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Ausbildungsvertrag - online ausfüllbar

Berufsausbildungsvertrag Zwischen der/dem Ausbildenden (Betriebsinhaber/in) und der/dem Auszubildenden (Heimatanschrift) Name, Vorname Name, Vorname vertreten durch Stra e Stra e PLZ, Ort PLZ, Ort Telefon/ Mobil-Nr. Staatsangeh rigkeit Telefon E-Mail Fax geb. am in E-Mail Geschlecht weiblich m nnlich divers ohne Angabe Ausbilder/in gesetzliche/r Vertreterin/Vertreter beide Elternteile Mutter Vater Vormund wird nachstehender Vertrag (Buchstaben A - H und 1 - 9 auf der R ckseite) zur Ausbildung geschlossen: Ausbildungsberuf ggf.

§ 1 Ausbildungsdauer (zu A) 1. Dauer Die Dauer der Ausbildung ist in der jeweiligen Ausbildungsordnung bzw. Regelung festgelegt. Über Abkürzungen gemäß § 8 …

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1 Berufsausbildungsvertrag Zwischen der/dem Ausbildenden (Betriebsinhaber/in) und der/dem Auszubildenden (Heimatanschrift) Name, Vorname Name, Vorname vertreten durch Stra e Stra e PLZ, Ort PLZ, Ort Telefon/ Mobil-Nr. Staatsangeh rigkeit Telefon E-Mail Fax geb. am in E-Mail Geschlecht weiblich m nnlich divers ohne Angabe Ausbilder/in gesetzliche/r Vertreterin/Vertreter beide Elternteile Mutter Vater Vormund wird nachstehender Vertrag (Buchstaben A - H und 1 - 9 auf der R ckseite) zur Ausbildung geschlossen: Ausbildungsberuf ggf.

2 Fachrichtung Die Ausbildung erfolgt im Rahmen eines ausbildungsintegrierenden dualen Studiums. A. Ausbildungsdauer Die Ausbildungsdauer betr gt weniger als 3 Jahre (Nachweis zum Grund der Verk rzung erforderlich) Das mit diesem Vertrag geschlossene Ausbildungsverh ltnis beginnt am: endet am: Es gilt als ____ / ____ / ____ betriebliches Ausbildungsjahr. Die Probezeit betr gt _____ Monate (mind. 1, max. 4 Mon.). F r den Auszubildenden/die Auszubildende ist dieser Vertrag ein Folgevertrag Nummer des Vorvertrages B.

3 Verg tung Der/Die Ausbildende zahlt dem/der Auszubildenden eine ange-messene Verg tung; diese betr gt zurzeit monatlich brutto: 1. 2. 3. Ausbildungsjahr Euro Der/Die Ausbildende ist tariflich gebunden durch: Verpflegung, Unterkunft und Wohnung (Sachbez ge) werden nicht gew hrt. gew hrt und sind Teil der Bruttoverg tung. in Erf llung der elterlichen Unterhaltspflicht gew hrt C. Regelm ige Ausbildungszeit Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes bzw. des Arbeitszeitgesetzes bzw.

4 - bei Tarifgebundenheit - des jeweils g ltigen Tarifvertrages. Die regelm ige Ausbildungszeit betr gt Stunden t glich, Stunden w chentlich. D. Urlaub Der/Die Ausbildende gew hrt dem/der Auszubildenden Urlaub nach den jeweils geltenden Bestimmungen (Jugendarbeits-schutzgesetz, Bundesurlaubsgesetz, - bei Tarifgebundenheit - Tarifvertrag). Es besteht ein Urlaubsanspruch von zurzeit: Kalenderjahr 20_____ 20_____ 20_____ 20_____ Werktage Arbeitstage E. Ausbildungsst tte Name der Ausbildungsst tte Ort der Ausbildungsst tte Betriebsnummer nach 18i Absatz 1 oder 18k Absatz 1 SGB IV F.

5 Ausbildungsma nahmen au erhalb der Ausbildungsst tte Zum Besuch von Lehrg ngen und Ma nahmen zur berbetriebli-chen Ausbildung gelten die Beschl sse des Berufsbildungsaus-schusses der zust ndigen Stelle. Dar ber hinaus werden folgen-de erg nzende Ausbildungsma nahmen vereinbart: G. Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) Der Ausbildungsnachweis wird wie folgt gef hrt: schriftlich elektronisch H. Sonstige Vereinbarungen Ich, der/die Ausbildende, beantrage die Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverh ltnisse.

6 M ndliche Nebenabreden, die das Berufsausbildungsverh ltnis betreffen, bestehen nicht. Vereinbarungen ber eine vorzeitige L sung sowie nderungen und Erg nzungen dieses Berufsausbildungsvertrages bed rfen der Schriftform und werden der zust ndigen Stelle unverz glich vorge-legt. Ein Ausbildungsplan gem Ausbildungsordnung/Regelung wurde erstellt. Die Datenschutzinformation ( ) haben wir zur Kenntnis genommen. Ort, Datum Ausbildende/r (Betriebsinhaber/in) bzw. Vertretungsberechtigte/r Auszubildende/r Ausbilder/in gesetzliche/r Vertreter Die Erhebung der Daten erfolgt aufgrund der 10, 11, 27 bis 30, 34 bis 36, 86 bis 88 BBiG.

7 Stand: Januar 2020 Herausgeber: Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen 1 Ausbildungsdauer (zu A) 1. Dauer Die Dauer der Ausbildung ist in der jeweiligen Ausbildungsordnung bzw. Regelung festgelegt. ber Abk rzungen gem 8 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz entscheidet die zust ndige Stelle. 2. Probezeit W hrend der Probezeit kann das Berufsausbildungsverh ltnis ohne Einhaltung einer K ndi-gungsfrist und ohne Angabe von Gr nden gek ndigt werden. Die K ndigung muss schriftlich erfolgen.

8 Wird die Ausbildung w hrend der Probezeit um mehr als ein Drittel dieser Zeit unterbrochen, so verl ngert sich die Probezeit um den Zeitraum der Unterbrechung. 3. Vorzeitige Beendigung des Ausbildungsverh ltnisses Besteht der/die Auszubildende vor Ablauf der unter A vereinbarten Ausbildungsdauer die Abschlusspr fung, so endet das Ausbildungsverh ltnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Pr fungsausschuss. 4. Verl ngerung des Ausbildungsverh ltnisses Besteht der/die Auszubildende die Abschlusspr fung nicht, so verl ngert sich gem 21 Abs.

9 3 Berufsbildungsgesetz das Berufsausbildungsverh ltnis auf sein/ihr Verlangen bis zur n chstm glichen Wiederholungspr fung, h chstens um ein Jahr. In Ausnahmef llen kann die zust ndige Stelle auf Antrag des/der Auszubildenden die Ausbildungszeit verl ngern, wenn die Verl ngerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen ( 8 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz). 2 Pflichten des/der Ausbildenden Der/die Ausbildende verpflichtet sich, 1. Ausbildungsziel daf r zu sorgen, dass dem/der Auszubildenden die berufliche Handlungsf higkeit vermittelt wird, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist, und die Berufsausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planm ig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuf hren, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann; 2.

10 Ausbilder selbst auszubilden oder einen Ausbilder oder eine Ausbilderin ausdr cklich damit zu beauf-tragen; 3. Ausbildungsmittel dem/der Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge, Werk-stoffe und Fachliteratur zur Verf gung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlusspr fungen, auch soweit solche nach Beendigung des Berufs-ausbildungsverh ltnisses stattfinden, erforderlich sind; 4. Berufsschulbesuch und Ausbildungsma nahmen au erhalb der Ausbildungs-st tte dem/die Auszubildende zum Besuch der Berufsschule anzuhalten und freizustellen.


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