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Example: bankruptcy

Bewirtungsaufwendungen - jost-steuerberater.de

1 Bewirtungsaufwendungen Normen 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG (5) Die folgenden Betriebsausgaben d rfen den Gewinn nicht mindern: 1.. 2. Aufwendungen f r die Bewirtung von Personen aus gesch ftlichem Anlass, soweit sie 70 vom Hundert [ Bis : 80 vom Hundert ] der Aufwendungen bersteigen, die nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als angemessen anzusehen und deren H he und betriebliche Veranlassung nachgewiesen sind. Zum Nachweis der H he und der betrieblichen Veranlassung der Aufwendungen hat der Steuerpflichtige schriftlich die folgenden Angaben zu machen: Ort, Tag, Teilnehmer und Anlass der Bewirtung sowie H he der Aufwendungen. Hat die Bewirtung in einer Gastst tte stattgefunden, so gen gen Angaben zu dem Anlass und den Teilnehmern der Bewirtung; die Rechnung ber die Bewirtung ist beizuf gen; R EStR Bewirtung und Bewirtungsaufwendungen (5) Eine Bewirtung i.

4 nimmt auch der Arbeitnehmer teil. Der Arbeitgeber zahlt für das Essen netto 60 € je Person, insgesamt also 240 €. Der auf den Arbeitnehmer entfallende Anteil von 60 € stellt bei diesem keinen geldwerten Vorteil dar.

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  Arbeitgeber, Arbeitnehmer

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