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Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur ...

Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) Auszug . (Beitrag im Online-Verwaltungslexikon ). bernommen am von *) Stand: 7. Lieferung vom 25. Mai 2007 mit nderungen vom 17. Dezember 2007 (II. A 3 - H 1005/07/0003). 7 - Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, Kosten- und Leistungsrechnung (1) Bei Aufstellung und Ausf hrung des Haushaltsplans sind die Grunds tze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Diese Grunds tze verpflichten zur Pr fung, inwieweit staatliche Aufgaben oder ffentlichen Zwecken dienende wirt- schaftliche T tigkeiten durch Ausgliederung und Entstaatlichung oder Privatisierung erf llt werden k nnen. (2) F r alle finanzwirksamen Ma nahmen sind angemessene Wirtschaftlichkeitsun- tersuchungen durchzuf hren.

- 6 - 10-06-03 - 10:39 – Online-Verwaltungslexikon – http://www.olev.de/w/vv-bho_7.pdf Das Interessenbekundungsverfahren ersetzt nicht das Verfahren zur Vergabe ...

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1 Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) Auszug . (Beitrag im Online-Verwaltungslexikon ). bernommen am von *) Stand: 7. Lieferung vom 25. Mai 2007 mit nderungen vom 17. Dezember 2007 (II. A 3 - H 1005/07/0003). 7 - Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, Kosten- und Leistungsrechnung (1) Bei Aufstellung und Ausf hrung des Haushaltsplans sind die Grunds tze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Diese Grunds tze verpflichten zur Pr fung, inwieweit staatliche Aufgaben oder ffentlichen Zwecken dienende wirt- schaftliche T tigkeiten durch Ausgliederung und Entstaatlichung oder Privatisierung erf llt werden k nnen. (2) F r alle finanzwirksamen Ma nahmen sind angemessene Wirtschaftlichkeitsun- tersuchungen durchzuf hren.

2 Dabei ist auch die mit den Ma nahmen verbundene Risikoverteilung zu ber cksichtigen1. In geeigneten F llen ist privaten Anbietern die M glichkeit zu geben darzulegen, ob und inwieweit sie staatliche Aufgaben oder f- fentlichen Zwecken dienende wirtschaftliche T tigkeiten nicht ebenso gut oder bes- ser erbringen k nnten (Interessenbekundungsverfahren). (3) In geeigneten Bereichen ist eine Kosten- und Leistungsrechnung einzuf hren. Zu 7: 1. Grundsatz der Wirtschaftlichkeit *) Anmerkung: Mit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit sind - in bereinstimmung mit der herrschenden Meinung in den Verwaltungswissenschaften - die Grunds tze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im Sinne des 7 BHO gemeint.

3 Die Ausrichtung jeglichen Verwaltungshandelns nach dem Grundsatz der Wirtschaft- lichkeit soll die bestm gliche Nutzung von Ressourcen bewirken. Damit geh rt zur Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit auch die Pr fung, ob eine Aufga- be durchgef hrt werden muss und ob sie durch die staatliche Stelle durchgef hrt werden muss. Nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit ist die g nstigste Relation zwischen dem verfolgten Zweck und den einzusetzenden Mitteln (Ressourcen) anzustreben. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit umfasst das Sparsamkeits- und das Ergiebigkeits- prinzip. Das Sparsamkeitsprinzip (Minimalprinzip) verlangt, ein bestimmtes Ergebnis 1. Kursiv im Original:, dieser Satz bei der letzten nderung der VV-BHO eingef gt.

4 B. K. 10-06-03 - 10:39 Online-Verwaltungslexikon -2- mit m glichst geringem Mitteleinsatz zu erzielen. Das Ergiebigkeitsprinzip (Maximal- prinzip) verlangt, mit einem bestimmten Mitteleinsatz das bestm gliche Ergebnis zu erzielen. Bei der Ausf hrung des Haushaltsplans, der in aller Regel die Aufgaben (Ergebnis, Ziele) bereits formuliert, steht der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit in sei- ner Auspr gung als Sparsamkeitsprinzip im Vordergrund. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit ist bei allen Ma nahmen des Bundes, die die Einnahmen und Ausgaben des Bundeshaushaltes unmittelbar oder mittelbar beein- flussen, zu beachten. Dies betrifft sowohl Ma nahmen, die nach einzelwirtschaftli- chen Kriterien (z.)

5 B. Beschaffungen f r den eigenen Verwaltungsbereich und Organi- sations nderungen in der eigenen Verwaltung) als auch Ma nahmen, die nach ge- samtwirtschaftlichen Kriterien (z. B. Investitionsvorhaben im Verkehrsbereich, Sub- ventionen und Ma nahmen der Sozial- und Steuerpolitik) zu beurteilen sind. Unter die Ma nahmen fallen auch Gesetzgebungsvorhaben. 2. Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen sind Instrumente zur Umsetzung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit. Es ist zwischen einzel- und gesamtwirtschaftlichen Wirtschaft- lichkeitsuntersuchungen zu unterscheiden. Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen sind bei allen Ma nahmen durchzuf hren. Sie sind daher bei der Planung neuer Ma nahmen einschlie lich der nderung bereits laufender Ma nahmen (Planungsphase) sowie w hrend der Durchf hrung (im Rah- men einer begleitenden Erfolgskontrolle) und nach Abschluss von Ma nahmen (im Rahmen einer abschlie enden Erfolgskontrolle) vorzunehmen.

6 Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen als Planungsinstrument Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen in der Planungsphase bilden die Grundlage f r die begleitenden und abschlie enden Erfolgskontrollen. Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen m ssen mindestens Aussagen zu folgenden Teil- aspekten enthalten: - Analyse der Ausgangslage und des Handlungsbedarfs, - Ziele, Priorit tsvorstellungen und m gliche Zielkonflikte, - relevante L sungsm glichkeiten und deren Nutzen und Kosten (einschl. Folgekos- ten), auch soweit sie nicht in Geld auszudr cken sind, - finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt, - Eignung der einzelnen L sungsm glichkeiten zur Erreichung der Ziele unter Einbe- ziehung der rechtlichen, organisatorischen und personellen Rahmenbedingungen, - Zeitplan f r die Durchf hrung der Ma nahme, 10-06-03 - 10:39 Online-Verwaltungslexikon -3- - Kriterien und Verfahren f r Erfolgskontrollen (vgl.)

7 Nr. ). Ist das angestrebte Ziel nach dem Ergebnis der Ermittlungen oder aus finanziellen Gr nden nicht in vollem Umfang zu verwirklichen, so ist zu pr fen, ob das erreichba- re Teilziel den Einsatz von Mitteln berhaupt rechtfertigt und ob die geplante Ma - nahme besser zu einem sp teren Zeitpunkt durchgef hrt werden sollte. Besteht f r den Erwerb oder die Nutzung von Verm gensgegenst nden eine Wahl- m glichkeit zwischen Kauf-, Miet-, Leasing-, Mietkauf- und hnlichen Vertr gen, so ist vor dem Vertragsabschluss zu pr fen, welche Vertragsart f r die Verwaltung am wirtschaftlichsten ist; ein Mangel an Haushaltsmitteln f r den Erwerb durch Kauf reicht als Rechtfertigungsgrund f r die Begr ndung von Dauerschuldverh ltnissen nicht aus.

8 Bei der Aus bung der Wahlm glichkeit ist zu ber cksichtigen, dass Lea- singvertr ge hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit im Einzelfall einer besonders einge- henden Pr fung bed rfen. Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen als Instrument der Erfolgskontrolle Die Erfolgskontrolle ist ein systematisches Pr fungsverfahren. Sie dient dazu, w h- rend der Durchf hrung (begleitende Erfolgskontrolle) und nach Abschluss (abschlie- ende Erfolgskontrolle) einer Ma nahme ausgehend von der Planung festzustellen, ob und in welchem Ausma die angestrebten Ziele erreicht wurden, ob die Ma nah- me urs chlich f r die Zielerreichung war und ob die Ma nahme wirtschaftlich war. Bei Ma nahmen, die sich ber mehr als zwei Jahre erstrecken, und in sonstigen ge- eigneten F llen sind nach individuell festzulegenden Laufzeiten oder zu Zeitpunkten, an denen abgrenzbare Ergebnisse oder Teilrealisierungen einer Ma nahme zu er- warten sind, begleitende Erfolgskontrollen durchzuf hren.

9 Sie liefern vor dem Hinter- grund zwischenzeitlich eingetretener konomischer, gesellschaftlicher und techni- scher Ver nderungen die notwendigen Informationen f r die Entscheidung, ob und wie die Ma nahme fortgef hrt werden soll. Von der begleitenden Erfolgskontrolle ist die laufende Beobachtung zu unterschei- den. Im Gegensatz zum systematisch angelegten umfassenden Pr fungsverfahren der Erfolgskontrolle ist sie eine fortlaufende gezielte Sammlung und Auswertung von Hinweisen und Daten zur erg nzenden Beurteilung der Entwicklung einer Ma nah- me. Alle Ma nahmen sind nach ihrer Beendigung einer abschlie enden Erfolgskontrolle zur berpr fung des erreichten Ergebnisses zu unterziehen. Methodisch besteht zwischen begleitender und abschlie ender Erfolgskontrolle kein Unterschied.

10 10-06-03 - 10:39 Online-Verwaltungslexikon -4- Die Erfolgskontrolle umfasst grunds tzlich folgende Untersuchungen: - Zielerreichungskontrolle Mit der Zielerreichungskontrolle wird durch einen Vergleich der geplanten Ziele mit der tats chlich erreichten Zielrealisierung (Soll-Ist-Vergleich) festgestellt, welcher Zielerreichungsgrad zum Zeitpunkt der Erfolgskontrolle gegeben ist. Sie bildet gleichzeitig den Ausgangspunkt von berlegungen, ob die vorgegebenen Ziele nach wie vor Bestand haben. - Wirkungskontrolle Im Wege der Wirkungskontrolle wird ermittelt, ob die Ma nahme f r die Zielerrei- chung geeignet und urs chlich war. Hierbei sind alle beabsichtigten und unbeabsich- tigten Auswirkungen der durchgef hrten Ma nahme zu ermitteln.


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