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Verwendbarkeitsnachweise und Kennzeichnungen …

Merkblatt 01/2013. 2. erweiterte Au age, November 2013. Verwendbarkeitsnachweise und trockenbau . Kennzeichnungen im trockenbau 1. Wozu Verwendbarkeitsnachweise und Kennzeichnungen Die Bauregelliste (BRL). im trockenbau ? Die vom Deutschen Institut f r Bautechnik, Berlin (DIBt) ver ffentlichte Bauregelliste (BRL) enth lt ein Verzeichnis von Bauprodukten und Im trockenbau und Ausbau wird eine st ndig wachsende Vielzahl Bauarten, welche die bauordnungsrechtlichen Anforderungen erf llen. unterschiedlicher Baustoffe, Bauprodukte und Systeme angeboten. Sie gibt die von den Baustoffen und den Trockenbausystemen einzu- Weder Fachunternehmen noch Architekten oder Fachplaner k nnen haltenden technischen Regeln wie DIN-Normen oder Pr fzeugnis- bei den verwendeten Bauprodukten die technischen Eigenschaften se an und de niert, wie der Verwendbarkeitsnachwei

TROCKENBAU Verwendbarkeitsnachweise und Kennzeichnungen im Trockenbau Merkblatt 01/2013 2. erweiterte Auflage, November 2013 1. Wozu Verwendbarkeitsnachweise und Kennzeichnungen

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1 Merkblatt 01/2013. 2. erweiterte Au age, November 2013. Verwendbarkeitsnachweise und trockenbau . Kennzeichnungen im trockenbau 1. Wozu Verwendbarkeitsnachweise und Kennzeichnungen Die Bauregelliste (BRL). im trockenbau ? Die vom Deutschen Institut f r Bautechnik, Berlin (DIBt) ver ffentlichte Bauregelliste (BRL) enth lt ein Verzeichnis von Bauprodukten und Im trockenbau und Ausbau wird eine st ndig wachsende Vielzahl Bauarten, welche die bauordnungsrechtlichen Anforderungen erf llen. unterschiedlicher Baustoffe, Bauprodukte und Systeme angeboten. Sie gibt die von den Baustoffen und den Trockenbausystemen einzu- Weder Fachunternehmen noch Architekten oder Fachplaner k nnen haltenden technischen Regeln wie DIN-Normen oder Pr fzeugnis- bei den verwendeten Bauprodukten die technischen Eigenschaften se an und de niert, wie der Verwendbarkeitsnachweis zu f hren ist.

2 Und deren Eignung erkennen, wie z. B. Baustoffklasse, Schadstoffemis- Die Bauregelliste sollte jedem Unternehmen des Trockenbaus und der sion, W rmeleitf higkeit, Festigkeit. Bau berwachung vorliegen. Wie ist die Tragf higkeit eines D bels? Wer garantiert mir die W r- meleitf higkeit eines D mmstoffs? Woher kommt der Baustoff? Wer Die Bauregelliste unterteilt sich in folgende Bereiche: haftet daf r? Ist das Bauprodukt f r den Einsatzzweck berhaupt Bauregelliste A: Bauprodukte und Bauarten nach den Landesbau- verwendbar? Der Verwendbarkeitsnachweis und die zugeh rige ordnungen bereinstimmungserkl rung geben hier die Sicherheit.

3 Bauregelliste B: Bauprodukte entsprechend den Richtlinien der EU. Bauregelliste C: Bauprodukte von untergeordneter baurechtlicher Zur Qualit tssicherung und zur Begrenzung von Haftungsrisiken Bedeutung m ssen Hersteller und Ausf hrende ber die Verwendbarkeit von Bauprodukten und Trockenbausystemen Nachweise f hren. Was Nachweis Bauprodukte im baurechtlichen Sinn sind, wann sie mit einem Teil 1. -Zeichen bereinstimmungszeichen ( -Zeichen) und/oder einem CE-Zeichen Teil 2. AbP - Allgemeines bauauf- Bauregelliste A sichtliches Pr fzeugnis gekennzeichnet sein m ssen, wann sie eines besonderen Nachweises bereinstimmungserkl rung Teil 3 AbP - Allgemeines bauauf- des Anwenders bed rfen und wie die Verwendbarkeit nachzuweisen ist, erkl rt dieses sichtliches Pr fzeugnis Merkblatt.

4 Die Begrif ichkeiten in den europ isch geregelten Verord- Zus tzliche Verwendbarkeits- CE-Zeichen mit Angabe der Klasse nungen sind in unserem Sprachgebrauch oft ungewohnt, auch hier soll oder bereinstimmungsnach- oder Leistungsstufe Teil 1 weise sind m glich Zus tzliches -Zeichen ist m glich dieses Merkblatt eine Einf hrung bieten. Bauregelliste B. Teil 2 Zus tzliche Verwendbarkeits- -Zeichen und CE-Zeichen oder bereinstimmungsnach- weise 2. Baurechtliche Anforderung zur Verwendung von Bauregelliste C kein Nachweis Bauprodukten und Bauarten Abb. 01 Schema der Bauregelliste Die Bauproduktenverordnung (BauPVO).

5 Mit der eingef hrten Bauproduktenverordnung vom 1. Juli 2013 wird der Verkauf und die Anwendung von Baustoffen und trockenbau - Technische Regeln sind je nach Bauprodukt: konstruktionen (diese werden hier Bauprodukte und Bauarten eine DIN-Norm oder eine DIN EN-Norm genannt) innerhalb der Europ ischen Union neu geregelt. Es besteht eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ). die Anforderung an die CE-Kennzeichnung europ isch geregelter Bau- eine europ ische technische Bewertung (ETA, auch Europ ische produkte. ber die CE-Kennzeichnung hinaus k nnen in Deutschland technische Zulassung).

6 Weitere Kennzeichnungen erforderlich sein (z. B. -Zeichen). ein allgemeines bauaufsichtliches Pr fzeugnis (abP). Bauprodukte und Bauarten sind dann von besonderer bauaufsichtli- eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE). Eine Zustimmung im Einzelfall cher Relevanz, wenn diese wesentliche Anforderungen erf llen, wie als Verwendbarkeitsnachweis beim Einsatz wesentlicher Bauproduk- z. B. Anforderungen an die Tragf higkeit und Standsicherheit, an den te ist erforderlich, wenn keine Norm, Zulassung oder Pr fzeugnis Brandschutz, den Schallschutz, den W rmeschutz. Diese Baustoffe und existiert oder von diesen wesentlich abgewichen wird.

7 Die Zu- Trockenbaukonstruktionen d rfen nur dann verwendet werden, wenn stimmung im Einzelfall ist f r jedes Bauvorhaben bei der unteren ihre Verwendbarkeit nachgewiesen ist. Bauaufsichtsbeh rde zu beantragen 1. Dieses Merkblatt entstand mit Unterst tzung folgender Partner im trockenbau : . Bauprodukte im trockenbau sind z. B. Geregelte Bauprodukte f r den trockenbau sind vor allem in der Bau- Plattenwerkstoffe, wie Gipskarton- und Gipsfaserplatten, Mineral- regelliste A Teil 1, in den Kapiteln 3 (Holzbau), Kapitel 5 (D mmstoffe), wolleplatten und Metallkassetten Kapitel 6 (T ren) oder Kapitel 9 (Wand- und Deckenbekleidungen, D mmstoffe (Mineralwolle, Trittschalld mmstoffe, etc.))

8 Trennw nde) enthalten. Geregelte Bauprodukte, wie z. B. D mmstoffe Unterkonstruktionsbauteile (Pro le, Abh nger, Verbinder, etc.) und Holzwerkstoffplatten, f r die europ isch harmonisierte techni- Befestigungsmittel (Schrauben, D bel, Anker, etc.) sche Regeln existieren (z. B. DIN EN Normen), sind in Bauregelliste B. Sonder-Bauprodukte mit Brandschutzanforderungen wie Schotts, aufgef hrt. Revisionsklappen, T ren, etc. Abb. 02 Kennzeichnung von Gipsbauplatten Abb. 04 Kennzeichnung von werkseitig vorgefertigten Wandelementen Nicht geregelte Bauprodukte F r sogenannte nicht geregelte Bauprodukte , Bauprodukte, f r die keine technische Regeln in Form von Normen existieren oder die von einer Norm wesentlich abweichen, ergibt sich die Verwendbarkeit im trockenbau aus der berein- stimmung mit einer allgemeinen Eine Kennzeichnung mit einem Abb.

9 03 Kennzeichnung von Verbindungsmitteln -Zeichen und/oder CE-Zeichen bauaufsichtlichen Zulassung ist f r nicht geregelte Baupro- Bauarten im trockenbau sind unter anderem (abZ) oder einer europ ischen dukte immer erforderlich. Trockenbausysteme mit Brand- und Schallschutzanforderungen technischen Bewertung (ETA). F r Es wird zwischen geregelten und nicht geregelten ( wesentlichen ) einige Bauprodukte und Trockenbausysteme ist ein allgemeines bau- Bauprodukten und Bauarten unterschieden aufsichtliches Pr fzeugnis (abP) ausreichend. Die bereinstimmung des Bauproduktes mit der technischen Regel wird auch hier durch das Die Arten von Bauprodukten und Bauarten werden nachfolgend kurz -Zeichen (bei abZ/abP) oder das CE-Zeichen (bei einer ETA) doku- beschrieben.

10 Mentiert. Geregelte Bauprodukte nach BRL A, Teil 1 Sonstige Bauprodukte F r geregelte Bauprodukte liegen technische Regelungen vor, wie Sonstige Bauprodukte sind Bauprodukte, die nicht wesentliche z. B. DIN-Normen, DIN EN-Normen. Anforderungen in einem Bauwerk erf llen m ssen. Dies betrifft eine Vielzahl von Bauprodukten im trockenbau . Es existieren technische Re- Die Anwendung des Bauprodukts geln (z. B. DIN-Normen) f r das Bauprodukt, die eingehalten werden Eine Kennzeichnung mit einem ergibt sich aus der bereinstim- -Zeichen und/oder CE-Zeichen m ssen. Eine Kennzeichnung des Bauproduktes gem den Anforde- mung mit der DIN-Norm, welche ist f r geregelte Bauprodukte rungen der jeweiligen Norm muss erfolgen.


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