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HARALD LANGELS SACHENRECHT 2 - al-online.de
www.al-online.dedie strukturen des zivilrechts harald langels sachenrecht 2 grundstÜcksrecht eine nach strukturelementen geordnete darstellung des examensrelevanten zivilrechts
Tenorierungen im Zivilrecht
stephanherold.comder Tenor entsprechend: Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld i. H. v. 11.000 EUR (nebst Zinsen) zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu ¼, der Beklagte zu ¾ zu tragen. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 110% vorläufig vollstreckbar, für den
zum kleinen Schein im Zivilrecht - Uni Trier
www.uni-trier.de4.) Jedoch könnte der J die Vollmacht wegen Irrtums anfechten und diese ex tunc gemäß § 142 I vernichten. a) Zulässigkeit Eine Anfechtung einer Vollmacht muss grundsätzlich wie jede An-fechtung einer Willenserklärung zugelassen sein. Fraglich ist je-doch, ob es zulässig ist eine bereits gebrauchte Vollmacht anzu-fechten.