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Werdende M tter im Gastgewerbe . Was ist zu beachten? Der gesetzliche Mutterschutz hat die Aufgabe, die im Arbeitsverh ltnis stehende Werdende Was muss beachtet werden? (und auch die stillende) Mutter vor Gefahren, berforderung und Gesundheitssch digung am Arbeitsplatz, vor finanziellen Einbu en bei Meldepflicht Besch ftigungsverboten und vor dem Verlust Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die f r ihn zu- des Arbeitsplatzes w hrend der Schwanger- st ndige Aufsichtsbeh rde (in hamburg : siehe schaft und einige Zeit nach der Entbindung Abschnitt Aufsichtsbeh rde und Auskunft) un- zusch tzen.

4 M 36 - Januar 2015 Aufsichtsbehörde und Auskunft Zuständige Aufsichtsbehörde für die in Hamburg ansässigen Betriebe ist die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

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1 Werdende M tter im Gastgewerbe . Was ist zu beachten? Der gesetzliche Mutterschutz hat die Aufgabe, die im Arbeitsverh ltnis stehende Werdende Was muss beachtet werden? (und auch die stillende) Mutter vor Gefahren, berforderung und Gesundheitssch digung am Arbeitsplatz, vor finanziellen Einbu en bei Meldepflicht Besch ftigungsverboten und vor dem Verlust Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die f r ihn zu- des Arbeitsplatzes w hrend der Schwanger- st ndige Aufsichtsbeh rde (in hamburg : siehe schaft und einige Zeit nach der Entbindung Abschnitt Aufsichtsbeh rde und Auskunft) un- zusch tzen.

2 Um dieses Ziel zu erreichen, hat verz glich ber die Schwangerschaft zu unter- der Gesetzgeber spezielle Vorschriften richten ( 5 (1) Satz 3 MuSchG). Die Meldung erlassen. Regelungen finden sich haupts chlich kann unter Angabe des Namens, des Ent- im Mutterschutz-gesetz (MuSchG1) und in der bindungstermins, der Arbeitszeit und der beruf- Verordnung zum Schutz der M tter am lichen T tigkeit der Schwangeren formlos erfol- Arbeitsplatz (MuSchArbV2). gen. Die Vorschriften der genannten Gesetze richten Ein Meldeformular f r Hamburger Betriebe (sie- sich an den Arbeitgeber. Die Besch ftigung he Anlage 1) finden Sie auch im Internet unter werdender M tter darf nur unter Einhaltung der oder gesetzlichen Bestimmungen erfolgen.

3 Der Ar- / Formulare. beitgeber hat sofort und in eigener Verantwor- tung zu pr fen, ob die T tigkeit der werdenden Mutter den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Sicherheit und Gesundheit Wer die Schutzgesetze nicht einh lt, handelt ordnungswidrig. Zuwiderhandlungen k nnen mit Der Arbeitsplatz der werdenden oder stillen- Geldbu en geahndet werden. den Mutter ist so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die Be- sch ftigung nicht gef hrdet sind. Inhalt Seite ( 2 (1) MuSchG). Was muss beachtet werden? 1 Der Arbeitgeber muss rechtzeitig f r jede T tig- Wer tr gt die Kosten?

4 3 keit, bei der Werdende oder stillende M tter K ndigungsschutz 3 gef hrdet werden k nnen, Art, Ausma und Aufsichtsbeh rde und Auskunft 4 Dauer der Gef hrdung beurteilen. Anlage : Meldeformular 5 ( 1 MuSchArbV). Ergibt die Arbeitsplatzbeurteilung, dass die Sicherheit oder Gesundheit der werdenden oder stillenden Mutter bei Fortdauer der Besch ftigung nicht gew hrleistet werden kann, ist von einer Gef hrdung auszugehen. M 36 Januar 2015. Die einzuhaltende Rangfolge der Schutz- Hinweis: F r Werdende oder stillende M tter, ma nahmen richtet sich nach 3 MuSchArbV. die noch nicht 18 Jahre alt sind, reduziert sich die Arbeitszeit auf 8 Std.

5 Pro Tag und 80. Der Arbeitgeber muss hiernach zuerst versu- Std. in der Doppelwoche. chen, eine Gef hrdung der werdenden oder stillenden Mutter durch eine Umgestaltung der Arbeitsbedingungen oder eine Ver nderung der Sonn- und Feiertagsarbeit Arbeitszeit zu erreichen. Ist dies nicht m glich, ( 8 (1) MuSchG). hat er die M glichkeit eines Arbeitsplatzwech- Hinweis: Ausnahmen vom Verbot gelten f r sels zu pr fen. F hrt ein Arbeitsplatzwechsel das Gastgewerbe, wenn der werdenden nicht zu einer Verhinderung der Gef hrdung, oder stillenden Mutter in jeder Woche ein- hat der Arbeitgeber als letzte Konsequenz die mal eine ununterbrochene Ruhezeit von 24.

6 Betroffene Arbeitnehmerin von der Arbeit frei- Std. im Anschluss an eine Nachtruhe ge- zustellen. w hrt wird. ( 8 (4) MuSchG). ber die Ergebnisse der Gef hrdungsbeurtei- Schwere k rperliche Arbeit und Arbeiten, lung sind Werdende oder stillende M tter, die bei denen die Werdende Mutter regelm ig brigen besch ftigten Arbeitnehmerinnen sowie Lasten von mehr als 5 kg (gelegentlich 10. die Mitarbeitervertretung zu unterrichten. kg) von Hand heben, tragen oder bef rdern Zur Durchf hrung der Gef hrdungsbeurteilung muss, z. B. schwere T pfe, Eimer, Getr n- kann die als Anlage 2 beigef gte Checkliste ke- oder Gem sekisten.

7 Verwendet werden. ( 4 (1) und (2) Ziff. 1 MuSchG). Arbeiten, bei denen sich die Werdende Besch ftigungsbeschr nkungen Mutter h ufig erheblich strecken oder F r T tigkeiten im Gastgewerbe kommen im beugen muss, z. B. im Zimmerservice beim Wesentlichen folgende Besch ftigungsbe- Betten machen, bei der Reinigung von schr nkungen in Betracht. Es handelt sich hier- Dusch- und Badewannen, Kachelw nden, bei um generelle Besch ftigungsverbote. Spiegeln. ( 4 (2) Ziff. 3 MuSchG). Sie gelten in jedem Fall und zwar unabh ngig vom Willen der werdenden oder stillenden Mut- Arbeiten, bei denen die Werdende Mutter ter oder ihrer Konstitution.

8 Erh hten Unfallgefahren, insbesondere der Gefahr des Ausgleitens, Fallens oder Verboten sind: Abst rzens ausgesetzt ist, z. B. auf nassen oder fettigen Fu b den in K chen, Sp lk - Nachtarbeit in der Zeit von 20 bis 6 Uhr chen, im Schwimmbadbereich. ( 8 (1) MuSchG). ( 4 (2) Ziff. 8 MuSchG). Hinweis: Im Gastgewerbe gilt die Ausnah- me, dass Werdende M tter in den ersten Arbeiten unter Hitze- oder K lte-Ein- vier Monaten der Schwangerschaft noch wirkung, z. B. bei erh hter W rmestrahlung bis 22 Uhr besch ftigt werden d rfen oder Hei dampfentwicklung an Industrie- ( 8 (3) Ziff. 1 MuSchG) herden, Kippbratpfannen oder in K hl- bzw.

9 K lter umen. Mehrarbeit, Arbeitszeiten von mehr als ( 4 (1) MuSchG). 8,5 Std. pro Tag bzw. 90 Std. pro Doppel- woche. ( 8 (1) und (2) MuSchG). 2 M 36 - Januar 2015. Die Arbeitgeber erhalten auf Antrag von der Die Obergrenze von 26 C gem 6 der zust ndigen Stelle die Arbeitsentgelte in voller Arbeitsst ttenverordnung sollte nicht H he erstattet, die sie der Arbeitnehmerin infol- berschritten werden. ge der Besch ftigungsverbote weiter zahlen m ssen. Dies schlie t Arbeitgeberaufwendun- Arbeiten unter L rm-Einwirkung, in Discotheken. F r Werdende M tter gilt gen zur Sozialversicherung und Leistungen ein Grenzwert (Beurteilungspegel) von w hrend der Schutzfristen (Zuschuss zum 80 dB (A).)

10 ( 4 (1) MuSchG) Mutterschaftsgeld) mit ein. Weitere Ausk nfte erteilen die Krankenkassen. Dar ber hinaus kann der Arzt ein individuelles Besch ftigungsverbot anordnen, wenn Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fort- K ndigungsschutz dauer der Besch ftigung gef hrdet sind. ( 3 (1) MuSchG). Werdende M tter haben K ndigungsschutz, wenn dem Arbeitgeber die Schwangerschaft bekannt ist oder innerhalb zweier Wochen nach Wer tr gt die Kosten? Zugang einer K ndigung bekannt gegeben wird. Das berschreiten der Frist ist unsch d- lich, wenn es auf einem von der Frau nicht zu Arbeitgeber, die wegen eines Besch ftgungs- vertretenden Grund beruht und unverz glich verbotes nach dem Mutterschutzgesetz ihre nachgeholt wird.


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