Transcription of Obligationenrecht − AT - Startseite
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Obligationenrecht AT1 Subjektive Rechte, Obligation "! # $ % & $')( " *+,-/.10 2 3 +45 6 " 78 9:;<" =& '?> @AB #"9 " $B " <"B @& " $*D3 E+,"F/. ,E+45G H$& $B I9 " @9;< J/ ;<"K *C(;<" "$ ;<"K5 L9 "KB"'NM O P( " <"KQR')')(K $9(@ ! K $$ ;<"K S$<" #" $$ ;<"K M O $:T "@9;<U 9K:$ ;<"K QInhalt der Forderung: Das private Recht des Gl ubigers auf Leistung des Schuldners; Das Klagerecht des Gl ubigers auf Verurteilung des Schuldners zur Leistungund auf alle Vollstreckungsmassnahmen; Das Zugriffsrecht des Gl ubigers imFalle der Nichtleistung auf dasVerm gen des :Einklagbare Pflicht zur Leistung, das :Unterworfensein des Schuldners unter die Zugriffsmacht des Gl ubigers, dem nichtgeleistet wird; Einstehenm ssen des Schuldners f r die Erf llung seiner nde der Obligationen ( bersicht): Vertrag; Unerlaubte Handlung (Delikt).))
2 Gestaltungsrechte Die Gestaltungsrechte sind sekundäre subjektive Rechte: Sie setzen eine primäre Rechtslage (Gestaltungslage) voraus. Das Gestaltungsrecht besteht in der Befugnis, durch einseitige,
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