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Aktuelle Mitgliederinformation 19. März ... - dehoga …

Aktuelle Mitgliederinformation (Stand: 19. M rz 2010) 3. erg nzte Fassung seit dem 18. Dezember 2009 zur Mehrwertsteuersenkung f r Beherbergungsleistungen unter Ber cksichtigung des BMF-Schreibens vom 5. M rz 2010 Sehr geehrtes Mitglied, zum 1. Januar 2010 ist die Senkung der Mehrwertsteuer f r Beherbergungsleistungen in Kraft getreten. Mit nachstehenden Informationen wollen wir h ufig gestellte Fragen der Hote-liers zu diesem Themenkomplex so gut es nach heutigem Kenntnisstand m glich ist be-antworten. Wir werden diesen Fragen- und Antwortenkatalog wieder fortlaufend aktualisieren und erg nzen. Am 5. M rz hat das Bundesministerium der Finanzen ein BMF-Schreiben ver ffent-licht, welches die bislang offenen Fragen zu umsatzsteuerlichen und lohnsteuerlichen Aspekten, zum Fr hst ck, weitestgehend beantwortet.

Seite 3 der aktuellen Mitgliederinformation zur Mehrwertsteuersenkung, Stand: 19. März 2010 TZ 4 Beförderungen in Schlafwagen der Eisenbahnen

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1 Aktuelle Mitgliederinformation (Stand: 19. M rz 2010) 3. erg nzte Fassung seit dem 18. Dezember 2009 zur Mehrwertsteuersenkung f r Beherbergungsleistungen unter Ber cksichtigung des BMF-Schreibens vom 5. M rz 2010 Sehr geehrtes Mitglied, zum 1. Januar 2010 ist die Senkung der Mehrwertsteuer f r Beherbergungsleistungen in Kraft getreten. Mit nachstehenden Informationen wollen wir h ufig gestellte Fragen der Hote-liers zu diesem Themenkomplex so gut es nach heutigem Kenntnisstand m glich ist be-antworten. Wir werden diesen Fragen- und Antwortenkatalog wieder fortlaufend aktualisieren und erg nzen. Am 5. M rz hat das Bundesministerium der Finanzen ein BMF-Schreiben ver ffent-licht, welches die bislang offenen Fragen zu umsatzsteuerlichen und lohnsteuerlichen Aspekten, zum Fr hst ck, weitestgehend beantwortet.

2 Das BMF-Schreiben ist beigef gt. Die kritische Berichterstattung in den Medien h lt weiter an. Sie d rfen versichert sein, dass wir dem auch zuk nftig entschlossen entgegentreten. Wir m ssen der Politik aufzeigen, in welcher Weise die Steuersenkung von der Hotellerie genutzt wird. Konkret bedeutet das: Investitionen, mehr Arbeits- und Ausbildungspl tze und Preissenkungen. Nutzen auch Sie bitte jede Gelegenheit gegen ber Journalisten, unbedingt aber auch ge-gen ber Ihren G sten, um aufzuzeigen, wie Sie Mehrwerte f r Handwerker, Zulieferindustrie, G ste und Mitarbeiter schaffen. Dem in der ffentlichkeit verbreiteten Vorwurf Die Hotellerie macht sich die Taschen voll m ssen wir alle entschlossen entgegentreten. Machen auch Sie bitte mit bei der begr enswerten Initiative , die von einem Hotelier initi-iert wurde.

3 Dar ber hinaus w ren wir Ihnen sehr verbunden, wenn Sie sich bitte auch an der von uns initiierten Umfrage beteiligen w rden. Den Erhebungsbogen finden Sie in der Anlage. F r R ckfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verf gung und verbleiben mit freundlichen Gr en Ihr dehoga Mit der Bitte um Beachtung: Die nachstehenden Antworten auf die offenen Fragen wurden nach dem besten Wissen und Gewissen erstellt. F r die Richtigkeit kann jedoch keine Gew hr und keine Haftung ber-nommen werden. Seite 2 der aktuellen Mitgliederinformation zur Mehrwertsteuersenkung, Stand: 19. M rz 2010 TZ 1 TZ 2 TZ 3 1. Wof r gilt der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent? Dazu hei t es im Gesetz: Der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent findet Anwendung auf die Vermietung von Wohn- und Schlafr umen, die ein Unter-nehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereith lt, so-wie die kurzfristige Vermietung von Campingfl chen.

4 Satz 1 gilt nicht f r Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt f r die Vermietung ab-gegolten sind. Danach k nnen die folgenden Leistungen zu 7 Prozent Mehrwertsteuer abge-rechnet werden oder im bernachtungspreis enthalten sein. Der reduzierte Mehrwertsteuersatz gilt auch, wenn diese Leistungen gesondert in der Rech-nung ausgewiesen werden. berlassung von m blierten und mit anderen Einrichtungsgegenst nden ( Fernsehger t, Radio, Zimmersafe) ausgestatteten R umen Stromanschluss berlassung von Bettw sche, Handt chern und Badem nteln Reinigung der gemieteten R ume Bereitstellung von K rperpflegeutensilien, Schuhputz- und N hzeug Weckdienst Bereitstellung eines Schuhputzautomaten Mitunterbringung von Tieren in den berlassenen Wohn- und Schlaf-r umen (vgl.)

5 Randziffer 6 des BMF-Schreibens) 2. Wof r gilt der regul re Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent? Folgende Leistungen sind keine Beherbergungsleistungen und unterliegen da-her dem vollen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent und sind in jedem Fall ge-sondert in der Rechnung auszuweisen. Sie d rfen nicht im bernachtungspreis enthalten sein. Es ist jedoch m glich, f r diese Leistungen Paketpreise zu bil-den (s. TZ 7 und TZ 8). berlassung von Tagungsr umen berlassung von R umen zur Aus bung einer beruflichen oder gewerb-lichen T tigkeit Gesondert vereinbarte berlassung von Pl tzen zum Abstellen von Fahrzeugen berlassung von nicht ortsfesten Wohnmobilen, Caravans, Wohnan-h ngern, Hausbooten und Yachten Seite 3 der aktuellen Mitgliederinformation zur Mehrwertsteuersenkung, Stand: 19.

6 M rz 2010 TZ 4 Bef rderungen in Schlafwagen der Eisenbahnen berlassung von Kabinen auf der Bef rderung dienenden Schiffen Vermittlung von Beherbergungsleistungen Ums tze von Tierpensionen Unentgeltliche Wertabgabe ( Selbstnutzung von Ferienwohnungen) (vgl. Randziffer 7 des BMF-Schreibens) Nachstehende Leistungen sind ebenfalls mit dem allgemeinen Mehrwertsteuer-satz von 19 Prozent abzurechnen und daher in der Rechnung gesondert aus-zuweisen. Diese Leistungen k nnen allerdings zu einem Sammelposten zu-sammengefasst werden (s. TZ 7, 8, 9): Verpflegungsleistungen ( Fr hst ck, Halb- oder Vollpension, All inclusive ) Getr nkeversorgung aus der Minibar Nutzung von Kommunikationsnetzen (insbesondere Telefon und Inter-net) Nutzung von Fernsehprogrammen au erhalb des allgemeinen und ohne gesondertes Entgelt zug nglichen Programms ( pay per view ) Wellnessangebote in Form von kosmetischen Behandlungen.

7 Beachte: Die berlassung von Schwimmb dern oder die Verabreichung von Heilb dern (Sauna) im Zusammenhang mit einer beg nstigten Be-herbergungsleistung unterliegt dagegen dem erm igten Steuersatz und kann daher im bernachtungspreis enthalten sein (s. TZ 23) Transport von Gep ck au erhalb des Beherbergungsbetriebs berlassung von Sportger ten und -anlagen Ausfl ge Reinigung und B geln von Kleidung, Schuhputzservice Transport zwischen Bahnhof/Flughafen und Unterkunft (vgl. Randziffer 10 des BMF-Schreibens) Bei der Umsetzung des Gesetzes ist strikt darauf zu achten, dass bestehende und k nftige Angebote nicht umsatzsteuerrechtlich optimiert , sondern auf der Basis bestehender Kalkulationen fortgef hrt werden. Seite 4 der aktuellen Mitgliederinformation zur Mehrwertsteuersenkung, Stand: 19.

8 M rz 2010 TZ 5 TZ 6 TZ 7 3. Wie muss das Fr hst ck bei der Rechnungsstellung ab 1. Januar 2010 gehandhabt werden? Nach dem Willen des Gesetzgebers wird der reduzierte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent nur auf die reine Beherbergungsleistung angewandt. Nebenleis-tungen wie das Fr hst ck sind zum vollen Mehrwertsteuersatz abzurechnen. Seit dem 1. Januar 2010 muss das Fr hst ck also auf Hotelrechnungen geson-dert ausgewiesen werden. Ein Beispiel f r eine Musterrechnung finden Sie im Anhang unter Musterrechnung 1. Eine Pauschalrechnung, die die bernach-tung inklusive Fr hst ck beinhaltet, kann nur noch in Ausnahmef llen (s. TZ 13, Kleinbetragsrechnung) ausgestellt werden. 4. Was ist mit dem Fr hst ck f r Gesch ftsreisende? Nach der Rechtslage bis zum 31.

9 Dezember 2009 konnten Dienstreisende im Rahmen der Reisekostenabrechnung bei Vorliegen einer Pauschalrechnung ( bernachtungspreis inklusive Fr hst ck) die Kosten abz glich eines Eigenan-teils von 4,80 Euro f r das Fr hst ck vom Arbeitgeber lohnsteuerfrei erstattet bekommen. Wenn das Fr hst ck jedoch gesondert ausgewiesen wird, besteht die M glichkeit des pauschalierten Abzuges von 4,80 Euro nicht mehr. Mit der Mehrwertsteuersenkung alleine auf Beherbergungsleistungen kann das Fr hs-t ck nicht mehr pauschal mit der bernachtung in Rechnung gestellt werden. Das gilt auch, wenn sogenannte Kleinbetragsrechnungen ausgestellt werden, in denen lediglich eine Aufsplittung der Mehrwertsteuers tze erfolgt (s. TZ 13). Diese Fr hst cksproblematik war Gegenstand zahlreicher Beschwerden der Wirtschaft und ihrer dienstreisenden Mitarbeiter.

10 Wir freuen uns, dass nunmehr das seit Jahresbeginn erwartete BMF-Schreiben vorliegt, und f r die Fr h-st cksproblematik L sungen bereit h lt. Mit Business-Paket weitere Anwendbarkeit der 4,80-Euro-Regelung f r Dienstreisende sichergestellt Die Zul ssigkeit der Business-Pakete ergibt sich aus der grunds tzlichen M g-lichkeit, dass mehrere Leistungen, die demselben Mehrwertsteuersatz unterlie-gen, als Rechnungsposten zusammen gefasst werden k nnen. Wenn neben dem Fr hst ck andere Leistungen, die ebenfalls dem allgemeinen Steuersatz von 19 Prozent unterliegen, wie zum Beispiel Internetzugang oder Zugang zu Kommunikationsnetzen, in einer Pauschale (Paketpreis) in der Rechnung ausgewiesen werden, ist der Preis f r das Fr hst ck anhand der Rechnung nicht mehr ersichtlich.


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