Transcription of Antrag Aufenthaltstitel - nuernberg.de
1 Stadt N rnberg Antrag Aufenthaltstitel Hinweis: Passend f r Fensterkuvert Stadt N rnberg Einwohneramt Abt. Ausl nderwesen Hirschelgasse 32 90403 N rnberg Stadt N rnberg Einwohneramt Ausl nderwesen Sie erreichen uns telefonisch Mo-Do Uhr bis Uhr Fr Uhr bis Uhr Besuche Mo, Di, Do, Fr nur nach vorheriger Terminvereinbarung m glich Mi Uhr bis Uhr ohne Terminvereinbarung Tel.: +49 (0)9 11 / 2 31 - 0 Aufenthaltstitel erteilung Verl ngerung Aufenthaltserlaubnis Aufenthaltserlaubnis Blaue Karte EU Blaue Karte EU Niederlassungserlaubnis Visum Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU ICT-Karte ICT-Karte Mobiler-ICT-Karte Mobiler-ICT-Karte f r den Zeitraum von bis Datum der letzten Einreise Einreise mit schengen -Visum ohne Visum mit nationalem Visum mit Aufenthaltstitel eines anderen EU-Staates AufenthaltszweckPers nliche Angaben Familienname Vornamen Geschlecht m w d Geburtsort Staatsangeh rigkeit Geburtsdatum Familienstand seit ledig verheiratet eingetragene Lebenspartnerschaft
2 Verwitwet geschieden getrennt lebend Telefon E-Mail Passnummer Ausstellungsdatum G ltigkeitsdatum Ausstellungsbeh rde Wohnsitz in Deutschland - Stra e Hausnummer Postleitzahl Ort Wer ist Hauptmieter der Wohnung Stadt N rnberg Antrag Aufenthaltstitel Lebensunterhaltssicherung Einkommen aus eigener Erwerbst tigkeit Erwerbst tig als Bezug Sozialhilfe/Grundsicherung Rente durch Familienangeh rige auf andere Weise Beschreibung der anderen Weise Die Hinweise zum Datenschutz habe ich zur Kenntnis genommen. Die Hinweise zum Aufenthaltsrecht habe ich zur Kenntnis genommen. Ich versichere, vorstehende Angaben nach bestem Wissen und Gewissen und vollst ndig gemacht zu haben.
3 Datum Unterschrift Antragsteller/in bzw. Sorgeberechtigte(r) Wichtige Hinweise nach 54 Abs. 2 Nr. 8, 9 und 82 Aufenthaltsgesetz Ich wurde darauf hingewiesen, dass ich nach 54 Abs. 2 Nr. 8 Aufenthaltsgesetz ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse begr nde, wenn ich in einem Verwaltungsverfahren, das von Beh rden eines schengen -Staates durchgef hrt wird, im ln- oder Ausland falsche oder unvollst ndige Angaben zur Erlangung eines deutschen Aufenthaltstitels, eines schengen -Visums, eines Flughafentransitvisums, eines Passersatzes, der Zulassung einer Ausnahme von der Passpflicht oder der Aussetzung der Abschiebung mache oder trotz bestehender Rechtspflicht nicht an Ma nahmen der f r die Durchf hrung dieses Gesetzes oder des Schengener Durchf hrungs bereinkom-mens zust ndigen Beh rden mitwirke.
4 Unrichtige oder unvollst ndige Angaben den Straftatbestand des 95 Abs. 2 Nr. 2 Aufenthaltsgesetz erf l-len. Die Straftat kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden. Ein Ausl nder begr ndet ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse, wenn er gegen Rechtsvorschriften verst t, wozu auch unvollst ndige und unrichtige Angaben zum vorstehenden Sachverhalt geh ren ( 54 Abs. 2 Nr. 9 Aufenthaltsgesetz). Ein erteilter Aufenthaltstitel kann zur ckgenommen werden. ich meine Belange und f r mich g nstige Umst nde, soweit sie nicht offenkundig oder bekannt sind, unter Angabe nachpr fbarer Umst nde unverz glich geltend zu machen habe und die erforderlichen Nachweise ber meine pers nlichen Verh ltnisse, sonstige erforderliche Bescheinigungen, Erlaubnisse sowie sonstige erforderliche Nachweise unverz glich beizubringen habe.
5 Nach Ablauf der daf r von der Ausl nderbeh rde gesetzten Frist geltend gemachte Umst nde und beigebrachte Nachweise k nnen unber cksichtigt bleiben. f r die Bearbeitung des vorstehenden Antrags grunds tzlich eine Bearbeitungsgeb hr erhoben wird, die auch im Falle der R cknahme des Antrags oder der Versagung der beantragten Amtshandlung nicht wieder zur ckgezahlt wird. Stadt N rnberg Antrag Aufenthaltstitel Information zur Verarbeitung Ihrer Daten in der Ausl nderbeh rde Die Ausl nderbeh rde erfasst Ihre personenbezogenen Daten (u. a. Name, Geburtsdatum, Staatsangeh rigkeit) nach Ma gabe der ausl nderrechtlichen Bestimmungen in einer Ausl nder-datei sowie im Ausl nderzentralregister.
6 Auf Grundlage dieser Daten werden aufenthaltsrechtliche Erlaubnisse und sonstige Bescheinigungen ber den Aufenthaltsstatus sowie Ausk nfte erteilt. Dar ber hinaus werden Ihre Daten verarbeitet, soweit das f r ordnungsrechtliche Verf gungen, sonstige Anordnungen und Nebenbestimmungen sowie zu deren Durchsetzung erforderlich ist. Verantwortlich f r die Verarbeitung der Daten ist die Stadt N rnberg, Ausl nderbeh rde im Einwohneramt, Hirschelgasse 32, 90403 N rnberg, Telefon: 0911-231-0; Kontaktformular: Die Ausl nderbeh rde erteilt n here Auskunft zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren Rechten im Zusammenhang mit der Verarbeitung dieser Daten und ist zust ndig, soweit Sie diese Rechte geltend machen wollen.
7 Die Rechtsgrundlagen f r die Verarbeitungst tigkeiten ergeben sich aus dem Aufenthaltsge-setz, den aufgrund des Aufenthaltsgesetzes erlassenen Rechtsverordnungen ( Aufenthaltsver-ordnung, Besch ftigungsverordnung, Integrationskursverordnung), dem Asylgesetz, dem Gesetz ber die allgemeine Freiz gigkeit von Unionsb rgern, dem Ausl nderzentralregistergesetz, der Verordnung zur Durchf hrung des Gesetzes ber das Ausl nderzentralregister und dem Bayeri-schen Datenschutzgesetz. Herausgegeben werden d rfen die Daten der Ausl nderbeh rde an andere Ausl nderbeh rden, sonstige Beh rden, Gerichte und ggf. Beh rden anderer Staaten nur, wenn dies gesetzlich erlaubt ist.
8 Die nach der Aufenthaltsverordnung in der Ausl nderdatei erfassten Daten sind zehn Jahre nach dem Fortzug aus dem Zust ndigkeitsbereich der Ausl nderbeh rde zu l schen, bei Einb rgerung und im Todesfall sind sie regelm ig nach f nf Jahren zu l schen. Die Daten eines Ausl nders, der ausgewiesen, zur ckgeschoben oder abgeschoben wurde, werden gem 91 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) zehn Jahre nachdem die Sperrwirkungen gem 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG abgelaufen sind, gel scht. Den Datenschutzbeauftragten / die Datenschutzbeauftragte der Stadt N rnberg erreichen Sie unter Stadt N rnberg, Beh rdlicher Datenschutz, F nferplatz 2, 90403 N rnberg, Telefon: 0911/231 51 15 Kontaktformular: Mit Fragen und Beschwerden k nnen Sie sich auch an den Bayerischen Landesbeauftragten f r den Datenschutz wenden.
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