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SOFTWARE UND HARDWARE WARTUNGSVERTRAG

Net Point GesmbH.: A-1050 Wien, Hamburgerstra e 10/7 Hamburgerstra e 10/7 A-1050 Wien, Austria Tel.: +43/1/585 19 88-0 Fax: +43/1/585 19 88-19 e-mail: home: GF: Ing. Michel-Alexander Atietalla Bankverbindung: BA CA BLZ: 11000 : 0965-65650/00 IBAN: AT53 1100 0096 5656 500 BIC: BKAUATWW ATU46008402 Handelsgericht Wien, FN 173374 m SOFTWARE UND HARDWARE WARTUNGSVERTRAG Dieser Vertrag stellt die Betreuung des Auftraggebers Firmenname Adresse1 A Adresse2 Tel.: +43 1 vom Auftragnehmer: NetPoint Computer Handels- und Beratungsgesellschaft Hamburgerstra e 10/7 A - 1050 Wien Tel.

Seite 2 von 6 BEDINGUNGEN DES NETZWERK-WARTUNGSVERTRAG A. DIENSTLEISTUNGEN .) Beratung bei Installationsproblemen der Hard- und Software

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1 Net Point GesmbH.: A-1050 Wien, Hamburgerstra e 10/7 Hamburgerstra e 10/7 A-1050 Wien, Austria Tel.: +43/1/585 19 88-0 Fax: +43/1/585 19 88-19 e-mail: home: GF: Ing. Michel-Alexander Atietalla Bankverbindung: BA CA BLZ: 11000 : 0965-65650/00 IBAN: AT53 1100 0096 5656 500 BIC: BKAUATWW ATU46008402 Handelsgericht Wien, FN 173374 m SOFTWARE UND HARDWARE WARTUNGSVERTRAG Dieser Vertrag stellt die Betreuung des Auftraggebers Firmenname Adresse1 A Adresse2 Tel.: +43 1 vom Auftragnehmer: NetPoint Computer Handels- und Beratungsgesellschaft Hamburgerstra e 10/7 A - 1050 Wien Tel.

2 : +43 1 585 19 88 zu den nachstehend festgelegten Bedingungen fest. Seite 2 von 6 BEDINGUNGEN DES NETZWERK- WARTUNGSVERTRAG A. DIENSTLEISTUNGEN .) Beratung bei Installationsproblemen der hard - und SOFTWARE im Netzwerk..) Beantworten allgemeiner Fragen zu Problemen im Bereich Netzwerk und Datensicherung..) Beantwortung allgemeiner Fragen zu Betriebssystemen wie: Win 98/ME/XP, Win NT/2000, Linux..) Beantwortung allgemeiner Fragen zu Standard- SOFTWARE -Paketen wie: Word, Excel, ..) Beantwortung allgemeiner Fragen zum Softwareprodukt B roWARE und deren Komponenten .) Tausch, fehlerhafter HARDWARE Komponenten..) Betreuung der Internetanbindung und E-Mail Verwaltung, Verwaltung von Spam- und Virenfiltern.

3 Einsatz und Betreuung eines Backup - Systems..) Sind Drucker im WARTUNGSVERTRAG inkludiert, haben Sie einmal j hrlich die M glichkeit eine Komplettwartung und Reinigung der Drucker in Anspruch zu nehmen. B VORAUSSETZUNGEN .) Erfassung des Ist-Zustandes Als Grundlage dieses Wartungsvertrages ist eine Erfassung der gesamten hard - und Softwarekonfiguration, wie auch der Verkabelung der vorhandenen EDV Anlage erforderlich. Der dadurch entstehende Aufwand ist durch diesen WARTUNGSVERTRAG nicht abgedeckt und wird nach Aufwand verrechnet. nderungen in diesem Bereich, w hrend des gesamten Vertragsverh ltnisses, durch den Auftraggeber sind dem Auftragnehmer sofort mitzuteilen.

4 Der Abschluss des Wartungsvertrages ist erst nach einem positiven Abnahmetest des IST Zustandes, vom Auftragnehmer m glich..) Ersatzteile In der Pauschale sind keine Ersatzteile und Softwareupdates inkludiert. Die Verrechnung der Ersatzteile erfolgt zum Selbstkostenpreis zzgl. Manipulationsgeb hr, sofern Sie kein entsprechendes Ersatzteil zur Verf gung stellen. Seite 3 von 6 .) VORBEHALTE Dieser Netzwerk- WARTUNGSVERTRAG ist f r Notf lle, das hei t bei Ausf llen bereits installierter und lauff higer Systeme, konzipiert und bezieht sich auf Standard- und Netzwerkhardware bzw. SOFTWARE . Ziel ist es, die Ausfallszeit so kurz wie m glich zu halten.

5 Dies kann durch: .) vollkommene Behebung telefonisch oder vor Ort .) Umgehung der Fehlerquelle mit nicht wesentlich eingeschr nkter Funktionalit t des Gesamtsystems .) zwingendes Upgrade (Soft- oder HARDWARE ) .) Reparatur erreicht werden. Folgende Dienstleistungen sind nicht im Netzwerk- WARTUNGSVERTRAG eingeschlossen: .) Systemprogrammierung, Programmierung von Anwendungen, umfangreiche Neuinstallationen .) T tigkeiten mit Projektcharakter .) Detailfragen zu individueller SOFTWARE .) Instandsetzung von Ger ten, an denen Sch den durch h here Gewalt wie Feuer, Erdbeben, Hochwasser usw. entstanden sind..) Instandsetzung von Ger ten, die durch Unf lle, Fahrl ssigkeit, Missbrauch, unsachgem e oder fahrl ssige Bedienung besch digt wurden.

6 Die Beweispflicht liegt beim Auftrageber..) Instandsetzung von Ger ten, die nicht vom Auftragnehmer im Betreuungsvertrag aufgenommen wurden..) Dienstleistungen im Zusammenhang mit Problemen f r Systeme, die nicht der Auftragnehmer entwickelt hat. Ausnahmen bed rfen schriftlicher Sondervereinbarungen..) Instandsetzung, die dadurch notwendig wird, dass Wartungsarbeiten oder nderungen von dritten Personen an den Ger ten durchgef hrt werden, ohne dass diese Arbeiten vom Auftragnehmer genehmigt waren..) Instandsetzungen, Wartungen und Reparaturen, die notwendig werden, weil den Spezifikationen des Auftragnehmers ( Netzschwankungen, Verschmutzungen, Temperatur u.

7 Nicht entsprochen wurde..) Ausf lle des EDV-Systems durch berspannung, Kabelbrand oder Blitzschlag sind durch den Vertrag nicht abgedeckt. Wir empfehlen au erdem den Abschluss einer Elektronik-Versicherung. Seite 4 von 6 D. Vertragsdauer Der gegenst ndliche WARTUNGSVERTRAG wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Jeder Vertragspartner ist jedoch berechtigt, das Vertragsverh ltnis unter Einhaltung einer 3 monatigen K ndigungsfrist, zu jedem Jahresende, ohne Angabe von Gr nden aufzuk ndigen. Die Mindestlaufzeit betr gt jedoch ein Jahr. Das Recht zur fristlosen K ndigung bleibt vorbehalten. Ein Grund daf r besteht, wenn der Anwender sich trotz schriftlicher Zahlungsaufforderung und Terminsetzung mindestens drei Monate im Zahlungsverzug befindet oder einer der Vertragspunkte vom Auftraggeber nicht eingehalten wird.

8 Jede K ndigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. E. Haftung Der Auftragnehmer haftet f r s mtliche, dem Auftraggeber aus Verletzungen dieses Vertrages entstehenden Sch den, nach den allgemeinen Regeln des Schadenersatzes. F. Allgemeines Die im IST - Zustand aufgef hrte hard - und SOFTWARE m ssen Eigentum des Auftraggebers, von ihm gemietet sein oder er muss berechtigt sein, diese zu benutzen. Das Personal des Auftragnehmers muss nach vorheriger Terminvereinbarung freien Zugang zu den unter diesen Vertrag fallenden Ger ten haben, um die vertraglich vereinbarten Arbeiten durchf hren zu k nnen. Ist dieser Zugang nicht gew hrleistet, bzw. ergeben sich Behinderungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann der Auftragnehmer seine vertraglichen Verpflichtungen erst dann erf llen, wenn der Auftraggeber entsprechend Abhilfe geschaffen hat.

9 Damit verbundene Wartezeiten des Auftragnehmerpersonals m ssen dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt werden, da sie im Vertrag nicht enthalten sind. Werden Ger te von den oben angef hrten Standorten zu einem anderen gebracht, so kann der Auftragnehmer diese Ger te entweder von der Wartung ausschlie en oder dem Auftraggeber den mit der Wartung dieser Ger te verbundenen Mehraufwand gesondert in Rechnung stellen. Der Vertrag gilt nur f r Arbeiten im Hause des Auftraggebers. Dieser Vertrag ersetzt alle fr heren f r diese Ger te abgeschlossenen Vertr ge. Seite 5 von 6 G. Kosten Der in diesem Vertrag angegebene Preis ist ein Pauschalpreis. Er schlie t Fahrt- und Personalkosten jedoch keine Materialkosten ein.

10 Die in diesem Vertrag angegebenen Preise sind Pauschalpreise f r jeweils einen Monat. Eine Preisangleichung an ver nderte Listenpreise, bzw. an ver nderte Personalkosten kann nur einmal j hrlich, zum Jahresende erfolgen mit einer Frist 3 Monaten. Erwirbt der Anwender im Laufe der Gesch ftsbeziehung weitere Komplettsysteme, so sind auch diese vom gegenst ndlichen Vertrag erfasst. Der Anwender ist unmittelbar berechtigt, auch daf r die Leistungen aus diesem Vertrag zu begehren. Der H ndler wird den dadurch entstehenden Mehrpreis bis zum Wartungsvertrags-Haupttermin ermitteln und fakturieren. Ab dem n chsten Vertragsjahr wird dann automatisch der neue (dem Gesamtpaket entsprechende) Wartungssatz verrechnet. Die Rechnungserstellung erfolgt: o viertelj hrlich o halbj hrlich, abz gl.


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