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Wissenswertes zum Thema Nebeneinkommen - …

Wissenswertes zum ThemaNebeneinkommenWichtige Informationen zum ArbeitslosengeldInformationsblatt8 InformationsblattWissenswertes zum ThemaNebeneinkommenWichtige Informationen zum ArbeitslosengeldHerausgeberin Bundesagentur f r Arbeit Zentrale / GR21 Dezember : MKL Druck GmbH & Co. KG 48346 OstbevernEinfach QR-Code mit Smartphone ist das Nebenein kommen nachzuweisen?Ihr Arbeitgeber hat eine Bescheinigung ber Ne-beneinkommen zu erstellen und kann diese elek-tronisch an die Agentur f r Arbeit bermitteln. Weitere Informationen unter: personalfragen/beaSie finden die Bescheinigung auch unter: / formulare a z bei dem Punkt: Arbeitslosengeld Bescheinigungen oder holen es bei Ihrer Agentur f r Arbeit Ihnen im Zusammenhang mit dem Neben-einkommen Werbungskosten oder Fahrtkosten entstehen, k nnen diese bei der Anrechnung des Nebeneinkommens ber cksichtigt werden.

Beiträge zur Sozialversicherung sowie Fahr-/Wer-bungskosten abgezogen. Die Fahr-/Werbungskosten werden in tatsächlicher Höhe nach den steuerrechtli-chen Grenzen berücksichtigt. BEISPIEL 1 • mtl. Brutto-Nebeneinkommen 860 € • Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag (StKl. VI) ca. –102 € • Beiträge zur Renten-, Kranken- und ...

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1 Wissenswertes zum ThemaNebeneinkommenWichtige Informationen zum ArbeitslosengeldInformationsblatt8 InformationsblattWissenswertes zum ThemaNebeneinkommenWichtige Informationen zum ArbeitslosengeldHerausgeberin Bundesagentur f r Arbeit Zentrale / GR21 Dezember : MKL Druck GmbH & Co. KG 48346 OstbevernEinfach QR-Code mit Smartphone ist das Nebenein kommen nachzuweisen?Ihr Arbeitgeber hat eine Bescheinigung ber Ne-beneinkommen zu erstellen und kann diese elek-tronisch an die Agentur f r Arbeit bermitteln. Weitere Informationen unter: personalfragen/beaSie finden die Bescheinigung auch unter: / formulare a z bei dem Punkt: Arbeitslosengeld Bescheinigungen oder holen es bei Ihrer Agentur f r Arbeit Ihnen im Zusammenhang mit dem Neben-einkommen Werbungskosten oder Fahrtkosten entstehen, k nnen diese bei der Anrechnung des Nebeneinkommens ber cksichtigt werden.

2 Bei Registrierung unter > eServices > Kachel Ver nderung melden k nnen Sie die Angaben zu den Werbungskostenelektronisch ausf llen und bermitteln. Sie findendas Zusatzblatt Werbungskosten auch /formulare a z > Arbeitslosengeld > Zusatzbl tter oder holen es bei Ihrer Agentur f r Arbeit ab und senden es der Agentur f r Arbeit Sie als Selbstst ndige/r t tig, m ssen Sie die Erkl rung zur selbst ndigen T tigkeit ausf llen. Bei Registrierung unter > eServices > Kachel Ver nderung melden k nnen Sie diese Angaben elektronisch bermitteln. Diese Erkl rung ist auch unter a z abruf-bar oder bei Ihrer Agentur f r Arbeit erh Erkl rung legen Sie bitte der Agentur f r Arbeit mit entsprechenden Belegen und Nachweisen (z.)

3 B. Einkommensteuererkl rung oder Einkommensteuer-bescheid) vor. Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen eingereichten Papierunterlagen nach berf hrung in eine elektronische Form und nach einer Aufbe-wahrungszeit von 6 Wochen vernichtet werden. Soll-ten Sie Ihre Originalunterlagen wieder ben tigen, teilen Sie dies bitte rechtzeitig schriftlich aufgrund eines fr heren oder bestehenden Arbeits-verh ltnisses (ohne Aus bung der Besch ftigung)erhalten, werden mit Ihrem Nettobetrag ber cksich-tigt und nach Abzug eines Freibetrages von 400 Euro monatlich auf das Arbeitslosengeld 4 WEITERE INFORMATIONENA ktuelle Informationen ber Dienste und Leistun-gen Ihrer Agentur f r Arbeit finden Sie im Inter-net unter erreichen Sie Ihre Agentur f r Arbeit montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr ber die ge-b hrenfreie Servicerufnummer 0800 4 5555 der Teilnahme an einer Weiterbildung erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber eine monat-liche Verg tung von 500 Euro netto.

4 Nach Ab-zug des Freibetrages von 400 Euro monatlich werden 100 Euro monatlich auf das Arbeits-losengeld Bezug von Arbeitslosengeld II nach dem Sozial-gesetzbuch II gelten abweichende Bestimmungen zur Anrechnung von Einkommen (siehe hierzu auch Merkblatt SGB II Grundsicherung f r Arbeit-suchende Arbeitslosengeld II / Sozialgeld ).Bitte wenden Sie sich f r weitergehende Informatio-nen an Ihr zust ndiges ist bei beruflicher Weiterbildung zu beachten?Anrechnung von NebeneinkommenNebeneinkommen, das aus einer Erwerbst tigkeit erzielt wird, die neben einer beruflichen Weiterbildung ausge bt wird, ist wie beim Arbeitslosengeld w hrend der Arbeitslosigkeit zu ber von Arbeitgeber oder Tr ger leistungenZum Lebensunterhalt bestimmte Leistungen, die Sie w hrend der beruflichen Weiterbildung vom Arbeitgeber oder dem Tr ger der beruflichenWeiterbildung wegen der Teilnahme oderWissenswertes zum Thema NebeneinkommenWann wird Einkommen angerech-net?

5 Einkommen, das Sie aus einer Nebenbesch ftigung, selbst ndigen T tigkeit oder als mithelfende/r Fami-lienangeh rige/r (Erwerbst tigkeit) zum Arbeitslosen-geld dazuverdienen, wird nach den Vorschriften des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) auf das Arbeitslosengeld angerechnet, wenn es den Freibe-trag von 165 Euro monatlich bersteigt. Auch bei ei-ner Erwerbst tigkeit m ssen Sie sich den Vermitt-lungsbem hungen Ihrer Agentur f r Arbeit zur Verf gung stellen und den in der Eingliederungsver-einbarung festgelegten Pflichten beachten Sie: Arbeiten Sie regelm ig mindes-tens 15 Wochenstunden, sind Sie nach den Vor-schriften des SGB III nicht mehr arbeitslos und k n-nen kein Arbeitslosengeld zus tzlicher Freibetrag kann ber cksichtigt wer-den, wenn Sie in den letzten 18 Monaten vor Beginn des Arbeitslosengeldes neben einem Versicherungs-pflichtverh ltnis mindestens 12 Monate eine Neben-besch ftigung von unter 15 Stunden w chentlich ausge bt haben.

6 Die H he dieses zus tzlichen Frei-betrages richtet sich nach dem durch schnittlichen Einkommen, das in den letzten 12 Monaten vor dem Anspruch auf Arbeitslosengeld erzielt wurde, betr gt jedoch mindestens 165 Euro zus tzliche Freibetrag wird auch einger umt, wenn Sie in den letzten 18 Monaten vor Beginn des Arbeitslosengeldes neben einem Versicherungs-pflichtverh ltnis mindestens 12 Monate selbst ndig oder als mithelfende/r Familienangeh rige/r t tig wird Einkommen angerechnet?Einkommen, das Sie aus einer Nebenbesch ftigung, selbst ndigen T tigkeit oder als mithelfende/r Familienangeh rige/r (Erwerbst tigkeit) zum Arbeits-losengeld dazuverdienen, wird nach den Vorschriften des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) auf das Arbeitslosengeld angerechnet, wenn es den Freibetrag von 165 Euro monatlich bersteigt.

7 Auch bei einer Erwerbst tigkeit m ssen Sie sich den Ver-mittlungsbem hungen Ihrer Agentur f r Arbeit zur Verf gung stellen und den in der Eingliederungsver-einbarung festgelegten Pflichten beachten Sie: Arbeiten Sie regelm ig mindes-tens 15 Wochenstunden, sind Sie nach den Vorschrif-ten des SGB III nicht mehr arbeitslos und k nnen kein Arbeitslosengeld wird angerechnet?Bei einem Nebeneinkommen aus Erwerbst tigkeit besteht immer ein Freibetrag von 165 Euro monat-lich. Wenn das Nettoeinkommen den Freibetrag bersteigt, wird es auf das Arbeitslosengeld wird Nebeneinkommen angerechnet?Wenn Sie ein monatliches Nebeneinkommen in gleich bleibender H he haben, so zieht die Agentur f r Arbeit den Anrechnungsbetrag (= Nebeneinkommen minus Freibetrag) von Ihrem Arbeitslosengeld auch monat-lich ab.

8 Den Anrechnungsbetrag k nnen Sie dem Bewilligungs- / nderungsbescheid entnehmen. Nicht BEISPIEL 2 BEISPIEL 3 Welches Einkommen wird ber cksichtigt?Es wird das Nettoeinkommen aus der Erwerbst tigkeit ber cksichtigt. Vom Bruttoverdienst (hierzu geh rt auch einmalig gezahltes Arbeitsentgelt z. B. Weih-nachtsgeld) werden z. B. Lohn-/Kirchensteuer und Beitr ge zur Sozialversicherung sowie fahr -/Wer-bungskosten abgezogen. Die fahr -/Werbungskosten werden in tats chlicher H he nach den steuerrechtli-chen Grenzen ber cksichtigt. Netto-Nebeneinkommen300 Zu ber cksichtigender Freibetrag 165 Anrechnungsbetrag135 Ab Beginn des Arbeitslosengeldesdurchschnittlich erzieltes Neben-einkommen (Nettoeinkommen) ausArbeitnehmert tigkeit500 Vor Beginn des Arbeitslosengeldesdurchschnittlich erzieltes Neben-einkommen (Nettoeinkommen)aus Besch ftigung235 Freibetr gea) Freibetrag 165 Eurob) zus tzlicher Freibetrag(= Einkommen) aus Besch fti-gung vor Beginn des Arbeitslo-sengeldes 165 235 Auf das Arbeitslosengeld anzu rechnendes Nebeneinkommen100 mtl.

9 Brutto-Nebeneinkommen860 Lohnsteuer, Solidarit tszuschlag(StKl. VI)ca. 102 Beitr ge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung*ca. 165 Fahrkosten f r 10 Fahrten mit je10 Entfernungskilometern 0,30 ca. 30 mtl. Netto Nebeneinkommenca. 563 BEISPIEL 1gleichbleibendes Nebeneinkommen wird nachtr g-lich angerechnet. Dazu erhalten Sie einen nderungs bescheid mit dem monatlichen der Anrechnungsbetrag h her als das zuste-hende Arbeitslosengeld, wird kein Arbeitslosen-geld die Nebent tigkeit gemeldet werden?Ja! Sie m ssen der Agentur f r Arbeit jede Erwerbs-t tigkeit, sp testens am Tag der Aufnahme der T tigkeit mitteilen. Hierzu bleiben Sie auch ver-pflichtet, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen verspricht, die Agentur f r Arbeit zu benachrichtigen.

10 Unter > eServices > Kachel Ver nderung melden k nnen Sie die Aufnahme einer Nebent tigkeit online mitteilen. Teilen Sie der Agentur f r Arbeit Ihre Nebent tigkeit nicht, nicht rechtzeitig oder nicht richtig mit, kann dies negative Folgen f r Sie haben. Wenn Sie zu hohe Leistungen bekommen haben, weil Sie ihr Nebeneinkommen nicht rechtzeitig gemeldet haben, m ssen Sie dieses Geld an die Agentur f r Arbeit zur ckzahlen. Die Agentur pr ft au erdem, ob eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, f r die Sie m g-licherweise eine Geldbu e bezahlen m ssen.* Personen, die w hrend einer Zeit, in der sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeldhaben, eine Besch ftigung mit weniger als 15 Stunden w chentlich aus ben, m ssen keine Beitr ge zur Arbeitslosenversicherung zahlen; sie sind zum Thema Nebeneinkommen24536 Welches Einkommen wird ber ck-sichtigt?


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