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Basiswissen Polizei- und Ordnungsrecht Lektion 4 Gefahr

Prof. Dr. J rg Ennuschat Basiswissen Polizei- und Ordnungsrecht 20 Basiswissen Polizei- und Ordnungsrecht Lektion 4 Gefahr A. Allgemeine Anforderungen an das Tatbestandsmerkmal Ge- fahr I. Standarddefinition Eine Gefahr (enlage) liegt vor, wenn eine Sachlage oder ein Verhalten bei ungehindertem Geschehensablauf mit hinreichender Wahrschein-lichkeit in absehbarer Zeit die ffentliche Sicherheit oder Ordnung sch digen wird. Blo e Bagatellen, Unannehmlichkeiten, Bel stigungen (Ma stab: Durchschnittsmensch) sowie das allgemeine Lebensrisiko erreichen noch nicht die Gefahrenschwelle.

fahr“ I. Standarddefinition Eine Gefahr(enlage) liegt vor, wenn eine Sachlage oder ein Verhalten bei ungehindertem Geschehensablauf mit hinreichender Wahrschein-lichkeit in absehbarer Zeit die öffentliche Sicherheit oder Ordnung schädigen wird. Bloße Bagatellen, Unannehmlichkeiten, Belästigungen (Maßstab:

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