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Vorsicht bei Tätigkeitsberichten fürs Finanzamt

Bei T tigkeitsberichten f rs Finanzamt Neben den blichen Finanzunterlagen des Vereins verlangt das Finanzamt auch einen j hrlichen T tigkeitsbericht. H ufig wird dieser schnell zusammenkopiert oder am PC aus diversen Unterlagen zusammengestellt. Die Sache ist dann erledigt, denkt sich der Vereinsvorstand, und ist mehr als erstaunt, wenn sich der Fiskus zur Steuerpr fung anmeldet. Grund der Pr fung ist nicht selten der T tigkeitsbericht. Darum sollten Sie aufpassen, was Sie in den Bericht hineinschreiben. Und vor allem, was nicht!Gesetzliche GrundlageIn 63 der Abgabenordnung (AO) hei t es im Absatz 1: Die tats chliche Gesch ftsf hrung der K rperschaft muss auf die ausschlie liche und unmittelbare Erf llung der steuerbeg nstigten Zwecke gerichtet sein und den Bestimmungen entsprechen, die die Satzung ber die Voraussetzungen f r Steuerverg nstigungen enth lt. Die T tigkeit des Vereins darf also nicht nur auf dem Papier (sprich in der Satzung) stehen sie muss auch nachweisbar gelebt werden.

©HAUFE GRUPPE 2011 Schreiben Sie den Tätigkeitsbericht nicht wie eine Werbebotschaft des Vereins. Hier geht es nicht darum, Außenstehende davon zu überzeugen, dass Ihr Verein

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1 Bei T tigkeitsberichten f rs Finanzamt Neben den blichen Finanzunterlagen des Vereins verlangt das Finanzamt auch einen j hrlichen T tigkeitsbericht. H ufig wird dieser schnell zusammenkopiert oder am PC aus diversen Unterlagen zusammengestellt. Die Sache ist dann erledigt, denkt sich der Vereinsvorstand, und ist mehr als erstaunt, wenn sich der Fiskus zur Steuerpr fung anmeldet. Grund der Pr fung ist nicht selten der T tigkeitsbericht. Darum sollten Sie aufpassen, was Sie in den Bericht hineinschreiben. Und vor allem, was nicht!Gesetzliche GrundlageIn 63 der Abgabenordnung (AO) hei t es im Absatz 1: Die tats chliche Gesch ftsf hrung der K rperschaft muss auf die ausschlie liche und unmittelbare Erf llung der steuerbeg nstigten Zwecke gerichtet sein und den Bestimmungen entsprechen, die die Satzung ber die Voraussetzungen f r Steuerverg nstigungen enth lt. Die T tigkeit des Vereins darf also nicht nur auf dem Papier (sprich in der Satzung) stehen sie muss auch nachweisbar gelebt werden.

2 In einem Anwendungserlass zum 63 hat deshalb das Finanzministerium festgestellt, dass die Vereine einen zus tzlichen T tigkeitsbericht beim Finanzamt vorlegen m FormvorschriftF r den T tigkeitsbericht gibt es keine Formvorgaben. Er sollte aber sachlich sein,damit er vom Finanzamt ernst genommen wird. Er darf aber auch Fotos,Presseberichte und hnliches beinhalten. Ganz wichtig: Der T tigkeitsbericht sollte nicht zu umfangreich sein. Bedenken Sie, dass der Finanzbeamte den Bericht nicht lesen will, sondern Bericht sollte ein Inhaltsverzeichnis haben, in dem die einzelnen, dargestellten Aktionen aufgelistet werden. Achten Sie hier darauf, dass sich schon imInhaltsverzeichnis nur Aktionen und Berichte wiederfinden, die eindeutig dergemeinn tzigen T tigkeit zuzuordnen Weihnachtsfeier, der Vereinsausflug usw. sollten auf einer Seite m glichst kurz zusammengefasst werden. Dieser Sammelbeitrag kommt m glichst weit nach hinten in den Bericht.

3 Der Finanzbeamte sollte schon davon berzeugt sein, dass der Verein seinen satzungsgem en Verpflichtungen im vollen Umfang nachkommt, bevor es zu diesem Bericht inhaltlich sind Sie in der Gestaltung des T tigkeitsberichtes frei. Wenn Sie sich an den Bericht machen, denken Sie immer daran, f r wen er gedacht ist. Das Finanzamt interessiert sich besonders f r Aspekte, die darauf schlie en lassen, dass die Buchhaltung des Vereins nicht so ganz in Ordnung sein k nnte. Vergleichen Sie deshalb jeden Beitrag nochmals mit der Vereinsbuchhaltung. Es w re doch fatal, wenn Sie beispielsweise im T tigkeitsbericht von ber 100 Besuchern schreiben und in der Buchhaltung sind nur 40 zahlende G ste erfasst. Dass dann der aufmerksame Finanzbeamte stutzig wird, d rfte wohl niemanden | Steuern & Buchf Seite 1 von 3 Vorsicht bei T tigkeitsberichten f rs Finanzamt -Verein HAUFE GRUPPE 2011 Schreiben Sie den T tigkeitsbericht nicht wie eine Werbebotschaft des Vereins.

4 Hier geht es nicht darum, Au enstehende davon zu berzeugen, dass Ihr Verein der tollste, beste und berhaupt das Nonplusultra ist. Beschr nken Sie sich lieber auf das Minimum an Informationen, das der Finanzbeamte fordert. Hier geht es um das steuerbeg nstigte Handeln des Fiskus interessiert sich beispielsweise f r die Mitgliederversammlung. Hier reicht es aber, wenn Sie kurz schildern, dass sie stattgefunden hat und welche Beschl sse dabei gefasst wurden. Dass sich Maier mit Schulze gestritten hat, muss das Finanzamt nicht fen Sie jeden Teil Ihres T tigkeitsberichts danach, ob er Ihnen gegen ber dem Finanzamt nutzt. Sie haben die F den in der Hand. Nutzen Sie diesen Vorteil. Bedenken Sie dabei auch, dass Sie nicht alles schreiben m ssen, was Sie nach Vereinsart sollte der T tigkeitsbericht folgenderma en aufgebaut sein:Der T tigkeitsbericht sollte thematisch gegliedert sein. Sie m ssen nicht diechronologische Reihenfolge Fischer, Betzdorf Aktuelle Daten ber Mitglieder, betreute Personen, Jugendgruppen usw.

5 Angaben ber Sponsoren k nnen n tzlich sein, aber das ist von Fall zu Fall zu bedenken. bersicht der regelm igen satzungsgem en Arbeiten. Diese werden h ufig nur am Rande erw hnt, weil sie Ihnen selbstverst ndlich vorkommen. Doch das ist ein gravierender Fehler. Gerade wiederkehrende T tigkeiten unterstreichen, dass Sie satzungskonform t tig sind und damit die steuerliche Entlastunggerechtfertigt ist. Kurze Berichte ber die Aktionen und Angebote, die der Verein zur Erf llung seiner satzungsgem en Aufgaben durchgef hrt bzw. realisiert hat. Die Beitr ge sollten Sie nach Zielgruppen trennen. Dabei stehen Kinder immer ziemlich weit vorne (beispielsweise Berichte von den Bambini im Fu ballverein). Aktivit ten, die zwar steuerbeg nstigt sind, aber nicht durch die Satzung des Vereins abgedeckt werden, sollten Sie weiter hinten im Bericht auff hren. Wenn Sie nicht ganz darauf verzichten, bringen Sie die Aktivit ten, die nicht steuerbeg nstigt sind, in einer kurzen Zusammenfassung am Schluss des Berichts unter.

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