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Weisungen zum Gesetz fr den erleichterten Zugang zu ...

Bundesagentur f r Arbeit Weisungen zum Gesetz f r den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2. (Sozialschutz-Pakete) sowie erg nzende Regelungen (Loseblattsammlung). BA Zentrale GR 1 Seite 1. Stand: Bundesagentur f r Arbeit Gesetz f r den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absi- cherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Pakete). Wesentliche nderungen Fassung vom Kapitel Liquidit tshilfen: Es erfolgte eine Klarstellung bez glich der berbr ckungshilfen III Plus und IV sowie der inhaltsgleichen Folgeelemente zur Neustarthilfe. Kapitel Minderungen: Soweit Jobcenter aufgrund der lokal kritischen Situation der Corona-Pandemie befristet 2G-Zugangsregelungen erlassen, erfolgen Meldeaufforderungen im Kontext von 2G grunds tzlich ohne Rechtsfolgenbelehrung.

Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts mit umfasst. Dies gilt fr ab dem 1. Juli 2021 entstehende Lernfrderungsbedarfe auch dann, wenn die jeweiligen Bewilligungszeiträume nur teilweise in den in Satz 1 genannten Zeitraum fallen, weil sie entweder bereits vor dem 1. Juli 2021 begonnen haben oder erst nach dem 31. De-zember ...

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1 Bundesagentur f r Arbeit Weisungen zum Gesetz f r den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2. (Sozialschutz-Pakete) sowie erg nzende Regelungen (Loseblattsammlung). BA Zentrale GR 1 Seite 1. Stand: Bundesagentur f r Arbeit Gesetz f r den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absi- cherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Pakete). Wesentliche nderungen Fassung vom Kapitel Liquidit tshilfen: Es erfolgte eine Klarstellung bez glich der berbr ckungshilfen III Plus und IV sowie der inhaltsgleichen Folgeelemente zur Neustarthilfe. Kapitel Minderungen: Soweit Jobcenter aufgrund der lokal kritischen Situation der Corona-Pandemie befristet 2G-Zugangsregelungen erlassen, erfolgen Meldeaufforderungen im Kontext von 2G grunds tzlich ohne Rechtsfolgenbelehrung.

2 Der Zugang zu den arbeitsmarktpolitischen Ma nahmen, die in Pr senzform durchgef hrt wer- den, richtet sich nach den infektionsschutzrechtlichen Regelungen der L nder. Soweit in den L ndern 2G-Zugangsregelungen gelten, sind Minderungen aufgrund des Nicht-Antritts oder Abbruchs einer Eingliederungsma nahme im Kontext 2G auszuschlie en. Fassung vom Kapitel Kinderfreizeitbonus aus Anlass der COVID-19-Pandemie ( 71 Absatz 2. SGB II): Minderj hrige, die im Monat August 2021 allein wegen ihrer Bildungs- und Teilhabe- bedarfe (BuT) hilfebed rftig sind, haben ebenfalls einen Anspruch auf den Kinderfreizeitbonus. Zur Entlastung der gemeinsamen Einrichtungen wurde im Dezember 2021 die automatisierte und zentrale Auszahlung ber das IT-Fachverfahren ALLEGRO unterst tzt. Kapitel Mehrbedarfsantr ge: Bei dem Mehrbedarf f r digitale Endger te ist die aktuelle Fachliche Weisung zu 21 Absatz 6 SGB II zu beachten und anzuwenden.

3 Die Sonderregelungen aus den bisherigen Kapiteln (Belastungsausgleich), (Dialogbe- trieb), (Notlagen/"Barauszahlung"), und (Automatisierter Datenabgleich) werden mit Ablauf des 31. Dezember 2021 aufgehoben. Die Ausf hrungen aus den Kapiteln (Aufrechterhaltung der Kommunikation), (Erstan- tragstellung), (Obdachlose), (Ortsabwesenheit bzw. fehlende R ckkehrm glichkeit), (Pr fung der Erwerbsf higkeit), (Verl ngerung der Anspruchsdauer auf Arbeitslosen- geld) und (R ckkehrrecht aus dem Basistarif) wurden ebenfalls (ganz oder teilweise) ent- fernt, da der Regelungsgehalt aufgrund der aktuellen Situation nicht mehr ben tigt wird oder aber mittlerweile an anderer Stelle geregelt wurde. BA Zentrale GR 1 Seite 2. Stand: Bundesagentur f r Arbeit Gesetz f r den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absi- cherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Pakete).

4 Inhaltsverzeichnis 1. Gesetzes nderungen .. 4. Zeitlicher Geltungsbereich ( 67 Absatz 1 SGB II) .. 6. Aussetzen der Verm genspr fung ( 67 Absatz 2 SGB II).. 7. Altersvorsorge selbstst ndig t tiger Leistungsberechtigter .. 8. Ber cksichtigung von Betriebsverm 10. Auswirkungen auf die Dauer der 11. Vorl ufige Entscheidung ( 67 Absatz 4 SGB II) .. 13. Verbindliche Festlegung des Bewilligungszeitraums auf 6 Monate (Satz 1) .. 13. Festlegung des vorl ufig zu ber cksichtigenden 14. nderung des vorl ufig ber cksichtigten Einkommens oder anderer Sachverhalte im Laufe des Bewilligungszeitraums .. 14. Abschlie ende Entscheidung .. 15. Korrekturen nach Ablauf des Bewilligungszeitraums .. 17. Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie ( 70 SGB II) .. 18. Kinderfreizeitbonus aus Anlass der COVID-19-Pandemie ( 71 Absatz 2 SGB II).

5 19. 2. Erg nzende Regelungen .. 22. Aufrechterhaltung der Kommunikation mit den Kundinnen und 22. Verh ltnis Arbeitslosengeld II und 22. Mehrbedarfsantr 23. Liquidit tshilfen .. 25. Zweckgebundene, zur ckzuerstattende Hilfen des Bundes und der L nder (z. B. berbr ckungshilfen I, II, III, III Plus und IV).. 25. Pauschalierte Betriebskosten-Zusch sse (Novemberhilfe, Dezemberhilfe, Neustarthilfen).. 27. Belastungsausgleich .. 28. Dialogbetrieb .. 28. Erstantragstellung .. 29. Erleichterung bei Online- Zugang .. 30. Notlagen/"Barauszahlung" .. 30. Obdachlose .. 31. Ortsabwesenheit bzw. fehlende R ckkehrm glichkeit (ggf. aus dem Ausland).. 31. BA Zentrale GR 1 Seite 1. Stand: Bundesagentur f r Arbeit Gesetz f r den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absi- cherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Pakete).

6 Rechtsfolgen einer Quarant ne .. 32. Angeordnete Quarant ne nach 30 Absatz 1 Satz 2 IfSG .. 32. Richterlich angeordnete Quarant ne nach 30 Absatz 2 IfSG .. 32. bergang von Anspr chen .. 32. 34. Hinweis zur vermittlerischen Betreuung von Selbstst ndigen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Kurzarbeit .. 38. nderungen beim Kinderzuschlag (KiZ) .. 39. Pr fung der Erwerbsf higkeit ( 44a SGB II).. 40. Automatisierter Datenabgleich nach 52 SGB 40. Verl ngerung der Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld gem . 421d SGB III einmalig um drei 40. R ckkehrrecht aus dem Basistarif in den vorherigen Versicherungstarif bei Beendigung der Hilfebed 40. BA Zentrale GR 1 Seite 2. Stand: Bundesagentur f r Arbeit Gesetz f r den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absi- cherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Pakete).

7 Weisung zum Gesetz f r den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2. (Sozialschutz-Paket). (Loseblattsammlung). Die schnell zunehmende Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 hat sp rbare Auswirkun- gen auf Wirtschaft und Besch ftigung. F r einzelne Branchen f hren die Ma nahmen zur Ver- meidung von COVID-19 in Teilen zum erheblichen bis vollst ndigen Ausfall des Gesch ftsbe- triebs. Dies kann alle Erwerbst tigen betreffen, ist aber insbesondere f r Kleinunternehmer und sogenannte Solo-Selbstst ndige in besonderem Ausma existenzbedrohend. Vor diesem Hintergrund ist sicherzustellen, dass alle hilfebed rftigen Personen, insbesondere aber Selbstst ndige, Freiberufler und Arbeitnehmer, sofern ihnen Hilfebed rftigkeit droht, einen schnellen Zugang zu den Leistungen nach dem SGB II erhalten.

8 Hierf r wird ein vereinfachter Antrag zur Verf gung gestellt). Die nachfolgende Weisung hebt die Weisung vom auf und berf hrt die bisherigen Regelungen. Sie regelt ferner die Anwendung des mit dem " Gesetz f r den erleichterten Zu- gang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister auf- grund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket)" eingef hrten 67 SGB II und trifft weitere Regelungen f r die gE im Zusammenhang mit den Ma nahmen zur Eind mmung des Coronavirus. Sie b ndelt die leistungs- und verfahrensrechtlichen Regelungen f r die gE. K nf- tige weitere erforderlich werdende Hinweise und Weisungen werden jeweils eingearbeitet wer- den. Hinweis: Die Ver ffentlichung dieser Weisung erfolgt in Form einer sogenannten Loseblatt- sammlung, da mit (auch kurzfristigen) nderungen zu rechnen ist.

9 Deshalb sind bei Aktualisie- rungen nur die jeweils davon betroffenen Kapitel auszutauschen. Die Seitenzahlen der Gliede- rung beziehen sich auf die jeweiligen Kapitel. BA Zentrale GR 1 Seite 3. Stand: Bundesagentur f r Arbeit Gesetz f r den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absi- cherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Pakete). 1. Gesetzes nderungen Das Gesetz f r den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absi- cherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket). hatte die Vorschrift des 67 SGB II eingef gt. Sie hat zuletzt durch das Gesetz zur nderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anl sslich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22.

10 November 2021 folgende Fassung erhalten: 67 SGB II. Vereinfachtes Verfahren f r den Zugang zu sozialer Sicherung aus Anlass der COVID- 19-Pandemie (1) Leistungen f r Bewilligungszeitr ume, die in der Zeit vom 1. M rz 2020 bis zum 31. M rz 2022 beginnen, werden nach Ma gabe der Abs tze 2 bis 4 erbracht. (2) Abweichend von den 9, 12 und 19 Absatz 3 wird Verm gen f r die Dauer von sechs Monaten nicht ber cksichtigt. Satz 1 gilt nicht, wenn das Verm gen erheblich ist;. es wird vermutet, dass kein erhebliches Verm gen vorhanden ist, wenn die Antragstel- lerin oder der Antragsteller dies im Antrag erkl rt. (3) 22 Absatz 1 ist mit der Ma gabe anzuwenden, dass die tats chlichen Aufwen- dungen f r Unterkunft und Heizung f r die Dauer von sechs Monaten als angemessen gelten. Nach Ablauf des Zeitraums nach Satz 1 ist 22 Absatz 1 Satz 3 mit der Ma - gabe anzuwenden, dass der Zeitraum nach Satz 1 nicht auf die in 22 Absatz 1 Satz 3.


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