Example: quiz answers

Wesentliche Veränderung von Maschinen und …

Wenn aus alt neu wird Maschinen und Anlagen werden nach ihrem Inver-kehrbringen / ihrer Inbe-triebnahme ge ndert. Unter bestimmten Voraussetzun-gen ihrer wesentlichen Ver nderung wechseln sie dabei rechtlich gesehen die Seiten: Von der Be-triebssicherheitsverord-nung in das Produktsi-cherheitsgesetz. Dabei wird aus ffentlich rechtlicher Sicht aus alt neu . Europ isch und auch nati-onal finden sich in den Rechtsvorschriften hierf r zwar keine Anhaltspunkte, wohl aber in den Interpre-tationen der Gesetzgeber. Dabei geht die nationale Interpretation Hand in Hand mit der europ i-schen. Dieser Beitrag zeigt die rechtlichen Zusammen-h nge auf und aktualisiert das nationale Interpretati-onspapier in Hinblick auf die geltende Rechts- und Normenlage.

Wenn aus „alt“ „neu“ wird Maschinen und Anlagen werden nach ihrem Inver-kehrbringen / ihrer Inbe-triebnahme geändert. Unter bestimmten Voraussetzun-

Tags:

  Maschinen

Information

Domain:

Source:

Link to this page:

Please notify us if you found a problem with this document:

Other abuse

Transcription of Wesentliche Veränderung von Maschinen und …

1 Wenn aus alt neu wird Maschinen und Anlagen werden nach ihrem Inver-kehrbringen / ihrer Inbe-triebnahme ge ndert. Unter bestimmten Voraussetzun-gen ihrer wesentlichen Ver nderung wechseln sie dabei rechtlich gesehen die Seiten: Von der Be-triebssicherheitsverord-nung in das Produktsi-cherheitsgesetz. Dabei wird aus ffentlich rechtlicher Sicht aus alt neu . Europ isch und auch nati-onal finden sich in den Rechtsvorschriften hierf r zwar keine Anhaltspunkte, wohl aber in den Interpre-tationen der Gesetzgeber. Dabei geht die nationale Interpretation Hand in Hand mit der europ i-schen. Dieser Beitrag zeigt die rechtlichen Zusammen-h nge auf und aktualisiert das nationale Interpretati-onspapier in Hinblick auf die geltende Rechts- und Normenlage.

2 Wesentliche Ver nderung von Maschinen und Anlagen Wenn aus alt neu wird In der nachfolgenden Ausarbeitung wird von unserem Autor, Hans-J. Ostermann, , die rechtliche Situation und die europ ische und nationale Interpretation bei der Ver nderung von Maschinen und Anlagen dargestellt. Das offizielle nationale Interpretationspapier von Bund und L n-dern zu diesem Thema stammt aus dem Jahre 2000. In der Zwi-schenzeit gab es rechtliche nderungen und auch die in Bezug genommenen Normen wurden mehrfach ge ndert. Deshalb hat unser Autor dieses Papier an den heutigen Stand der Rechtsvor-schriften und der Normung angepasst. Das g ltige offizielle Interpretationspapier ist am Ende abgedruckt. Wesentliche Ver nderung von Maschinen und Anlagen 2 Wesentliche Ver nderung von Maschinen und Anlagen Wesentliche Ver nderung von Maschinen und Anlagen Inhalt Wenn aus alt neu wird.

3 1 Wesentliche Ver nderung von Maschinen und Anlagen .. 1 Das Leben einer Maschine besteht aus Ver nderungen .. 3 Rechtliche Ausgangssituation .. 3 Europ ische Interpretation .. 5 Anlagen nderung .. 5 Innovationen werden nicht behindert .. 6 Konkretisierungsbedarf .. 7 Aktualisiertes Interpretationspapier 8 Offizielles BMA-Interpretationspapier 2000 .. 11 3 Wesentliche Ver nderung von Maschinen und Anlagen Das Leben einer Maschine besteht aus Ver nderungen Maschinen werden im Laufe Ihres Lebens h u-fig ver ndert. Sie werden optimiert oder an neue Arbeitsbedingungen angepasst. Ent-scheidend f r den Umbau einer gebrauchten Maschine und gegen einen Neukauf sind h u-fig die Kosten, die zumindest nach ersten berlegungen geringer scheinen als beim Neukauf einer geeigneten Maschine.

4 Beim Umbau einer Maschine stehen f r den Arbeit-geber zwar die die technischen nderungen im Vordergrund, aber auch die rechtlichen Rah-menbedingungen d rfen nicht au er Acht ge-lassen werden. F r den Arbeitgeber sind das zun chst die Arbeitsschutzvorschriften und hier speziell die auf das Arbeitsschutzgesetz gest tzte Betriebs-sicherheitsverordnung (BetrSichV). Diese ver-langt von ihm seinen Besch ftigten sichere Arbeitsmittel zur Benutzung bereit zu stellen. Allerdings kann so ein Umbau dazu f hren, dass aus rechtlicher Sicht eine neue Maschine entsteht. Die Maschine wechselt dann quasi die Seiten und unterf llt dem Produktsicherheits-gesetz (ProdSG). Diese neue Maschine muss nach dem Umbau den Anforderungen der Ma-schinenverordnung (9.)

5 ProdSV) entsprechen, die die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in nati-onales Recht umsetzt. Die Grenze beim ber-gang alt/neu ist die Wesentliche Ver nde-rung oder wie es europ isch im Binnen-marktleitfaden hei t, die bedeutende bzw. erhebliche Ver nderung . Ziel dieser Ver f-fentlichung ist, diesen bergang zu einer neuen Maschine zu erl utern. Rechtliche Ausgangssituation Das ProdSG regelt das Bereitstellen von Produkten auf dem Markt. Nach 2 Nr. 22 des ProdSG sind Produkte: Waren, Stoffe oder Zubereitungen, die durch einen Fertigungsprozess hergestellt worden sind. Das ProdSG verfolgt bewusst einen weiten Ansatz. Es wird deshalb auch nicht mehr un-terschieden, ob eine Produkte neu, gebraucht, wiederaufgearbeitet oder wesentlich ver ndert worden ist.

6 Aus diesem Grund wurde der unbestimmte Begriff "wesentlich ver ndert", der im aufgeho-benen Ger te- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) noch enthalten war, im ProdSG nicht mehr aufgef hrt. Allerdings hat der Gesetzge-ber in seiner Begr ndung zu 2 Nr. 15 (Inver-kehrbringen) des ProdSG klargestellt, dass wesentlich ver nderte Produkte auch unter dem ProdSG als neue Produkte angesehen werden: 1 Produkt im Sinne des ProdSG 4 Wesentliche Ver nderung von Maschinen und Anlagen Zu 2 Nr. 15: Mit der Anpassung des Begriffs Inver-kehrbringen an die Verordnung (EG) Nr. 765/2008 entf llt auch der Terminus des wesentlich ver nderten Produktes . Eine nderung des Sachverhalts ist da-mit nicht verbunden. Ein gebrauchtes Produkt, das gegen ber seinem ur-spr nglichen Zustand wesentlich ver n-dert wird, wird auch zuk nftig als neues Produkt angesehen.

7 Eine weitere wichtige nderung in Zusam-menhang mit der nderung von Maschinen ist in 1 (Anwendungsbereich) des ProdSG ent-halten: (1) Dieses Gesetz gilt, wenn im Rahmen einer Gesch ftst tigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden. Hiermit wird klargestellt, dass das Gesetz grunds tzlich auch die Herstellung von Pro-dukten f r die eigene Verwendung (Eigenher-stellung) erfasst. Der Gesetzgeber hat von der M glichkeit hierzu Regelungen zu treffen, ge-m den zwingenden europ ischen Vorgaben in der Maschinenverordnung (9. ProdSV) und der Aufzugsverordnung (12. ProdSV) Ge-brauch gemacht. Insofern hat auch derjenige das ProdSG zu beachten, wer ein unter eine dieser beiden Verordnungen fallendes Produkt f r die eigene Verwendung wesentlich ver n-dert und damit ein neues Produkt herstellt.

8 Bei einer "wesentlich ver nderte Maschine" handelt es sich deshalb beim ersten Bereitstellen auf dem Markt nach deren wesentlicher Ver nderung um ein "Inverkehrbringen" im Sinne von 2 Nr. 15 ProdSG bzw. Artikel 2h Maschinenricht-linie 2006/42/EG und bei deren erstmaliger Verwendung nach einer wesentlichen Ver nderung f r den ei-genen Gebrauch, um eine "Inbetriebnahme" im Sinne von 2 Nr. 9 der Maschinenver-ordnung - 9. ProdSV - bzw. Artikel 2k der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Seit Mitte der 90er Jahre gibt es eine - zu Zeiten des Ger tesicherheitsgesetzes (GSG) entwi-ckelte - gemeinsame Interpretation von Bund und L ndern, die die Interpretation des Be-griffs " Wesentliche Ver nderung" in Bezug auf die Ver nderung einzelner Maschinen auf eine Gefahrenanalyse1 nach folgendem Grundsatz abst tzt: "Jede nderung einer Maschine muss im Rahmen einer Gefahrenanalyse un-tersucht werden.

9 Zeigt das Ergebnis, dass in erheblichem Umfang neue oder zus tzliche Gefahren zu erwarten sind, liegt eine Wesentliche Ver nderung vor. Dies gilt auch, wenn der Hersteller als Folge solcher Gefahren sicherheitstech-nische Gegenma nahmen vorsieht." Diese Interpretation wurde in 2000 berarbei-tet, detaillierter dargestellt und die Begriffe wurden an die neue Terminologie angepasst. Heute spricht man von Gef hrdungen, Risiken und Risikobeurteilung. Insofern m sste der Grundsatz heute wie folgt gefasst werden: "Jede nderung einer Maschine muss im Rahmen einer Risikobeurteilung unter-sucht werden. Zeigt das Ergebnis, dass neue / zus tzliche Gef hrdungen zu er-warten sind, die mit einem erheblichen Risiko verbunden sind, liegt eine wesent-liche Ver nderung vor.

10 Dies gilt auch, wenn der Hersteller als Folge solcher Gef hrdungen sicherheitstechnische Ge-genma nahmen vorsieht." 1 Heute Ri si kobeur tei l ung 5 Wesentliche Ver nderung von Maschinen und Anlagen Europ ische Interpretation Mit der berarbeitung des europ ischen Leit-fadens zum Binnenmarktrecht in 1999 wurde die Philosophie der nationalen deutsche Inter-pretation auch in den europ ischen Binnen-marktleitfaden bernommen: Unter die Richtlinien fallende Produkte .. Produkte, an denen erhebliche Ver nderun-gen vorgenommen wurden, k nnen als neue Produkte angesehen werden. Sie m ssen den Bestimmungen der anwendbaren Richtlinien entsprechen, wenn sie in der Gemeinschaft in den Verkehr gebracht und in Betrieb genom-men werden.


Related search queries