Kreisschreiben
Found 6 free book(s)Obergericht des Kantons Zürich - Home: Gerichte ZH
www.gerichte-zh.chDieses Kreisschreiben tritt am 1. Oktober 2009 in Kraft und ersetzt dasjenige vom 23. Mai 2001 “Richtlinien für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums“. Die neuen Ansätze in diesem Kreisschreiben gelten für alle ab 1. Oktober 2009 zu vollziehen-den Einkommenspfändungen.
KS 28 Finalversion 2020 10 27 D - Steuerkonferenz
www.steuerkonferenz.chKreisschreiben Nr. 28 vom 28. August 2008 A. Allgemeines 1 1 Diese Wegleitung bezweckt im Rahmen der Vermögenssteuer eine in der Schweiz einheitliche Be-wertung von inländischen und ausländischen Wertpapieren, die an keiner Börse gehandelt werden. Sie dient der Steuerharmonisierung zwischen den Kantonen.
Wegleitung zur Bewertung von Wertpapieren ohne Kurswert ...
www.steuerkonferenz.chKreisschreiben 28 - vom 21. August 2006 A. Allgemeines 1 Diese Wegleitung bezweckt im Rahmen der Vermögenssteuer eine in der Schweiz einheitliche Bewertung von inländischen und ausländischen Wertpapieren, die an keiner Börse gehandelt werden. Sie dient der Steuerharmonisierung zwischen den Kantonen.
Wegleitung und Tarife zur Quellenbesteuerung - Basel
www.steuerverwaltung.bs.chmit den Kantonen das Kreisschreiben Nr. 45 über die Quellenbesteuerung des Erwerbseinkom - mens von Arbeitnehmern ausgearbeitet (KS 45), welches am 12. Juni 2019 auf der Internet-seite der ESTV publiziert wurde. Es legt die Regeln zur Berechnung der Quellensteuern für alle Kantone verbindlich fest.
Kreisschreiben Nr. 36 - Gewerbsmässiger Wertschriftenhandel
www.estv.admin.chDieses Kreisschreiben dient als Hilfsmittel zur Abgrenzung einer selbständigen Erwerbs-tätigkeit (Quasi-Wertschriftenhandel) von der privaten Vermögensverwaltung. Es stützt sich auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtes bis zum 31. Dezember 2011 und betrifft ausschliesslich die Bewirtschaftung eines Wertschriftenportefeuilles (Ziff. 4).
Abrechnung über die Quellensteuern von ausländischen ...
www.sg.chKantonales Steueramt Quellensteuer Davidstrasse 41 Postfach 1245 9001 St.Gallen Die Abrechnung ist innert 15 Tagen nach Ablauf der vorgegebenen Abrechnungsperiode