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ApriL 2018 · AuSGAbe 2/2018 - brak-mitteilungen.de

Kampf um Gerechtigkeit gestern und heute: Gedenken an Hans Litten Verflixtes 7. Jahr? Die Schlichtungsstelle im Jahr 2017 Was bringt die Datenschutzgrundverordnung f r Kanzleien? ApriL 2018 AuSGAbe 2/2018 AnWALtSGeb Hren reformieren!Der neue L tzenkirchen kommt im Klassiker unter den Mietrechts-Handb chern erscheint im Juni in der neuen . Aufl age! Seit der Voraufl age sind zum Mietrecht mehrere hundert, teils spektakul re Entscheidungen ergangen von der Mietpreisbremse ber die Eigenbedarfsk ndigung bis zum endg ltigen Aus f r Schriftform-heilungsklauseln haben die Gerichte f r neue Erkenntnisse gesorgt. Der neue L tzenkirchen erl utert all diese Entwicklungen umfassend und macht sie durch eine Vielzahl von Hinweisen, Checklisten und Mustern sicher tzenkirchen, Anwalts-Handbuch Mietrecht.. Aufl age , ca.. Seiten Lexikonformat, gbd. ca. , . ISBN - - - - Am besten gleich vorbestellen unter Topaktuell3braK magaZin 02/2018 EditorialEinen verbindlichen europ ischen Mindeststan-dard, mit dem die Prozesskostenhilfe im Strafver-fahren sichergestellt werden soll, legt seit dem die Richtlinie (EU) 2016/1919 ber Prozesskostenhilfe f r Verd chtigte und Beschul-digte in Strafverfahren sowie f r gesuchte Personen in Verfahren zur Vollstreckung eines europ ischen Haftbefehls fest.

Der neue Lützenkirchen kommt im Juni. Der Klassiker unter den Mietrechts-Handbüchern erscheint im Juni in der neuen . Aufl age! Seit der Voraufl age sind zum Mietrecht mehrere hundert, teils spektakuläre Entscheidungen ergangen –

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1 Kampf um Gerechtigkeit gestern und heute: Gedenken an Hans Litten Verflixtes 7. Jahr? Die Schlichtungsstelle im Jahr 2017 Was bringt die Datenschutzgrundverordnung f r Kanzleien? ApriL 2018 AuSGAbe 2/2018 AnWALtSGeb Hren reformieren!Der neue L tzenkirchen kommt im Klassiker unter den Mietrechts-Handb chern erscheint im Juni in der neuen . Aufl age! Seit der Voraufl age sind zum Mietrecht mehrere hundert, teils spektakul re Entscheidungen ergangen von der Mietpreisbremse ber die Eigenbedarfsk ndigung bis zum endg ltigen Aus f r Schriftform-heilungsklauseln haben die Gerichte f r neue Erkenntnisse gesorgt. Der neue L tzenkirchen erl utert all diese Entwicklungen umfassend und macht sie durch eine Vielzahl von Hinweisen, Checklisten und Mustern sicher tzenkirchen, Anwalts-Handbuch Mietrecht.. Aufl age , ca.. Seiten Lexikonformat, gbd. ca. , . ISBN - - - - Am besten gleich vorbestellen unter Topaktuell3braK magaZin 02/2018 EditorialEinen verbindlichen europ ischen Mindeststan-dard, mit dem die Prozesskostenhilfe im Strafver-fahren sichergestellt werden soll, legt seit dem die Richtlinie (EU) 2016/1919 ber Prozesskostenhilfe f r Verd chtigte und Beschul-digte in Strafverfahren sowie f r gesuchte Personen in Verfahren zur Vollstreckung eines europ ischen Haftbefehls fest.

2 Die Richtlinie basiert unter ande-rem auf Art. 47 der III EU-Grundrechtecharta, auf Art. 6 III c der Europ ischen Konvention zum Schut-ze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie Art. 14 III d des Internationalen Pakts ber b rgerli-che und politische nationalen Staaten bleibt es dabei unbe-nommen, ein h heres Schutzniveau zu gew hrleis-ten. Das Niveau soll aber mindestens den Stan-dards der EU-Grundrechtecharta und der EMRK nach den Auslegungen des EuGH und des EGMR entsprechen. Die Richtlinie muss bis zum in nationales Recht umgesetzt werden. Auch in Deutschland muss zur Umsetzung der Richtlinie manches ge ndert und verbessert werden. Von her-ausragender Bedeutung und schon lange gefordert ist dabei der Pflichtverteidiger der ersten Stunde .In Deutschland wird Prozesskostenhilfe im Straf-recht bislang durch die Pflichtverteidigung gew hr-leistet. Es ist grunds tzlich sinnvoll, dieses System beizubehalten.

3 Dabei wird nach materiellrechtli-chen Kriterien entschieden, nicht nach wirtschaftli-cher Bed rftigkeit. Die wirtschaftliche Leistungsf -higkeit spielt erst bei der Frage eine Rolle, ob die Kosten der Pflichtverteidigung als Verfahrenskosten vollstreckt werden d wesentliche nderung ergibt sich aus An-waltssicht aus Art. 6 der Richtlinie. In Absatz 1 Satz 1 ist geregelt: Entscheidungen ber die Be-willigung oder Ablehnung von Prozesskostenhilfe und ber die Bestellung von Rechtsbeist nden sind unverz glich von einer zust ndigen Beh rde zu treffen. Die Mitgliedstaaten ergreifen geeigne-te Ma nahmen, damit daf r gesorgt ist, dass die zust ndige Beh rde ihre Entscheidungen mit Sorg-falt trifft und dabei die Rechte der Verteidigung wahrt. Keinen Ermessensspielraum gibt es f r die entscheidende Stelle dann, wenn ein Verd chtiger oder ein Beschuldigter einem zust ndigen Gericht oder einem zust ndigen Richter zur Entscheidung ber eine Haft vorgef hrt wird oder wenn er sich in Haft befindet.

4 Dann ist zwingend ein Verteidiger zu muss nach Art. 4 V der Richtli-nie unverz glich und sp testens vor einer Befragung durch die Polizei, einer anderen Strafverfolgungsbe-h rde oder einer Justizbeh rde oder vor der Durch-f hrung einer Identifizierungsgegen berstellung, einer Vernehmungsgegen berstellung oder einer Tatrekonstruktion gew hrt werden. Das bedeutet, dass immer dann, wenn ein Beschuldigter festge-nommen wird, unverz glich und noch vor der ersten Vernehmung bzw. vor Gegen berstellungen ent-schieden werden muss, ob ein Fall notwendiger Ver-teidigung vorliegt. Sofern ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt, muss im Gegensatz zu den aktuellen Regelungen in der StPO die Anwesenheit des dann zu bestellenden Verteidigers vor Beginn der jeweiligen Ma nahme abgewartet der EU-Richtlinie wird der Verteidiger der ersten Stunde f r den Gesetzgeber verpflichtend. Der Bundesgesetzgeber wird, auch wenn hierdurch die Justizhaushalte belastet werden, nicht abwei-chen k nnen.

5 Aus allgemeinen Rechtsstaatsprinzi-pien muss diese Forderung, egal ob f r Jugendli-che, Heranwachsende oder Erwachsene, dringend umgesetzt werden. F r ein faires, rechtsstaatliches, aber auch effektives Strafverfahren ist es unab-dingbar, dem Beschuldigten von Anfang an einen Verteidiger zur Seite zu stellen. Die BRAK appelliert an das Bundesministerium der Justiz und f r Ver-braucherschutz, in dem noch im ersten Halbjahr zu erwartenden Referentenentwurf dieses wichtige, von der Richtlinie als Mindeststandard geforderte Anliegen dEr ErstEn stundE in grEifbarEr n hE?Rechtsanw ltin und Fachanw ltin f r Strafrecht Ulrike Paul, Sindelfingen, Pr sidentin der RAK Stuttgart und Vizepr sidentin der BRAK imprEssumBundesrechtsanwaltskammer K rperschaft des ffentlichen Rechts, Littenstra e 9, 10179 BerlinRedaktion: Rechtsanw ltin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ. (verantwortlich)Verlag: Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 K ln(ausf hrliches Impressum unter ) Der neue L tzenkirchen kommt im Klassiker unter den Mietrechts-Handb chern erscheint im Juni in der neuen.

6 Aufl age! Seit der Voraufl age sind zum Mietrecht mehrere hundert, teils spektakul re Entscheidungen ergangen von der Mietpreisbremse ber die Eigenbedarfsk ndigung bis zum endg ltigen Aus f r Schriftform-heilungsklauseln haben die Gerichte f r neue Erkenntnisse gesorgt. Der neue L tzenkirchen erl utert all diese Entwicklungen umfassend und macht sie durch eine Vielzahl von Hinweisen, Checklisten und Mustern sicher tzenkirchen, Anwalts-Handbuch Mietrecht.. Aufl age , ca.. Seiten Lexikonformat, gbd. ca. , . ISBN - - - - Am besten gleich vorbestellen unter Topaktuell4braK magaZin 02/2018di e h he anwaltlicher geb hren wird gerne kriti-siert von Verbrauchern zuweilen als zu teuer, von der anwaltschaft als unzureichend. gleichwohl rechnen, aus ganz unterschiedlichen gr nden, vie-le Kolleginnen und Kollegen nach den gesetzlichen geb hren ab, statt honorarvereinbarungen abzu-schlie en. die schw chen der geltenden regelun-gen und der umstand, dass die Verg tung letztmals im Jahr 2013, und davor 1994, linear angehoben wurde, treffen sie also.

7 Die geb hrenrechtsaus-sch sse der braK und des deutschen anwaltver-eins haben diese schw chen umfassend analysiert. in einem gemeinsamen forderungskatalog konfron-tieren sie den gesetzgeber mit dem aus ihrer sicht bestehenden reformbedarf. braK-schatzmeister michael then, im pr sidium der braK zust ndig f r das geb hrenrecht, erl utert die hintergr Then, sollte man die Anwaltsverg tung nicht besser, wie von EU-Ebene gefordert, dem freien Wettbewerb berlassen, statt sie zu reformieren?Nein, das bringt berhaupt nichts und ist unse-rem System wesensfremd: Denn jeder, der anwalt-lichen Rat entgegennimmt, muss von vornherein wissen, was das kosten wird. Das w re, berlie e man alles dem freien Wettbewerb, nicht mehr ge-w hrleistet. Wer wei denn vorher, ob Gerichte im Nachhinein Verg tungsvereinbarungen als ange-messen ansehen? Es entsteht Rechtsunsicherheit und die Frage Kann ich mir den Zugang zum Recht berhaupt leisten?

8 Wird virulent. Unser Kostenerstattungsprinzip und die Quersubventio-nierung (gr ere F lle, abgerechnet nach den ge-setzlichen Geb hren, finanzieren die kleineren F l-le mit) ben tigen Rechtsklarheit und -sicherheit. Das Kostenerstattungsprinzip, bei dem bei vollem Obsiegen alle gesetzlichen Geb hren und Kosten erstattet werden, ist ein Grundanliegen unseres sind gesetzliche Geb hrenregelungen beson-ders wichtig?Dort, wo Mandanten es sich nicht leisten k nnen, h here Geb hren zu zahlen. Hohe Stundens t-ze berfordern die Mehrzahl der Rechtsuchen-den. Dann w re das Recht nur noch f r die wirt-schaftlich Starken, aber nicht mehr f r alle gleich durchsetzbar gewisse Tendenzen hierzu gibt es bereits. Das darf nicht verst rkt werden. Unter anderem das Sozialrecht, das Familienrecht, das Mietrecht sind Bereiche, wo finanziell schw che-re Mandanten auf wirtschaftlich st rkere treffen. Sie sollen nicht auch bei der Rechtsdurchsetzung zur zentrale Forderung von BRAK und DAV ist eine regelm ige lineare Anpassung der gesetz-lichen Geb hren.

9 Wie soll das konkret aussehen?Es gibt unterschiedliche Modelle: So wird eine Koppelung an die Erh hung der Abgeordne-tendi ten des Bundestags (linear) diskutiert. An-dere meinen, ein Appell an den Gesetzgeber sei ausreichend. Mir w re eine gesetzliche L sung schon , die S tze im Verg tungsverzeich-nis zum RVG w rden alle zwei Jahre an die Inflati-on angepasst w ren Sie dann zufrieden?Das w re ein sch ner Erfolg, die Anpassung an den Lebenshaltungskostenindex ist dringend er-forderlich. Aber sie darf nicht zu einem Stopp aller anderen berlegungen f hren. Denn die struktu-rellen Defizite im RVG m ssen beseitigt werden; es m ssen auch strukturelle Fragen, die sich in der Zukunft stellen, gel st werden k liegen denn solche strukturellen Defizite?Wichtig ist etwa die Erh hung des Gegenstands-werts bei Streitverk ndungen, auch f r den An-walt, der die Streitverk ndung ausbringt. Die Geb hren des Hauptbevollm chtigten bei Ein-schaltung eines Unterbevollm chtigten sind unbefriedigend.

10 Im Sozialrecht muss nicht nur eine deutliche Erh hung kommen, sondern eine Pauschgeb hr eingef hrt werden. Im Strafrecht sind das die Verg tung f r Zeugenbeistandsleis-tungen oder f r die T tigkeit im strafrechtlichen zus tzliche Terminsgeb hr nach Nr. 1010 VV-RVG w rden BRAK und DAV gerne umgestalten. Warum?Heute f llt die Zusatzgeb hr f r besonders um-fangreiche Beweisaufnahmen an, wenn mindes-tens drei gerichtliche Termine stattfinden, in de-nen Sachverst ndige oder Zeugen vernommen werden; dann gibt es eine zus tzliche 0,3-Geb hr oder bei Betragsrahmengeb hren eine Erh hung um 30 %. Die Praxis hat gezeigt, dass die Zusatz-geb hr praktisch nicht zum Tragen kam. Drei Beweisaufnahme-Termine in derselben Sache sind extrem selten. Der Zeitaufwand f r Rechtsanw lte ist jedoch unabh ngig davon, ob in einem Termin anwaltsgEb hrEn rEformiErEn!5braK magaZin 02/2018eine f rmliche Beweisaufnahme stattfindet oder nicht.


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