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Wohnungs-Mietvertrag

Wohnungs-Mietvertrag Der (Die) Vermieter wohnhaft in und der (die Mieter). schlie en folgenden mietvertrag : 1 Mietr ume 1. Im Hause (Ort, Stra e, Haus-Nr., Etage). werden folgende R ume vermietet: Zimmer, K che/Kochnische, Bad/Dusche/WC, Bodenr ume /. Speicher Nr. , Kellerr ume Nr. Garage / Stellplatz, Garten, gewerblich genutzte R ume 2. Der Mieter ist berechtigt, Waschk che, Trockenboden / Trockenplatz, gem . der Hausordnung mitzubenutzen. 3. Dem Mieter werden vom Vermieter f r die Mietzeit ausgeh ndigt: Haus-, Wohnungs-, Zimmer-, Boden-/Speicher-, Garagen- Schl ssel. 4. Die Wohnfl che betr gt qm. 5. Die Wohnung ist eine Eigentumswohnung. ja nein 2 Mietzeit Das Mietverh ltnis beginnt am: , es l uft auf unbestimmte Zeit. Die Vertragspartner streben ein l ngerfristiges Mietverh ltnis an. Das Recht zur ordentlichen K ndigung des Vermieters (K ndigung wegen Eigenbedarf, als Einliegerwohnung, Teilk ndigung und Verwertungsk ndigung 573, 573a, 573b BGB) ist daher ausgeschlossen.

Wohnungs-Mietvertrag.indd 1 16.07.2009 13:54:51 Uhr . 2. Mieterhöhungen und alle anderen Erklärungen, die Vertragsänderungen betrefen, muss der f ... nächsten Monats zu kündigen. …

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1 Wohnungs-Mietvertrag Der (Die) Vermieter wohnhaft in und der (die Mieter). schlie en folgenden mietvertrag : 1 Mietr ume 1. Im Hause (Ort, Stra e, Haus-Nr., Etage). werden folgende R ume vermietet: Zimmer, K che/Kochnische, Bad/Dusche/WC, Bodenr ume /. Speicher Nr. , Kellerr ume Nr. Garage / Stellplatz, Garten, gewerblich genutzte R ume 2. Der Mieter ist berechtigt, Waschk che, Trockenboden / Trockenplatz, gem . der Hausordnung mitzubenutzen. 3. Dem Mieter werden vom Vermieter f r die Mietzeit ausgeh ndigt: Haus-, Wohnungs-, Zimmer-, Boden-/Speicher-, Garagen- Schl ssel. 4. Die Wohnfl che betr gt qm. 5. Die Wohnung ist eine Eigentumswohnung. ja nein 2 Mietzeit Das Mietverh ltnis beginnt am: , es l uft auf unbestimmte Zeit. Die Vertragspartner streben ein l ngerfristiges Mietverh ltnis an. Das Recht zur ordentlichen K ndigung des Vermieters (K ndigung wegen Eigenbedarf, als Einliegerwohnung, Teilk ndigung und Verwertungsk ndigung 573, 573a, 573b BGB) ist daher ausgeschlossen.

2 Die K ndigungsvoraussetzungen richten sich im brigen nach den gesetzlichen Vorschriften und den vertraglichen Absprachen (siehe 8, 17 22 dieses Vertrages). 3 Miete 1. Die Miete betr gt monatlich: Euro. in Worten: Euro. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass die Miete f r den Zeitraum von Jahren nicht erh ht wird. Wichtiger Hinweis: Alle Eintragungen und nderungen des Vertrages sind gleichlautend sowohl in dem f r den Vermieter als auch in dem f r den Mieter bestimmten Vertragstext vorzunehmen. An den mit einem bezeichneten Stellen ist das Gew nschte anzukreuzen. 1 13:54:51 Uhr 2. Mieterh hungen und alle anderen Erkl rungen, die Vertrags nderungen betreffen, muss der Vermieter schriftlich abgeben. Soweit gesetzlich zul ssig, reicht die Abgabe der Erkl rung in Textform aus. Mit dieser Miete sind s mtliche Betriebskosten bezahlt, soweit sich nicht aus Ziffer 2 etwas anderes ergibt.

3 Die Wohnung wurde mit ffentlichen Mitteln gef rdert und ist deshalb preisgebunden; die Miete ist daher auf Grund einer Wirtschaftlichkeitsberechnung ermittelt. Die Wohnung wurde ffentlich gef rdert. Die Mieterh hungsm glichkeiten richten sich nach der F rdervereinbarung / F rderzusage in Verbindung mit dem B rgerlichen Gesetzbuch. Die h chstzul ssige Miete betr gt Euro bis zum (Ende der Bindung). Der Vermieter erteilt dem Mieter alle Ausk nfte zur Mietbindung aus der F rderzusage. 2. Zus tzlich zur Miete bezahlt der Mieter a) f r Heizung und Warmwasser eine Vorauszahlung in H he von Euro monatlich. b) f r Wasserversorgung, Entw sserung, M llabfuhr (weitere Betriebskosten hier eintragen:). einen Pauschalbetrag eine Vorauszahlung in H he von Euro monatlich. ber die Vorauszahlungen wird j hrlich abgerechnet. Ist ein Pauschalbetrag vereinbart, erfolgt keine Nachforderung.

4 3. Der Gesamtbetrag der Miete in H he von monatlich Euro ist auf das Konto des Vermieters zu zahlen. Kontoinhaber (falls abweichend): Kontonr. BLZ Bank 4. Der Vermieter versichert, dass im Durchschnitt der letzten zwei Abrechnungsperioden Heizkosten f r das gesamte Objekt von nicht mehr als monatlich Euro/qm angefallen sind. Soweit der Mieter weitere Betriebskosten zus tzlich zur Miete bezahlt, versichert der Vermieter, dass der vereinbarte Vorauszahlungsbetrag ausreicht, die voraussichtlich entstehenden Kosten auszugleichen. 4 Verteilung und Abrechnung der Heiz- und Betriebskosten 1. Soweit Vorauszahlungen vereinbart wurden, gilt folgendes: Sind bei den Kosten f r Heizung und Warmwasser die Grunds tze ber die verbrauchsabh ngige Heizkostenabrechnung ma geblich, werden die Kosten des Betriebes der zentralen Heizungsanlage und der zentralen Warmwasserversorgung anteilig auf die Mieter des Hauses umgelegt.

5 2. Die Gesamtkosten f r Heizung und Warmwasser werden zu 50 Prozent nach Wohnfl che (qm-Zahl) und zu 50 Prozent nach dem festgestellten W rmeverbrauch umgelegt, soweit nicht nachstehend ein anderer nach der Heizkostenverordnung zul ssiger Verteilerschl ssel gew hlt wurde. 3. Die Verteilung der Heiz- und Warmwasserkosten erfolgt zu Prozent (30 Prozent oder 40 Prozent) nach Wohnfl che zu Prozent (70 Prozent oder 60 Prozent) nach Verbrauch. 3. 4. Andere Betriebskosten werden verbrauchsabh ngig oder verursachungsabh ngig abgerechnet, soweit sie entsprechend erfasst werden. Anderenfalls erfolgt die Abrechnung ber die Betriebskosten nach dem Anteil der Wohnfl che: die Betriebskosten nach Personenzahl: 5. ber die Heiz- und Betriebskosten wird einmal j hrlich abgerechnet. 6. Der Vermieter kann eine Nachzahlung auf die Heiz- und Betriebskosten nur verlangen, sofern er sp testens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes dem Mieter durch schriftliche Abrechnung nachweist, dass die Vorauszahlungen auf die Betriebskosten nicht ausgereicht haben.

6 Ergibt sich ein Guthaben aus der Abrechnung f r den Mieter, wird dies unverz glich ausgezahlt. Eine Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskr ftig festgestellten Forderungen darf der Vermieter nicht vornehmen. Einwendungen des Mieters gegen die Abrechnung m ssen dem Vermieter sp testens 12 Monate nach Zugang der Abrechnung mitgeteilt werden. 7. Nachforderungen des Vermieters werden 4 Wochen nach Zugang der ordnungsgem en Abrechnung f llig. Der Vermieter gew hrt dem Mieter Einsicht in die Berechnungsunterlagen. Gegen Erstattung angemessener Kopier- und Portokosten kann der Mieter verlangen, dass ihm Kopien der Berechnungsunterlagen zugesandt werden. 8. ber- oder unterschreiten die Vorauszahlungen die tats chlichen Kosten, so kann jede Vertragspartei die Vorauszahlung auf einen angemessenen Betrag anpassen. 5 Versorgung mit Heizung und Warmwasser 1.

7 Der Vermieter muss die Sammelheizung, soweit es die Witterung erfordert, mindestens aber in der Zeit vom 15. September bis 15. Mai in Betrieb halten. Eine Temperatur von mindestens 20 C bis 22 C zwischen und Uhr in den beheizbaren R umen ist zu erreichen. In der brigen Nachtzeit sind 18 C ausreichend. 2. Warmwasser muss der Vermieter Tag und Nacht zur Verf gung stellen. 3. Die Ausgliederung der Heizungs- und Warmwasserversorgung oder anderer Leistungen ( Rundfunkempfang) auf einen Drittbetreiber ist nur mit Zustimmung des Mieters zul ssig. Bei Leistungsst rungen kann der Mieter dem Vermieter gegen ber auch in diesem Fall die mietrechtlichen Gew hrleistungsanspr che geltend machen. 6 Pflichten des Vermieters vor Einzug 1. Der Vermieter verpflichtet sich, bis zum Beginn des Mietverh ltnisses folgende Arbeiten auf seine Kosten in den Mietr umen vornehmen zu lassen: 2.

8 Der Vermieter berl sst dem Mieter die vollst ndige Kopie eines Energieausweises, der der Energieeinsparverordnung entspricht und auf dem Energiebedarf des Objektes beruht. Er sichert die Richtigkeit des Energieausweises zu. 4. 7 M ngel und Sch den an der Wohnung 1. Zeigt sich in der Wohnung ein Mangel, so muss dies der Mieter dem Vermieter unverz glich mitteilen. 2. Hat die Wohnung einen nicht unerheblichen Mangel oder fehlt bzw. entf llt eine zugesicherte Eigenschaft, so kann der Mieter in angemessenem Umfang die Miete k rzen, bis der Vermieter den Mangel abstellt. Weitere Anspr che, wie zum Beispiel Erf llungs- und Schadensersatzanspr che, bleiben bestehen. 3. L sst der Vermieter ihm mitgeteilte M ngel trotz Mahnung durch den Mieter nicht innerhalb eines Monats oder in dringenden F llen unverz glich beheben, so ist der Mieter au erdem berechtigt, die M ngel auf Kosten des Vermieters zu beseitigen.

9 Der Mieter kann sich dabei einer Fachfirma bedienen und als Vorschuss einen angemessenen Betrag bei der n chsten Mietzahlung einbehalten. 4. Der Mieter haftet dem Vermieter f r Sch den, die er selbst, seine Mitbewohner, Hausgehilfen, Untermieter sowie von ihm beauftragte Handwerker nach dem Einzug schuldhaft verursacht haben. 8 Ausbesserungen und bauliche Ver nderungen 1. Der Mieter hat Ma nahmen in der Wohnung oder im Haus zu dulden, die erforderlich sind, um sie oder das Geb ude zu erhalten (Instandsetzungs- und Instandhaltungsma nahmen). 2. Ma nahmen zur Verbesserung der Wohnung oder sonstiger Teile des Hauses oder zur Einsparung von Energie oder Wasser (Modernisierungen) hat der Mieter zu dulden, soweit die geplanten Ma nahmen oder die zu erwartende Mieterh hung f r ihn, seine Familie oder einen anderen Angeh rigen seines Haushaltes nicht zu einer ungerechtfertigten H rte f hren w rden.

10 3. Aufwendungen, die der Mieter w hrend der Bauarbeiten machen musste, hat der Vermieter zu ersetzen; auf Verlangen hat der Vermieter Vorschuss zu leisten. Diese Ausgaben f hren nicht zur Mieterh hung. 4. Der Vermieter hat dem Mieter 3 Monate vor Beginn der Bauarbeiten deren Art, Umfang, Beginn und voraussichtliche Dauer sowie die zu erwartende Erh hung der Miete schriftlich mitzuteilen. Der Mieter ist berechtigt, bis zum Ende des auf die Mitteilungen folgenden Monats zum Ablauf des n chsten Monats zu k ndigen. Hat der Mieter gek ndigt, ist die Ma nahme bis zum Ablauf der Mietzeit zu unterlassen. Letzteres gilt nicht bei Ma nahmen, die mit keiner oder nur mit einer unerheblichen Einwirkung auf die vermieteten R ume verbunden oder als Sicherungsma nahmen dringend erforderlich sind. 9 Einbauten des Mieters 1. Der Mieter ist berechtigt, anstelle von Kohle fen l fen oder andere geeignete Heizger te aufzustellen.


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