

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1 Jobcenter Dortmund Vermittlungsbudget Handlungsleitfaden Seite 1 Handlungsleitfaden Vermittlungsbudget (VB) 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II m. 44 SGB III g ltig ab Jobcenter Dortmund Vermittlungsbudget Handlungsleitfaden Seite 2 Inhaltsverzeichnis: Seite 1. Intention und Rechtsgrundlage des Handlungsleitfadens 3 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Grunds tze und Umfang der F rderung Zielgruppe Dokumentationserfordernisse Verfahrenshinweise zur Antragstellung F rderung im Rahmen der Anbahnung Bewerbungskosten Reise- und bernachtungskosten zum Vorstellungsgespr ch Reisekosten nach 59 SGB II 309 Abs. 4 SGB III F rderung im Rahmen der Aufnahme Fahrkosten f r Pendelfahrten Kosten der getrennten Haushaltsf hrung Kosten f r den Umzug Anmietung oder Erwerb von Personenkraftwagen F rderung von F hrerscheinen Kosten f r Arbeitsmittel und Ausr stungsgegenst nde Zus tzliche Leistungen im Rahmen der Ausbildungsaufnahme F rderung im Rahmen der Anbahnung und Aufnahme 4 4+5 5 5 6 6 6+7 7 7 7+8 8 8 8+9+10 10+11 11 11 11 Unterst tzung der Pers nlichkeit 11+12 Erwerb von Berechtigungen und Nachweisen 12 sonstige Kosten 13 9.

2 Abgrenzung zu anderen Leistungen 13+14 10. Auszahlung von Leistungen / Barzahlungen 14 11. Haushaltsteam 15 12. Inkrafttreten / G ltigkeitsdauer 15 Anlage 1 Muster Abtretungserkl rung 16 Anlage 2 Muster F rdergutschein Anmietung von Personenkraftwagen 17+18 Anlage 3 Muster Abtretungserkl rung Anmietung von Personenkraftwagen Anlage 4 Beispiele, die eine Kosten bernahme aus dem VB ausschlie en 19 20 Jobcenter Dortmund Vermittlungsbudget Handlungsleitfaden Seite 3 Ermessenslenkende Weisungen (ELW) zum Vermittlungsbudget Zur besseren Lesbarkeit wird in diesem Handlungsleitfaden durchg ngig nur die m nnliche Schreib-weise verwendet. Weibliche Leserinnen / Mitarbeiterinnen etc. sind selbstverst ndlich gleicherma en angesprochen. 1. Intention und Rechtsgrundlage des Handlungsleitfadens Mit dem Vermittlungsbudget (VB) wird den Integrationskr ften (IFK) ein Instrument zur Verf gung ge-stellt, mit dem sie erwerbsf higen Leistungsberechtigten (eLb) verschiedene Hilfestellungen im Einzel-fall zur Anbahnung (bezieht sich auf das gesamte Bewerbungsverfahren vor Aufnahme einer sozialversiche-rungspflichtigen Besch ftigung bzw.)

3 Einer schulischen Ausbildung) oder Aufnahme (Zusage bzw. Arbeitsvertrag eines Arbeitgebers f r die sozialversicherungspflichtige Besch f-tigung bzw. die schulische Ausbildung liegt vor) .. in Deutschland sowie innerhalb der EU-/EWR-Staaten und der Schweiz geben k nnen (siehe Punkt 10 der FH). Dieser Handlungsleitfaden trifft ermessenslenkende Weisungen in Bezug auf die h ufigsten Fallgestaltungen, die aus dem VB erstattet werden k nnen. Eine abschlie ende Aufz hlung ist nicht m glich, da immer im Einzelfall im Rahmen des Ermessens zu entscheiden ist, ob die vom eLb beantragte F rderung der Anbahnung oder Aufnahme einer sozialversicherungs-pflichtigen Besch ftigung oder einer schulischen Ausbildung dient. Leistungen aus dem VB sind daher immer flexibel und bedarfsgerecht zur Unterst tzung des Einzelfalls zu erbringen. Der Handlungsleitfaden gibt eine Richtlinie vor, die es den IFK erm glicht, innerhalb des Job-centers Dortmund einheitliche Entscheidungsma st be anzuwenden.

4 Es steht im Vordergrund, ob und welche Unterst tzung zur berwindung von Integrations-hemmnissen erforderlich sind, und nicht, welche Leistungen nach diesem Handlungsleitfaden vom eLb beantragt werden k nnen. Die Entscheidung ber die F rderungen aus dem VB trifft die IFK (siehe Punkt 4). Die F rderung aus dem VB leitet sich aus 16 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II 44 SGB III ab. Die Fachlichen Weisungen f r den Geltungsbereich SGB II vom sind zu beachten. Weiterhin sind die Ausf hrungen der Gemeinsamen Erkl rung des BMAS und der L nder - insbe-sondere in Bezug auf die Pr fung vorrangiger Leistungstr ger oder bei Fragen hinsichtlich der Ab-grenzung zu anderen Leistungsarten - zu beachten. Jobcenter Dortmund Vermittlungsbudget Handlungsleitfaden Seite 4 2. Grunds tze und Umfang der F rderung Es sind Kosten erstattungsf hig, die im Zusammenhang mit der beruflichen Integration erforderlich sind.

5 Zus tzlich k nnen seit dem auch Leistungen zur nachhaltigen Eingliederung in Arbeit bis zu 6 Monate nach Besch ftigungsaufnahme erbracht werden (siehe 16g Abs. 2 SGB II sowie Fachliche Weisungen, Punkt Absatz 4). Diese Leistungserbringung ist sowohl bei Wegfall der Hil-febed rftigkeit als auch bei weiterem Bestehen m glich. Die F rderung aus dem VB ist ausschlie lich als Zuschuss zu gew hren. Bei der Entscheidung zur Gew hrung der Leistung dem Grunde nach und zur H he und Dauer sind die nachfolgenden Tatbest nde zu ber cksichtigen bzw. anzurechnen: Mit den Leistungen aus dem VB m ssen sich die Eingliederungschancen des eLb deutlich verbessern, indem die individuellen Handlungsbedarfe zielgerichtet und bedarfsorientiert ab-gebaut und die Erreichung der Eingliederungsziele unterst tzt werden. Leistungen aus dem VB sind immer in jedem Einzelfall zu pr fen. Zur Pr fung geh rt die Entscheidung ber die Notwendigkeit der F rderung (vgl.)

6 44 Abs. 1 Satz 1 SGB III). Die Entscheidung ber die Notwendigkeit beinhaltet immer auch die Einsch tzung, ob der eLb die Kosten nicht selbst tragen kann. Sollte sich durch die F rderung aus dem VB ein zus tzlicher privater Nutzen f r den eLb er-geben, ist dies beim Umfang der F rderung zu ber cksichtigen. Andere Leistungstr ger ( Arbeitgeber) d rfen gleichartige Leistungen nicht erbringen oder zur bernahme der beantragten F rderung verpflichtet sein. Das Aufstockungs- und Umgehungsverbot der anderen im SGB II und SGB III zur Verf gung stehenden F rderm glichkeiten. Bei jeder F rderung aus dem VB muss sich die IFK glaubhafte Nachweise der entstanden Kosten vor-legen lassen. Diese glaubhaften Nachweise k nnen unter anderem sein: Bewerbungen (bei pauschaler Erstattung Vordruck aus BK Vorlage (SGB II VB 1a)) Nachweis des Arbeitgebers ber erfolgtes Vorstellungsgespr ch Quittungen / Kaufbelege / Abrechnungen Gem den Durchf hrungsbestimmungen zum Kassen- und Einzugswesen (KEBest) DA 6 m ssen diese zahlungsbegr ndenden Unterlagen grunds tzlich im Original vorgelegt werden.

7 3. Zielgruppe Grundvoraussetzung zur F rderung nach 16 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II 44 SGB III ist die festgestellte Hilfebed rftigkeit nach den Regelungen der 7 ff. SGB II und damit die Zugeh rigkeit zum Rechtskreis SGB II. Es k nnen auch eLb in Besch ftigungsverh ltnissen ( Erg nzer ) gef rdert werden, die zur Beseiti-gung oder Verringerung ihrer Hilfebed rftigkeit eine andere sozialversicherungspflichtige Besch fti-gung aufnehmen. Ebenfalls k nnen selbst ndige Alg-II-Bezieher, die die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Besch ftigung anstreben, mit dem VB gef rdert werden. Jobcenter Dortmund Vermittlungsbudget Handlungsleitfaden Seite 5 Keine Leistungen aus dem VB k nnen eLb erhalten, die eine nicht sozialversicherungspflichtige Be-sch ftigung suchen oder aufnehmen (s. dazu des Handlungsleitfadens): als Beamter oder Beamtenanw rter Minijobs F rderung von Arbeitsverh ltnissen nach 16e SGB II (FAV) Weiterhin k nnen keine Leistungen aus dem VB f r eLb erbracht werden, die eine selbst ndige hauptberufliche T tigkeit aufnehmen m chten.

8 F r diese eLb k nnen Leistungen nach 16c SGB II erbracht werden. 4. Dokumentationserfordernisse / Mitzeichnung TL Im Beratungsgespr ch und der sich anschlie enden Dokumentation in VerBIS sind folgende Sach-verhalte zu ber cksichtigen: Handlungsbedarf / Notwendigkeit im Rahmen der Standortbestimmung strategisches Vorgehen (Passgenauigkeit, Erfolgsaussicht) Grunds tze der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit Eigenleistungsf higkeit des eLb Die Ermessensentscheidung ist unter Ber cksichtigung oben angebrachter Punkte als Beratungsver-merk mit Betreff: Beratung VB mit Stichwort zu/r der/den F rderungsart/en entsprechend der Festle-gungen aus der Eingliederungsvereinbarung (EinV) zu dokumentieren. Hinweise: Ein Beratungsvermerk - Entscheidung erfolgt gem Fachlicher Hinweise oder VB Handlungsleitfa-den reicht nicht aus. Zur Einhaltung der Dokumentationsstandards sind die Formulierungshilfen zu verwenden (siehe MuI Ablage Formulierungshilfen_VerBIS).

9 Alle Entscheidungen ber ,00 Euro, Entscheidungen zu sonstigen Kosten (siehe Punkt ) sowie Entscheidungen, die ber die im Handlungsleitfaden festgelegten Richtwerte hinausgehen, sind zudem der zust ndigen Teamleitung zur Kenntnisnahme und Mitzeichnung (Best tigung durch Hand-zeichen und Datum) vorzulegen. 5. Verfahrenshinweise zur Antragstellung Eine F rderung aus dem VB kann nur erbracht werden, wenn sie 37 SGB II vom eLb bean-tragt wurde. Als Antragstellung gilt jede schriftliche, m ndliche oder fernm ndliche Erkl rung, die er-kennen l sst, dass Leistungen begehrt werden. In der Verfahrensabwicklung muss bei formloser An-tragstellung unverz glich ein Formantrag (VB-Antrag aus BK Ablage) nachgeholt werden. Die Antragstellung soll immer vor Eintritt des leistungsbegr nden Ereignisses ( Datum der Bewer-bung, Tag des Vorstellungsgespr ches, Arbeitsaufnahme) erfolgen. Versp tet gestellte Antr ge k n-nen nur ber cksichtigt werden, soweit der eLb keine M glichkeit hatte, bereits fr her sein Antragsbe-gehren zu bekunden ( : Arbeitsaufnahme kurzfristig am Freitagnachmittag m glich eLb kann bei der IFK erst am darauffolgenden Montag vorsprechen).

10 Jobcenter Dortmund Vermittlungsbudget Handlungsleitfaden Seite 6 6. F rderung im Rahmen der Anbahnung (einer sozialversicherungspflichtigen Besch ftigung oder schulischen Ausbildung) Zur Anbahnung geh ren alle Aktivit ten, die notwendig sind, die Aufnahme eines sozialversiche-rungspflichtigen Besch ftigungsverh ltnisses bzw. der schulischen Ausbildung zu unterst tzen. Dem-nach k nnen Kosten bernommen werden, die die Vermittlungssituation des eLb verbessern oder In-tegrationsfortschritte erzielen, ohne dass ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt. F r das Jobcenter Dortmund werden in diesem Zusammenhang nachfolgend die am h ufigsten anfal-lenden Fallgestaltungen f r einen einheitlichen Entscheidungsma stab festgelegt. Die Aufz hlung ist nicht abschlie end. Bewerbungskosten Umfang, Art und Weise sowie die Strategie der Bewerbungsaktivit ten sind mit dem eLb im Rahmen der EinV festzulegen.


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