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Jugendberufshilfe zwischen SGB III, SGB II und SGB VIII
www.boeckler.de– Die „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (SGB II) ist für die Sicherung des Lebensunterhalts der Jugendlichen, die Ausbildungsvermittlung so-wie für die Förderung von jungen Menschen aus einkommensschwachen Haushalten zuständig. – Die „Jugendhilfe“ (Jugendsozialarbeit und Jugendberufshilfe) (SGB VIII)