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Kommentierung zum bundeseinheitlichen Kontenrahmen (VKR)

KLRS tandardVorschriftensammlung Haushaltsrecht H 90 01 Bundesfinanzverwaltung KLR-Handbuch Standard-KLR Kommentierung Bund-L ndereinheitlicher Kontenrahmen (VKR) Anlage Kommentierung zum bundeseinheitlichen Kontenrahmen (VKR) Autoren: Alexandra Fischer (Horv th & Partner GmbH) Thomas Blank (Finanzministerium Baden-W rttemberg) Nicole Lemb (Hessisches Ministerium der Finanzen) Kai Kr ger (Hessisches Ministerium der Finanzen) Grit Kulemann (Hessisches Ministerium der Finanzen) Michael Spielmann (Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz) Susanne Behmann (Hessisches Ministerium der Finanzen) Version: Stand: KLRS tandardHaushaltsrecht Vorschriftensammlung KLR-Handbuch Bundesfinanzverwaltung

S K L R t a n d a Vorschriftensammlung Haushaltsrechtr d H 90 01 Bundesfinanzverwaltung KLR-Handbuch Standard-KLR Kommentierung Bund-Ländereinheitlicher Kontenrahmen (VKR) – Anlage 2.2 –

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1 KLRS tandardVorschriftensammlung Haushaltsrecht H 90 01 Bundesfinanzverwaltung KLR-Handbuch Standard-KLR Kommentierung Bund-L ndereinheitlicher Kontenrahmen (VKR) Anlage Kommentierung zum bundeseinheitlichen Kontenrahmen (VKR) Autoren: Alexandra Fischer (Horv th & Partner GmbH) Thomas Blank (Finanzministerium Baden-W rttemberg) Nicole Lemb (Hessisches Ministerium der Finanzen) Kai Kr ger (Hessisches Ministerium der Finanzen) Grit Kulemann (Hessisches Ministerium der Finanzen) Michael Spielmann (Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz) Susanne Behmann (Hessisches Ministerium der Finanzen) Version: Stand.

2 KLRS tandardHaushaltsrecht Vorschriftensammlung KLR-Handbuch Bundesfinanzverwaltung Standard-KLR Kommentierung Bund-L ndereinheitlicher Kontenrahmen (VKR) Anlage - H 90 01 nderungsnachweis Version Datum Autor(en) nderungen / Bemerkungen Alexandra Fischer, Nicole Lemb, Thomas Blank Entwurf Alexandra Fischer Einarbeitung der Ergebnisse des Stellungnahmeverfahrens Alexandra Fischer, Nicole Lemb Einarbeitung der Anforderungen des Statistischen Bundesamtes Alexandra Fischer, Nicole Lemb, Thomas Blank Finale Abstimmung mit dem Statistischen Bundesamt Thomas Blank, Nicole Lemb Anstimmung und Einarbeitung Anmerkungen Niedersachsen Nicole Lemb, Thomas Blank Vorschlag nderungen aufgrund HGB Anorderungen Kai Kr ger, Grit Kule-mann.

3 Michael Spielmann nderungen nach der Abstim-mung des Bund-L nder-Arbeitskreises KLR/Doppik Kai Kr ger, Grit Kule-mann, Michael Spielmann nderungen nach der Abstim-mung des Bund-L nder-Arbeitskreises KLR/Doppik Susanne Behmann, Mi-chael Spielmann nderungen nach Abstimmung im Bund-L nder-Arbeitskreis KLR/Doppik KLRS tandardVorschriftensammlung Haushaltsrecht H 90 01 Bundesfinanzverwaltung KLR-Handbuch Standard-KLR Kommentierung Bund-L ndereinheitlicher Kontenrahmen (VKR) Anlage Abk rzungsverzeichnis Abk rzung Beschreibung BBesG Bundesbesoldungsgesetz BGA Betriebs- und Gesch ftsausstattung BGB B rgerliches Gesetzbuch BSP Bruttosozialprodukt EU Europ ische Union GWG Geringwertige Wirtschaftsg ter HGB Handelsgesetzbuch IKR Industriekontenrahmen KLR Kosten- und Leistungsrechnung LHO Landeshaushaltsordnung MwSt

4 Mehrwertsteuer VKR Verwaltungskontenrahmen VwV Verwaltungsvorschrift ZBLV Zwischenbeh rdliche Leistungsverrechnung KLRS tandardHaushaltsrecht Vorschriftensammlung KLR-Handbuch Bundesfinanzverwaltung Standard-KLR Kommentierung Bund-L ndereinheitlicher Kontenrahmen (VKR) Anlage - H 90 01 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Aufbau des bundeseinheitlichen 6 KLRS tandardVorschriftensammlung Haushaltsrecht H 90 01 Bundesfinanzverwaltung KLR-Handbuch Standard-KLR Kommentierung Bund-L ndereinheitlicher Kontenrahmen (VKR) Anlage Einleitung Gegenstand der vorliegenden Kommentierung ist der Vorschlag f r einen bundes-einheitlichen Kontenrahmen .

5 Dieses Thema wurde im Dezember 2002 im Rahmen des Bund-L nder-Arbeitskreises Kosten- und Leistungsrechnung/Doppik er rtert. Auf Auftrag des in dieser Frage federf hrenden Bund-L nder-Arbeitsausschusses Haus-haltsrecht und Haushaltssystematik sollte bis Anfang 2003 ein Vorschlag f r einen bundeseinheitlichen Kontenrahmen erarbeitet werden. Hessen und Baden-W rttemberg haben aufgrund der bisherigen praktischen Erfahrung einen Entwurf als Diskussionsgrundlage erarbeitet, welcher mit allen Bundesl ndern und dem Statisti-schen Bundesamt abgestimmt wurde. Ziel eines einheitlichen Kontenrahmens ist es, - Klarheit und bersichtlichkeit durch einen einheitlichen Aufbau der Kontenklassen, Kontengruppen und Hauptkonten zu gewinnen, - eine einheitliche Zuordnung von grundlegenden Buchungsvorf llen zu gew hrleis-ten, - die Vergleichbarkeit zwischen den L ndern zu erh hen, - Synergieeffekte ber alle Bundesl nder hinweg zu erzielen und - eine bundesweite Konsolidierung von Ergebnissen zur erleichtern.

6 Der Entwurf orientiert sich in seiner Struktur am Industriekontenrahmen (IKR). F r die Verwendung des IKR anstelle anderer Kontenrahmen , wie des Gemeinschafts-kontenrahmens (GKR), sprechen mehrere Gr nde. Erstens wird, sofern das Han-delsrecht beachtet werden muss, wie bei Landesbetrieben, mit dem IKR die vom Handelsrecht vorgegebene Gliederung des Abschlusses eingehalten. Die Verwal-tungsbereiche, f r die das Handelsrecht nicht direkt gilt, lehnen sich bei ihren bishe-rigen Reformprozessen den dort beschriebenen Regelungen an. Des Weiteren ist die Nummernsystematik bei den Bestands- und bei den Erfolgskonten beim IKR weiter gef chert.

7 Schlie lich ist der IKR f r L nder, die beabsichtigen, eine doppelte Buch-f hrung einzuf hren, die geeignetere Grundlage, da durch das mit dem IKR imple-mentierte Zweikreissystem die M glichkeiten f r die KLR vielgestaltiger sind als beim Einkreissystem des GKR. Beim Einkreissystem bilden Gesch fts- und Betriebsbuch-f hrung eine Einheit, so dass sich Zielkonflikte zwischen der nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften ausgerichteten Finanzbuchhaltung und der Kosten- und Leistungsrechnung ergeben. Das Zweikreissystem hingegen umfasst zwei Rechnungskreise (Gesch ftsbuchf hrung und Betriebsbuchf hrung), die wie im IKR v llig unabh ngig voneinander existieren.

8 Dem Vorschlag zum bundeseinheitlichen Kontenrahmen liegt somit folgende Kon-tenklassengliederung zugrunde, welche gleichsam den Aufbau der vorliegenden Kommentierung vorgibt: Klasse 0: Immaterielle Verm gensgegenst nde und Sachanlagen Klasse 1: Finanzanlagen Klasse 2: Umlaufverm gen und aktive Rechnungsabgrenzung Klasse 3: Eigenkapital, R cklagen und R ckstellungen KLRS tandardHaushaltsrecht Vorschriftensammlung KLR-Handbuch Bundesfinanzverwaltung Standard-KLR Kommentierung Bund-L ndereinheitlicher Kontenrahmen (VKR) Anlage - H 90 01 Klasse 4: Verbindlichkeiten und passive Rechnungsabgrenzung Klasse 5: Ertr ge Klasse 6: Sach- und Personalaufwendungen Klasse 7: Weitere Aufwendungen Klasse 8: Abschluss und kamerale Abgrenzung Klasse 9: Kosten- und Leistungsrechnung Bundeseinheitlicher KontenrahmenImma-teriellesVerm gen undSachanlagenFinanz-anlagenUmlaufver-m gen undaktiveRechnungs-abgren-zungEigenkapit al(Netto-position)undR ck-stellungenErtr ge,Steuern,TransfersBetrieblicheAufwen-d ungenWeitereAufwen-dungenundTransfer-auf wen-dungenAbschlusskameraleAbgren-zungun d ber-leitungKosten-undLeistungs-rechnungF inanzbuchhaltungVerm Abbildung 1.

9 Aufbau des bundeseinheitlichen Kontenrahmens Im Wesentlichen folgt der Entwurf f r einen bundeseinheitlichen Kontenrahmen den Vorgaben des IKR und des HGB. Abweichungen vom IKR erfolgen insoweit, um den speziellen Anforderungen der ffentlichen Verwaltung gerecht zu werden. Diese Un-terschiede sind vor allem im Bereich der Zuweisungen und Zusch sse, der Perso-nalkosten, der Sachanlagen im Gemeingebrauch sowie besonderen Ertragsarten der ffentlichen Hand, wie Steuerertr ge zu finden. Zur Integration dieser Inhalte wurden im Gegensatz zum IKR in Teilbereichen die Numerik und die Bezeichnungen der Kontenklassen, -gruppen und Hauptkonten ge ndert.

10 Die Abwicklung von F rderprogrammen stellt einen wichtigen Anteil der T tigkeit der Verwaltungen dar. Im vorliegenden Vorschlag wurde eine durchg ngige Struktur der betroffenen Konten geschaffen, die sich an - F rdervolumina getrennt nach origin ren und durchlaufenden Mitteln - F rdervolumina getrennt nach Empf ngergruppen (Gebietsk rperschaften, Sons-tiger ffentlicher Bereich, Nicht- ffentlicher Bereich) orientiert. Die Harmonisierung erfolgte auf der Grundlage der bereits im Einsatz befindlichen Verwaltungskontenrahmen in Hessen und Baden-W rttemberg. Beide L nder verfol-gen grunds tzlich unterschiedliche Ans tze bei der Einf hrung des kaufm nnischen Rechnungswesens, die im vorliegenden Vorschlag beide ber cksichtigt sind (Hessen dezentraler Ansatz Baden-W rttemberg zentraler Ansatz).


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