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Versorgung chronisch niereninsuffizienter Patienten - KBV

Versorgung chronisch niereninsuffizienter Patienten ( anlage BMV- ) vom 22. M rz 2002 in der Fassung vom 18. August 20201 1 Inkrafttreten: Versorgung chronisch niereninsuffizienter Patienten ( anlage BMV- ) 2 Inhalt: Abschnitt 1 Versorgungsinhalt und Patientengruppen .. 3 1 Versorgungsinhalt .. 3 2 Patientengruppen .. 3 Abschnitt 2 Besonderer Versorgungsauftrag .. 4 3 Versorgungsauftrag und Zusammenwirken .. 4 Abschnitt 3 Genehmigungspflicht zur Durchf hrung der Versorgungsauftr ge .. 6 4 Genehmigung f r Vertrags rzte .. 6 5 Genehmigung f r rztlich geleitete Einrichtungen und angestellte Krankenhaus rzte .. 6 6 Anforderungen an eine wirtschaftliche Versorgungsstruktur.

Versorgung chronisch niereninsuffizienter Patienten (Anlage 9.1 BMV-Ä) 3 Abschnitt 1 – Versorgungsinhalt und Patientengruppen § 1 Versorgungsinhalt

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  Anlage, Anlage 9

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1 Versorgung chronisch niereninsuffizienter Patienten ( anlage BMV- ) vom 22. M rz 2002 in der Fassung vom 18. August 20201 1 Inkrafttreten: Versorgung chronisch niereninsuffizienter Patienten ( anlage BMV- ) 2 Inhalt: Abschnitt 1 Versorgungsinhalt und Patientengruppen .. 3 1 Versorgungsinhalt .. 3 2 Patientengruppen .. 3 Abschnitt 2 Besonderer Versorgungsauftrag .. 4 3 Versorgungsauftrag und Zusammenwirken .. 4 Abschnitt 3 Genehmigungspflicht zur Durchf hrung der Versorgungsauftr ge .. 6 4 Genehmigung f r Vertrags rzte .. 6 5 Genehmigung f r rztlich geleitete Einrichtungen und angestellte Krankenhaus rzte .. 6 6 Anforderungen an eine wirtschaftliche Versorgungsstruktur.

2 7 7 Genehmigung von Versorgungsauftr gen aufgrund der Anforderungen der Qualit tssicherungsvereinbarung .. 8 8 bergangsregelung f r die Genehmigung von Versorgungsauftr gen bei Vertrags rzten .. 8 9 Erm chtigung von rztlich geleiteten Einrichtungen .. 8 10 bergangsregelungen f r erm chtigte Einrichtungen .. 9 11 Erm chtigung von angestellten Krankenhaus rzten .. 9 11a Erm chtigung von station ren rztlich geleiteten nephrologischen Schwerpunkteinrichtungen .. 10 12 -unbesetzt- .. 11 Abschnitt 4 Zusammenwirken mit Leistungserbringern .. 12 13 Allgemeines .. 12 14 Vertragsarzt und erm chtigte Einrichtung .. 12 15 Vertragsarzt und nicht rztlicher Vertragspartner .. 13 Abschnitt 5 Inkrafttreten, K ndigung.

3 14 16 Inkrafttreten .. 14 17 K ndigung .. 14 Anhang : (Muster-)Erm chtigungsbescheid nach 9 Abs. 2, Abschnitt 3, anlage Bundesmantelvertrag- rzte .. 15 Anhang : (Muster-)Vertrag ber das Zusammenwirken bei der Durchf hrung eines Versorgungsauftrages nach 13 Abs. 1, Abschnitt 4, anlage Bundesmantelvertrag- rzte .. 17 Anhang : Leistungen zur Erf llung genehmigungspflichtiger Versorgungsauftr ge nach 9 Abs. 5, Abschnitt 3, anlage Bundesmantelvertrag 21 Anhang : Anforderungen an eine station re nephrologische Schwerpunkteinrichtung nach 11a, Abschnitt 3, anlage BMV- .. 23 Anhang : Anforderungen an die Genehmigung einer Zweigpraxis oder ausgelagerten Praxisst tte nach 4 Abs. 3, anlage BMV- .. 25 Anhang : Konsiliarische Kooperation nach 3 Abs.

4 1, erster Spiegelstrich der anlage BMV- .. 27 Versorgung chronisch niereninsuffizienter Patienten ( anlage BMV- ) 3 Abschnitt 1 Versorgungsinhalt und Patientengruppen 1 Versorgungsinhalt Zur Sicherung der Versorgungsqualit t und der Wirtschaftlichkeit der Leistungser-bringung erfolgt die nach diesem Vertrag definierte nephrologische Versorgung chro-nisch niereninsuffizienter Patienten gem 2 Abs. 7 des Bundesmantelvertrag- rzte. Die Durchf hrung der Versorgungsauftr ge richtet sich nach den im folgenden aufgef hrten Bestimmungen, den Regelungen der Sonderbedarfsplanung gem 37 Abs. 4 der Bedarfs-planungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses der Qualit tssicherungsvereinbarung zu den Blutreinigungsverfahren gem 135 Abs.

5 2 SGB V (im folgenden 'Qualit tssicherungsvereinbarung' genannt) der Qualit tssicherungs-Richtlinie Dialyse des Gemeinsamen Bundesaus-schusses der Regelung der KBV zur Fortbildungsverpflichtung der Vertrags rzte und Ver-tragspsychotherapeuten nach 95d SGB V. 2 Patientengruppen (1) Dieser Vertrag umfasst die rztliche Behandlung und Betreuung folgender Pati-entengruppen, welche der rztlichen Behandlung mit Blutreinigungsverfahren bed rfen: 1. akut, akut rezidivierend oder terminal niereninsuffiziente Patienten (Glome-rul re Filtrationsrate < 15ml/min/1,73 qm), die mit Blutreinigungsverfahren behandelt werden (dialysepflichtige Patienten ) 2. Patienten in Krankheitsstadien, welche ohne prim r behandlungsbed rftige Nierensch digung einer sofortigen Nierenersatztherapie bed rfen (z.)

6 B. In-toxikationen, kardiale Dekompensation, kardiorenales Syndrom) (2) Zus tzlich zu Abs. 1 umfasst der Vertrag auch die rztlichen Ma nahmen zur Vorbeugung einer terminalen Niereninsuffizienz, Vorbereitung auf die Dialyse- Versorgung sowie der Transplantationsvorbereitung und nachsorge f r folgen-de Patientengruppen: 1. Patienten mit nephritischem und/oder nephrotischem Syndrom, angebore-ner und/oder chronisch progredienter Nierenerkrankung 2. chronisch niereninsuffiziente Patienten (Glomerul re Filtrationsrate < 40 ml/min/1,73 qm K rperoberfl che) 3. Patienten mit pr terminaler chronischer Niereninsuffizienz (Glomerul re Filtrationsrate < 20 ml/min/1,73 qm K rperoberfl che) 4. Patienten mit chronischer Niereninsuffizienz, die zur Aufnahme in ein Transplantationsprogramm vorgesehen sind 5.

7 Patienten in der Transplantationsnachsorge 6. Lebendspender im Rahmen der Transplantationsvorbereitung und -nachsorge (3) F r die nephrologische Versorgung von Kindern umfasst der Vertrag deren Be-handlung und Betreuung bei den in der Zusatz-Weiterbildung Kinder-Nephrologie der (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundes rztekammer fest- Versorgung chronisch niereninsuffizienter Patienten ( anlage BMV- ) 4 gelegten Krankheitsbilder sowie die Durchf hrung der aufgef hrten diagnosti-schen und therapeutischen Verfahren. Abschnitt 2 Besonderer Versorgungsauftrag 3 Versorgungsauftrag und Zusammenwirken (1) F r die nephrologische Betreuung der in 2 jeweils definierten Patientengrup-pen wird gem dem Stadium der Erkrankung nachfolgender Versorgungsauf-trag festgelegt.

8 Der Versorgungsauftrag umfasst eine alle Krankheitsstadien bergreifende und umfassende rztliche Behandlung und Betreuung sowie eine den medizinischen Erfordernissen und den M glichkeiten des Patienten ange-pa te Versorgungsorganisation und -steuerung. Hierzu geh rt: Zeitgerechte Einleitung der konsiliarischen Kooperation gem den Vor-gaben in Anhang durch den behandelnden Arzt bei der in 2 Abs. 2 Nr. 1 bis 2 definierten Patientengruppe mit einem Arzt, der ber einen Versorgungsauftrag gem. Abs. 3 Buchst. a) verf gt oder ber einen Ver-sorgungsauftrag nach Buchst. b), soweit dieser Arzt mit einer Erm chti-gung entsprechend 14 dieser Vereinbarung zusammenwirkt. Zeitgerechte Indikationsstellung zur Dialyse Auswahl und Durchf hrung des f r den Patienten individuell geeigneten und wirtschaftlichen Dialyseverfahrens (Peritonealdialyse, H modialyse einschl.

9 H mofiltration und H modiafiltration) und der individuell geeigne-ten Dialyseform (Zentrumsdialyse, Heimdialyse, Zentralisierte Heimdialy-se) Durchf hrung der jeweils indizierten Dialysebehandlung ber die medizi-nisch notwendige Dauer und Frequenz einschlie lich umfassender Infor-mation und Aufkl rung des Patienten ber Krankheit, Verlauf und Progno-se Gew hrleistung der Dialyseversorgung auch bei Komplikationen Bei Durchf hrung der H modialyse als "Zentrumsdialyse" die pers nliche Anwesenheit in der Praxis oder Einrichtung sowie bei der Durchf hrung der H modialyse als "Zentralisierte Heimdialyse" die unmittelbare Er-reichbarkeit des fachlich qualifizierten Arztes gem Qualit tssicherungs-vereinbarung Zeitgerechte Meldung und Vorbereitung von geeigneten Patienten f r eine Nierentransplantation Die Einleitung und Koordination anderer medizinisch notwendiger Ma -nahmen ggf.

10 Im Zusammenwirken mit rzten verschiedener Fachgebiete. Dokumentation der nephrologischen Betreuung (2) Versorgungsauftr ge zur nephrologischen Versorgung von Patienten , bei denen eine Dialyse notwendig werden kann oder bereits durchgef hrt werden muss oder die nach einer Nierentransplantation einer entsprechenden rztlichen Be-handlung und Betreuung bed rfen, d rfen nur von Fach rzten f r Innere Medi-zin mit der Berechtigung zum F hren der Schwerpunktbezeichnung Nephrolo-gie ausgef hrt werden, soweit in dieser anlage oder in der Qualit tssicherungs-vereinbarung nichts anderes bestimmt ist. F r die nephrologische Versorgung von Kindern ist die Berechtigung zum F hren der Facharztbezeichnung Kinder- Versorgung chronisch niereninsuffizienter Patienten ( anlage BMV- ) 5 und Jugendmedizin mit der Zusatz-Weiterbildung Kinder-Nephrologie Voraus-setzung, soweit in dieser anlage oder in der Qualit tssicherungsvereinbarung nichts anderes bestimmt ist.


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